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Meßtoleranz bei Spurwechsel laut ADAC schon irgendwo akzeptiert ?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Meßtoleranz bei Spurwechsel laut ADAC schon irgendwo akzeptiert ?
By Andreas (217.0.243.142) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 16:35:

Moin,
der ADAC hat im Dezember recht interessante Test mit den beiden gängigen Radargeräten durchgeführt zu den Themen Spurwechsel und Reflektion.
(Bis zu 5 % zu ungunsten des Fahrers !)

Hat schon irgendjemand in einem Prozeß oder Urteil damit argumentiert und ist diesem Argument gefolgt worden ??

Gruß,
Andreas

By farendil (217.225.253.201) on Samstag, den 2. Februar, 2002 - 11:09:

@andreas: gutachter können anhand des fotos entscheiden, ob eventuell ein solcher fall vorlag.

dann wird auch eine höhere toleranz gewährt. nur leider ist ein solches gutachten sehr teuer. (bezahlt aber die rechtsschutz).

der richter folgt fast immer den ausführungen des gutachters.

By officer (213.187.66.146) on Sonntag, den 3. Februar, 2002 - 10:50:

Die Frage ist, ob dann überhaupt eine höhere Toleranz abzuziehen ist. Die durch die PTB festgelegten Toleranzen sollen ja die verschiedenen Fehlermöglichkeiten abfangen, damit man nicht jedesmal die Toleranz durch einen Gutachter berechnen lassen muß. Nicht in jedem Fall treffen alle Fehlermöglichkeiten aufeinander und so wird die Toleranz von 3 km/h (bis 100) sicherlich sehr großzügig berechnet sein. Ein gutachter müßte also im Falle des Spurwechsels den gesamten Vorgang prüfen. Es könnte z.B. sein, daß bestimmte Fehler nicht vorliegen, dafür aber der Spurwechsel und so wäre es wieder ausgeglichen. Man kann also nicht pauschal sagen, daß bei Spurwechsel eine erhöhte Toleranz gewährt werden muß. Die nächste Frage ist, wenn schon der Amtsrichter eine erhöhte Toleranz gewährt, ob es dann auch vom OLG gehalten wird. So ein Verfahren gab es schon mal beim Multanova. Da wurden durch den Amtsrichter bei der Messung des Abfließenden Fahrverkehrs eine höhere Toleranz gewährt und das OLG hat die Sache wieder aufgehoben und auf die 3 km/h verwiesen.

By farendil (217.235.43.60) on Sonntag, den 3. Februar, 2002 - 11:44:

@officer: daß vor gericht jede entscheidung möglich ist, sollte eigentlich als voraussetzung klar sein.
in folge davon natürlich auch, daß es für nichts eine garantie gibt.

wir können hier nur über möglichkeiten und wahrscheinlichkeiten diskutieren.


Nicht in jedem Fall treffen alle Fehlermöglichkeiten aufeinander
richtig, sie können es aber. die frage ist, welche fehlermöglichkeiten ausgeschlossen bzw. eingegrenzt werden können.

Es könnte z.B. sein, daß bestimmte Fehler nicht vorliegen,
oft lassen sichkleinste fehler wie z.b. eine ganz leicht schiefe aufstellung des fahrzeugs angand eines fotos nicht mehr rekonstruieren.
also kann nicht automatisch davon ausgegangen werden, daßhier idealbedingungen vorliegen.


Man kann also nicht pauschal sagen, daß bei Spurwechsel eine erhöhte Toleranz gewährt werden muß. das würde ich anders sehen bzw. nur von der fahrzeugbewegung abhängig machen.
gegen einen solche höhere toleranz könnte meiner meinung nur ein spurwechsel sprechen, welcher in einem ganz, ganz spitzen winkel stattfindet.

By Mr_Bill (217.0.243.124) on Montag, den 4. Februar, 2002 - 00:51:

Hallo,

die Tests wurden vom ADAC, Polizeipräsidium München und Sachverständigen durchgeführt.
Als Fazit kam heraus, das in machen Situationen durchaus 5% ZUSÄTZLICH als Toleranz gewährt werden müssten.
Da wirds dann natürlich schon wieder interessant, oder ?
Beim Adac auf der Homepage kann man den Testbericht ausführlich runterladen ist interessant zu lesen. Auch die Kapitel Reflexion und falsche Einstellungen am Gerät sind beschrieben.

Ich such halt nur ein Urteil, wo einer das bereits mal akzeptiert hat ?!

Gruß,
Mr_Bill

By farendil (217.85.238.139) on Montag, den 4. Februar, 2002 - 01:02:

@mrbill: der test des adac ist mir durchaus bekannt.

im übrigen gibt es dutzende einzelfallurteile, wo ein richter eine vom sachverständigen vorgeschlagene höhere toleranz gewährt hat.

By TMX (160.45.10.9) on Montag, den 4. Februar, 2002 - 12:23:

Die Frage ist aber, WIE HOCH die zusätzlich gewährte Toleranz ist bzw. sein muss. Da gibt es sowohl länderspezifische als auch polizeiinterne Unterschiede. Generell reichen bei einem Spurwechsel- oder Aufstellungsfehler die 3 km/h nicht aus, denke ich.
Im Bilderteil gibt es übrigens ein interessantes Foto, wo man ganz klar einen Aufstellungsfehler nachweisen kann. Damals habe ich glaube ich gepostet, daß die komplette Messung annuliert werden müsse. Multa war dagegen der Auffassung, eine entsprechende Toleranz würde reichen.

By farendil (217.235.59.80) on Montag, den 4. Februar, 2002 - 13:14:

@tmx: ob und wie hoch eine zusätzliche toleranz ausfällt, bzw. ob eine komplette annullierung der messung nötig ist, legt der gutachter dem richter mit seinem gutachten oft quasi in den mund.

sprich: es ist eine absolute einzelfallentscheidung...

By officer (213.187.79.229) on Montag, den 4. Februar, 2002 - 19:05:

Ich glaube aber nicht, daß es ausreichend qualifizierte Gutachter gibt. Ich denke, die kann man an einer Hand abzählen. Die meisten werden nur die Bedienungsanleitung abarbeiten. Ich selbst hatte letztes Jahr die Ehre, daß eine LTI-Messung vom Sachverständigenbüro Löhle überprüft wurde. Hier ist demnach von hohme speziefischen Sachverstand auszugehen. Was soll ich sagen, die Messung war nicht zu beanstanden und das hat mich doch sehr gefreut!

Im übrigen frage ich mich, warum der Radarwinkel von 22 Grad eigendlich rechnerisch 0 Grad gleichgesetzt wird: Nur dadurch kann es ja zu den Fehlern kommen. Bei den Lasermeßgeräten die ja auf echter 0 Grad Basis arbeiten, verringert sich ja die Geschwindigkeit mit dem vergrößern des Meßwinkels. Machen den die 22 Grad wirklich so viel aus, daß sich das derzeitige Verfahren lohnt?

Im Übrigen sollte man und damit meine ich auch den ADAC mit seinen Ausführungen beachten, daß es eben auch darauf Ankommt, wie der Fahrstreifenwechsel vollzogen wurde. In einem Fall vergrößert sich der Winkel und im anderen Fall verringert sich der Winkel. Nicht jeder kann also von einem Gutachten profitieren. Die Sache kann also durchaus auch nach hinten losgehen! Der ADAC wird einem dann aber auch nicht weiterhelfen. Ich finde es schlimm, daß der ADAC 2 oder 3 Seiten über ein Thema bringt, wo andere ganze Bücher schreiben.

By Mr_Bill (160.58.8.76) on Montag, den 4. Februar, 2002 - 19:11:

@officer:
Neben den 2-3 Seiten, die da in der Zeitschrift waren, gibt es auch noch eine downloadbare Abhandlung, an der das Polizeipräsidium München und einige Sachverständige (Gutachter ?) mitgearbeitet haben.
D.h. die Aussagen sind also nicht alleine vom ADAC, sondern schonmal von den drei Gruppen zu sehen.


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