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Sinn und Unsinn von Fahrverboten...

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Off-Topic: Sinn und Unsinn von Fahrverboten...
By farendil (217.235.61.109) on Mittwoch, den 6. Februar, 2002 - 11:37:

Da ein anderer Thread mal wieder ins Off Topic ausartete, habe ich den betreffenden Teil hierhin verschoben.


In dselbigen ging es um die erfolgreiche Aufhebung des Fahrverbotes (Nach mehreren, insgesamt 2-jährigem gerichtlichen Possenspielchen) gegen eine angemessene Erhöhung der Geldbuße bei gleichzeitigem Nachweis, daß das Fahrverbot eine unzumutbare Härte für den Betroffenen darstellen würde.

Ich muß in diesem Zusammenhang noch mal ALLE Beteiligten eindricnglich darum bitten, sich zu solchen Diskussionen im OFF-Topic einzufinden!

Die Regeln bezüglich Fachbezogenen Threads und OFF-Topic sind (zumindest den Betroffenen) hinlänglich bekannt!

By quincy (141.30.32.91) on Dienstag, den 5. Februar, 2002 - 08:58:

Das Rechtssystem hat wieder mal versagt! Der erzieherische Effekt von Strafe wurde verfehlt. Hier bleibt beim Täter als Lehre haften, dass +32 km/h innerorts eigentlich nicht so schlimm sind, und dass man schlussendlich alles mit Geld regeln kann. Persönliche Konsequenzen? Einsicht? - Fehlanzeige. Ein fataler Ausgang! Und das auch noch auf unsere Kosten, in mehrfacher Hinsicht!

By Alberto (62.224.96.108) on Dienstag, den 5. Februar, 2002 - 09:24:

Na, na, Quincy! Glaubst du nicht auch, daß der Betroffene zunächst mal große Angst davor hatte, den FS zu verlieren - für 1 Monat?

Der erzieherische Effekt dürfte deshalb sehr wohl gegeben gewesen sein. Gerade, weil es 2,5 Jahre dauerte. Das geht an die Nerven, glaube mir das!

By quincy (141.30.32.91) on Dienstag, den 5. Februar, 2002 - 11:24:

@Alberto
Angst? Vielleicht. Zunächst mal, ja, und zu Recht. Aber nun, nach dem triumphalen Sieg? Da sieht er sich als Gewinner (siehe Überschrift) und wird hier von seinen Freunden herzlich beglückwünscht! Erzieherischer Wert? Vergiß es! Jeder Erzieher weiß, dass er sich selbst untergräbt, wenn er Sanktionen androht, und sie dann nicht aufrecht erhält oder sich erweichen lässt. Die Konsequenz ist immer nachlassende Disziplin.

By Smith (131.188.243.66) on Dienstag, den 5. Februar, 2002 - 11:40:

@quincy
Ob 32 km/h "schlimm" sind, entscheidet nicht die Vorschrift "50 km/h", sondern der Einzelfall. Ein Grund zur "Erziehung" wäre nur gegeben, wenn Hans Meier mit 82 an einer Schule oder ähnlichen Gefahrenstelle vorbeifahren wäre. Allein schon beim Wort "Erziehung" kommt mir alles hoch.

By quincy (141.30.32.91) on Dienstag, den 5. Februar, 2002 - 11:59:

@smith
Auch wenn es dir Unwohlsein bereitet: Zu den Grundgedanken, warum Sanktionen ausgesprochen werdem, zählen neben anderen auch erzieherische Gesichtspunkte. Im übrigen frage ich dich, wer denn deiner Meinung nach nun entscheiden soll, was "schlimm" ist, wenn nicht der Bezug zu einer bestehenden Norm (z.B. 50 km/h i.g.O.). Der einzelne Fahrer selbst? Das ist m.E. eine krasse Überschätzung der eigenen Reaktions- und Wahrnehmungskraft. Da man sich in einem Fahrzeug relativ schnell bewegt, und deshalb immer nur eine selektierte Wahrnehmung als Grundlage für sein Fahrverhalten hat, ist eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung in allgemeinen Gefahrenzonen wie geschlossenen Ortschaften gerechtfertigt. Die individuelle Kenntnis von besonderen Gefahrenpunkten wie Schulen und Kindergärten bleibt davon unberührt. Du musst nicht glauben, dass ich das Limit stets zu 100% einhalte. Aber 164% sind etwas anderes, das passieren einem nicht "eben mal aus Versehen".

By Leo (193.194.7.77) on Dienstag, den 5. Februar, 2002 - 14:29:

@quincy
Ein Richter hat DIESEN EINZELFALL entschieden und er hat meiner Meinung nach richtig entschieden.
Willst du dich nicht mal als Schöffe bewerben...? Ach so, Schöffen gibt es in einer solchen Sache ja nicht und außerdem werde die berufen.
Leo

By Alberto (62.224.100.83) on Dienstag, den 5. Februar, 2002 - 19:32:

Oh, Quincy, ist es mal wieder so weit? Hat der Elch wieder Hunger? Mein Gott, was glaubst du eigentlich, was in den leuten vorgeht, wenn sie monatelang vom Fahrverbot bedroht sind?

Hast du eine Ahnung, wie wichtig oftmals die Mobilität - sprich: Führerschein - sein kann?

Ich sage dir, ich bin zwar mittlerweile sehr abgebrüht - aber dennoch - vor Gericht bist du in Gottes Hand. Und... eindeuige Fälle, von denen ich vorher weiß, daß ich gewinne, sind eben selten. Das ist richtig belastend.
Allein bei mir wird die Strafe keine Einsicht - in deinem Sinne - bringen, das ist wohl wahr. Aber dennoch - sie ist eine Strafe - allein die Ungewissheit.

By HarryB (203.198.106.188) on Mittwoch, den 6. Februar, 2002 - 02:04:

...Das ist richtig belastend.

Selbst schuld, Alberto! Ein wenig kommst Du mir vor wie der amerikanische Raucher, der die Tabakindustrie auf Millionen verklagt, weil er an Krebs erkrankt ist - nur mit dem Unterschied, dass jener aufgrund der konfusen Rechtsprechung dort die Millionen bekommen hat, bzw. seine Nachfahren.

Was ich damit sagen will? Nun, halte Dich einigermassen an die Regeln und du entgehst dieser "Belastung". Wenn ich das richtig sehe, bin ich "nur" 2 Jahre weniger als Du Verkehrsteilnehmer, jedoch fuehle ich mich - bzw. jetzt muss ich ja sagen: fuehlte - nicht im Geringsten belastet, obwohl auch ich mich nicht immer strikt an die Regeln hielt.

Zu Hans Meier kann ich sagen: Glueck gehabt....

By Mr.T (62.134.50.180) on Mittwoch, den 6. Februar, 2002 - 02:08:

@quincy
Deine Meinung kann ich nicht teilen und noch nicht mal verstehen.
Wieso hat das Rechtssystem versagt, wenn ein "Täter" zu einer erhöhten Strafe verurteilt wurde?
Der "erzieherische Effekt" lag schon vor der Strafe klar auf der Hand und wurde im Urteil ja auch berücksichtigt: Seit über zwei Jahren keine Übertretung mehr, soviel Verkehrserziehung für 500 DM, da müsstest du doch vor Freude in die Luft springen!
Damit ist die Sanktion eingehalten worden. Wer soll denn deiner Meinung nach entscheiden, was "schlimm" ist, wenn nicht ein Richter?
Einer, dem das Urteil gerade nicht passt?

Übrigens: Die letzte Verantwortung für die richtige Einschätzung einer Situation wird dem Fahrer nicht durch Schilder oder Vorschriften abgenommen. Das steht glaub ich sogar sinngemäß in §1 der STVO, ist also oberstes Gebot.

Zu deinen %-Spielereien fällt mir ein, dass bei uns auf einem großen Supermarkt-Parkplatz ein 10-kmh-Schild steht. Mit 16 kmh bist du schon im "bösen" 160%-Bereich. Noch heftiger wirken sich die Prozente in 7er Zonen aus. Da ist man mit 14 kmh schon auf 200%. Wohlgemerkt: Diese Geschwindigkeit zeigt mein Tacho noch nicht mal an!
Nach deiner Gesetzesauslegung gehört einem dafür wohl schon lebenslang der FS entzogen?!

Deine Ausführungen zu Strafe-Erziehung-Konsequenz-Einsicht halte ich für höchst bedenklich und mittelalterlich.
Ich bezweifle, dass Strafe an sich schon einen erzieherischen Wert hat oder zu neuen Einsichten führt, sie schürt nur Angst vor Verlust oder Einbußen. Sie ist ein (billiger) Rettungsanker für eine nicht funktionierende oder existierende (Verkehrs-)Erziehung.

By quincy (141.30.32.91) on Mittwoch, den 6. Februar, 2002 - 09:21:

@Alberto
Das ist weniger eine Frage des Hungers für den Elch. Manchmal wird ihm das Futter aber eben einfach angeboten. Im übrigen schließe ich mich HarryB an: Selbst schuld! Bestimmt ist das Bangen belastend, aber eine Sanktion soll schließlich belastend sein. Das Fahrverbot wäre aber die angemessene und vom Gesetz vorgesehene "Belastung".

@HarryB
Warum "jetzt muss ich ja sagen: fuehlte" ?

@Mr.T
Die Strafe ist ja weniger erhöht als vielmehr umgewandelt worden. Und ich behaupte, dass die Geldstrafe weniger weh tut als das Fahrverbot, mit all den beruflichen Konsequenzen. Mit der eigenen Einschätzung des Fahrers und §1 hast du bestimmt Recht, in diesem Sinne kann es aber wohl nur um die Gestaltung des Fahrverhaltens innerhalb des vorgegebenen gesetzlichen Spielraums, und nicht um dessen Übertretung, gehen. Meine Auffassung zu Sanktionen mag dir wie vielen anderen hier antiquiert vorkommen, was auch viele Äußerungen in diesem Forum erklären hilft. Aber wozu sind denn deiner Meinung nach Sanktionen da? Oder, wenn du sie in Frage stellen willst, wodurch möchtest du sie ersetzen?

By Gerry (217.1.18.200) on Mittwoch, den 6. Februar, 2002 - 11:32:

quincy meint: "Das Rechtssystem hat wieder mal
versagt! Der erzieherische Effekt von Strafe
wurde verfehlt."

So so! Bis du Hellseher oder warst du bei der
Verhandlung dabei? Nein? Woher willst du also
wissen, dass ein Fahrverbot angemessen gewesen
wäre?

Wird es nicht vielmehr so gewesen sein, dass der
Richter die Sachlage gewürdigt hat und zu einem
gerechten Urteil gekommen ist?

Nein, nein! Weil der Staatsanwalt hat ja... und
als Seelenverwandter hättest du auch blindlings
wie dieser Versager von einem Staatsanwalt gehandelt.

32 zu schnell, da setzt bei Roboterfahrern der
Verstand aus. Wenn 50, dann wird stupid 50
gefahren. Wenn ein "Geßler-Hut" am Straßenrand
steht, dann wird von den Robotern mit 40 daran
vorbeigeschlichen - es könnte ja blitzen!

Der einzige Skandal, den ich sehe, ist, dass hier
sinnlos Steuergelder verschleudert wurden.
"Erziehungsmaßnahmen" sollten auch mal bei Typen
vom Schlage des Staatsanwalts durchgeführt
werden. Sinnlose Gerichtskosten vom Gehalt
abziehen - dann würden sich auch die Hardliner
mal etwas mehr Gedanken über ihre Sturheiten
machen.


Gerry

By HarryB (203.198.120.221) on Mittwoch, den 6. Februar, 2002 - 11:35:

@quincy:

Warum "jetzt muss ich ja sagen: fuehlte" ?

Weil ich im fernen Hong Kong wohne und nur noch recht selten auf den Strassen Deutschlands unterwegs bin. Allerdings, mit den Kenntnissen der hiesigen Verhaeltnisse - und derer in anderen asiatischen Laendern - kann ich ueber das allgemeine Klagen in diesem Forum nur muede laecheln. Ein Ticket von HKD 360 gibt es hier schon fuer's Falschparken, das entspricht etwa Euro 50,00. Und das Punktesystem ist hier viel extremer, ganz abgesehen von sonstigen Angelegenheiten in Sachen Strassenverkehr....

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 6. Februar, 2002 - 12:48:

@harryb
warum jammerst du über Hong Kong Gebräuche, brauchst dich doch bloss an alle Vorschriften zu halten, wie du das hier auch immer tust -und dann noch ein bischen langsamer fahren als erlaubt, dann passiert dir doch nichts?

By Goose (217.81.245.149) on Mittwoch, den 6. Februar, 2002 - 13:03:

Ich verstehe eines nicht. Wenn es um die Erhebung von Bußgeldern geht, wird hier gerne von "Abzocke" gesprochen. Die Verhängung eines Fahrverbotes ist eine Bestrafung, die dem Staat kein Geld einbringt, somit diesen Makel der "Abzocke" nicht trägt. Trotzdem wird diese Form der Sanktion hier zerrissen. Ich verstehe die Angst vor einem Fahrverbot, da es sicherlich erhebliche Probleme mit sich bringt. Jedoch wird dem Ersttäter die Möglichkeit gegeben, dieses in einem 4-Monats-Zeitraum zu legen, so daß er die beruflichen Probleme weitestgehend einschränken kann. Auch sollte man bedenken, daß ein Fahrverbot nicht für jeden kleinsten Verstoß verhängt wird. Ich halte eine Übertretung der ZHG igO. von über 30 km/h und agO von über 40 km/h oder auch einen qualifizierten Rotlichtverstoß (eine Sekunde kann lang sein) durchaus für keine Kleinigkeit mehr. Ich halte mich auch nicht an jedes Limit, jedoch bleibe ich im Rahmen. Wir alle kennen die Regeln und die Sanktionen für die Übertretung dieser sind auch bekannt.
Ein weiteres Problem in der Verdoppelung des Bußgeldes (was ja die "Abzocke" verdoppelt) sehe ich darin, daß diese dem vermögenden Menschen die Möglichkeit gibt, sich freizukaufen.

Gruß
Goose

By N.N. (195.37.128.1) on Mittwoch, den 6. Februar, 2002 - 14:00:

@Goose

Hast Du Dir mal überlegt, was ein Fahrverbot für einen kleinen Selbständigen bedeutet, der womöglich gerade beim Aufbau seiner Firma ist und nicht nur für sich und seine Familie, sondern vielleicht auch noch für einige Angestellte die Verantwortung trägt? Insbesondere dann, wenn er in einer Branche tätig ist, wo man die Aufgaben nicht von zu Hause per Internet oder Telefon erledigen kann, sondern auf Kundenkontakte und -besuche angewiesen ist?

Das ist für einen auf Lebenszeit beschäftigten Beamten oder auch nur einen Angestellten im Öffentlichen Dienst naturgemäß schwer nachzuvollziehen. Da ist die Besoldung/Vergütung pünktlich jeden Monat auf dem Bankkonto. Dort wird man von jeder Seite sozial umsorgt, und wenn mal so etwas wie ein Fahrverbot passiert, wird einem nicht gleich der Stuhl vor die Tür gesetzt. Bei einem Selbständigen kann es das finanzielle Aus sein. Die Kunden sind weg, der Umsatz im Keller, die Einnahmen nicht mehr da. So jemandem zu sagen, er könne das Fahrverbot doch in seinen Urlaub verlegen, ist oft nicht mehr als blanker Hohn - da gerade in der Aufbauphase eines Unternehmens so etwas wie der Jahresurlaub allzuoft gar nicht da ist, sondern voller Einsatz gefragt ist. Ein angehender Unternehmer gehört auch nicht zu den "Vermögenden", die sich "freikaufen" können, weil das Geld zunächst in den Aufbau seines Geschäftes fließen muß und er sich auch privat zunächst einiges abschminken muß, was für jeden Angestellten selbstverständlich ist.

Was die Höhe der Übertretung anbelangt - hast Du die Beiträge über die seltsamen Beschilderungspraktiken an einigen LKW-Kontrollstellen an der Autobahn nicht gelesen? Da können sehr schnell 40 km/h zustandekommen, wenn man unglücklicherweiser ein Schild nicht gesehen hat, weil es verdeckt oder nicht klar sichtbar aufgestellt war.

Und nur auf die Einsicht und die Gnade von Behörden und Gerichten in solchen Fällen zu hoffen - na ja... "Hoffen und Harren macht manchen zum Narren"...

By Goose (217.81.245.149) on Mittwoch, den 6. Februar, 2002 - 14:06:

@nn: Wenn du von der Verantwortung redest, die sich der Jungunternehmer seiner Familie und seinen Angestellten gegenüber bewußt sein muss, so verstehe ich nicht, warum man sich immer erst auf diese Verantwortung beruft, wenn das Fahrverbot im Haus steht und sich dieser nicht schon bei seinem Fahrstil (also bevor man erwischt wird) besinnt.

Gruß
Goose

By N.N. (195.37.128.1) on Mittwoch, den 6. Februar, 2002 - 14:24:

@Goose

Vielleicht deswegen, weil - siehe den diskutierten Fall der LKW-Kontrollstelle bei der Autobahnumgehung München - der Betroffene sich gar nicht bewußt war, daß dort eine Geschwindigkeitsbegrenzung angeordnet war und dies aus der Örtlichkeit auch nicht ersichtlich war?

Was hieltest Du im übrigen davon, wenn eine Regelung eingeführt würde, wonach Polizeibeamte bei Verhängung eines Fahrverbotes gegen sie ohne Rücksicht auf die sozialen Folgen sofort aus dem Polizeidienst und dem Beamtenverhältnis entlassen werden müßten? Würdest Du das (was für Dich dann etwa dieselben finanziellen und beruflichen Konsequenzen haben könnte) für richtig halten, weil Du Dir dies halt vorher hättest überlegen können?

By Goose (217.81.245.149) on Mittwoch, den 6. Februar, 2002 - 14:50:

@nn: du spielst hier mehrfach auf die sozialen Vorteile an, die ein Beamter gegenüber einem "normalen" berufstätigen oder einem Selbstständigen hat.
Ja, wir haben Vorteile. Wir zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge (entspechend gering ist jedoch unser Bruttogehalt), wir sind/werden auf Lebenszeit angestellt (bei mir ist es morgen soweit) und haben einen krisensicheren Job.
Ich werde mich hier nicht über die Gefahren und anderen Nachteile (Schichtdienst, Arbeit an Wochenenden und Feiertagen, massiver Aufbau von Überstunden, Dauerlauf 5 Meter neben einem Castor-Behälter etc.) auslassen, denn ich habe mir diesen Beruf ausgesucht. Ich war mir der Vor- und Nachteile bewußt.

Das kann man aber auch von jedem anderen Menschen erwarten. Wenn man sich Selbstständig macht oder einen Beruf wählt, bei welchem man absolut auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist, so muß man seine Fahrweise entsprechend anpassen.

Gestatte mir einige Fragen:
- Brauchen wir eine Straßenverkehrsordnung?
- Wer soll entscheiden, welche Regel für wen und wann gültig ist?
- Wie soll man Verstöße gegen diese Regeln bestrafen?
- Wie stellst Du dir die Verhältnisse auf unseren Straßen vor, wenn es keine Verkehrsüberwachung gäbe?

Ich bestreite nicht, daß es einige Beschränkungen gibt, die augenscheinlich keinen Sinn machen. Nur, wer soll entscheiden, ob sie befolgt werden oder nicht? Jeder für sich?

Gruß
Goose

By quincy (141.30.32.91) on Mittwoch, den 6. Februar, 2002 - 15:06:

@Goose
Du sprichst mir aus dem Herzen! Wer diese hohe Verantwortung trägt und sich einigermaßen unter Kontrolle hat, ist auch imstande, sich gelegentlich an eine nicht sinnig erscheinende Regel zu halten, oder diese zumindest nur im vertretbaren Rahmen (der hierzulande wirklich großzügig ist) zu dehnen. Da steht er einfach drüber.

By Friedolin (193.159.77.78) on Mittwoch, den 6. Februar, 2002 - 16:20:

Ach schau sie dir an, diese Beamten. Können sich einfach nicht vorstellen, das etwas ohne konkrete Vorschrift geregelt sein könnte!
Wer schreibt, der bleibt (auf Lebenzzeit).

Nimm doch mal §1 STVO der reicht eigentlich.Alles andere könnte mann nach meiner Auffassung streichen. (notwendig sind dazu aber auch selbständig denkende und handelnde Verkehrsteilnehmer)

By Billy Bob (24.141.220.190) on Mittwoch, den 6. Februar, 2002 - 17:19:

harryb
warum jammerst du über Hong Kong Gebräuche, brauchst dich doch bloss an alle Vorschriften zu halten, wie du das hier auch immer tust -und dann noch ein bischen langsamer fahren als erlaubt, dann passiert dir doch nichts?
Harryb jammert doch nicht,was ich hier so lese,sind es doch die lieben Bundesbuerger die Jammern,oder kann ich nicht lesen??? Und nebenbei bemerkt man kann sich doch auch selbst an die vorschlaege halten die man so gerne anderen gibt,dann waere das ganze Forum hinfaellig,und es wuerde nichts mehr zum schmunzeln geben.Waehre doch zu schade!!

By quincy (141.30.32.91) on Mittwoch, den 6. Februar, 2002 - 17:52:

@Friedolin
Die Notwendigkeit von Regeln ist eine Frage der Erfahrung, nicht der Vorstellung. Die Seitenhiebe auf Staatsbedienstete sind unpassend und wenig geistreich. Vor allem im Bezug auf Polizeibeamte und andere, die täglich den Kopf für uns hinhalten. Im übrigen: In einer besseren Welt würden wir mit §1 allein vielleicht hinkommen (obwohl ein paar grundlegende Regeln wie rechts vor links wohl trotzdem angebracht wären). Sobald wir dieses gesellschaftliche Niveau erreicht haben, können wir all die anderen Regeln abschaffen. Aber vorher nicht. Aber das siehst du ja selbst ein: "notwendig sind dazu ... selbständig denkende und handelnde Verkehrsteilnehmer". "Rücksichtsvoll und fair" möchte ich noch ergänzen.

By Mr_Bill (160.58.8.65) on Mittwoch, den 6. Februar, 2002 - 18:19:

Hallo,

interessanter Thread. Dann will ich auch mal meinen Send dazu ablassen:

Sanktionen auf verletzte Regelungen sind generell mal in Ordnung, wie auch scheinbar die Diskussionen zeigen. Leider setzt ihr dabei immer voraus, das die Regelungen auch immer 100%ig korrekt aufgestellt werden. Das zeigt auch das jeder ein Unrechtsbewußtsein hat, wenn er am Kindergarten in einer 30'er Zone geblitzt wird. Da ist es jedem klar, das es da eine Gefahr gab, das man unverantwortlich war, etc.
Das Tempolimit 80 das nachts auf einer 3-spurigen Autobahn gilt, sieht da schon deutlich anders aus. Die Hemmschwelle letztere Regelung zu brechen, sei es fahrläßig oder vorsätzlich, ist deutlich kleiner. Liegt daran, das man augenscheinlich den Sinn der Regelung nicht erkennen kann.
Bei uns im Ruhrgebiet z.B. ist man dazu übergegangen sämtliche Tempo30-Limits (Nicht die 30'er Zonen) zeitlich zu beschränken, so daß man Abends dort 50 fahren kann. Prima.
Wenn die Regelung sinnvoll ist, wird sie auch eingehalten

Der Punkt ist aber, das immer nur kontrolliert wird, ob eine aufgestellte Regel verletzt wird. Dies wird sanktioniert.
Es wird aber nie sanktioniert, ob das Aufstellen der Regel vielleicht sinnlos ist ! Ode rhabt ihr schon mal gehört, das eine Behörde 1 Monat Fahrverbot bekommen hat, weil sie durch eine unsinnige Verkehrsführung Stau verursacht, oder ein Temposchild aufstellt wo es gar keinen Sinn macht ?

Vielleicht liegt es daran, das Verkehrsregeln weit über 50 Jahre alt sind ? Das Regelwerk der Straßenverkehrsordnung ist einfach zu unflexibel sich an die modernen Verhältnisse anzupassen.
In der Gesetzgebung für nicht STV-Gesetze ist der Umbruch mittlerweile im Gange, im Verkehrsrecht leider noch nicht.
Beispiel ist hierfür die Regelung mit den Schulbussen und Halten mit Warnblinker. WEr kennt denn diese Regel wirklich richtig auswendig ?!
In Amiland ist das einfacher. Wenn blinken, nix überholen, sonst zahlen. Wir in BRD übertreiben das dann wieder. Gegenverkehr darf, aber nur im Schritttempo, Der eigentliche Verkehr nicht, solange der Bus nicht steht, etc....
Ich denke, hier wird es in nächster Zeit noch einiges an Veränderungen geben, allerdings erst in nächster Zeit.

Und noch was zum Thema Verantwortung:
Ja, klar wir alle haben irgendwelche Verantwortungen. Ich selbst falle in die Kategorie Freiberufler und frisch angefangen. Wenn ich 6 Stunden zu nem Kunden mit dem Auto unterwegs bin, zudem in Gegenden die ich nicht kenne, kann man schon ziemlich leicht eine "Verantwortung" am Straßenrand übersehen.
Nur darauf darf ja eigentlich kein Richter Rücksicht nehmen, denn Justizia ist schließlich blind und der Bußgeldkatalog spricht vom Regelverstoß und unterscheidet eigentlich keine persönlichen Verhältnisse. Leider.

Gruß,
Mr-Bill

By Mr.T (62.134.50.165) on Donnerstag, den 7. Februar, 2002 - 00:45:

@NN
Was hieltest Du im übrigen davon, wenn eine Regelung eingeführt würde, wonach Polizeibeamte bei Verhängung eines Fahrverbotes gegen sie ohne Rücksicht auf die sozialen Folgen sofort aus dem Polizeidienst und dem Beamtenverhältnis entlassen werden müßten? Würdest Du das (was für Dich dann etwa dieselben finanziellen und beruflichen Konsequenzen haben könnte) für richtig halten, weil Du Dir dies halt vorher hättest überlegen können?
... die Regel gibts schon. Disziplinarverfahren, wird automatisch eingeleitet. Entweder Entlassung aus dem Dienst oder ein paar Sprossen runter auf der Karriereleiter oder Kohle kürzen. Selbstverständlich zusätzlich zu der eigentlichen Strafe.

By HarryB (203.198.106.132) on Donnerstag, den 7. Februar, 2002 - 02:10:

@Goose:

Erstmal herzlichen Gluehstrumpf zum 27.! Des weiteren kann ich Deinen Ausfuehrungen nur beipflichten, wer Verantwortung als Sebstaendiger zu tragen gedenkt, sollte das auch im Strassenverkehr tun. Zu seiner Verantwortung gehoert naemlich auch, seine Moeglichkeiten des Geschaeftfuehrens beizubehalten. Und wenn der FS dafuer unerlaesslich ist, dann ist es schlichtweg verantwortungslos, wenn das Fhz. immer so bewegt wird, dass der FS in Gefahr ist. Ausnahmen, wie die von N.N. angefuehrte unselige Beschilderung auf der A99 bilden IMHO die aeusserst seltene Ausnahme. Btw., ich habe sechs Jahre dort gewohnt und bin sehr haeufig auf der A99 gefahren. Mir ist in diesem Zeitraum eigentlich nicht aufgefallen, dass die Beschilderung dort derart uebersehbar ist...

@alfa:

Billy Bob hat die Antwort schon sehr schluessig gegeben, mir bleibt nur noch die Frage, ob Dir die vernuenftigen Argumente ausgehen und Du deshalb in die Stammtischpolemisierung verfaellst?

@Mr.T.:

Ganz richtig. Ein FS Verlust hat auch fuer einen Beamten - speziell wenn er bei Polizei oder Feuerwehr ist - aeusserst unangenehme Nachteile. Aber die meisten Jungspunde hier reflektieren hoechstwahrscheinlich nur ihre Erfahrungen, die sie von Erzaehlungen aus dem Jugendheim haben.

@Mr.Bill:

Wenn ich 6 Stunden zu nem Kunden mit dem Auto unterwegs bin, zudem in Gegenden die ich nicht kenne, kann man schon ziemlich leicht eine "Verantwortung" am Straßenrand übersehen.

Klar, wer ist schon ohne Fehler? Die Frage ist jedoch, ob die uebersehene "Verantwortung" dergestalt ist, dass sie Dich den FS kostet. Wenn dem so ist, dann ist das, was Du anfuehrst 'ne schlechte Ausrede. Was soll der Pilot sagen, wenn er seine 747 nach einem 12 Stunden Flug anstatt auf dem Runway mal eben auf 'ner Hauptverkehrsstrasse aufsetzt?

By Mr_Bill (160.58.8.65) on Donnerstag, den 7. Februar, 2002 - 09:27:

@HarryB:
Vielleicht "Upps" ?? ;)
Nein, aber mal ehrlich, das Beispiel halte ich schon für ein wenig hinkend. Das Beispiel würde eher passen, wenn in der Luft ein Schild stünde, ab hier bitte nur 800 km/h fliegen.

By Gerry (62.158.24.164) on Donnerstag, den 7. Februar, 2002 - 11:49:

@Mr.Bill

das ist eine glatte Untertreibung ;-)

Das Beispiel mit der B 747 hinkt nicht nur, es
ist schlichtweg absurd! Das Überschreiten
irgendwelcher vorgeschriebener Geschwindigkeiten
mit dem voraussichtlichen Tod vieler Menschen
gleichzusetzen ist noch billiger als
"Stammtischpolemik" - gelle HarryB?

Naja, für die älteren Herrschaften ist schneller
als erlaubt fahren, gleichbedeutend mit tödlichem
Risiko.

Und bitte verschont mich mit "die Behörden werden
sich schon was dabei gedacht haben." Vielleicht
kann mir hier mal einer den Schwachsinn folgender
Regelung erklären:

Auf der A81 Heilbronn Richtung Stuttgart ist kurz
vor der Anschlussstelle Ilsfeld das Tempo auf 120
km/h beschränkt - durchgängig bis zum Kreuz
Leonberg. Auf der Gegenrichtung wird aber kurz
nach Anschlussstelle Pleidelsheim die Beschränkung
aufgehoben. Was bitteschön ist an den drei Spuren
anders als auf der anderen Seite?

Ich sehe es schlichtweg nicht ein, auf dieser
hervorragend ausgebauten sechsspurigen Strecke
morgens um 5 Uhr, wenn außer mir fast nur LKWs
unterwegs sind, mit 120 in Richtung Stuttgart zu
dümpeln. Aber, man glaubt es kaum, zu dieser
"unfallträchtigen" Zeit sind Video-Cars unterwegs!
Merkt man schnell, wenn man an einem vorbeifährt
und der plötzlich Gas gibt ;-)

Mein Punktestand in Flensburg: 1 - verfällt im
September diesen Jahres. Nur Glück gehabt? Nein!


Gerry

By Grobi (217.228.104.228) on Donnerstag, den 7. Februar, 2002 - 12:19:

Tatsächlich sind viele veraltete Beschränkungen ein Problem: z.B. HL -> SE B206 Die Überholverbote dort sind uralt, heutigen Beschleunigungsverhältnissen absolut unangepaßt! Bestehende Regeln und Verbote sollten IMHO permanent auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden. Leider verstehen es die großen Automobilclubs nicht, ihre Mitglieder entsprechend zu vertreten :-/

@Gerry: Das Schöne an Videowagen auf der leeren Autobahn (unfallträchtig! *LOL*) ist, daß sie selbst ein Blinder erkennt! *g*

Grobi


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