Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By dennis (213.54.192.89) on Mittwoch, den 30. Januar, 2002 - 14:18: |
....habe ich ein schönes Schriftstück von der Post bekommen.Es liegt etwas für mich zurück!!
Naja kann ich jetzt die sache einfach so über die 4 Ausbleibenden Tage laufen lassen??!!
Oder haben die mich jetzt gepackt???Gibt es vielleicht noch irgend eine Möglichkeit???!Ich war nähmlich noch sehr blau oder besser gesagt grün hinter den Augen!!!Da bin ich nähmlich so dum wie ich bin zürück gelaufen und habe die herren gefragt wie schnell ich war,naja und die wollten natürlich dann meine personalien sehen........naja so ist die storie(ich bin noch in der probezeit und es waren so ca 22 kmh)
naja währe für ratschläge dankbar.....
By farendil (217.235.41.56) on Donnerstag, den 31. Januar, 2002 - 00:45: |
@dennis: Da bin ich nähmlich so dum wie ich bin danke daß DU es selber sagst.
dieser fehler bedetuet wohl für dich die nachschulung.
By dennis (213.54.192.12) on Donnerstag, den 31. Januar, 2002 - 07:27: |
ok danke herr farendil!!!
Darf ich mir den aussuchen wo ich die nachschulung mache,oder sagen mir die das??gruss dennis
By farendil (217.85.234.91) on Donnerstag, den 31. Januar, 2002 - 09:39: |
@dennis: du darfst dir sowohl den termin (innerhalb eines vorgegebenen zeitraumes) als auch die fahrschule aussuchen.
bei letzteren giobt es allerdings d´ß problem, daß diese ns nur wenige fahrschulen anbieten dürfen. welche das sind, erfährst du bei deinem fahrlehrerverband.
vergleiche auf jeden fall die preise, denn es gibt so große unterschiede, daß sich auch eine etwas weitere fahrt lohnen kann.
By dennis (213.54.195.2) on Donnerstag, den 31. Januar, 2002 - 13:33: |
Ich war gerade bei der behörde,der hat mir gesagt das von den 36 fahrschulen die es in bieleféld gibt ,immer eine ausgesucht wird,und das man sich das leider nicht aussuchen kann !!!
stimmt jetzt was du sagst oder was der mann von der behörde meint???
ich danke im voraus!!!naja ich habe schon mal meine bussgeldbescheid bezahlt,wenigsten schon mal etwas!!!!
Ich bin dankbar für deine/eure Antworten
By farendil (217.85.234.91) on Donnerstag, den 31. Januar, 2002 - 14:45: |
@dennis: das du zu einer bestimmten fs musst, wäre mir das neueste. dafür müßte es gesetzliche grundlagen geben, die in das recht zur freien berufsausübung der fahrlehrer eingreifen.
ich kenne es von mehreren fällen nur so, daß man sich die fs aussuchen kann.
By Greatblackbird (213.7.140.187) on Donnerstag, den 31. Januar, 2002 - 19:19: |
@dennis
immer eine ausgesucht wird,und das man sich das leider nicht aussuchen kann !!!
Ich würde in dieser Aussage der Behörde einen unlauteren Wettbewerb erkennen, wenn eine bestimmte Fahrschule vorgeschrieben wird.
By dennis (213.54.195.79) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 13:04: |
Naja vielleicht kennt ihr ja einen Gesetz-Auszug!
Wo eure Meinung vertreten ist!!
Nochmal vielen dank!!!Finde das Forum wirklich gut!!!
By N.N. (195.37.128.1) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 21:02: |
@dennis
Dreh doch einfach den Spieß um. Du verlangst von der Behörde eine schriftliche(!) Auskunft darüber, auf welche gesetzlichen Grundlagen sich die Auswahl einer bestimmten Fahrschule stützen soll. Nicht mit mündlichen oder telefonischen Erklärungen zufriedengeben. So manche dieser Aussagen relativieren sich rasch, wenn sie schwarz auf weiß erfolgen müssen...
By dennis (213.54.193.109) on Samstag, den 2. Februar, 2002 - 15:21: |
danke nn
By Andy (80.131.3.185) on Montag, den 4. Februar, 2002 - 19:41: |
Hallo,
ich bin am 17. Nov 2001 geblitzt worden und hab bis heute noch nichts bekommen. Ich war ziemlich viel zu schnell von daher - wenn was kommt ist der Lappen erstmal eine Weile weg!
Nun schreibt Ihr etwas von 3M 26 T + 4 Tagen!!! Wie muß ich das verstehen? Gibt es so eine Art "Verjährung" der Tat nach 3 Monaten? Heißt das ich muß mich noch bis zum 17. Feb retten (bzw. hoffen)???
Gruß Andy
By farendil (217.235.59.80) on Montag, den 4. Februar, 2002 - 19:43: |
@andy: wenn DU bis zum 17.2. nicht angeschrieben wurdest, hast du glück gehabt...
By Andy (80.131.3.185) on Montag, den 4. Februar, 2002 - 19:52: |
Hallo Farendil,
vielen Dank für Deine prompte Antwort...
ist das eigentlich normal das es solange dauert bis was kommt?
Gruß Andy
By acid (217.228.32.75) on Montag, den 4. Februar, 2002 - 20:12: |
hi zusammen......
also eine fahrschule aussuchen das wird nicht´s!er bekommt vom straßenverkehrsamt eine liste wo die aufgeführten fahrschulen sind.nicht jede fahrschule darf dies tuhn!!
der nachschulungskurs kostet dich von 400 bis 470DM.aber rufe jede fahrschule auf den zettel an die auf den zettel steht(!!!!!!!)weil jede fahrschule hat unterschiedliche preise!!!!
und sobald du dich angemeldet hast können sie dir gar nicht´s.dann ist es egal wie lange der nachschulungskurs dauert.das blöde ist nur das er mindestens 6leute und max.12 haben muß!!aber der kurs ist relativ locker,und du mußt keinelei prüfung ablegen.nur eine fahrprobe(so wie du sonst auch fährst wollen die sehen) und das wars.
also keine bange,den kurs hatte ich schon hinter mir.ist ganz ok...und es ist lußtig zu hören warum die leute alles da sind!!
also keine panik dir passiert nix!"
gruß acid
By acid (217.228.32.75) on Montag, den 4. Februar, 2002 - 20:15: |
...achja hab ich noch vergessen.....so bald du einen nachschulungskurs machst kannst du für delikte die du im straßenverkehr begehst nicht belangt werden.sprich zu schnelles fahren.....
so weit ich weiß.ich kann mich jetzt auch irren,aber irgentwie so war das......
By farendil (217.235.59.80) on Montag, den 4. Februar, 2002 - 22:22: |
@acid: dann ließ erst mal was ich geschriben habe!!
da steht schon sher genau, daß es nicht jede FS darf. von denen, die es dürfen, kannst du dir aber im bundesgebiet eine frei heraussuchen!
kannst du für delikte die du im straßenverkehr begehst nicht belangt werden
vom verstoß der zur ns führt bis zur absolvierung der NS haben die delikte keine probezeitspezifischen auswirkungen.
d.h. punkte und evtl. fahrverbot gibt es schon, ebenso die geldstrafe...
By acid (217.228.40.138) on Dienstag, den 5. Februar, 2002 - 03:54: |
..siehste das wußte ich nicht so genau..jetzt bin ich wieder etwas schlauer....aber was machst dann,wenn man die NS hinter sich gebracht hat, und beim zu schnell fahren geblitzt erwischt so 30km/h?!weil noch eine NS gibt es ja nicht!
By Dennis (213.54.192.57) on Mittwoch, den 6. Februar, 2002 - 16:33: |
Danke Leute für die vielen Infos
By Manfred (194.174.253.2) on Donnerstag, den 7. Februar, 2002 - 10:36: |
Nach der Nachschulung kommt die Wiederholungsprüfung der Theorie und Praxis.
Hab ich schon hinter mir.
0 Fehler und aufs 1. mal bestanden.:-))
Ciao
Manfred
By farendil (217.235.59.215) on Donnerstag, den 7. Februar, 2002 - 11:55: |
@manfred: falsch!
1. verstoß: nachschulung
2. verstoß NACH ns: empfehlung innerhalb v. 3 monaten an verkehrspsycholog. beratung teilzunehmen
3. verstoß 3 monate nach aufforderung (egal ob teilgenommen oder nicht): entziehung der fahrerlaubnis.
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