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AHB kam 9 Wochen später, Verjährung?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: AHB kam 9 Wochen später, Verjährung?
By Toms (172.176.74.163) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 13:50:

Hallo,

ich wurde vor 9 Wochen geblitzt. Heute kamm AHB mit 15 km/h zu schnell in Ortschaft.
Also 25 Euro.
Ich bin gefahren und der Wagen ist auf meine Eltern zugelassen.
Ich wohne noch zusammen bei Eltern.
Soll ich jetzt meine Daten unter Nr. 2 angeben?
Wird da noch was mit der Verjährung.
Oder darf ich das nicht angeben, weil ich ja sowieso bei denen wohne.

Mfg.

By alfa (195.124.135.7) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 13:59:

Nachdem das Ganze nicht in den Punkterängen stattfindet, ist es eigentlich sinnvoll garnichts zu machen, dann kommt nach einiger Zeit ein BG Bescheid an den Halter. Dann ist der nächste Punkt zu Entscheiden. Aber bei 25€ würde ich keinen grossen Zirkus machen, sondern zahlen. Wer gefahren ist und wer bezahlt ist hier sowieso unerheblich. Die Verjährung gegen den Täter beträgt 3 Monate und wird unterbrochen durch einen an den TÄTER gesandten A Bogen.

By Toms (213.7.37.219) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 14:04:

ich meine,
das z.B. wenn ich es wegschicke.
So dass dann an mich der Bußgeldbescheig kommt.
Weil ich hab jetzt keine Lust die 25 Euro jetzt schon zu bezahlen.
Erst so gegen 20 Februar.

By traffic (213.7.133.97) on Samstag, den 2. Februar, 2002 - 02:55:

Wie alfa schon sagte: ignoriert das Schreiben. Dann bekommen deine Eltern den BG-Bescheid, gegen den sie Einspruch erheben können und die Tat nicht zugegebn. Dann dürfte es März werden, bis sie auf dich kommen.


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