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Wann ist das Verfahren eingestellt?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Wann ist das Verfahren eingestellt?
By spsln (195.252.155.151) on Donnerstag, den 31. Januar, 2002 - 20:32:

Hallo,

woran erkenne ich, ob und wann ein Verfahren gegen mich eingestellt wird? krieg ich dann nochmal Post oder melden die sich dann einfach garnicht mehr?
Danke.
MfG Stefan

By Greatblackbird (213.7.144.141) on Donnerstag, den 31. Januar, 2002 - 21:35:

Das ist unterschiedlich. Auf keinen Fall solltest Du irgendwo nachfragen. Wenn Du Fahrzeughalter und auch der Fahrer warst, dann bist Du nach 6 Monaten zzgl. 2 Wochen Postweg auf der absolut sicheren Seite, wenn Dir bis dahin kein Bußgeldbescheid zugestellt wurde.

By spsln (145.253.246.133) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 07:59:

@greatblackbird

heißt das, nach sechs monaten (ab tatzeitpunkt?) ist das ding verjährt? muss ich also (nur) die sache solange verzögern?
dnake, mfg Stefan

By farendil (217.235.54.180) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 09:49:

@spsln: die sache ist verjährt, wenn sie solange nichts gegen DICH unternehmen.

By spsln (145.253.246.133) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 12:00:

@greatblackbird

sorry, ich tu mir mit dem verständnis immernoch ein bischen schwer. also heißt das nun, wenn es gegen mich zu einem verfahren kommt und ich durch ein paar mal verschieben des gerichtstermins über die sechs monate komme, daß ich dann nichts mehr zu befürchten hab?

By Alberto (62.224.100.116) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 16:49:

Nein - das heißt es nicht.
Jede Verschiebung - jeder Schriftwechsel - unterbricht die Verjährung - und sie fängt von vorne an zu laufen...
Nur, wenn du 6 Monate absolut nichts hörst - keinerlei Schreiben bekommst - dann kannst du davon ausgehen, daß sie die Sache nicht mehr verfolgen - und auch nicht verfolgen können.

By Greatblackbird (213.7.144.44) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 19:17:

@Alberto

Nicht ganz richtig.

@spsln

Es muß definitiv nach 6 Monaten ein Bußgeldbescheid erlassen worden sein, selbst wenn Du vorher verjährungsunterbrechende Schreiben erhalten hast. Ist aber innerhalb von 3 Monaten nach der Tat kein Anhörungsbogen an Dich verschickt worden bzw. Dir nicht offiziell bekannt geworden ist, daß gegen Dich ermittelt wird, dann ist es nach 3 Monaten schon verjährt. Ob das geschehen ist, geht aus der Ermittlungsakte hervor. Der Anhörungsbogen braucht aber bei Dir nicht angekommen sein, um die Verjährung zu unterbrechen.

By Alberto (62.224.97.249) on Samstag, den 2. Februar, 2002 - 13:02:

@GBB
Vielleicht habe ich mich nicht richtig ausgedrückt.... es ging ja darum, daß man selbst mit irgendwelchen Einlassungen die Frist hinauszögert. Diese Art von Schriftwechsel, die der Betroffene selbst veranlaßt, unterbricht sehr wohl die Verjährung, wenn es der betroffene selbst ist. Ist es ein anderer, - na dann läuft die Verjährung gegen den betroffenen selbstverständlich weiter - und ist nach 3 Monaten erreicht.

By Greatblackbird (213.7.143.58) on Samstag, den 2. Februar, 2002 - 13:46:

@Alberto

So ist es. Dann habe ich es falsch gedeutet. Wenn ein BG erlassen wurde, dann unterbricht jedes Schreiben erneut die Verjährung gegen den Betroffenen und sie beginnt für 6 Monate neu zu laufen. Aber auch wenn der tatsächlich Betroffene vor Erlass des BG verjährungsunterbrechende Schreiben erhalten hat, so ist es nach 6 Monaten trotzdem verjährt, wenn bis dahin kein Bußgeldbescheid erlassen wurde.


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