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Verfahrens- und Anwaltskosten

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Verfahrens- und Anwaltskosten
By spsln (145.253.246.133) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 12:11:

Hallo,

wie sieht das aus, wenn gegen einen ein Verfahren wegen eröffnet wird, man aber kein Geld hat, um sich einen Anwalt zu leisten, kann man dann auch Gerichtskostenbeihilfe beantragen? Hat da jemand Erfahrung?

By DP (217.0.50.14) on Samstag, den 2. Februar, 2002 - 01:03:

Das hängt davon ab... Wenn du dir keinen Anwalt leisten willst (5-Sterne-Hotel auf Malle ist dir lieber) tritt dir die Gerichtskostenbeihilfe in den A...

Sonst kostet dich der Spaß 20 Mark (ehemals, ich nehme an jetzt 10 Euro).

Geh einfach mal bei dem für deinen ersten Wohnsitz zust. Amtsgericht vorbei und frag _höflich_ nach!!!


Grüße
DP

By alfa (195.124.135.7) on Montag, den 4. Februar, 2002 - 09:50:

seine Bedürftigkeit muss er aber dann nachweisen, die freundliche Aussage, mann sei gerade klamm hilft da nicht viel. Als arbeitsloser Lehrer hat man es da schon besser, wenn man auf Armenrecht gegen die Erweiterung einer Fabrik in der Nähe durch allle Instanzen klagen will.


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