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ProVida in Baustelle die keine mehr war.

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: ProVida in Baustelle die keine mehr war.
By Mr_Bill (149.239.191.1) on Mittwoch, den 30. Januar, 2002 - 20:07:

Hallo Freunde,

ich hatte meinen Fall schon mal vor Monaten gepostet. Heute war erste Gerichtsverhandlung.
Daher mal ein Update:

Zur Erinnerung:
Autobahn 3-spurig. ProVida Zivil hinter mir.
Baustellenschild, dann 100, dann 80,
An der Stelle, wo die Baustelle sein sollte, stehen am linken Fahrbahnrand an der Leitplanke hinter der linken Fahrbahnrandmarkierung auf etwa 150m Warnbaken. Diese kennzeichnen ein Stück Mittelleitplanke, das wohl rausnehmbar ist.
Ansonsten ist keine Baustelle vorhanden, keine Markierung und auch keine Fahrbahnverengung.
Am Ende der Baken auch kein weiteres Schild, daß das Limit oder die Baustelle aufhebt.
Laut Polizei soll es jedoch ein weiteres Tempo 100 Schild unmittelbar hinter den Baken gegeben haben. Dieses ist weder links noch rechts auf dem Film sichtbar, was der Polizist heute auch als Zeuge bestätigt hat.

Argumentation von unserer Seite:
1. Keine Baustelle vorhanden, da an der angekündigten Stelle (Baustellenschild mit 800m Zusatz) keine Baustelle mehr vorhanden war.
2. Durch die Umstände ergebend ist das Tempolimit am Ende der fiktiven Baustelle (Baken) definitiv aufgehoben.
3. Wegen 2 ist Meßstrecke zu kurz (nur ca. 200m lt. Provida-Film) Messung beginnt bei passieren der Baken und endet deutlich hinter der fiktiven Baustelle. Bei Ende Baustelle steht die Anzeige etwa bei 150-180m.
4. Rechenfehler bei Bußgeldbescheid (Zeit/Weg-Messungsergebnisse liefern rechnerisch andere Durchschnittsgeschwindigkeit).

Heute also wie gesagt Gerichtstermin.

Nachdem der Richter überzeugt wurde, das das Tempolimit nach den Baken nicht mehr galt (Arg.2), wollte er jedoch nicht der Argumentation 3 folgen, das dann auch die Messung zu kurz sei.
Jetzt wird ein Gutachter bestellt, der aus dem Provida-Film errechnen soll, wie schnell ich innerhalb der Meßstrecke auf Höhe der Baken gefahren bin, und ob diese Meßstrecke ausreichend sein könnte.

Frage: Ist sowas überhaupt möglich ? Wie arbeitet der Gutachter ? Rechnet der die Geschwindigkeiten anhand der angezeigten aktuellen Provida-Speed aus ? Die Aktualisierung dieser Anzeige ist ja recht lahm (ca. 1 Hz)

Weitere Frage: Hat irgendjemand Aktenzeichen über Urteile zu Längen von Wegstrecken bei einer ProVida-Messung ????

Letzte Frage: Hat schonmal jemand einen Freispruch/ eine Einstellung erlangt bei einer ProVida-Messung oder bei einer fiktiven Baustelle ?
Gruß,
Mr_Bill

By farendil (217.235.41.56) on Donnerstag, den 31. Januar, 2002 - 00:26:

@mrbill: also es ist doch erst mal noch recht vernünftig gelaufen.

was ich nicht verstehe, ist, warum dein anwalt dem richter - nachdem dieser ja nun einem wesentlichen teil seiner argumentation gefolgt ist, und nun ein teures und aufwendiges gutachten erforderlich ist - nicht eine einigung, z.b. reduzierung der geldbuße auf einen betrag unterhalb der punkteränge vorgeschlagen hat.

ich würde die argumentation noch etwas weiter ausdehnen.
die baken ALLEIN sind keine baustelle.
"frißt" der richter das, so kann man argumentieren, daß man zwar wußte, daß das schild baustelle, die baken meinte, die begrenzung war jedoch damit schon an der ersten bake aufgehoben.

selbst wenn er da nicht mitgeht, würde ich dort in die richtung unklare beschilderung, auegnblicksversagen etc. argumentieren, mit dem ziel, daß das verfahren (evtl. gegen geldbuße) eingestellt wird oder die strafe auf 35,- € gesenkt wird.

By quincy (141.30.32.91) on Donnerstag, den 31. Januar, 2002 - 09:30:

Mal im Ernst, wie kann man denn Umstände, die einem im Nachhinein erst bekannt sind (Art der Gefahrenstelle) als Begründung für die Reaktion auf die Vorwarnung und entsprechende Beschränkung anführen? Wenn eine Baustelle ausgeschildert wird, muss man doch erst mal von einer "echten" Baustelle ausgehen und sich entsprechend verhalten.

Ich habe Baustellen gesehen, die von Ferne auch nur wie ein paar Baken auf dem Mittelstreifen aussahen. Bei näherer Betrachtung war zwischen den Richtungsfahrbahnen ein zwei Meter tiefer Schacht, in dem Leute arbeiteten.

Selbst wenn manche Beschilderung aus Nachlässigkeit oder Faulheit zuweilen nicht rechtzeitig abgeräumt wird, verstehe ich trotzdem nicht, wie man sich mit nahezu prophetischer Sicherheit eine Beurteilung der Gesamtlage vom Steuer seines Wagens aus anmaßen kann.

By farendil (217.85.234.91) on Donnerstag, den 31. Januar, 2002 - 09:35:

@quincy: ließ doch erst mal richtig! zuerwst kam eine begrenzung mit dem hinweis baustelle.

dann kamen irgendwann die baken. an selbigen war zwar erkennbar, daß hier wohl mal eine baustelle war, aber diese nun nicht mher existiert und damit auch das limit nicht.

also galt das limit nicht mehr AB den baken (wäre meine auslegung) und nicht erst nach diesen.
mrbill schreibt Messung beginnt bei passieren der Baken...
jetzt alles klar??

By quincy (141.30.32.91) on Donnerstag, den 31. Januar, 2002 - 10:38:

Nun gut. Üblicherweise werden solche Beschränkungen aber doch per Schild aufgehoben. Wie kann man denn schon im voraus wissen, dass kein Auflösungsschild kommt, sondern dass diese etwas schwammige Regelung mit dem Ende der Gefahrenstelle anzuwenden ist? Eigentlich gar nicht, oder?

By farendil (217.85.234.91) on Donnerstag, den 31. Januar, 2002 - 10:55:

@quincy: ob ein schild die beschränkung aufhebt,ist mir völlig egal.
bei beschränkungen mit gefahrenzeichen (z.b. baustelle) fahre ich sofrt nach ende der gefahrenstelle wieder schneller.

denn ab hier ist die beschränkung automatisch aufgehoben!

By quincy (141.30.32.91) on Donnerstag, den 31. Januar, 2002 - 11:51:

@farendil
Ist das so? Wo steht denn das?

By dagegen (134.147.103.18) on Donnerstag, den 31. Januar, 2002 - 15:10:

Wo das steht, weiß ich jetzt auch nicht, aber es ist so.
Einfache Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten bis zu ihrer Aufhebung. Sind sie aber zusammen mit einem Gefahrenschild angebracht, gelten sie nur für die Dauer dieser Gefahr. z.B. 70 und Kurve auf einer Landstraße, dann darf nach der Kurve wieder 100 gefahren werden.
Fährst du nach einer Baustelle etwa immer weiter 80, nur weil das Ende-Schild nicht da stand?

By quincy (141.30.32.91) on Donnerstag, den 31. Januar, 2002 - 15:34:

Nun ja **hüstel** meistens steht da ja eins. In den anderen Fällen nehme ich an, dass ich's wohl übersehen haben muss... :) Also, um auf die Frage zu antworten: Nein.

By Grobi (80.135.14.199) on Donnerstag, den 31. Januar, 2002 - 16:13:

Auf der A1 gibt es für 100m Tempo 60 wg. "Bodenwellen" (Obwohl da nichts ist)
Wie ist da die Rechtslage?

Grobi

By Polizist (193.196.186.253) on Donnerstag, den 31. Januar, 2002 - 16:15:

@quincy: Das mit den Gefahrenstellen und der Aufhebung stimmt schon. Aber frag mich nicht wo das steht. Ich würd so ad hoc mal in der VwV zur StVO nachschauen.


Viele Grüße,

ein Polizist

By Mr_Bill (217.0.243.9) on Donnerstag, den 31. Januar, 2002 - 21:25:

Hei zusammen,

also mal ein paar Antworten:
@quincy: Man weiß es deshalb, weil man von einer leichten Erhöhrung runter fährt und das komplette Areal ab dem ersten SChild einsehen kann. Ist auch auf dem Video ersichtlich. Baustelle kann da keine sein, weil die Baken an der Mittelleitplanke angelehnt waren und sonst nichts erkenntlich ist.
Nebenbei: Das ganze spielte sich auf 800m ab. Ankündigung, 2 Tempolimits, Baken und Ende. Die Baken waren ca. 150m lang

@Polizist,Quincy:
Mir hat mal einer geschrieben das sein in §42Abs.7 geregelt, leider steht da nichts.
Der Trick auf den Autobahnen ist aber ein anderer. Da wird das Schild Baustelle alleine aufgestellt, dann in kurzer Entfernung das Tempo-Schild. Damit gilt eigentlich die Regelung nicht.
Der Richter meinte auch, man könne ja nicht aus dem Umfeld schließen, das das Tempolimit vorbei sei. Da haben wir wie gesagt länger diskutiert und dann hat er es letzlich akzeptiert.
Hintergrund: Unmittelbar hinter der Baustelle soll ein weiteres Tempo 100 Schild in den Büschen gewesen sein. Daher auch kein Tempolimit-Ende Schild. Jedoch sieht man auf dem Video weder links noch rechts dieses Schild, was wie gesagt der Polizist bestätigt hat.

@farendil:
Warum der Richter der zweiten Argumentation nicht gefolgt ist liegt wohl an der Strafhöhe:
Vorgeworfen werden 4 Punkte, 2 Monate und 600 DM. Er hat von sich aus 500 Euro, ohne Fahrverbot angeboten. Aber ich seh nicht ein, das ich Punkte für einen Verstoß kriege, den es nicht gab. Daher haben wir das Angebot auch nicht angenommen.

Das mit dem Gutachten ist mir auch nicht schlüßig, der Richter wirkte auch ein wenig genervt nachdem wir das nicht annahmen.
Mein Anwalt hat auf Niederschlagung hingesteuert, hat er aber nicht akzeptiert.

Ich hab nur folgendes Prob im Moment:
Es gibt Urteile vom Bayrischen OLG wo gesagt wird, das 500m die Mindeststrecke für Messungen ist. Der Richter läßt jetzt ein Gutachten erstellen. Die Frage die sich mir stellt: Was kann dabei rauskommen. Wenn das OLG gesagt hat ist nicht und die jetzt eine MEssung mit 150m heranziehen ?! Muß ich das dann hinnehmen ?
Und vor allem, was ist das für ein Gutachter ?

Gruß und Danke für die rege Beteiligung.
MrBill

By Wolfgang (80.131.30.157) on Donnerstag, den 31. Januar, 2002 - 22:17:

@Mr Bill:
Mir hat mal einer geschrieben das sein in §42Abs.7 geregelt, leider steht da nichts.

Es ist § 41 Abs. 7.
Das steht das; relativ weit unten.

By farendil (217.85.234.91) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 02:47:

@mrbill: ich denke mal, dass das video an sich auch bei 150m zu verwerten wäre.
allerding unter DEUTLICH höhreren toleranzabzügen - trotzdem wird bei deiner hohen übertretung noch was hängenbleiben.

hab ich das richtig verstanden:
600 DM reglstrafe
500 EURO angeboten?

na das ist ja wohl ein recht unfaires angebot für deine situation - könnte ich auch SO nicht aktzeptieren. allerdings ist es halt dumm - nervt man einen richter und schlägt sein angebot aus, so kann das u.U. nicht so gut sein.

nur denke ich, daß0 bei solch eklatentem mißverhältnis zwischen angbeot des richters und euren vorstellungen wohl nichts zu machen war.

auf jeden fall viel glück für den prozeß!

By Mr_Bill (217.0.243.142) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 16:22:

Hi,

mir gehts dabei eigentlich gar nicht um das Geld.
Mehr um die Punkte und das Fahrverbot.
Wenn ich innerorts mit Tempo 80 in ner 30'er Zone am Kindergarten vorbeiknalle, ist das die gleiche Strafe, wie bei dieser abgeräumten Baustelle, weil einer das Schild vergessen hat. Wo ist denn da die Verhältnismäßigkeit ?

Was ich noch nicht verstehe: es gibt Urteile, in denen klar definiert wurde (Bayrisches oberstes Landesgericht) in dem 500 m als Mindeststrecke definiert wurde. Wieso kann jetzt der Richter von dem Amtsgericht ein Gutachten aufgeben, um die 150-200 m auf Verwertbarkeit zu prüfen ?!?!

By Wolfgang (80.131.27.225) on Samstag, den 2. Februar, 2002 - 03:40:

Was ich noch nicht verstehe: es gibt Urteile, in denen klar definiert wurde (Bayrisches oberstes Landesgericht) in dem 500 m als Mindeststrecke definiert wurde. Wieso kann jetzt der Richter von dem Amtsgericht ein Gutachten aufgeben, um die 150-200 m auf Verwertbarkeit zu prüfen ?!?!

Weil vielleicht ein anderes Meßverfahren zugrundegelegt wurde? Woher weißt du, daß es sich um ein ProVida Meßverfahren gehandelt hat? Bloß weil es auf dem Film so eingeblendet wird, heißt es noch lange nicht, daß es nicht vielleicht mittels ViDistA ausgewertet wurde. Bei diesem Meßverfahren gelten die "definierten" Mindeststrecken nicht. Der Gutachter wird in diesem Fall dazu dienen um festzustellen, ob die Polizei die Meßlinien korrekt auf dem Videofilm angelegt hat.

By farendil (217.225.253.201) on Samstag, den 2. Februar, 2002 - 11:00:

@wolfgang: trotzdem gibt es mindeststrecken. nur durch eine andere auswertung ändert sich nicht nicht unbedingt die mindeststrecke (kann aber).

auf jeden fall sind auch 200m bei jeder mir bekannten auswertung zu wenig, um hier mit den normalen toleranzen zu arbeiten.

man könnte die messung aber VIELLEICHT bedingt verwerten, in dem man für die sehr kleine meßstrecke eine DEUTLICH HÖHERE MESSTOLERANZ festlegt.

By Wolfgang (217.81.131.175) on Samstag, den 2. Februar, 2002 - 11:35:

trotzdem gibt es mindeststrecken. nur durch eine andere auswertung ändert sich nicht nicht unbedingt die mindeststrecke (kann aber).


Durch ein anderes Meßverfahren ändert sich die Mindeststrecke enorm. Diese berühmten 500 Meter sind z.B. für das Funk-Stopp-Meßverfahren ausgelegt; auch die Geschwindigkeitsmessung mittels ProVida und PolicePilot fällt darunter. ViDistA basiert auf einem ganz anderen System, deshalb sind diese Mindeststrecken nicht anwendbar.
Klar gibt es bei ViDistA auch Mindesstrecken. Die sind aber nicht definiert; ich muß sie halt so wählen, daß ich den Probanden ausrechnen kann.
Im übrigen ist ProVida ein uraltes System; wird bei uns nur noch zum Aufzeichen verwendet. Ausgewertet wird mit ViDistA. Es sind dabei halt leicht höhere Toleranzen abzuziehen.

auf jeden fall sind auch 200m bei jeder mir bekannten auswertung zu wenig, um hier mit den normalen toleranzen zu arbeiten.

Dann informier dich mal richtig über ViDistA. Bei uns wurden Probanden schon auf 50 Meter ausgerechnet. Mit den ganz normalen Toleranzen. Ist überhaupt kein Problem und vollkommen zulässig.
Auch wenn du´s nicht glauben magst :-)

man könnte die messung aber VIELLEICHT bedingt verwerten, in dem man für die sehr kleine meßstrecke eine DEUTLICH HÖHERE MESSTOLERANZ festlegt.

vollkommen falsch. ist auch von der PTB nicht vorgesehen.
Und was soll denn "bedingt verwertbar" heißen? Entweder es ist verwertbar oder nicht. Ein bischen schwanger gibts auch nicht.
Es hat überhaupt nichts mit der Meßstrecke zu tun, sondern mit dem Meßverfahren. Beim "blitzen" mittels Lichtschranke ist deine Meßstrecke 50 cm lang aber du hast trotzdem die geringsten Toleranzabzüge.
Die Geräte sind heutzutage ziemlich genau.

By farendil (217.225.253.201) on Samstag, den 2. Februar, 2002 - 13:41:

@wolfgang: Bei uns wurden Probanden schon auf 50 Meter ausgerechnet.
ach ja?? wie funktioniert das bitte technisch?
Welche toleranzen wurden gewährt?
was ist "bei uns"?

vollkommen falsch. ist auch von der PTB nicht vorgesehen.
nein, hier muß ich dich korrigieren.
es gibt genügend urteile zu solchen fällen.
fälle in denen verschieden kriterien nicht erfüllt wurden, also z.b.:
-abstand zu groß
-abstand nicht ganz gleichmäßig
-meßstrecke zu kurz

waren diese abweichungen nicht zu groß, so gibt es oft entscheidungen, wo von der gemessenen geschwindigkeit noch weitere toleranzen als die gerichtsbezirk-typischen (wie du weisst, ist selbst bei gleichen meßverfahren die toleranz nicht immer gleich) abgezogen wurden.

im endeffekt wurde also die messung wegen kleiner abweicheungen von der norm nicht ganz verworfen, es wurden nur höhere abzüge gemacht.

Und was soll denn "bedingt verwertbar" heißen?
siehe oben!
es ist verwertbar, aber eben nicht mit der standard-meßtoleranz.

By Wolfgang (217.81.131.175) on Samstag, den 2. Februar, 2002 - 15:38:

@farendil:
ach ja?? wie funktioniert das bitte technisch?

Lies mal hier nach:

http://www.radarfalle.de/technik/ueberwachungstechnik/vidista.php

nein, hier muß ich dich korrigieren.
es gibt genügend urteile zu solchen fällen.
fälle in denen verschieden kriterien nicht erfüllt wurden, also z.b.:
-abstand zu groß
-abstand nicht ganz gleichmäßig
-meßstrecke zu kurz


Ich glaube jetzt haben wir aneinandervorbei geredet.
Ist schon richtig was du schreibst, aber es bezieht sich halt auf das ProVida-Verfahren. Ich wollte mit meinem Posting an Mr.Bill nur sagen, daß er vielleicht nach einem anderen Verfahren (ViDistA) ausgewertet wurde. Da gelten diese Sachen nämlich nicht mehr.
Solange wir von Mr.Bill nicht wissen nach welchem Verfahren sein Geschwindigkeitswert zustande kam ist alles andere Spekulation.

By farendil (217.225.253.201) on Sonntag, den 3. Februar, 2002 - 02:03:

@wolfgang: der link hilft mir eider nicht so recht weiter.
das verfahren um abstände zu messen, ist in etw klar.
die fahzeugöhe dürfte hier der größte fehlerfaktor sein.

nur: wie wird die geschwindigkeit gemessen?
dazu braucht man doch bezugspunkte....

By Wolfgang (80.131.15.166) on Sonntag, den 3. Februar, 2002 - 20:49:

@farendil: Das ist richtig. Um einen Verkehrsvorgang und einen Betroffenen ausmessen und ausrechnen zu können, braucht man Bezugspunkte, ein Referenzmaß. Bei Tageslicht kann man dazu z.B. die äußere Spurweite der Hinterachse nehmen (da der Betroffene ja meistens von hinten gefilmt wird). Dieses Referenzmaß mißt man einfach direkt am Fahrzeug ab. Selbstverständlich kann man auch andere Maße nehmen, wie z.B. die Schlußleuchten oder das Kennzeichenschild (kann man ja alles an Ort und Stelle ausmessen). Bei der Auswertung des Vorgangs werden die Meßlinien des ViDistA-Systems nun an diesen Bezugspunkten angelegt. Nun kann der Rechner ausrechnen ob du schneller als das Videofahrzeug fährst (d.h. du wirst auf dem Videobild kleiner) oder langsamer als das Videofahrzeug fährst (d.h. du wirst auf dem Videobild größer). Diese Auf- oder Abschläge werden zu der Geschwindigkeit des Videofahrzeugs hinzuaddiert (wenn du schneller bist, d.h. auf dem Videobild kleiner wirst) oder abgezogen (wenn du langsamer bist d.h. auf dem Videobild größer wirst). Selbstverständlich werden auch noch Toleranzen berücksichtigt. Diese betragen bei einem ViDistA-Aufnahmesystem ca. 3 % und bei einem ProVida-Aufnahmesystem ca. 5%.

Hinzu kommt dann noch folgendes:
Von Haus aus legt die Polizei die Meßlinien normalerweise relativ großzügig an, so daß dir extra nochmal (ohne dazu verpflichtet zu sein) etwas Geschwindigkeit "geschenkt" wird. Das hat den Grund, daß dann grundsätzlich zu Gunsten des Betroffenen ausgerechnet wird.
Wird nun vom Betroffenen das Meßverfahren angezweifelt und ein Gutachter beauftragt, geht dieser zur Polizei und wertet den Film nochmal selber aus. Da Gutachter streng dem Gericht verpflichtet sind, werten die sehr genau aus und bekommen meist ein anderes Ergebnis heraus, das aber für den Betroffenen nicht positiv ist. D.h. der Betroffene hätte besser keinen Gutachter beauftragt, dann wäre er mit weniger weggekommen und hätte sich enorm hohe Kosten gespart.

Selbstverständlich können mit diesem Verfahren auch andere Verkehsrvorgänge ausgerechnet werden, die mit dem ProVida System nicht möglich sind, wie z.B. Abstandsmessung, vor allem im Bereich des Fahrstreifenwechsels mit Gefärdung.
Dieses Verfahren ist ziemlich genau.

Die einzige Fehlerquelle, die passieren kann ist ein falsches Anlegen der Meßlinien.

By farendil (217.235.43.60) on Montag, den 4. Februar, 2002 - 00:25:

@wolfgang danke erst mal für die ausführliche erklärung. du machst in deinen ausführungen den eindruck, als ob du dich mit diesem verfahren näher beschäftigt hast. ist das so und wenn ja, in "welcher beziehung" stehst du dazu?

nichtsdestotrotz noch einige anmerkungen:
Die einzige Fehlerquelle, die passieren kann ist ein falsches Anlegen der Meßlinien.

das wäre in der tat ein kardinalfehler. ich meine aber ehr die kleinen toleranzen, welche zusammen den fehler, wegn dem eine toleranz gewährt wird, ausmachen.

Dieses Referenzmaß mißt man einfach direkt am Fahrzeug ab.
sinvollerweise nimmt man dazu grosse entfernungen, damit die prozentuale abweichung kleiner wird.
die hinterachse ist schon günstiger als die oft verwendete fahrzeughöhe, aber auch hier gibt es verschiebungen. so ändert sich auch diesen maß bei einigen achskonstruktionen.

Diese betragen bei einem ViDistA-Aufnahmesystem ca. 3 % das halte ich generell für zu wenig, erst recht, wenn man bedenkt, daß die toleranz bei herkömmlichen meßmethoden auch schon 3% ab 100km/h gewährt werden.
ich will hier mal eine reihe von fehlern aufzählen, die an sich vielleicht recht klein sind, in der summe aber ganz schön groß werden können:
-ungenauigkeit des lineals/maßbandes
-ablesefehler
-pixelgröße, d.h. auflösungsgrenze des bildmaterials
-verzerrung des bildes je nach einstellung des anzeigegerätes

die beiden größten fehlerquellen snd aber IMHO:
1. die bereits schon geänderten größenunterschiede auf dem bezugsmaß am fahrzeug

2.das gerät wird über den geeichten tacho betrieben. hier ist nicht nur die tachoabweichung der meßelektronik da, sondern vor allem der reifen spielt eine rolle. da sind insbesondere:
a: die reifendimension (meist sind mehrere erlaubt)
b: das fabrikat (ein reifen 195/60 r15 vom michelin muß nicht den exakt gleichen abrollumfang haben wie einer in de rgleichen dimension von bridgestone)
c: die profiltiefe (hierbei ist zu beachten, daß winterpneus eine höhere anfangsprofiltiefe aufweisen als sommerreifen)
d: der luftdruck

Nun kann der Rechner ausrechnen ob du schneller als das Videofahrzeug fährst oder langsamer als das Videofahrzeug fährst
ja, und je kleiner die abweichung von der geschwindigkeit des hinterherfarenden, desto größer muß die meßstrecke sein.

aus diesem grund geht es halt hier auch nicht ohne eine gewisse messtrecke...

By Mr_Bill (217.0.243.124) on Montag, den 4. Februar, 2002 - 00:46:

Hallo zusammen,

erstmal vielen Dank an euch zwei für die ganzen Ausführungen.

Vielleicht erzähl ich mal wie das ganze gelaufen ist.

Man ist mir mit einem 5'er BMW auf der Autobahn hinterhergefahren. Als Grundlage für das Bußgeld ist eine Videoaufnahme aus diesem Auto verwendet worden. Das Videoband zeigt mich von hinten. Eingeblendet sind die aktuelle GEschwindigkeit des Polizeifahrzeugs, eine Wegstreckenanzeige, sowie eine Stoppuhr. (Scheinbar Standard ProVida-Einblendungen)
Zu einem bestimmten Zeitpunkt beginnt diese Messung. Dies erkenne ich daran, das die WEgstrecke und die Stoppuhr loslaufen. Nach exakt 600m stoppt die Zeit auf zehntel genau und aus dieser Weg/Zeit-Messung wurde die Durchschnittsgeschwindigkeit über die Strecke errechnet, der Durchschnittswert steht beim Stoppen der Zeit in der Einblendung, wurde also vom Fahrzeug errechnet. Genau diese Werte (Weg, Zeit, Durchschnitt) wurden dann auf dem Bescheid abzgl. 5% vermerkt. (Hierbei wurde auch noch ein Fehler gemacht: gemessene Zeit 12,57s, Bescheid: 13s, damit eigentlich die Durchschnittsspeed falsch errechnet)

Bisher wurde nirgendwo das Wort ViDistA erwähnt.
Als mir der Polizist das ganze im Auto vorgeführt hat, hat er auf einem 6 Zoll Monitor einen Notizzettel mit 2 kleinen Strichen an den Monitor gehalten und gesagt(sinngemäß) "Sie sind nicht größer geworden, also stimmt unsere Messung".
Das Thema Meßlinien wurde auch nicht angesprochen.
Wenn ich euch jetzt richtig verstehe, sind das keine Markierungen auf der Erde, sondern imaginäre Linien die zur Auswertung in das Bild eingeblendet werden ?! Diese Messlinien, oder irgendetwas, das auf eine derartige Auswertung hindeutet, habe ich weder im Film, noch bei der Akteneinsicht entdecken können.
Da ich mich auch mit dem Polizisten, der das Auto gefahren hat, nach dem 1.Prozeß noch unterhalten habe, hat dieser mir auch nichts von diesem ViDistA erzählt ?!
Aus jetziger Sicht würde ich sagen, haben die einfach Weg/Zeit gemessen, Toleranz abgezogen und den Bescheid geschrieben.

@Wolfgang: Da du mir ein Polizist zu sein scheinst, mal eine Frage: Ist es richtig, das es in NRW einen Erlaß (oder etwas ähnliches) gibt, das Geschwindigkeitsmessungen jeweils 150-200 m nach einem Tempolimitschild und vor einem Tempolimitendeschild nicht durchgeführt werden sollen. Dies soll begründet sein, da Autofahrer Zeit benötigen sich auf die Situation anzupassen (Beim Schild bremsen, beim erblicken beschleunigen, etc.) Weißt Du da was ?

Gruß,
A.

By Wolfgang (80.131.16.190) on Montag, den 4. Februar, 2002 - 12:07:

@farendil:
du machst in deinen ausführungen den eindruck, als ob du dich mit diesem verfahren näher beschäftigt hast. ist das so und wenn ja, in "welcher beziehung" stehst du dazu?

Nun ja, Farendil, ich arbeite damit fast täglich auf der Straße. Die "Beziehung" die du vermutest ist schon die richtige :-)

sinvollerweise nimmt man dazu grosse entfernungen, damit die prozentuale abweichung kleiner wird.
die hinterachse ist schon günstiger als die oft verwendete fahrzeughöhe, aber auch hier gibt es verschiebungen. so ändert sich auch diesen maß bei einigen achskonstruktionen.


Ich glaube das hast du falsch verstanden. Man mißt nichts am Bildschirm ab, sondern am Fahrzeug selber. Der Betroffene wird nach dem Verstoß ja angehalten, dann holt man halt sein Maßband aus der Tasche und mißt die Spurweite aus.

ich will hier mal eine reihe von fehlern aufzählen, die an sich vielleicht recht klein sind, in der summe aber ganz schön groß werden können:
-ungenauigkeit des lineals/maßbandes


Deshalb sind unsere Maßbänder geeicht.

-ablesefehler

Kann ja der Gutachter später noch nachprüfen.

-pixelgröße, d.h. auflösungsgrenze des bildmaterials
-verzerrung des bildes je nach einstellung des anzeigegerätes


Hmmm, das Anzeigegerät ist ein herkömmlicher Videomonitor mit guter Qualität. Welche Auflösung der jetzt hat, kann ich aber nicht sagen. Verzerrungen des Bildes sind bislang noch nicht vorgekommen, da das Videobild beim Anlegen der Meßlinien digitalisiert wird, so daß es vollkommen flimmertfrei ist.

2.das gerät wird über den geeichten tacho betrieben. hier ist nicht nur die tachoabweichung der meßelektronik da, sondern vor allem der reifen spielt eine rolle. da sind insbesondere:
a: die reifendimension (meist sind mehrere erlaubt)


Für den Fahrzeugschein mag das stimmen, aber nicht für die Eichurkunde. In der Eichurkunde ist nur eine Reifengröße genehmigt.

b: das fabrikat (ein reifen 195/60 r15 vom michelin muß nicht den exakt gleichen abrollumfang haben wie einer in de rgleichen dimension von bridgestone)
c: die profiltiefe (hierbei ist zu beachten, daß winterpneus eine höhere anfangsprofiltiefe aufweisen als sommerreifen)


Deswegen werden bei uns immer nur die gleichen Reifen montiert. Es geht sogar soweit, daß man nicht von Sommer- auf Winterreifen wechselt.
Übrigens hat man das auchschon von Sachverständigen überprüfen lassen; die Abweichung wäre wirklich minimal.

d: der luftdruck

Der wird schon aus Eigensicherungsgründen regelmäßig kontrolliert; schließlich will ich auch nicht aus der Kurve fliegen.

ja, und je kleiner die abweichung von der geschwindigkeit des hinterherfarenden, desto größer muß die meßstrecke sein.

Nö, warum denn ?


@Mr. Bill:

So wie du das Meßverfahren beschreibst, handelt es sich tatsächlich um eine ProVida Messung.
Wenn ich dich richtig verstanden habe, soll der Gutachter nun anhand des Filmes deine tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit auf Höhe der Baken ermitteln. Das ist mit ViDistA möglich. Dazu mußt du deinen Wagen beim Gutachter vorführen, damit er das oben erwähnte Referenzmaß nehmen kann.

Ist es richtig, das es in NRW einen Erlaß (oder etwas ähnliches) gibt, das Geschwindigkeitsmessungen jeweils 150-200 m nach einem Tempolimitschild und vor einem Tempolimitendeschild nicht durchgeführt werden sollen. Dies soll begründet sein, da Autofahrer Zeit benötigen sich auf die Situation anzupassen (Beim Schild bremsen, beim erblicken beschleunigen, etc.) Weißt Du da was ?

Sog. VÜ-Erlasse gibt es eigentlich in allen Bundesländern. Dort sind auch Richtlinien behinhaltet, die die Entfernung von Messstellen zu Verkehrszeichen regeln. In NRW kenne ich mich nicht sonderlich aus. Aber es ist auf jeden Fall gefährlich sich an diesen Richtlinienwerten zu orientieren. Das sind nur Richtlinien und die haben jede Menge Ausnahmen. Grundsätzlich gilt: Die Geschwindigkeit gilt ab Schild !!!! Ich kann nur jedem Empfehlen sich daran zu halten; außerdem sieht man die Dinger ja schon etwas weiter. Und wer aufmerksam am Straßenverkehr teilnimmt, der kann sich wahrscheinlich schon in etwa denken, was auf dem Schild draufsteht, auch wenn er es noch nicht erkennen kann.

By farendil (217.235.59.80) on Montag, den 4. Februar, 2002 - 13:10:

@wolfgang: Ich glaube das hast du falsch verstanden.
das glaube ich erst mal nicht.
mit dem möglichst großen abstand meinte ich schon das referenzmaß am fahrzeug. und hierzu nimmt man nicht die breite desa rücklichts oder des modellschriftzuges sondern halt die fahrzeughöhe oder -breite wo ein geeigneter messpunkt vorhanden ist.

Man mißt nichts am Bildschirm ab, na schon - zur auswertung (abstandsbestimmung) braucht man das aber doch...


Hmmm, das Anzeigegerät ist ein herkömmlicher Videomonitor mit guter Qualität. jeder monitar hat mehr oder grosse bildungenauigkeiten. auch lcd-bildschirme.
bei guten monitroren sind die von haus aus kleiner und diese verfügen auch über verschiedene korrekturmöglichkeiten.


Deswegen werden bei uns immer nur die gleichen Reifen montiert. meinst du damit, dass das gleiche fabrikat (also z.b. bridgestone s02 PP) immer wieder montiert wird, oder nur die gleiche dimension (z.b. 205/55 zr 15)??

Es geht sogar soweit, daß man nicht von Sommer- auf Winterreifen wechselt. also unser stadt-provida hat jetzt z.b. winterreifen drauf. ist dazu eine nacheichung nötig?

Nö, warum denn ? also, ich verstehe das so: du willst herausfinden, ob der abstand gleich bleibt.
dazu muss man den abstand ja eine weile beobachten. beobachtest du den abstand nur 50m fahrstrecke, so sind kleinere abstandsabweichungen kaum oder gar nicht zu erkennen.


ps:
verrätst du mir noch in welchem bundesland du mit deinem provida durch die gegend fährst?

By Mr_Bill (160.58.8.65) on Montag, den 4. Februar, 2002 - 17:51:

@Wolfgang:
Das ich mein Fahrzeug dem Gutachter zur Verfügung stellen muß, wurde nicht besprochen. Würde meiner Meinung auch nicht so ohne weiteres gehen.
Ich bin selbständig und auf das Auto angewiesen.
Der ausgewählte Gutachter ist fast 400 km (einfache Strecke) von meinem aktuellen Arbeitsort entfernt.
Außerdem hab ich mittlerweile Winterreifen mit ganz anderen Felgen, Abmessungen und Dimensionen drauf. Für ein Referenzmaß würde das bedeuten, ich müsste doch die eingelagerten Sommerräder montieren lassen, oder ?
Kann das verlangt werden ????

Zu deiner Aussage: "Die GEschwindigkeit gilt ab dem Schild" kann ich Dir generell nur Recht geben.
In meinem Fall sehe ich das jedoch ein wenig anders, da ich behaupte, das die Schilder eine nicht mehr existierende Baustelle ausgewiesen haben. DAher ja auch die geparkte Baken an der Mittelleitplanke.
Des weiteren waren die Temposchilder 2 Tage später weg und die Baken sind dort angelehnt geblieben.
D.h. am Montag fahr ich mit 180 vorbei und kriege 2 Monate angedroht, am Mittwoch fliege ich mit 250 straffrei vorbei ?! Das entbehrt sich bei mir einer gewissen Logik.
Wenn man dann noch aus der Entfernung sehen kann, das keine Verengung, keine Bauarbeiter, keinerlei Gefährdung ausgeht und das ganze nur 200m lang ist, wer bremst dann auf 80 runter ? Man fährt nicht "volle Pulle" da durch, sondern etwas verhalten und aufmerksamer, aber abbremsen bis auf Limit um dann 200m später wieder zu beschleunigen macht doch kein Mensch, oder ?!

Wenn Du selbst mit Provida unterwegs bist, würde mich mal interessieren, wie ihr diese "Kurztempolimits" handhabt ?! D.h. wenn auf der Bahn für 100-200m ein Tempolimit existiert und danach wieder aufgehoben ist. Meßt ihr in dem Bereich ?

Gruß,
Mr_Bill

By Wolfgang (80.131.28.148) on Dienstag, den 5. Februar, 2002 - 16:12:

@farendli:
mit dem möglichst großen abstand meinte ich schon das referenzmaß am fahrzeug. und hierzu nimmt man nicht die breite desa rücklichts oder des modellschriftzuges sondern halt die fahrzeughöhe oder -breite wo ein geeigneter messpunkt vorhanden ist.

Ach so. Dann habe ich dich falsch verstanden. Dann ist mir aber nicht ganz klar was du mit "Verschiebungen" meinst.

na schon - zur auswertung (abstandsbestimmung) braucht man das aber doch...

Ja schon. Mit "man mißt nichts am Bildschirm ab" meinte ich, daß man nicht ein Lineal an den Bildschirm hält und etwas ausmißt. Hatte dich halt falsch verstanden.

meinst du damit, dass das gleiche fabrikat (also z.b. bridgestone s02 PP) immer wieder montiert wird, oder nur die gleiche dimension (z.b. 205/55 zr 15)??

sowohl als auch

also unser stadt-provida hat jetzt z.b. winterreifen drauf. ist dazu eine nacheichung nötig?

Nur wenn durch die andere Bereifung Nachteile für den Betroffenen zu erwarten sind. Bei Vorteilen für den Betroffenen ist auch keine Nacheichung nötig.

also, ich verstehe das so: du willst herausfinden, ob der abstand gleich bleibt.
dazu muss man den abstand ja eine weile beobachten. beobachtest du den abstand nur 50m fahrstrecke, so sind kleinere abstandsabweichungen kaum oder gar nicht zu erkennen.


Mit diesem Verfahren kann ich die Abstandsänderung zwischen Polizeifahrzeug und Betroffenenfahrzeug bis auf den cm genau ausrechnen. Das gilt für den Idealfall; dieser tritt aber eigentlich nie ein, da wir von uns aus dem Betroffenen schon etwas Strecke "schenken".
Rechnerischer Hintergrund dabei ist der Strahlensatz aus der Mathematik. Kann ich jetzt aber nicht aus dem Stehgreif erklären *schäm*. Da du ja aber an einer Technischen Universität bist, brauche ich das wohl auch nicht ;-)

ps:
verrätst du mir noch in welchem bundesland du mit deinem provida durch die gegend fährst?


Nun mein lieber Freund, dies werde ich für mich behalten. Gehe einfach davon aus, daß du jederzeit vor mir herfahren könntest ;-))


@mr.bill:
Das ich mein Fahrzeug dem Gutachter zur Verfügung stellen muß, wurde nicht besprochen. Würde meiner Meinung auch nicht so ohne weiteres gehen.
Ich bin selbständig und auf das Auto angewiesen.


Nun das war auch nur als Beispiel gedacht. So müßte es sein, wenn der Gutachter auf diese Weise arbeiten würde. Es gibt bestimmt auch noch andere Möglichkeiten (fällt mir bloß grad nichts ein).
Mit den Reifen hättest du ansonsten Recht.

Wenn Du selbst mit Provida unterwegs bist, würde mich mal interessieren, wie ihr diese "Kurztempolimits" handhabt ?! D.h. wenn auf der Bahn für 100-200m ein Tempolimit existiert und danach wieder aufgehoben ist. Meßt ihr in dem Bereich ?

Das wird immer Einzelfallbezogen gehandhabt. In einem Bereich der, wie in deinem Fall wohl, übersichtlich ist und keine Gefahrenstelle ist, sind wir schon ziemlich kulant. Das gilt natürlich nur wenn der Fahrer vor der Stelle und danach relativ anständig fährt. Hat er es generell ziemlich eilig und fährt rücksichtslos, bekommt er was der Tatbestandskatalog für ihn vorsieht. Im Allgemeinen liegt aber die Einschreitschwelle ziemlich hoch (im Fahrverbotsbereich). Aber mal Hand aufs Herz: Es muß doch auch nicht sein, daß man bei so einer Kurzbeschränkung wegen einer Baustelle, wo auf 80 km/h beschränkt ist, mit 130 Sachen "vorbeidonnert". Vielleicht ist da ja dochnoch eine Gefahrenstelle, die man so leicht nicht sieht, oder etwas ähnliches. Ich unterhalte mich ab und zu mal mit Mitarbeitern der Straßen-/ und Autobahnmeistereien; wenn es nach denen geht würde man für solche Fahrer die Todesstrafe wiedereinführen ;-/ Und ich muß selber sagen, es ist schon scheiß gefährlich, man unterschätzt die Geschwindigkeit enorm, wenn man selber im Auto sitzt. Probiers mal: Stell dich mal an eine Schnellstraße oder Autobahn und schätze die Geschwindigkeit. Du wirst IMMER danebenliegen !!!!

By farendil (217.235.60.113) on Dienstag, den 5. Februar, 2002 - 19:57:

@wolfgang: Dann ist mir aber nicht ganz klar was du mit "Verschiebungen" meinst. ganz einfach: bei manchen hinterachskonstruktionen ändert sich die spurweite und/oder der sturz (und damit wieder der abstand der reifen) zueinander beim ein oder ausfedern.

oder anders: der abstand der reifen der hinterachse muß nicht immer gleich bleiben...


Ja schon. Mit "man mißt nichts am Bildschirm ab" meinte ich, daß man nicht ein Lineal an den Bildschirm hält und etwas ausmißt.
sorry, immer noch ein verständigungsproblem:
also, du mißt zuerst einen abstand am fahrzeug ab.
dann mit du diesen abstand auf dem film nach.
sehe ich das richtig?

wie mißt du dann den abstand auf dem video???


Nur wenn durch die andere Bereifung Nachteile für den Betroffenen zu erwarten sind. Bei Vorteilen für den Betroffenen ist auch keine Nacheichung nötig. woher weiß ich das? wir waren uns doch einig, daß der reifen a in der dimension 195/65 r15 einenanderen abrollumfang hat, als der reifen b in derselben dimension...

Da du ja aber an einer Technischen Universität bist, und da du leider nicht aus dresden bist, kannst du auch nicht wissen, daß die TUD eine volluniversität ist...
(den strahlensatz kriege ich aber trotzdem irgendwie noch hin...)


ps: weißt du zufällig, wo in sachsen vidista als auswertungsverfahren eingesetzt wird??

By Mr_Bill (160.58.8.65) on Mittwoch, den 6. Februar, 2002 - 17:54:

Hi Leute,

@Wolfgang
Zum Thema "Vorbeidonnern". Wenn da wirklich eine Gefahrenstelle wäre, hätten die zwei Tage danach nicht einfach die Speedlimit-Schilder abgebaut und den Rest so gelassen. Du wirst jetzt sicher einwänden: "Das hast Du damals nicht gewußt..." Stimmt alles, aber ich fahre ca. 50000km im Jahr nahezu nur diese Strecke auf der A3. jede Woche 2mal rauf und runter. Da kennt man die Stellen und da entwickelt man sowas wie ein "Gefühl" für gefährliche Stellen.

Auch, wenn Du dich (Sogar berechtigt) jetzt aufregen wirst:
Für mich wirkt das eher wie ein beabsichtigtes Stehenlassen mit gleichzeitiger Messung !. Weiteres Indiz dafür sind drei Aussagen des Polizisten:
1. Wir waren im Rahmen eines Sondereinsatzes unterwegs.
2. Wir kennen die Strecke gar nicht
3. Unsere Kollegen haben uns gesagt, das dahinter noch ein 100'er Schild ist und man da messen soll.
Ich weiß, das ist eine völlig subjektive Meinung, aber es sind schon eine Menge Zufälle und ich bin der Depp. Ich bestreite nicht, das ich zu schnell war. Mir geht es mehr um das Strafmaß. Wie gesagt, vergleiche ich das Strafmaß mit einem Tempolimit innerorts, dann kann ich am nächsten Kindergarten in einer 30'er Zone mit 80 "vorbeidonnern" und kriege die gleiche Strafe.

Gruß,
Mr_Bill

By Wolfgang (80.131.18.56) on Donnerstag, den 7. Februar, 2002 - 18:37:

@farendil:
bei manchen hinterachskonstruktionen ändert sich die spurweite und/oder der sturz (und damit wieder der abstand der reifen) zueinander beim ein oder ausfedern.

achso. nunja, diese kleinen Verschiebungen dürften im Bereich der Toleranz (sogar deutlich drunter) liegen. Da wir sowieso immer für den Betroffenen auswerten, sollte sowas keine Rolle spielen.

sorry, immer noch ein verständigungsproblem:
also, du mißt zuerst einen abstand am fahrzeug ab.
dann mit du diesen abstand auf dem film nach.
sehe ich das richtig?


ich glaube so kommen wir nicht weiter. würde es dir helfen, wenn ich dir mal die Berechnungsformlen poste ?

weißt du zufällig, wo in sachsen vidista als auswertungsverfahren eingesetzt wird??

weiß ich zufällig nicht :-) Könnte ich aber versuchen rauszubekommen; vielleicht kannst du es dir dort mal anschauen. Wird aber ein paar Tage dauern.

@Mr.Bill:
Zum Thema "Vorbeidonnern". Wenn da wirklich eine Gefahrenstelle wäre, hätten die zwei Tage danach nicht einfach die Speedlimit-Schilder abgebaut und den Rest so gelassen. Du wirst jetzt sicher einwänden: "Das hast Du damals nicht gewußt..." Stimmt alles, aber ich fahre ca. 50000km im Jahr nahezu nur diese Strecke auf der A3. jede Woche 2mal rauf und runter. Da kennt man die Stellen und da entwickelt man sowas wie ein "Gefühl" für gefährliche Stellen.

Dieses Gefühl will ich dir auch gar nicht absprechen. Ebenfalls will ich auch keine Grundsatzdisskussion darüber führen. Vielleicht will ich nur zum Nachdenken anregen :-)
Ich nehme mal an, daß du ein erwachsener Mensch bist und weißt was du tust. Wenn´s halt dochmal schiefgeht, wird jemand meiner Sparte dasein und dir auf die Füße treten :-)

Für mich wirkt das eher wie ein beabsichtigtes Stehenlassen mit gleichzeitiger Messung !

Dies glaube ich in der Tat weniger !

Weiteres Indiz dafür sind drei Aussagen des Polizisten:
1. Wir waren im Rahmen eines Sondereinsatzes unterwegs.
2. Wir kennen die Strecke gar nicht
3. Unsere Kollegen haben uns gesagt, das dahinter noch ein 100'er Schild ist und man da messen soll.


Hmm, sind schon komische Aussagen. Aber da ich weder die Kollegen noch die Örtlichkeit und die Umstände kenne, sage ich da einfach mal nichts zu !

Wie gesagt, vergleiche ich das Strafmaß mit einem Tempolimit innerorts, dann kann ich am nächsten Kindergarten in einer 30'er Zone mit 80 "vorbeidonnern" und kriege die gleiche Strafe.

Das liegt daran, daß die Tatbestände grundsätzlich von fahrlässiger Begehungsweise ausgehen. Deshalb wird alles gleich geahndet. Mit einer Gesetzesänderung könnte ich mich aber auch einverstanden erklären :-)
Wende dich doch mal an den BMV.

By farendil (217.225.250.118) on Donnerstag, den 7. Februar, 2002 - 23:01:

@wolfgang:
diese kleinen Verschiebungen dürften im Bereich der Toleranz (sogar deutlich drunter) liegen.
heißt das ihr zieht vom ab-gemessenen wert (also dem längenmaß am pkw) eine toleranz ab?

ich glaube so kommen wir nicht weiter. würde es dir helfen, wenn ich dir mal die Berechnungsformlen poste ?
ja tu das bitte mal.
ich werde auch ernsthaft versuchen, sie zu verstehen, allerdings gebe ich dir keine garantie, das es gelingt*g*

Könnte ich aber versuchen rauszubekommen; vielleicht kannst du es dir dort mal anschauen.
klar, das wäre echt nett!
an solchen parktischen erfahrungen bin ich immer interessiert. (solange sie nicht zwangsweise geschehen...)


Wenn´s halt dochmal schiefgeht, wird jemand meiner Sparte dasein und dir auf die Füße treten :-)
das ist ja völlig in ordnung! hier gibt es wohl niemenden,der etwas gegen sanktionen hat.

aber ihr tretet einem ja manchmal schon arg die zehen platt, wenn noch gar nichts passiert ist.

und genau das ist das problem vieler hier! wenn ich als bürger (der NICHT ERWISCHT WURDE) den beamten auf die wahl der meßstelle anspreche und die EINZIGE erklärung ist, daß eben hier eine höchstgeschwindigkeit von x km/h gilt und diese dann eben auch einzuhalten ist, so finde ich das mehr als traurig...

By Wolfgang (217.230.8.202) on Freitag, den 15. Februar, 2002 - 18:15:

@farendil:
Also hier sind mal die Bilder. Einige Sachen hab ich aus Datenschutzgründen geschwärzt:

Videoprints

Dies sind die Videoprints vom Fahrvorgang. Das untere Bild ist der Beginn der Messung. Das obere Bild das Ende der Messung. Die senkrechten Meßlinien sind an der Stelle am Fahrzeug angelegt, wo ich das Referenzmaß bei der Verkehrskontrolle genommen habe.

Meßprotokoll

Dies ist das Meßprotokoll mit den Rechenformeln. Vielleicht wird es ja daraus etwas klarer.
Mach dir deine Gedanken und poste hier wieder. Meine Antwort wird aber auf sich warten lassen, da ich ab Sonntag für eine Woche im Urlaub bin :-)

By farendil (217.225.241.53) on Freitag, den 15. Februar, 2002 - 23:24:

@wolfgang: noch eine verständnisfrage:

die hier eingezeichneten linien werden also vom rechner "gemalt".
du verschiebst also die linien mittels eines eingabegrätes so lange über den bildschirm, bis sie genau passen?

habe ich das richtig verstanden??

By Wolfgang (80.131.25.88) on Samstag, den 16. Februar, 2002 - 19:47:

Richtig. Dabei ändert sich dann die Zahl oben links (X: +056,7). Diese Zahl findest du dann auf dem Auswerteprotokoll unter bB1 wieder. Sinn davon ist es dadurch die Abstandsveränderung zwischen Polizeifahrzeug und Betroffenem zu ermitteln. Diese Abstandsveränderung wird dann rechnerisch der Strecke des Meßfahrzeugs zugeschlagen oder abgezogen, je nach dem.

By farendil (217.85.230.116) on Sonntag, den 17. Februar, 2002 - 01:40:

@wolfgang: ENDLICH!!! ich habs geschnallt! juhu! (ja, ja ich weiß: lang hats gedauert, aber am ende...)

wie gesagt, danke erst mal, die berechnung schaue ich mir bei gelegenheit mal durch.
dir erst mal schönen urlaub...


ps: vidista gibts nicht zufällig in meiner nähe - also richtung chemnitz (z.b. ab-pol deutschenbora) oder auch berlin?


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