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Wie man das Stadtsäckel füllt...

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Wie man das Stadtsäckel füllt...
By christine (217.226.51.36) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 16:32:

Stehe schon ewig tagsüber auf dem Ende einer vergammelten "Grünfläche" neben noch anderen Autos. Die Knöllchenjäger hatten uns bisher verschont, so daß ich dachte, ein gutes Plätzchen für meinen Smart gefunden zu haben...
Doch Anfang Januar kamen die schriftlichen Verwarnungen gepurzelt - eine nach der anderen (vom November!). Zum Glück (!) sind es bisher "nur" 6 mit je 25,56 EUR... Das erste Knöllchen hab ich fristgerecht bezahlt (mein Pech). Aber die anderen hab ich (auch fristgerecht) aber unter Vorbehalt bezahlt und Einspruch eingelegt. Nun kam die Antwort: ... Zahlung einer Verwarnung bedeutet Anerkennung ... keine Rückerstattung! Aber mit gleicher Post kamen zwei Bußgeldbescheide der beiden letzten Knöllchen.
Kann mir einer einen Rat geben, daß ich nicht mit anderen Dummen das Stadtsäckel der Stadt Erfurt füllen muß?
Darf das eigentlich sein, daß die Politessen das Knöllchen an der Windschutzscheibe aussparen und so die Einnahmen für fast zwei Monate sichern?

By Greatblackbird (213.6.152.196) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 22:06:

Es ist richtig, daß mit der Zahlung die Verwarnung anerkannt wird. Leider sind die Verstöße einzeln zu bewerten, wie es ja auch geschehen ist und der Zettel an der Windschutzscheibe ist auch keine Verpflichtung, hier aber wohl wirklich Abzocketaktik. Du hättest den "Schaden" begrenzen können, wenn Du erstmal gar kein Knöllchen bezahlt und auf die Bußgeldbescheide gewartet hättest. Dagegen einfach ohne Begründung Einspruch eingelegt wären die Verfahren eingestellt worden und es wäre bei den Verfahrenskosten von €18 pro Knolle geblieben, da der Fahrer nicht innerhalb der Verjährung ermittelt werden konnte.

Aber mit gleicher Post kamen zwei
Bußgeldbescheide der beiden letzten Knöllchen.


Hattest Du die denn schon bezahlt?

By Alberto (62.224.97.249) on Samstag, den 2. Februar, 2002 - 13:25:

Verstehe ich nicht. Ist den deine "Tätereigenschaft" schon klar? Will heißen... hast du diese Verstöße irgendwo zugegeben?
Dann kannst du nämlich gegen den BuGeBe einspruch einlegen - einem Verfahren ohne Hauptverhandlung zunächst widersprechen - und vor Gericht die Aussage verweigern. Das Verfahren müßte dann mangels Täterermittlung eingestellt werden.

By Greatblackbird (213.7.143.58) on Samstag, den 2. Februar, 2002 - 14:14:

@Alberto

Will heißen... hast du diese Verstöße irgendwo zugegeben?

Zumindest für die schon bezahlten Verstöße wurde die Tätereigenschaft mit der Zahlung automatisch zugegeben. Die Bußgeldbescheide wurden wahrscheinlich mal wieder unzulässigerweise "auf Verdacht" erlassen. Deshalb muß Einspruch eingelegt werden, sonst werden sie rechtskräftig und vollstreckbar.

By christine (80.136.116.90) on Sonntag, den 3. Februar, 2002 - 18:59:

Na klar hatte ich auch die beiden letzten Knöllchen fristgerecht (unter Vorbehalt) gezahlt, von denen ich nun noch mal Bußgeldbescheide bekam. Selbstverständlich werde ich dagegen Einspruch einlegen (schon gezahlt).
Klar hatte ich auch die "Verstöße" zugegeben, blöd und unbeleckt wie ich noch bin... (Schließlich bin ich ansonsten noch ein "unbeschriebenes Blatt").
Habt vielen Dank für Eure Tips. Nochmal passiert mir das nicht! Der Ehrliche ist eben doch immer der Dumme...
Im übrigen finde ich es toll, daß es diese Site gibt.


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