Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Regelungen zur Erstellung von KfZ-Kennzeichen

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Regelungen zur Erstellung von KfZ-Kennzeichen
By Black Friday (153.98.203.69) on Montag, den 28. Januar, 2002 - 14:24:

Hallo,

gibt es eigentlich offizielle Richtlinien fuer
KfZ-Kennzeichen oder denken sich hochbezahlte
Mitarbeiter in jeder oertlichen Behoerde ihre
eigenen Regeln aus ...

Was mir passiert ist:

Wollte in KA ein 'Wunschkennzeichen' fuer's
Mopped erstellen lassen ...

Also
1. Nur eine Ziffer geht nicht.
2. Ein "O" als Buchstabe geht nicht (habe ich
aber woanders schon gesehen, z.B.-OO 123)
3. 2 Buchstaben und 4 Ziffern geht nicht,
wenn man in KA-Stadt wohnt, muss man
2 Buchstaben und 3 Ziffern haben, in KA-Land
1 Buchstaben und 4 Ziffern.
4. Ausnahmsweise gibt es auch 2 Buchstaben und
2 Ziffern, dann muss aber einer der Buchstaben
ein "F", "G", oder "B" sein (!)

Und dafuer soll man dann noch zusaetzliche Gebuehren bezahlen.
Ich wuesste wirklich nur gerne, ob das reine
Willkuer ist oder ob dafuer auch noch eine
Begruendung existiert ...

By farendil (217.225.251.7) on Montag, den 28. Januar, 2002 - 14:57:

@bf: also es gibt allgemeine regelen. diese dienen aber nur der vermeidung von verwechslungen.

diese regeln wurden vor einiger zeit, als euro-kennzeichen als pflicht eingeführt wurden, gelockert.

weiterhin sollen kennezeichen, die anstössig sein könnten, oder an NS-zeiten erinnern könnten nicht ausgegeben werden (z.b. S-S xx, S-A xx)

1:diese kennzeichen werden oft für besondere fälle zurückgehalten, wenn an fahrzeugen BAUARTBEDINGT ein klenes kennzeichen ran MUSS.

2: siehe oben - aknn aber sein, daß das jetzt gelockert wurde.

3: ja, städte hben normalerweise 2 buchstaben, 3 ziffern - ein wunschkennzeichen mit anderer notation ist aber möglich.


das mit den gebühren ist wohl seit einiger zeit unzulässig - die dürfen jetzt nur noch eine freiwillige spende verlangen.
(sag das denen aber nicht vorher, dann ist dein kennzeichen garantiert nicht verfügbar :-) )

By Leo (193.194.7.77) on Montag, den 28. Januar, 2002 - 15:12:

Hat wie immer auch etwas mit "Behördenwillkür" zu tun. Da kann mir einer sagen, was er will. Wenn die wollen, klappt das alles ganz prima. Ein Beispiel:

Wohnte ich vorher in einer Stadt mit über 110.000 Einwohnern, mußte ich Stunden auf der Zulassung verbringen, mich in jeglicher Art und Weise schikanieren lassen und bekam nie das, was ich wollte.

Jetzt wohne ich in einem Dorf mit 7.800 Einwohnern, kann mir im Kreis eines von 4 Zulassungsämtern aussuchen und dort ist mir folgendes passiert.
Ich kam 10 Minuten nach beginn der Mittagspause rein und wollte ein Kennzeichen für mein Mopped. Der Beamte nahm alles entgegen, als wenn nichts wäre und sagte mir ruhig, ich solle nach der Pause zurück kommen. Er würde inzwischen alles fertig machen. Ich erwiederte noch, daß es sich um ein Mopped handelt und wollte gerade loslegen, als er sagte:"Ich weiß schon, winzig klein, wenige Buchstaben und Ziffern und ein Bezug zu dir soll es auch noch haben". Ich war ganz platt. Als ich nach der Pause zurück kam, standen schon Leute an. Er winkte mich aber gleich heran und gab mir meine Quittung zum bezahlen an der Kasse. Von dort zurück händigte er mir ein 18*20cm Schild aus mit einer klasse Kombination und schickte mich mit den Worten weg, ich solle das Schild noch gegenüber bezahlen.

Ich war schlichtweg baff über so viel Service. Nebenan ist bei uns ein Tante Emma Laden in dem ich sogleich eine Flasche Wein und viel Schokolade kaufte und dem Mann brachte.

So kann es auch gehen
Leo

By Grobi (80.135.31.91) on Montag, den 28. Januar, 2002 - 17:04:

@Leo: Genau diese Erfahrung habe ich auch gemacht: In HL alles nervig und patzig, in OH kein Problem, nach 10 min war ich fertig :-)
Ich wohne jetzt 700m von der Stadtgrenze weg und bin nebenbei in der Versicherung von Regionalklasse 4 auf 1 runtergestuft worden! Es lohnt sich "auf dem Land" zu wohnen :-))

Grobi

By Goose (217.81.244.145) on Montag, den 28. Januar, 2002 - 19:05:

In der relativ ländlichen Behörde, in welche ich gezogen bin, verlief alles super.
Ich mußte ein Auto und ein Mopped ummelden, und die junge Dame am Schalter gab mir ohne besondere Nachfrage beim Mopped Initialen + Geburtsjahr (2-stellig), beim Auto Initialen und Geburtsmonat/Jahr (dreistellig). War, wie gesagt, ohne lange Suche und in ca. 10 Minuten erledigt.

By HPH (62.158.111.63) on Montag, den 28. Januar, 2002 - 19:09:

Kann von DD nur sagen, daß es geht :-) Zwar mit 20,- DM "Aufschlag", aber dafür 2 Buchstaben in Engschrift und eine Ziffer; und nicht mal als EU-Kennzeichen *freu* (letzteres geht heute natürlich nicht mehr)

Grüße
HPH

By Matthias (213.191.82.34) on Montag, den 28. Januar, 2002 - 22:48:

@farendil:

kann das mit den NS-Kombinationen hinfällig sein? hab hier in hamburg die kombination HH-SS XXXX gesehen, das ist in diesem jahr gewesen.
Wie kann man sowas berwerkstelligen? mein bruder würde sich freuen, denn das sind seine initialen!

matthias

By Rennfahrer (80.132.13.185) on Dienstag, den 29. Januar, 2002 - 00:01:

Meines WIssens nach sind jetzt Q's , I's und O's erlaubt, ausserdem sehe ich viele Nummernschilder mit XX-XX-1234, also 2 Buchstaben, 4 Ziffern...

By farendil (217.225.251.7) on Dienstag, den 29. Januar, 2002 - 01:27:

@matthias: hmm, ist mir nix von bekannt - das dürfte aber auch immer eine auslegungsfrage sein, da die regelung wohl allgemein gehalten ist.

vielleicht hat HH ja auch ne ausnahmegenehmigung, weil sonst nicht genug kennzeichen verfügbar wären?

By dagegen (134.147.103.18) on Dienstag, den 29. Januar, 2002 - 13:37:

Ich staune, ist jetzt voller Service z.B: hier:
http://www.gelsenkirchen.de/Inetkennz/index.asp

Da kann man mal ausprobieren, was alles so geht...

By Markus (134.176.101.73) on Dienstag, den 29. Januar, 2002 - 13:53:

Also in Gießen gibt es jetzt auch solche Kennzeichen. (GI-X-1234)

Kann sein, dass das ab einer bestimmten Einwohnergröße oder über die Menge der zugelassenen Autos geregelt wird???

By niliqb (213.7.116.244) on Mittwoch, den 30. Januar, 2002 - 07:44:

Das einzige was ich weiß, ist dass alle Zeichen auf dem Kennzeichen (also inkl. der Kreiskennung) höchstens 8 Zeichen ergeben dürfen und max. 2 Mittelbuchstaben erlaubt sind. Könnte m.E. ein Grund dafür sein, dass Großstädte meist nur 1 Buchstaben als Stadtkennung haben - da bleiben mehr Möglichkeiten für die einzelnen Kennzeichen übrig

By DP (130.83.244.130) on Mittwoch, den 30. Januar, 2002 - 12:43:

Also, selbst bei uns im Sauerland kann man das Wunschkennzeichen frei wählen und via WWW reservieren...

http://www.maerkischer-kreis.de/wunschkennzeichen/index.html

By N.N. (195.37.128.1) on Mittwoch, den 30. Januar, 2002 - 15:48:

Man kann alles im einzelnen nachlesen bei kennzeichen1.de, insbesondere was das Nummernsystem, zulässige Größen usw. betrifft.

By frosch (217.4.128.45) on Donnerstag, den 31. Januar, 2002 - 16:51:

In Schwerin wurden aufgrund von Unwissenheit von Beamten innerhalb der ersten 3 Tage der Umstellung auf die BRD-Schilder 8 "Verfassungswidrige" Kennzeichen ausgegeben, 2- 3 dürften davon noch heute unterwegs sein (SN- KZ XX , SN - SA XX z.B.)Erst nach diesen 3 Tagen fiel es in irgendeiner Zentrale auf, daß normalerweise gewisse Kürzel gesperrt sind.Habe hier jedenfalls "Platten" mit meinen Initialen an Auto und Motorrad. *freu* ;o)

By Rainer G. (212.201.18.76) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 12:25:

Hallo,

Seit einiger Zeit sehe ich - hauptsächlich im Raum Gießen - Fahrzeuge mit dem Bezirkskennerpräfix "AD". Kann mir jemand sagen was für ein Ort/Bezirk das ist. Ist nämlich nicht in der Liste und in den Karten des von NN angegebenen Link enthalten.

MfG
Rainer G

By N.N. (195.37.128.1) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 12:33:

Erklärung hier

By Michalive (62.226.52.9) on Samstag, den 2. Februar, 2002 - 23:07:

>wenn man in KA-Stadt wohnt, muss man
>2 Buchstaben und 3 Ziffern haben, in KA-Land
>1 Buchstaben und 4 Ziffern.

Das stimmt aber nicht!!!

Ich wohne in Ettlingen, also KA-Land, und habe im Juli 2001 nachfolgendes Kennzeichen (Wunsch) bekommen: KA-XX-XXXX

Also 2 Buchstaben und 4 Zahlen!!!

By indy (139.20.140.71) on Montag, den 4. Februar, 2002 - 10:43:

Für alle, die sich noch nicht auf kennzeichen1.de schlaugemacht haben:

KA-Stadt:
2 Buchstaben und 2 Ziffern, sofern ein B,F,G oder Q dabei ist
2 Buchstaben und 3 Ziffern
2 Buchstaben und 4 Ziffern ab KA-NA 1000 - KA-ZZ 9999
(evtl. auch 1 Buchstabe und 3 Ziffern, nur B,F,G und Q)

KA-Land
1 Buchstabe und 3 Ziffern ohne B,F,G oder Q
1 Buchstabe und 4 Ziffern
2 Buchstaben und 2 Ziffern, jedoch ohne B,F,G und Q
2 Buchstaben und 4 Ziffern von KA-AA 1000 - KA-MZ 9999

Die restlichen, also sehr kurze Kennzeichen, wie z.B. KA-E 3 oder so, werden an Motorräder oder Fahrzeuge mit wenig Platz fürs Kennzeichen vergeben.

Mehr auch unter www.landkreis-karlsruhe.de unter Bürgerservice, dann Wunschkennzeichen. Dort ist die Übersicht (dafür hab ich gekämpft!!! Die Einschränkungen waren früher nicht verzeichnet!).
Jedoch findet sich in der Übersicht ein Fehler: Bei 2 Buchstaben und 2 Ziffern geht es im Landkreis angeblich nur bis MZ 99, meine Wenigkeit kommt auch aus dem Landkreis KA und hat 2 Buchstaben, 2 Ziffern, wobei der erste Buchstabe ein T ist... mh, ich glaube, da muss noch eine Mail hin...

By fantomas (217.235.127.15) on Dienstag, den 5. Februar, 2002 - 16:13:

1. Die Aufteilung von Kennzeichen zwischen Städten/Kreisen, die gleiche Unterscheidungsbuchstaben haben, ist genau in einer Anlage zur StVZO geregelt. Die Aufteilung ergab sich ursprünglich aus dem zu erwartenden Fahrzeugbestand (anhand der Einwohnerzahl) und kann je nach Zulassungsbezirk völlig unterschiedlich sein. Die Aufteilung z.B. zwischen München Stadt und Land ist eine völlig andere als zwischen Augsburg Stadt und Land usw.

2. Erkennungsnummern, die an NS-Zeiten erinnern sollen nicht ausgegeben werden, zwingend ist das aber nicht, das steht im Ermessen der Zulassungsstelle und der Länderbehörden.

3. Die Buchstaben B,F,G,I,O,Q waren früher nicht vorgesehen, sind seit Einführung der neuen Kennzeichenschilder zwar jetzt möglich, aber ob die Zulassungsstelle sie tatsächlich ausgibt, steht in deren Ermessen. Zwei- und dreistellige Kombinationen mit obigen Buchstaben (z.B. xxx-B 2 oder xxx-BC 9 oder xxx-Q 21) sind Fahrzeugen vorbehalten, an denen nach der Bauart keine größeren Schilder angebracht werden können (z.B US-Importfahrzeuge, um die früher üblichen Kleinkraftradschilder an PKWs auf lange Sicht abzuschaffen). Der bloße Wunsch nach einer kurzen Kombination reicht nicht aus. Darüber hinaus kann jede Zulassungsstelle für sich festlegen, ob evtl. weitere Kombinationen für bestimmte Fahrzeugarten reserviert werden.) In München wurden bis vor einigen Jahren die Kombinationen CC und CD nur an Konsulatspersonal ausgegeben.

4. Die Gebühr für Wunschkennzeichen ist einheitlich festgelegt, keine Zulassungsstelle kann davon abweichen (früher waren es DM 20, für Vorabreservierung zusätzlich DM 5, in Euro weiß ich es nicht), aber es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Zuteilung von Wunschkennzeichen. Manche Zulassungsstellen machen es schlicht und einfach nicht. In München z.B. machte man es früher ungern, seit der Einführung der Gebühr wird es sogar beworben.
Umkennzeichnung auf Halterwunsch, z.B. um ein Wunschkennzeichen zu erhalten, machen ebenfalls nicht alle Zulassungsstellen, einen Rechtsanspruch hierauf gibt es nicht.

By TMX (160.45.10.9) on Mittwoch, den 6. Februar, 2002 - 13:17:

und hier für alle Würzburger:

Stadt: 2 Buchstaben, 3 oder 4 Ziffern

Landkreis: 1 Buchstabe, 4 Ziffern oder 2 Buchstaben, 2 Ziffern. Bei speziellen KFZ-Typen (Platz) kriegt man auch 1 Buchstaben mit drei Ziffern.

Wunschkennzeichen werden gerne, wenn möglich, gegen 20 DM Aufpreis gegeben.


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page