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Geblizt ohne Führerschein !!!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Geblizt ohne Führerschein !!!
By alda (213.7.117.14) on Montag, den 28. Januar, 2002 - 23:41:

Halli hallo,
ich wurde vor kurzem geblizt. Leider hatte ich zu dem Zeitpunkt keinen FS.
Nun kam ein Schreiben vom Amt (nicht Polizei / Blizter gehört der Stadt), "Verwarngeld... Anhörung... Überweisungsträger... bla bla".

Nun meine Frage:
Wird nachgeschaut ob ich einen FS habe oder ist das denen egal wenn ich gleich zahle???
(Mein FS liegt in einem anderen Landkreis in Verwarung)
Ich will so wenig Aufsehen wie möglich erregen.

Danke für die Hilfe

By Rennfahrer (80.132.13.185) on Montag, den 28. Januar, 2002 - 23:58:

wie schnell warst du ueberhaupt ??
Auto auf wen zugelassen ???
Unter 21km/h ist es denke ich egal, Hauptsache es wird gezahlt ...

By alda (213.6.133.57) on Dienstag, den 29. Januar, 2002 - 00:03:

Ich war 19 km/h zu schnell,
und der Wagen ist auf mich zugelassen.
Verwarngeld beträgt 30 Euro.

By Grobi (217.228.107.45) on Dienstag, den 29. Januar, 2002 - 00:30:

Zahlen und gut ist

By alda (213.7.118.104) on Dienstag, den 29. Januar, 2002 - 00:36:

Danke für die Hilfe,
ich hoffe es klappt.

By alfa (195.124.135.7) on Dienstag, den 29. Januar, 2002 - 08:40:

Warum sollte der Ordnungsamtsyogi denn da weiter rumsschnüffeln, da hat er ja garkeinen Auftrag zu. Solange die Kohle reinkommt ohne Widerspruch, geht das nach Schema F. Theoretische Ausnahme: Er kennt dich und weiss dass du deine Fleppe gerade im Parkhaus hast, dann könnte er das Ganze an die Bullerei weitergeben.

By officer (213.187.79.114) on Dienstag, den 29. Januar, 2002 - 08:55:

Die Sache kann aber auch später noch auffliegen. Wenn wir hier Fahren o. FE haben rufen wir immer die Bußgeldstelle an und erkundigen uns ob es in der zurückliegenden Zeit Owi-Verfahren gegeben hat. Das hat schon öffters zum Erfolg geführt.

By alda (213.7.119.143) on Dienstag, den 29. Januar, 2002 - 09:34:

- Verjährt das nicht irgendwann, wenn ja, wann?
- müsste ich, falls es auffliegt, noch wissen, wer gefahren ist (ich kann ja auch für nen Freund gezahlt haben)

By Goose (217.225.225.239) on Dienstag, den 29. Januar, 2002 - 09:51:

Verjährung dieser Straftat nach drei Jahren.
Auch wenn du "nicht mehr weißt", wer gefahren ist, so hat die Bußgeldstelle ein Photo vom Fahrer. Wird gegen dich aufgrund dieser Geschwindigkeitsübertretung auch nach §§2,21 StVG ermittelt, so wird man sich das Bild sicher noch ansehen.

Gruß
Goose


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