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Geblitzt mit 45 zuviel im Auto der Mutter,was kann ich machen??

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Geblitzt mit 45 zuviel im Auto der Mutter,was kann ich machen??
By tonymontana (149.225.28.72) on Dienstag, den 29. Januar, 2002 - 19:53:

Hallo zusammen,

habe ein kleines Problem:wurde am 17.11.2001(!!) innerorts bei einer "Geschwindigkeitsüberschreitung von 45 km/h" geblitzt...Erst heute kam ein Brief der Stadt Köln!

Der Brief enthielt einen Anhörungsbogen und war an meine Mutter adressiert,da sie die Halterin des Autos ist.

Jedoch muss für die Beamten ersichtlich gewesen sein,das jemand anderes,nämlich ich,der Fahrer war..Meine Mutter soll jetzt Angaben zum Fahrer machen und das Ganze innerhalb einer Woche zurückschicken!

Meine Frage ist nun folgende:

Da ich ja nicht mehr weit von der 3 Monatsfrist entfernt bin,was mache ich am Besten (bzw kann ich überhaupt noch was machen) um die sache hinauszuzögern?? Drei Bilder waren dabei!!

Ach ja!Dummerweise hab ich auch noch Probezeit...

Vielen Dank für eure Antworten im vorraus..

Bis dann

Olli

By Grobi (217.85.40.23) on Mittwoch, den 30. Januar, 2002 - 00:56:

Also: Jedoch muss für die Beamten ersichtlich gewesen sein,das jemand anderes,nämlich ich,der Fahrer war Wieso?? Woher sollen die das wissen?
Guck in der Suche mal unter "Alberto-Methode" nach, da findest du eine Anleitung um die Sache umzubiegen!

Grobi

By tonymontana (149.225.30.196) on Mittwoch, den 30. Januar, 2002 - 10:29:

@Grobi:In dem Brief stand das man bei den Ermittlungen festgestellt hat,dass meine Mutter nicht gefahren ist,keine Ahnung woher die das wisen..(war ne feste Blitze)Sollte meine Mutter angeben dass sie sich nicht mehr erinnern kann wer gefahren ist oder oder dass sie von ihrem Zeugenverweigerungsrecht gebrauch macht?!?

Danke im Vorraus

By traffic (172.176.152.157) on Mittwoch, den 30. Januar, 2002 - 11:51:

Schau doch mal im Forum nach; dein Fall wurde oft genug durchgekaut. Auf keinen Fall darf deine Mutter sagen, daß sie sich nicht erinnern kann, dann versuchen sie noch, ihr ein Fahrtenbuch aufzuerlegen.

By tonymontana (149.225.166.227) on Mittwoch, den 30. Januar, 2002 - 14:02:

Ja,im Forum hab ich mich auch schon umgesehen...Meine Mutter hat heute mit einem Anwalt gesprochen und der meinte sie solle den Brief am fristgerecht abschicken(sodass er zum 6.02. ankommt)und von ihrem Verweigerungsrecht gebrauch machen.Er hat sie auch direkt darauf hingewiesen,dass wir dann sehr wahrscheinlich bald Besuch von den Grünen bekommen.Meine Frage wäre jetzt was können die so alles anstellen um meine Identität herauszubekommen bzw. was machen die wenn sie von mir meiner Mutter,Nachbarn etc. nix herausbekommen??
Weiss vielleicht jemand wie die Feiertage in die Frist einbezogen werden??Bin am 17.11.2001 geblitzt worden,wann sind die 3 Monate dann um??

Danke für eure Hilfe!!

By tonymontana (149.225.28.71) on Mittwoch, den 30. Januar, 2002 - 16:59:

Hallo nochmal!!

Habe jetzt den ganzen Nachmittag in diesem Forum verbracht,und bin jetzt irgendie zu dem Entschluss gekommen dass meine Mutter statt von ihrem Verweigerungsrecht besser unter:"Ich sage wie folgt aus" sagt dass sie keine Aussage macht,da sie gegenüber der Behörde keine Aussage machen muss!!Dass einzige was die dann noch machen könnten ware doch meiner Mutter dann eine richterliche Vorladung zu schicken,oder?Und bis die dann mal durch ist,ist locker der 17. bzw. 21 vorbei...Wenn meine Mutter dass macht,könnte dann immer noch die Polizei kommen und Fragen stellen?Wenn dummerweise ich aufmache habe ich dann verloren?

Langsam bin ich mit meinen Nerven am Ende...für eine schnelle Antwort von jemandem der sich damit auskennt wäre ich deßhalb sehr dankbar...

Bis dann

Olli

By Alberto (62.224.100.73) on Mittwoch, den 30. Januar, 2002 - 17:11:

Noch geschickter wäre es, wenn du einen Bruder,Schwager, Cousin o.ä. hast, den die Mutter "irrtümlich" als Fahrer angeben könnte.
Dann geht es seinen erwarteten gang, - die angegebene Person ist männlich - alles läuft gut - nur eben gegen eine Person, die leider nicht auf dem Foto ist.
Den Rest kannst du dir denken - oder : Suchfunktion - dort steht, wie es weiter geht.
Wenn die Mutter aber gleich aussagt, nichts zu sagen, kommen die Grünen - die finden dich schnell - zu schnell.

By farendil (217.235.41.56) on Donnerstag, den 31. Januar, 2002 - 00:43:

alberto hat wie immer den nagel auf denkopf getroffen (und das gleiche diese woche schon zum 3. mal erklärt) - ich bewundere deine geduld!

By tonymontana (149.225.27.207) on Donnerstag, den 31. Januar, 2002 - 07:42:

@Alberto,farendil Danke für eure Hilfe!Ich fürchte nur das meine Mutter ein Problem damit hat jemand anders als mich anzugeben!Aber ich werde mal probieren sie noch umzustimmen,übrigens,die "Alberto-Methode"kenn ich,glaub ich,schon auswendig!Kann meine Mutter nicht belangt werden,weil die andere z,B. Person blonde Haare hat,ich aber schwarze?Wie wäre es wenn meine Mutter sagt sie sei sich nicht sicher ob,Person A gefahren ist,gibt Person A aber schonmal mit Adresse etc an(treu ergebene Bürgerin...),mit der Bitte um ein schärferes Foto?Die wären dann eventuell schon froh,weil sie wenn es Person A gewesen wäre,ja bereits gegen ihn ermitteln und lassen sich dann Zeit?
Wie merken die das überhaupt,dass meine Mutter nicht gefahren ist?Haben die in ihrer Kartei nachgeschaut,wer da noch in Frage kommt,oder haben die einfach gesehen,hoppla die Person ist aber nicht 50!?!

Falls all dies schon im Forum steht,gebt mir einfach nur das Stichwort an worunter ich suchen muss!!Kann ja verstehen dass es euch irgendwann nervt..Trotzdem :Danke!!

Gruß

Olli

By tonymontana (149.225.27.207) on Donnerstag, den 31. Januar, 2002 - 07:45:

Hab noch was vergessen:Falls die Alberto Methode,muss dass dann ein Verwandter sein,oder geht auch irgendein Freund??

Olli

By farendil (217.85.234.91) on Donnerstag, den 31. Januar, 2002 - 09:36:

@tony: wenn du diese methode benutzen willst (was angesichts der probezeit nicht dumm wäre) dann ließ sie dir bitte richtig durch!!!!

dann kommen SOLCHE fragen auch nicht...

By Alberto (62.224.97.139) on Donnerstag, den 31. Januar, 2002 - 11:16:

Es geht jeder Mensch, der halbwegs plausibel ist. Er muß nur möglicherweise mal mit dem Auto gefahren sein, so daß diese Verwechslung möglich werden konnte.
Wenn sie diese präsentierte Person zunächst als Täter akzeptieren - und diesem einen erneuten Anhörungsbogen schicken, - dann schafft ihr es.
Wenn sie es aber nicht glauben, dann werden sie bei euch weiter herumschnüffeln - und dich leider bald finden.Zu bald für die Verjährung.

@farendil
Ich weiß - es ist immer wieder der selbe Text. Aber - wir dürfen ja keine "Regelfassung" als "Anleitung" produzieren, denn das gäbe, glaube ich, Ärger!


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