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Sinnvoller Zeitvertreib für geblitzten Halter bis zur Verjährung

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Sinnvoller Zeitvertreib für geblitzten Halter bis zur Verjährung
By Rüdi (194.39.131.40) on Mittwoch, den 30. Januar, 2002 - 13:33:

Hallo Leute!

Weiß jemand einen Tip, wie ich als geblitzter Halter des Fahrzeugs meine Verjährungszeit von 3 Monaten zwischen Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid sinnvoll gestalten kann?

By farendil (217.235.41.56) on Donnerstag, den 31. Januar, 2002 - 00:46:

???? was meinst du mit sinvoll gestalten??

By dagegen (134.147.103.18) on Donnerstag, den 31. Januar, 2002 - 14:55:

Kannst ja ins Kino gehen...

By NetGhost (217.226.45.175) on Donnerstag, den 31. Januar, 2002 - 16:41:

Du kannst ja...

...eine größere Menge deines bevorzugten alkoholischen Getränkes zu dir nehmen.
...dich mit Frauen treffen.
...dir die Formel-1-Saison 2001 auf Video anschauen.
...einen Brief mit Rücktrittsvorschlag an unseren Bundeskanzler schicken.
...am Telefon etwas von "geplantem Anschlag" faseln und mehrmals wiederholen, bis es an der Tür klingelt und du Besuch bekommst.

By Nico (192.35.17.232) on Donnerstag, den 31. Januar, 2002 - 17:42:

...dir Witze über erhöhte Geschwindigkeit ausdenken, und hier posten :)

By Markus (134.176.84.79) on Donnerstag, den 31. Januar, 2002 - 18:25:

... alle Postings (inkl. Archiv) auswendig lernen und dann nochmal eine kleine Zusammenfassung schreiben...

;-))

By alpak (80.128.189.110) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 10:52:

... die alten Winterreifen in der Garage mit krampfhaft angezogener Handbremse 'runterrubbeln
... jeden Polizisten, den Du triffst, nach der Legitimationsgrundlage seines Handeln fragen - auch wenn er nur Donuts kauft

By farendil (217.235.54.180) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 11:15:

@alpak: nach der Legitimationsgrundlage seines Handeln fragen
das heißt Ermächtigungsgrundlage!! - Ich denke du studierst Jura...
*g*

By NetGhost (217.226.47.2) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 13:22:

...dich vors Finanzamt stellen und Handzettel mit "Anleitung zur Steuerflucht nach Gibraltar, Liechtenstein oder Zypern" verteilen. Dies lautstark bewerben.

By Rüdi (194.39.131.40) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 13:26:

Ich meine, was kann ein geblitzter Halter machen, um nach Zusendung eines Anhörungsbogens dennoch keinen Bußgeldbescheid zugestellt zu bekommen? Wie kann er in den Untergrund gehen? :-)

By Rüdi (194.39.131.40) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 13:34:

@Nico: Witze über Geschwindigkeiten:

Intelligenztest:
Du sitzt am Steuer deines Autos und hälst eine konstante Geschwindigkeit. Auf deiner linken Seite befindet sich ein Abhang. Auf deiner rechten Seite befindet sich ein Feuerwehrauto und fährt die gleiche Geschwindigkeit wie Du. Vor dir reitet ein Schwein, das eindeutig größer ist als Dein Auto. Dich verfolgt ein Hubschrauber auf Bodenhöhe. Das Schwein und der Hubschrauber haben exakt Deine Geschwindigkeit.
Was unternimmst Du, um dieser Situation gefahrlos zu entkommen?

By alfa (195.124.135.7) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 14:02:

Ich werde wach und gehe ins Badezimmer.

By NetGhost (217.226.47.2) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 14:18:

Ich ramme das blöde Schwein von der Straße! Oder warte mal: du sagtest das Schwein "reitet". Auf was reitet denn das Schwein?

By alpak (80.128.176.58) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 15:45:

@farendil: Ich denke du studierst Jura... Joooo, doch erst ein knappes Semesterchen *g*

By Gerry (62.158.24.133) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 17:16:

@Rüdi

a) Zeitvertreib:

du hackst den Computer, der das ZVR enthält.


b) Intelligenztest

ich warte, bis das Karussel stehen bleibt ;-))


Gerry

By moviegeili (217.230.181.106) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 20:42:

Ihr seid alle k r a n k ! ! ! ***Selten so gelacht :-) Krank seid Ihr und total geil. Ich lese hier mittlerweile lieber als in den newsgroups.

PS: Kann ich den mit dem Schwein nochmal lesen, bitte :-)

By Rüdi (194.39.131.39) on Donnerstag, den 7. Februar, 2002 - 12:01:

Nochmal zurück zum Ernst der Lage: :-)

Kann es etwas nützen, wenn der Halter nach Ausstellung des Anhörungsbogens für 3 Monate ins Ausland abwandert, bis der Bußgeldbescheid nicht zugestellt werden konnte?

By farendil (217.235.59.215) on Donnerstag, den 7. Februar, 2002 - 12:13:

@rüdi: nein.

was willst du denn eigentlich? formuliere deine frage doch mal bitte allgemeinverständlich!

By acid (217.84.2.63) on Freitag, den 8. Februar, 2002 - 16:48:

*megalol*mehr kann ich nicht schreiben....*vor lachen*

By Rüdi (212.172.2.140) on Samstag, den 9. Februar, 2002 - 14:08:

Also:

Der Halter eines Fahrzeugs wird mit 75 km/h drüber geblitzt. Da stellt sich dann das Problem: Was kann der Halter des Fahrzeugs machen, um die Sache verjähren zu lassen?

Ein Argument, der Anhörungsbogen habe eine falsche Adresse, funktioniert hier ja nicht. Somit beginnt ab Ausstellung des Anhörungsbogens eine neue Verjährungszeit von 3 Monaten, bis der Bußgeldbescheid zugestellt sein muß.

Wie kann der Halter des Fahrzeugs sich verhalten, damit der Bußgeldbescheid nicht zugestellt werden kann? Nützt es etwas, wenn er 3 Monate Urlaub im Ausland macht? Zum Beispiel zwecks Ausbildung zum buddhistischen Priester oder so? Oder Bergsteigen im Himalaja?

Nebenbei angemerkt: Das Verfahren wurde inzwischen erstaunlicherweise eingestellt, aber für zukünftige Fälle...

By passagier02 (213.7.203.206) on Samstag, den 9. Februar, 2002 - 14:27:

Manno so eine Zucht im Forum wegen einem eingestellten Verfahren.......selten so gelacht!
*ggg*

By farendil (217.225.243.92) on Sonntag, den 10. Februar, 2002 - 02:51:

@rüdi: nein es hilft nicht, vorrübergehend ins ausland zu gehen.

By Gerry (62.158.25.152) on Sonntag, den 10. Februar, 2002 - 12:40:

@rüdi

warum wurde das Verfahren eingestellt? Erzähl doch mal!


Gerry

By Greatblackbird (145.254.149.93) on Sonntag, den 10. Februar, 2002 - 13:00:

@rüdi

Das würde mich auch mal interessieren.

Somit beginnt ab Ausstellung des Anhörungsbogens eine neue Verjährungszeit von 3 Monaten,

soweit richtig....

bis der Bußgeldbescheid zugestellt sein muß.

Der Bußgeldbescheid muß spätestens 6 Monate nach der Tat ausgestellt sein, egal wieviel verjährungsunterbrechende Maßnahmen eingeleitet wurden.

By Rüdi (194.39.131.39) on Montag, den 11. Februar, 2002 - 14:32:

zu: Gang ins Ausland

Wie sieht es aus, wenn der Halter nicht nur Urlaub im Ausland macht, sondern seinen offiziellen Wohnsitz für mehrere Monate ins Ausland verlegt und seine Post entsprechend umleiten läßt? Bekommt er Probleme, wenn er nach Verjährung seinen offiziellen Wohnsitz wieder an den Ursprung zurückverlegt?


zu: Einstellung des Verfahrens

Weshalb das Verfahren eingestellt wurde, weiß ich auch nicht genau. Nachdem der Anhörungsbogen kam, habe ich die Sache meinem Anwalt übergeben. Der bat die Behörde dann um Übermittlung der Unterlagen, daraufhin wurde die Sache eingestellt. :-)
Also am besten immer vom Anwalt regeln lassen! Dann bekommen die Beamten Angst.

By Rüdi (194.39.131.39) on Donnerstag, den 14. Februar, 2002 - 12:42:

Gibt es eine Frist, innerhalb welcher eine Gerichtsverhandlung stattfinden muß, wenn gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt wurde?

By farendil (217.85.229.107) on Donnerstag, den 14. Februar, 2002 - 12:49:

@rüdi: nicht direkt. nach 6 monaten wäre es verjährt, aber es gibt diverse verjährungsunterbrechende maßnahmen.

u.a. die abgabe der akten an die staatsanwaltschft, die anberaumung eines termins etc.

das ganze verfahren ist jedoch endgültig 2 jahre nach der tat verjährt.

By Rüdi (194.39.131.39) on Freitag, den 15. Februar, 2002 - 10:58:

Gibt es einfache Mittel, solche Dinge 2 Jahre hinaus zu zögern?

By farendil (217.225.241.53) on Freitag, den 15. Februar, 2002 - 11:04:

@rüdi: ja klar, deshalb machen es ja alle! :-))

By Rüdi (194.39.131.39) on Mittwoch, den 20. Februar, 2002 - 13:06:

Na, das hört sich ja gut an. Kann ich da auch nähere Details erfahren? Kann man das so lange mit Einsprüchen gegen Urteile verschiedener Instanzen hinausschieben?

By farendil (217.235.56.151) on Mittwoch, den 20. Februar, 2002 - 18:13:

hallo rüdi, das sollte ein scherz sein! deshalb ja auch das smiley...

By Alberto (62.224.100.111) on Donnerstag, den 21. Februar, 2002 - 17:15:

QRüdi
Du kannst jedes Verfahren so lange hinausschieben - auch Mordanklagen, bis du aus Altersgründen "verhandlungsunfähig" bist.
Nur - die andere >Seite wird das nicht zulassen, denn die setzen dann irgendwelche Fristen, die du eben einzuhalten hast.

Wenn du aber Glück hast, dann stirbst du vorher - dann können sie dir nichts mehr tun! (Smiley)


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