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Frage zum Fristbeginn!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Frage zum Fristbeginn!
By seak (217.227.246.221) on Montag, den 28. Januar, 2002 - 11:49:

Hey Leute,,also ich habe den BGB bekommen und habe Einspruch eingelegt, weil ich einfach keine Zeit hatte, da ich im Skiurlaub war. Nun würd ich gerne wissen, ab wann die Frist von 4 Monaten für ein Fahrverbot gilt, ab dem Zeitpunkt des Eintreffens des BGB oder erst ab dem eigentlichen Urteil??
gruß
seak

By farendil (217.225.251.7) on Montag, den 28. Januar, 2002 - 13:01:

und habe Einspruch eingelegt, weil ich einfach keine Zeit hattekannst du dich bitte deutlicher ausdrücken...

die frist gilt ab der rechtskraft....

By seak (80.132.253.242) on Montag, den 28. Januar, 2002 - 14:49:

Ja also wie gesagt,,war im Skiurlaub über die "Eigentliche Frist" von 2 wochen,,habe direkt einspruch eingelegt,nun meine frage,,ab wann?? erster BGB oder erst ab Urteil??
seak

By alfa (195.124.135.7) on Montag, den 28. Januar, 2002 - 17:27:

@seak

wenn die Widerspruchszeit von zwei Wochen schon rum war,ist der BG gültig und die 4 Monate in denen du die Fleppe ins Parkhaus bringen kannst, haben das Laufen angefangen.
Um das rauszuziehen, hättest du "Wiedereinssetzung in den vorigen Stand" beantragen müssen, Begründung Urlaub vom... bis.... in der Schneewüste und danach den Widerspruch. Dann wäre das gegangen.
Kannst ja mal versuchen, solch ein Schreiben nachzuschieben, vielleicht acceptieren die das ja.

By seak (80.132.241.237) on Dienstag, den 29. Januar, 2002 - 13:53:

@alfa:

Also das ganze nochmal: Ich habe BGB bekommen, habe Einspruch eingelegt noch vor meinem Urlaub. Konnte wegen Urlaub weder mit Anwalt noch mit sonst jemandem darüber quatschen. Meiner Meinung nach beträgt die "Einspruchfrist" 2 Wochen. Da ich in diesen 2 Wochen im Urlaub war, musste alles für mich schnell gehen, und hab direkt am nächsten Tag ohne begründung Einspruch eingelegt, mit der bitte, mir dannach noch 2-3 Wochen Zeit zu geben, um Rücksprache mit meinem Anwalt zu halte. So,,,bisher wars das,,meine Frage war nur,,ob das Fahrverbot ab BGB oder erst ab Urteil gilt,,mehr war nicht,,,,also die Widerspruchszeit wurde in meinem Falle eingehalten. Jetzt warte ich erstmal ab, bis die mich nochmal anschreiben, und dann mal schauen.
gruß
SEak

By dagegen (134.147.103.18) on Dienstag, den 29. Januar, 2002 - 14:42:

Also nochmal:
Du hast einen Bußgeldbescheid bekommen und hast dann innerhalb der 2 Wochen-Frist Einspruch eingelegt und bist dann in den Urlaub gefahren.
Die Rechtskraft tritt nun erst ein wenn:
a) du den Einspruch zurücknimmst
b) der Richter ein Urteil fällt.
Nach der Rechtskraft laufen die besagten 4 Monate an.

By seak (80.132.241.226) on Dienstag, den 29. Januar, 2002 - 16:00:

Na also,,genau das wollte ich wissen..
dank und gruß
seak


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