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Zeugenaussage im Bußgeldverfahren

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Zeugenaussage im Bußgeldverfahren
By dp-st (195.145.174.1) on Dienstag, den 5. Februar, 2002 - 09:38:

Ich hatte einen Unfall,indem ich auf der Busspur fuhr und der Unfallgegner (UG) auf einer sich links daneben befindlichen Spur abbiegen wollte und mich schnitt.Die Polizei sah den Hergang eindeutig, es gibt keine weiteren Zeugen, außer meinem 2-jährigen Sohn.

Der UG bekam strafrechtlich Schuld . Der Fall wurde daraufhin zivilrechtlich bei der gegnerischen Versicherung mit eine meinerseitigen Teischuld von 20% bewertet, womit ich leben konnte. Der Fall wurde Ende 2001 abgeschlossen und ich erhielt die Zahlung für meinen Schaden.

Nun hat mein UG Einspruch gegen den Bußgelbescheid eingelegt und ich bin als Zeuge vor Gericht geladen. Wenn der UG damit durch kommt, bin ich durch meine Zeugenaussge selbst betroffen .

Soll ich mir einen Anwalt nehmen? Was soll ich aussagen? Da der UG einen Anwalt hat, wird er sich bestimmt auf einen bestimmten Sachverhalt berufen um seinen Mandanten freizusprechen.

By Alberto (62.224.100.83) on Dienstag, den 5. Februar, 2002 - 19:19:

Da gibt es doch gar keinen Zweifel.... ein guter Anwalt muß natürlich her!
Diese Problematik der teilschuld könnte bei einem anderen Richter als "wesentliche Schuld" eingestuft werden, weshalb ich dringend zu einem Anwalt rate.

Normalerweise sehe ich das auch so..... Spur ist Spur - und wenn nun ein taxi darauf gefahren wäre, hätte der andere dieses auch - und auf so einer abgetrennten Spur - erst recht - achten müssen.

Gäbe er aber zu, daß er nur einen nicht berechtigten Privat-PKW gesehen habe, weshalb er davon ausging, dieser sei nicht bevorrechtigt.... na dann gäbe er auch zu, daß er absichtlich einen Unfall verursacht hat - das wäre fatal für ihn.
So lange auf dieser Spur andere Fahrzeuge fahren dürfen, muß er auch damit rechnen, daß dort einer fährt... bevorrechtigt hin oder her.

Dennoch - ein Anwalt ist dringend anzuraten.

By farendil (217.235.60.113) on Dienstag, den 5. Februar, 2002 - 19:34:

@alberto das sehe ich nicht so (oder ich hab dp-st falsch verstanden)

es ist wohl so, daß das zivvilrechtliche verfahren um die schadensregelung ABGESCHLOSSEN ist.

somit brauchen wir uns darüber keine gedanken zu machen.


es geht nur um den einspruch des unfallgegners. und zwar nicht zivilrechtlich, sondern wegen des bußgeldbescheides.
selbst wenn hier heraus kommt, daß sich dp-st eines vergehns schuldig gemacht hat, so ist das:
1: irrelevant für die abgeschlossene schadensreglung
2: gegen ihn verjährt.


@dp-st: wenn es dich nicht interessiert, ob dein unfallgegner wegen der owi belangt wird, würde ich einfach die ausage verweigern. das darfst du, da du eine verfehlung im strassenverkehr begangen hast.

By Alberto (62.224.97.167) on Donnerstag, den 7. Februar, 2002 - 19:32:

@farendil, hast recht - ich habe es falsch gelesen. Das ist wirklich nur der BuGeBe, wg. des Unfalles. Der kann nichts mehr anrichten.


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