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Was ist, wenn ich garnicht der Fahrer war, muss ich trotzdem zahlen

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Was ist, wenn ich garnicht der Fahrer war, muss ich trotzdem zahlen
By spsln (195.252.155.151) on Donnerstag, den 31. Januar, 2002 - 20:30:

Hallo allerseits,

ein Bekannter hat letztens mit meinem Auto im Parkverbot geparkt und die flinken Leute vom Ordnungsamt haben ihn auch gleich aufgeschrieben und mir den Verwarngeldbescheid über 15,-€ geschickt. Muss ich den jetzt zahlen, obwohl ich das doch garnicht war?
Besten Dank für eure Antworten.

MfG Stefan

By nicole (217.80.46.198) on Donnerstag, den 31. Januar, 2002 - 22:03:

Zahlen must du nicht.
Aber wenn du wartest, kommt dann ein Kostenbescheid und den must du als Halter des Fahrzeuges zahlen - nur der Kosten 18 € und en paar zerquetschte!

By spsln (145.253.246.133) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 08:01:

@ nicole

reicht es also aus, denen auf dem anhörungsbogen zu schreibe, das man nicht der fahrer war und den wirklichen fahrer nicht mehr weiß?
danke, mfg Stefan

By farendil (217.235.54.180) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 09:52:

wenn dir 18€ lieber sind als 15€, dann schon!

By Alberto (62.224.100.45) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 11:49:

@nicole
Du mußt gar nichts schreiben.... die kommen automatisch - mit der Halterhaftung - und die ist, wie beschrieben - teurer!
Sie lohnt sich nur bei Parken auf Sperrfläche oder in Fußgängerzone oder in der Feuerwehreinfahrt (da allerdings Gefahr des Abschleppens).

Deshalb: 15 Euro - für Falschparken? - immer klaglos bezahlen - und Durchschnittsstatistik rechnen!

Das heißt : 10 x für 15 Euro geparkt - nur 1 x erwischt = 1,50 Euro pro Parken = billiger, als jedes Parkhaus.

By spsln (145.253.246.133) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 12:04:

danke für die auskunft, aber komisch ist das doch schon, oder? da muss man trotzdem bezahlen, auch wenn man selber das garnicht war, und wenn man sagt, es war ein anderer, dann kostet es sogar nochmehr. da haben sich die lieben leute aber 'ne schöne einnahmequelle eingerichtet.

By Alberto (62.224.100.95) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 12:55:

Nein - so komisch ist das nun auch wieder nicht, - denn - würden sie immer beim Falschparken den Fahrer ermitteln müssen, dürften sie ja nie einen Zettel ausschreiben, sondern müßten immer am Auto warten, bis dieser wieder einsteigt. Sonst würde ja jeder falsch parken und hinterher sagen, er sei es nicht gewesen, - bzw. die Aussage verweigern, was auf das gleiche herauskommt. der Staat könnte ihm nie seine Schuld beweisen.

Das allerdings würde zur völligen Anarchie beim Parken führen.

By spsln (145.253.246.133) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 13:15:

Also ich muss sagen, auch wenn ich davon nicht allzu viel ahnung hab, rein rechtlich halte ich das für sehr bedenklich. Würde mich mal interessieren, ob da schonmal jemand gegen geklagt hat. sicher ist das die einzige lösung, aber trotzdem etwas fragwürdig.
und bei rotlicht- und geschwindigkeitsverstößen geht das doch auch nicht.

By kirk (193.150.166.57) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 13:36:

@ spsln:
Na ja...das ganze ist wohl schon höchstrichterlich entschieden. Ist somit rechtmäßig.

@ Alberto:
Am Auto warten, bis jemand einsteigt und wegfährt dürfte auch nicht ausreichend sein, um die Täterschaft bezgl. des Falschparkens (d.h. des Abstellens des Fz.)zu begründen bzw. zu beweisen. Dazu müßte die Ordnungsbehörde schon den erwischen, der das Fz. abstellt...

By spsln (145.253.246.133) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 16:11:

Naja, machen kann man da eh nix gegen, aber wir sind uns sicherlich einig darüber, daß die Städte nicht nur aus lauter Sorge um den Verkehr die "Parkraumüberwacher" losschicken. Wenn man sich damit nur selbstständig machen könnte...
Schönes Wochenende an alle,
MfG Stefan

By Alberto (62.224.100.116) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 16:58:

@kirk
Hast ja recht, aber ich habe mir diese "Spitzfindigkeit" gespart. Im Prinzip ist es aber richtig - und auch nicht unwichtig, wenn man z.B. zum parkenden Auto kommt - und etwa abgefahrene Reifen hat - und der Polizist auch schon wartet. Dann wäre es klug, nichts auszusagen, somit weiß er nicht, wer den Wagen dort hingefahren hat. Bei Firmenwagen ist es dann auch schwer, einen Schuldigen zu ermitteln - denn das gäbe ja Punkte.
Wenn dann wieder alle die Aussage verweigern, dann ist eben ein Firmenwagen mit schlechten reifen unterwegs gewesen, was ja per se nur zu einem Halterproblem werden kann.
ich könnte mir aber vorstellen, daß man den den verantwortlichen geschäftsführer bestraft, bin mir da aber nicht so sicher, weil ich so einen Fall noch nicht hatte.

Vielleicht könnten aber unsere Polizisten so etwas beantworten?

Sie sehen einen Wagen stehen, der schlechte Reifen hat - forschen nach dem Halter = Firma.
keiner macht eine Aussage. wie geht so was weiter?

By kitt (62.144.237.118) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 22:06:

@Alberto: Ist das sicher das wenn man auf die 2. Verwarnung wegen eines Parkverstoßes (z.B. 60 DM) nicht antwortet gleich die Halterhaftung greift. Da steht doch drauf das innerhalb einer Woche ein Bußgeldbescheid erlassen wird bei Nichtantwort ??
Was tun wenn doch ein Bußgeldbescheid kommt (+36 DM). Und wie ist die Gefahr eines Fahrtenbuches??.

By Greatblackbird (213.6.152.196) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 22:13:

@kitt

Es ist grundsätzlich unzulässig, gegen einen Fahrzeughalter einen BG zu erlassen, wenn dessen Fahrereigenschaft nicht nachgewiesen wurde. Häufig wird trotzdem ein BG erlassen, meistens wird aber nach 3 Monaten direkt ein Kostenbescheid über die Verfahrenskosten, die sog. Halterhaftung, zugestellt. Das eigentliche Verwarnungsgeld entfällt, da das Verfahren eingestellt werden mußte. Wurde ein BG erlassen, muß man den kleinen Umweg gehen und Einspruch (ohne Begründung) einlegen. Danach folgt dann der Kostenbescheid, wieder ohne Verwarnungsgeld. Es bleibt also immer bei den 36 DM (€18)

By Alberto (62.224.97.249) on Samstag, den 2. Februar, 2002 - 13:21:

@GB
Nicht ganz so....
wenn ich das Glück habe, daß die gegen mich einen Bußgeldbescheid erlassen würden - bei Falschparken - ohne den Täter identifiziert zu haben, na dann läuft es ja bestens.
Denn - dann haben sie nämlich die Chance, die Halterhaftung einzusetzen, verspielt.
Ich erhebe Einspruch gegen den Bußgeldbescheid - mit dem Zusatz: "Einem Verfahren - ohne Hauptverhandlung - wird zunächst widersprochen"
Das darf ich...
Nun müssen die aber schleunigst das verfahren gegen mich einstellen, denn sonst machen sie noch sinnlos Gerichtskosten!
Dann wäre der nächste Schritt nämlich, daß ein verhandlungstermin anberaumt wird (wenn der Staatsanwalt so blöd ist und dies nicht genau durchliest). Dann gehe ich vor Gericht - gebe meine Personalien an, und?------ verweigere jegliche Aussage! Den rest könnt ihr Euch denken.

Das haben sie letztmalig mit mir 1992 so gemacht... in Stuttgart - es ging um 75 DM + Gebühren für BuGeBe.

der Richter hat mir dann noch hinterhergemotzt, daß er prüfen werde, ob er mir ein Fahrten buch auferlegen könne.

meine Antwort war: "Prüfen Sie, Herr Vorsitzender, prüfen Sie.... und lassen Sie es mich gelegentlich wissen, was Ihre Prüfung ergeben hat. Auf Wiedersehen.

der hätte mich am liebsten gefressen. das war so ein Ehrgeizling, - aber auch er war natürlich auf verlorenem Posten.

By Greatblackbird (213.7.143.58) on Samstag, den 2. Februar, 2002 - 14:21:

@Alberto

Das kenne ich so nicht. Ist das wirklich so? Es ist fast immer so, daß der Halter einen Bußgeldbescheid erhält, obwohl er nicht gefahren ist. Wenn dieses Verfahren nun eingestellt wird, dann werden die Verfahrenskosten für diesen Bußgeldbescheid dem Halter auferlegt. Das ist m.E. absolut zulässig, egal ob mit Hauptverhandlung oder ohne. Gab es denn 1992 die Halterhaftung im ruhenden Verkehr schon?

Was meinen die anderen dazu?

By Holger (144.41.3.23) on Montag, den 4. Februar, 2002 - 16:42:

Wer trägt eigentlich die Gerichtskosten, bzw. Anfahrtskosten nach Stuttgart, wenn der Halter in
Frankfurt wohnt? Und wann kommt es doch zu einem Fahrtenbuch?


HOLGER

By Greatblackbird (213.6.146.160) on Montag, den 4. Februar, 2002 - 19:27:

Das kommt drauf an. Wenn der Betroffene freigesprochen wird, trägt die Kosten die Landeskasse. Wenn der Betroffene verurteilt wird, trägt die Kosten der Betroffene. Wenn das Gericht gar keine Hauptverhandlung anberaumt, also nur einen Beschluß erlässt, dann kann es sein, daß beide Seiten die Kosten selbst tragen müssen. Zum Fahrtenbuch: Das wird gerade in einem anderen Thread diskutiert.

By OnkelHeiz (80.131.9.239) on Dienstag, den 19. Februar, 2002 - 20:41:

Hallo allerseits!

Habe jetzt einen Brief bekommen indem ich aufgefordert werde, zum Sachverhalt Stellung
zu nehmen und Beweismittel vorzulegen. Mein Einspruch gegen den Bussgeldbescheid wurde abgelehnt, da ich ihn nicht begründet habe. Anderenfalls würde das Verfahren
über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht
abgegeben werden.

Ist das nur ein Bluff oder soll ich besser einen
begründeten Einspruch (auf der Arbeit gewesen während der Tatzeit) nachreichen?

Vielen Dank und schöne Grüße,

Holger

By indy (195.226.96.178) on Mittwoch, den 20. Februar, 2002 - 10:52:

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