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Rechtskraft eines Bußgeldbescheides verzögern

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Allgemein: Rechtskraft eines Bußgeldbescheides verzögern
By Karl (149.225.70.147) on Mittwoch, den 25. Oktober, 2000 - 19:22:

Hallo!

Unter http://www.radarfalle.de/recht/faq2.html (Punkt 6) wird die Möglichkeit aufgezeigt, durch Einspruch mit darauffolgender Hauptverhandlung die Rechtskraft eines Bußgeldbescheides herauszuzögern. Dies ist zum Beispiel bei 2x binnen einen Jahres mit mehr als 25 km/h geblitzt worden, interessant. Gibt es weitere Möglichkeiten (Berufung o. ä.), die Rechtskraft noch weiter herauszuzögern? Mich interessiert auch, wieviel Zeit man wie "schinden" kann? Welche Erfahrungen habt Ihr gesammelt?

Karl

By farendil (62.180.212.145) on Mittwoch, den 25. Oktober, 2000 - 20:00:

das ist unterschiedlich.
nach dem einspruch vergehen bis zur verhandlung einige monate, es kann auch ueber ein jahr sein.

guenstig ist es, wenn man das ordnungsamt bittet, den sachverhalt noch einmal zu pruefen, neue tatsachen darstellt etc.
oft schicken die dir dann mehrfach einen bescheid, was natuerlich zeit schafft, bis die akte abgegeben wird.

wieviel zeit brauchst du denn?

By Karl (149.225.71.177) on Donnerstag, den 26. Oktober, 2000 - 19:30:

Ich bin zur Zeit nicht davon betroffen. Die Frage war von allgemeiner Natur. Welches ist denn, wenn man ganz am Anfang eines Bußgeldverfahrens steht, der beste Weg?

Karl

By Alberto (212.185.252.138) on Donnerstag, den 26. Oktober, 2000 - 22:53:

Gar nicht erst den Bußgeldbescheid gegen sich aufbauen zu lassen, sondern immer einen anderen Täter präsentieren, der dann das Verfahren, das ihm nie gefährlich werden kann, verschleppt. Bis zur Verjährung - für den eigentlichen Täter.

By Karl (149.225.138.76) on Montag, den 30. Oktober, 2000 - 07:58:

Ist es nicht strafbar, jemanden absichtlich falsch zu beschuldigen? Und was ist, wenn man es nicht abschieben kann (Fahrzeug ist auf einen zugelassen)?

Karl

By Alberto (193.159.28.28) on Montag, den 30. Oktober, 2000 - 09:34:

Natürlich wäre dies "Falsche Anschuldigung". Man muß schon jemanden eintragen, der 1. tatsächlich ab und zu - aber wenigstens 1 x mit diesaem Auto gefahren ist und 2. davon natürlich weiß und diesem zustimmt.

By Karl (149.225.14.117) on Montag, den 30. Oktober, 2000 - 21:44:

Ach so. Nun gibt es aber nicht immer die Möglichkeit, sich so einfach aus der Sache rauszuwinden, z. B. wenn man im Firmenwagen mit auferlegtem Fahrtenbuch unterwegs war. Was ist denn dann, wenn der Kopf in der Schlinge hängt und man identifiziert ist? Wie lange kann man denn nun (über alle möglichen Umwege) die Rechtskraft herauszögern?

Karl

By Alberto (62.158.219.29) on Dienstag, den 31. Oktober, 2000 - 09:24:

Man kann gegen jeden Bußgeldbescheid "Einspruch" - ohne Begründung einlegen. Dann gibt es - irgendwann - meistens nach ca. 2 - 3 Monaten den Gerichtstermin, der wiederum in ca. 4 - 6 Wochen sein wird. Das sind zusammen locker 3 - 4 Monate, die man erreicht. reicht das nicht, könnte der Anwalt noch zum Termin verhindert sein, was wiederum einen neuen termin bewirkt, der wieder in ca. 4 Wochen sein wird.
Auf diesem langen Wege kann man jederzeit den Einspruch - kostenfrei - zurücknehmen. Dann beginnt sofort die Rechtskraft.

Das müßte dann aber reichen, oder?


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