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Wiederholung von Geschwindigkeitsbegrenzungen

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Wiederholung von Geschwindigkeitsbegrenzungen
By Rüdi (194.39.131.40) on Montag, den 28. Januar, 2002 - 18:25:

Hallo Leute!

Weiß jemand, in welchem Abstand Geschwindigkeitsbegrenzungen wiederholt werden müssen? Ich habe mal etwas gehört von 2 km. Ist dieses richtig?

Bei der Länge einer Geschwindigkeitsbegrenzung gibt die StVO ja zwei Möglichkeiten aus. Einerseits bis es schildmäßig aufgehoben wird und andererseits bis die Gefahrenlage nicht mehr existiert (so ähnlich jedenfalls). Im zweiten Fall überläßt die StVO somit die Entscheidung dem Fahrer selbst.

Weiß jemand, wo man dazu Urteile finden kann?

Freue mich auf eure Antworten.

By traffic (213.6.57.162) on Montag, den 28. Januar, 2002 - 20:01:

1. Streng genommen ist eine Wiederholung von Tempolimits nur nach Einmündungen oder Kreuzungen notwendig. In der Praxis erfolgt sie aber in mehr oder weniger großen Abständen. Alle 2 km ist schon recht häufig.
2. Bei dieser Regelung muß das Ende der Gefahrenstelle eindeutig zu erkennen sein (Kurve, Baustelle). Ansonsten wird statt dessen die normale Regelung oder die Angabe einer Streckenlänge verwendet.


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