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Auf der Autobahn einem Police Pilot Car davongefahren.

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Auf der Autobahn einem Police Pilot Car davongefahren.
By Sascha (80.142.123.136) on Sonntag, den 27. Januar, 2002 - 13:59:

Letzte Woche war auf der A39 ein PPC hintermir, nur leider hatte ich statt erlaubter 120 KM/h gute 210KM/h auf dem Tacho.

Als die mich rausholen wollten, habe ich kräftig Gas gegeben (war mit RS4 von meinem Vater unterwegs) und bin Abfahrt Hattdorf sofort raus.

Funktioniert hier auch die Albertomethode, immerhin habe ich ja auch noch Fahrerflucht begangen?

Welche Geschwindigkeit gilt denn? Die 210KM/h vor dem versuchten anhalten oder die 280KM/h nachher?

Ps.: Sofort schon mal einen Anwalt konsultieren?

Gruss
Sascha

By Grobi (80.135.20.213) on Sonntag, den 27. Januar, 2002 - 14:03:

fake??

By Sascha (80.142.88.47) on Sonntag, den 27. Januar, 2002 - 15:11:

Leider nicht Grobi!!!
Die hatten nur einen Golf 4, deswegen bin ich noch davon gekommen.

Tips, wie ich da noch irgendwie glimpflich rauskomme???

MfG
Sascha

By Alberto (62.224.97.69) on Sonntag, den 27. Januar, 2002 - 15:34:

Ja, den Mund halten und auf alles die Aussage verweigern.... sowohl du als auch der Autohalter (Vater).

Übrigens es war keine "Fahrerflucht - sondern nur Mißachten eines Anhaltesignales.

Allerdings das tempo, wenn sich dich als Fahrer identifizieren könnten, wäre happig.

By Rennfahrer (217.85.211.123) on Sonntag, den 27. Januar, 2002 - 16:03:

Du willst usn erzaehlen, dass du mit dem Auto deines Vaters unterwegs warst; daraus schliesse ich, du bist nicht sehr alt vielleicht 25. Dann erkennst du die Verfolger in einem 4er GOLF ?! und gibst Gas, da der RS4 von deinem Vater ja keine Sperre mehr hat,so kannst du mit >250km/h entkommen.....
Ziemlich unglaubwuerdig...

By Grobi (80.135.20.213) on Sonntag, den 27. Januar, 2002 - 16:49:

@Sascha: Ihr machtes so, wie Alberto es beschrieben hat. Und hofft, daß niemand diesen Post liest (Die Daten sind doch sehr präzise...)

@Rennfahrer: vielleicht 25. Dann erkennst du die Verfolger in einem 4er GOLF Das verstehe ich nicht...

Grobi

By Sascha (80.142.126.255) on Sonntag, den 27. Januar, 2002 - 17:18:

@Alberto: war echt grosse Sch..... was ich da gemacht habe. Ist mir irgendwie die Sicherung durchgebrannt. Das entschuldigt aber i keinster weise Tempo 280. Bin aber auf dem Wege der Besserung! Seit dem Vorfall fahre ich wieder langsamer.

@Grobi: werde es so machen und jemand? den Post liest ist mir egal, da sie? mir daraus eh keinen Strick basteln können.

@Rennfahrer: du meinst es ist ein fake? dann komm mal nach wolfsburg! was meinst du wieviel Audi A4, Passat und Golf4 hier als Polizei/PPC rumfahren!
Ps.: der Wagen von meinem Vater hat einen Chip von CSW in Weyhausen drin. Nur zu deiner Info, bevor du mir hier unterstellst zu lügen!!!


MfG
Sascha

By Sascha (80.142.126.255) on Sonntag, den 27. Januar, 2002 - 17:19:

Ps.: bin unter 25 und über 18 ;)

Sascha

By Grobi (80.135.20.213) on Sonntag, den 27. Januar, 2002 - 17:26:

@Sascha: Es gibt hier auch ein paar Kollegen von der Gegenseite, denen man unterstellen könnte, die Daten (BAB, Autotyp, Vorname?) an die entsprechenden Stellen weiterzuleiten. Dann könnte so ein Post evtl. als Schuldeingeständnis gelten. (Kann doch sein, oder?)

Grobi

By maximal (62.155.164.85) on Sonntag, den 27. Januar, 2002 - 18:50:

alles quatsch. sascha hat alles richtig gemacht! auf und weg! und auch nix mit missachtung der halteaufforderung!
die mueste mit einer kelle oder anderen signalen aus einem polizeiwagen herraus erfolgen. alle anderen anhalteversuche sind kinderkram und brauchen nicht bemerkt oder befolgt werden.

da die zivilen warscheinlich nur ein video von hinten haben, also ohne fahrer greift der bekannte vorgang und die gehen leer aus.

By Multa (172.178.18.205) on Sonntag, den 27. Januar, 2002 - 19:19:

Wenn sie sich beeilen, kommt prompt eine Fahrtenbuchauflage! Und dann wird man ja sehen, wer leer ausgeht!

By alpak (80.128.188.107) on Sonntag, den 27. Januar, 2002 - 19:43:

@Multa: Wenn sie sich beeilen, kommt prompt eine Fahrtenbuchauflage Das Thema hatten wir doch schon; Fahrtenbuch nur bei Unvermögen des Halters den Fahrer zu benennen. Nicht bei Aussageverweigerung! Darf der Vater auch als Zeuge - falls er sich oder ein Familienmitglied belasten würde. Nix Fahrtenbuch!

. sascha hat alles richtig gemacht Naja, nicht ganz - er wurde schließlich "erwischt". Aber das mit dem Abhauen hätten wohl bei knapp 400PS unterm Arsch die meisten hier ebenfalls gemacht... gegen nen Gölfchen... *pfff*, selbst dran Schuld, wenn die Cops Wolfsburger Einkaufswagen zur Autobahnverfolgung einsetzen.

Ich will nicht sagen, daß es OK war - aber in Anbetracht aller Umstände doch recht geschickt.

Freu Dich, Sascha, Du bist Ihnen entkommen und hast, wenn Du und Dein Vater nicht zu ungeschickt sind, keine Probleme zu erwarten.

By Rennfahrer (217.85.211.123) on Sonntag, den 27. Januar, 2002 - 21:41:

@ alpak mit Chip muesste der RS4 locker ueber 410PS liegen...
Aber welcher Vater gibt seinem Sohn einen getunten RS4, der an die 300 laeuft ??
Ich personlich wuerde so einen Wagen meinen Sohn nur fahren lassen, wenn ich dabei waere...
Ausserdem, Chip schoen und gut, aber wenn die Sperre rausgemacht wird, erlischt doch die Garantie bei Audi und wer verzichtet da schon gerne drauf ?!

By Rennfahrer (217.85.211.123) on Sonntag, den 27. Januar, 2002 - 21:48:

Mir ist grad noch was eingefallen, wenn du mit besagten 210km/h dahingerollt bist, wie meinst du dann, war ein PPC hinter dir, hat er auch auf >200 beschleunigt, oder irgend ne Sirene angemacht, oder wie war das ?? Der hat dich eingeholt, wollte dich anhalten und du hast in den 4 geschaltet und weg, oder wie ?!
UNd noch etwas, wie alpak eben erwaehnte, "wenn die Cops Wolfsburger Einkaufswagen zur Autobahnverfolgung einsetzen..." die BUllen schicken doch wohl kaum nen 2.0er oder sowas auf die Autobahn um Raser (also >180km/h) zu verfolgen, die wissen doch, dass sie keine Chance haben, deshalb auch mein Misstrauen...

By Börna (217.3.127.37) on Montag, den 28. Januar, 2002 - 03:25:

Das glaube ich auch nicht, dass die Polizisten, egal ob in Wolfsburg oder sonst wo, so dumm sind...
Auch glaube ich nicht, dass jemand seinem Sohn einen so hochgezüchteten Wagen (auch wenn er gegen mein "Moped" keine Chance hätte *gggg*) fahren lassen würde...schon alleine, weil solchen Fahrern (über 18, unter 25) öfter mal die "Sicherung durchbrennt".
Einen so "lohnenden" Fall lassen sich die Bullen doch nie entgehen, da werden die wohl eher einen Streifenwagen (oder auch mehrere) anfordern, um den Fahrer zu stellen...und der Funk ist erheblich schneller als das schnellste Auto/Motorrad...

By maximal (62.158.128.19) on Montag, den 28. Januar, 2002 - 10:00:

@multa
da spricht wohl der frust?
du als alter hase solltest doch nicht erst die suchfunktion benutzen muessen, um zu wissen wie das geht, und wie leer die haescher ausgehen.

@alpak
er wurde schließlich "erwischt"
nein, er wurde gefilmt. das andere wird ja gerade erst versucht.

By troll (62.180.110.103) on Montag, den 28. Januar, 2002 - 10:11:

Hey Sascha

Das Ding kassiert Ihr sowieso, wenn die eine Video-Messung von dem Fahrzeug haben. Es spielt keine Rolle ob das nur von hinten ist. Es gibt da das schöne Wort "Halter-Haftung"! Selbst wenn Du behauptest nicht gefahren zu sein und dein Vater diese Angaben bestätigt(So blöd wird er ja wohl nicht sein), dann wird er eine gewisse Zeit zum Fußgänger!!! Viel Glück

By Goose (80.135.120.95) on Montag, den 28. Januar, 2002 - 10:22:

@troll: wenngleich ich alleine aus Beruflichen Gründen nicht das geringste Problem damit hätte, Sascha für sein Fahrverhalten den Führerschein bis ans Lebensende abzunehmen, muß ich feststellen, daß Du hier totalen Blödsinn schreibst.
In Deutschland kann der Halter nicht für einen Verstoß belangt werden, den der Führer begangen hat. Die Beweispflicht liegt hier alleine auf Seiten der Verfolgungsbehörde.

Goose

By WIN (193.41.8.8) on Montag, den 28. Januar, 2002 - 17:42:

Jetzt wo die Beamten ja wissen, daß höchstwahrscheinlich der Sohn des Halters der verantwortliche Fahrzeugführer war ;-), wäre es in diesem Fall denn theoretisch möglich, den Fahrer "von hinten" zu identifizieren (d.h. die Beamten/der Richter ordnen den vermeintlichen Täter auf dem Video zweifelsfrei dem Foto von Sascha zu) ?

By Multa (172.179.116.157) on Montag, den 28. Januar, 2002 - 19:22:

Ich zitiere: „Gemäß § 31a StVZO kann einem Fahrzeugführer durch die Verkehrsbehörde die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt werden, wenn es nach einer Verkehrsordnungswidrigkeit oder nach einer Verkehrsstraftat nicht möglich ist, festzustellen wer am Steuer gesessen hat. Diese Regelung verstößt nicht gegen das Grundgesetz und ist auch mit den Grundsätzen über das Zeugnisverweigerungsrecht und der straflosen Selbstbegünstigung vereinbar [...] Wenn es darum geht, Rotlicht- und Geschwindigkeitsverstöße zu ermitteln, genügt im Allgemeinen das Notieren des amtlichen Kennzeichens.[...] Die Gerichte verlangen deshalb, dass zumindest der Fahrzeughalter innerhalb von zwei Wochen zu dem betreffenden Verkehrsverstoß befragt wird. [...] Hätte auch eine frühere Anhörung des Halters dazu geführt, dass der tatsächliche Fahrer nicht ermittelt werden kann, kommt auch in diesen Fällen noch eine Fahrtenbuchauflage in Betracht. Das ist etwa der Fall, wenn sich der Halter von vornherein stur auf sein Zeugnisverweigerungsrecht beruft.“

By Alberto (62.224.97.9) on Montag, den 28. Januar, 2002 - 19:59:

@Multa
Wo hast du denn diese Weisheiten her?
Das klingt alles so "juristisch" - studierst du etwa Jura?
Wenn ja, - dann rate ich dir, studiere lieber erst zu ende, bevor du solchen Unsinn verbreitest.

Was soll denn der Satz: "Hätte eine frühere Anhörung des Halters dazu geführt.... usw."
Wie will man dies denn beweisen? Ist das vielleicht Mutmaßung eines Richters oder gar Polizeibeamten?

Tatsache ist doch, daß - von hinten fotografiert - oder wie in diesem Falle - nur beobachtet, zunächst irgendein Anhaltspunkt zum Fahrer dazugehört. (Siehe auch das Posting von "Goose").
Hat man keinerlei Fahrerbeschreibung, bleibt nur noch die Hoffnung, daß bei der Vernehmung der Halter, der sicherlich leicht zu ermitteln ist, eine Aussage macht.

Vernehmen kann man ihn aber nur als Betroffenen, weil er eben zunächst der einzige Anhaltspunkt ist.

Nun macht der Halter von seinem geschützten "Aussageverweigerungsrecht" Gebrauch, was ja bekanntlich niemals ihm irgendwie schädlich angerechnet werden darf. Damit ist die Ermittlung zu Ende. Eine Halterhaftung gibt es in diesen Fällen nicht! Niemals! Somit gibt es auch kein Fahrtenbuch - denn das wiederum darf nur auferlegt - oder auch nur angedroht werden, wenn irgendwie beweisbar wäre, daß der halter eben nicht weiß, wer mit seinem Auto gefahren ist. Dies wiederum kann man aber aus der einfachen Aussageverweigerung nicht schließen, denn man kann ihm nicht unterstellen, daß er nichts aussagt, weil er es nicht weiß.
Vielmehr ist es eher wahrscheinlich, daß er sehr wohl weiß, wer gefahren ist - aber - und das darf er - dazu sich eben nicht äußert.

Also laß die Sache ruhig auf sich beruhen. Dieser junge "Schnellfahrer" ist ihnen eben durch die Lappen gegangen. Sie werden es überleben!

By Troll (62.180.109.79) on Dienstag, den 29. Januar, 2002 - 13:34:

@GOOSE: da sieht mann mal wie unterschiedlich die Ansichten sind. Allerdings muß ich in diesem Fall @MULTA absolut Recht geben. Die Verkehrsbehörde wird in Sascha's Fall wahrscheinlich (wenn es denn so stimmen sollte) ein Fahrtenbuch verhängen. Die Behörde sieht nur bei geringen Verstößen davon ab. Berechnungsgrundlage dafür wären minimum "3 Punkte"!

Aber in Sascha's Fall von einem geringen Verstoß zu sprechen, wäre ja wohl eine dezente Untertreibung.

Ich bin der Auffassung er sollte das Ding fangen. Wenn schon einer "Scheiße" baut, dann soll er auch dafür gerade stehen.

By KJK (194.138.37.41) on Dienstag, den 29. Januar, 2002 - 13:58:

@Troll:
Bevor Du Deinem Nick weiter alle Ehre machst, führe Dir doch bitte noch mal folgenden einführenden Halbsatz von Goose zu Gemüte:
"wenngleich ich alleine aus Beruflichen Gründen nicht das geringste Problem damit hätte, Sascha ... den Führerschein bis ans Lebensende abzunehmen..." - mit der Betonung auf "aus beruflichen Gründen"...

@Goose: Deine Meinung zum Thread "Rechtsüberholen mit 1 Spur Abstand" würde mich (ebenso wie die Deiner Kollegen) sehr interessieren!

By Goose (217.225.225.239) on Dienstag, den 29. Januar, 2002 - 14:24:

@Troll: zunächst, überprüfe bitte deinen Zeichensatz oder schreibe langsamer, es ist nicht leicht, dein Posting zu lesen.

Es ist richtig, daß unter gewissen Voraussetzungen dem Halter eines KFZ ein Fahrtenbuch auferlegt werden kann.
Auch sehe ich es genauso, daß hier kein geringfügiger Verstoß mehr vorliegt.

Jedoch ging aus deinem Ursprungsposting hervor, daß der Halter mit einem Fahrverbot rechnen müsse, wenn man den Führer nicht erwischt, und das ist völliger Blödsinn. Die Fahrtenbuchauflage (welche, wie bereits gesagt, an enge Voraussetzungen geknüpft ist) ist die einzige Unannehmlichkeit, die der Halter zu fürchten hat.

Gruß
Goose

By Alberto (62.224.97.104) on Dienstag, den 29. Januar, 2002 - 15:13:

Ich weiß gar nicht, warum ihr hier so herumtheoretisiert.
Die Wahrheit ist doch diese..... die Polizei wird sich die Blamage nicht antun, und jetzt noch gegen den halter - wahrscheinlich völlig sinnlos - ermitteln.

Sie haben den jungen Sascha nicht gekriegt - das war Pech - und aus ist es.

Egal, wie erheblich der Verstoß war (Führerscheinentzug bis zum Lebensende wäre auch da nicht drin) - aber dennoch - sie haben keinen Täter, folglich werden sie nicht ermitteln.

Mich haben sie auch schon bei 70 kmh Beschränkung - auf freier 2-spuriger Straße - mit etwa 180 gelasert.
Nur - ich habe es gemerkt und bin vor dem Anhaltetrupp abgebogen - so etwa 50 m vor ihrer Nase. Dann habe ich aber geschaut, daß ich wegkomme, was mir auch gelang.

meint ihr, die würden einem, der bereits ergolgreich geflüchtet ist, noch den Triumph gönnen, daß sie bei ihm klingeln und blöde Fragen stellen, wozu so einer sowieso sofort die Aussage verweigert?

Ein anderes Beispiel.... es war eine Sportfete am Wochenende - alle hatten viel getrunken - dann sind wir mit Skateboards am fahrenden Auto von einem Kumpel hängend - durch das Dorf gerollt. Natürlich hat jemand die Polizei gerufen - die haben das Auto angehalten - der Beifahrer hat ein bißchen herumgepöbelt. Die Polizisten haben sich ablenken lassen - derweil ist der Fahrer(=Halter) im Dunkeln einfach verschwunden.

das haben sie irgendwann gemerkt und wollten ihn zufuß verfolgen - daraufhin ist auch der Beifahrer verschwunden.
Wir mit den skateboards haben uns dann gedacht - es sei besser, auch zu verschwinden.

Dann standen die 2 Grünen völlig alleine da - mit dem offenen Auto, in dem noch der Schlüssel steckte.

Was wollten sie tun?

Sie schlossen es ab und nahmen die Papiere und den Schlüssel mit.

Nun hatten alle Angst, daß dies ein nachspiel geben könnte.
Ich habe mich bereit erklärt am nächsten Tag (wir waren wieder nüchtern) die Schlüssel und die Papiere zu holen. ich ließ mir dazu vom halter eine Vollmacht ausstellen und fuhr auf dieses Polizeirevier. Die Polizisten fragten mich, wo denn der Fahrer sei. ich sagte, er könne nicht kommen, er hat einen termin, deshalb bin ich ja da, um die Schlüssel zu holen (mit Vollmacht).

Man gab mir alles sofort heraus und war sichtlich froh, daß diese Blamage nicht noch weiter hochkochte. Seht ihr, so geht es auch.
Die Polizei ist nicht daran interessiert ein blamables Verhalten groß breitzutreten. Auch die sind eben nicht perfekt, so ärgerlich das sein mag. Nachspiel? Fehlanzeige.

Übrigens: beide Vorfälle sind verjährt.

By Sascha (80.142.106.251) on Dienstag, den 29. Januar, 2002 - 16:49:

@all
Es kam noch nichts von der Polizei!
Allerdings RS4 Fahrverbot von meinem Vater bekommen. So wie er sagte auf Lebenszeit :(

Dann werde ich mal abwarten.

Gruss
Sascha

By alpak (80.128.180.3) on Dienstag, den 29. Januar, 2002 - 17:44:

@Börna: Auch glaube ich nicht, dass jemand seinem Sohn einen so hochgezüchteten Wagen fahren lassen würde. Die meisten wohl nicht - aber der Vater einen guten Freundes von mir hat sogar mich schon seinen 996er Porsche fahren lassen - der Sohnemann bekommt ihn fast immer. Wir sind beide erst 20... Ist immer eine Frage des Vertrauens - und wahrscheinlich des Geldes. Aber - ich würde es auch nicht machen!

@maximal nein, er wurde gefilmt. das andere wird ja gerade erst versucht Jaaa, meint' ich ja. Du weisst schon, das elfte Gebot: Du darfst alles tun, Dich nur nicht erwischen lassen.

By N.N. (195.37.128.1) on Dienstag, den 29. Januar, 2002 - 23:34:

@Alberto

Willst Du nicht mal Deine gesammelten Erlebnisse auf deutschen Straßen sowie die Erfahrungen im Umgang mit Ordnungshütern, Behörden und Gerichten in Buchform herausbringen? Ich glaube, das wäre wirklich eine äußerst abwechslungsreiche Lektüre...

Gruß

By Alberto (62.224.97.107) on Mittwoch, den 30. Januar, 2002 - 09:53:

O je - ich bin seit 1970 Verkehrsteilnehmer...
Was glaubt ihr wohl, was ich schon alles erlebt habe..
Nur so viel...der Kampf mit den behörden ist zu meinem großen Hobby geworden, weil ich mir irgendwann sagte, daß man diese Regelungswut nur mit der eigenen Waffe - nämlich mit ihren eigenen Regelungen - schlagen kann.

Hätten die plausible Regeln - nur Beschränkungen an wirklichen Gefahrenstellen - dann könnte ich sichersein, daß ich dort wirklich langsam fahren muß - wegen der Sicherheit - dann würde ich mich auch daran halten.

Aber - eine Geschwindigkeitsbeschränkung - wg. Lärmschutz (nachts nur gültig: ok) - aber am tage, wo ich gerade an 2 sehr lauten LKW vorbeifahre - diese einzuhalten fällt mir eben schwer.

Hier würde ein Apell (z.B. mit dem Hinweis: Krankenhaus) völlig genügen.
Ich würde dann im größten Gang - möglichst geräuschlos - vorbeirollen - allerdings nicht mit 70 sondern vielleicht mit 100.

Aber das ist in Deutschland ja verpönt. Den Bürger um etwas zu bitten. nein - da muß gleich ein verbot her.

Schaut euch doch mal die privaten Garagenausfahrten an....
Da stand früher: Achtung Ausfahrt! das genügt völlig. Die Konsequenzen sind doch jedem klar.
Heute steht da entweder der text.... wird kostenpflichtig abgeschleppt.
- oder aber das Symbol eines Abschleppwagens.
Warum? Immer gleich mit der Keule! das nervt - und schädigt das soziale Verhalten, weil nämlich jedem Bürger gleich unterstellt wird, er wisse nicht, wie er sich zu verhalten habe, deshalb droht man ihm gleich den Endkampf an - nämlich die Höchststrafe: Abschleppen. So ein Irrsinn!

By Sascha (80.142.78.140) on Samstag, den 2. Februar, 2002 - 11:56:

Hallo Leute,
gestern Nachmittag stand die Polizei bei uns vor der Tür. Es war die Zivilstreifenbesatzung!!

Zum Glück ist meine Mutter an die Tür gegangen.
Die haben dann nach dem Halter des Audi's verlangt. Mein Vater ist dann an die Tür gegangen.

Haben gleich gefragt "wer" am xx.xx.xxxx um xx.xx Uhr mit dem RS4 gefahren sei.
Da ich alles schon mit meinem Vater abgesprochen hatte, sagte er "Das müsse er wohl gewesen sein..."

Danach wollten die noch einmal "kurz" die Söhne sprechen...

Mein Vater: "Die sind weg"

Polizei: "Aber hier stehen doch vier PKW!"

Vater:"UND?" -"DIE SIND NICHT DA!!!"

Polizei:"Wir wissen ganz genau wer gefahren ist! -bestimmt nicht SIE!"
"Das wird Konsequenzen haben"

Dann haben die bestimmt noch weitere 5-6 Minuten auf ihn eingeredet... Fahrverbot, Gefährdung, Arbeitgeber!!!!! (Juckt mein Vater nicht ist Abteilungsleiter bei VW, also sein eigener Boss *gg*)


So nun meine Frage: Ändert dieser Besuch irgend etwas an der Alberto-Methode?
Ist ja ein Hammer das die selben Zivilstreifenbullen bei uns vor der Tür stehen?

Sascha

By Börna (217.3.125.200) on Samstag, den 2. Februar, 2002 - 12:51:

Sascha:
Woher weisst du denn, dass es die Zivilstreifenwagenbesetzung war?
Die haben dich doch nicht angehalten...oder haben die das gesagt??

By Alberto (62.224.97.249) on Samstag, den 2. Februar, 2002 - 13:09:

@Sascha
Die Verjährungsmethode kommt hier gar nicht zur Anwendung. Dein Vater hat "fast" richtig gehandelt.
Ganz sauber wäre gewesen, wenn er einfach gefragt hätte, als was man denn ihn vernehmen wolle.
Dann hätten sie sich entscheiden müssen... Betroffener oder Zeuge!
In beiden Fällen hätte der Vater - zurecht - an der Tür die Aussage verweigert - das wäre es gewesen. Nach den Söhnen zu fragen - ist zwar korrekt. Diese Söhne hätten auch alle an die Tür gehen können.... nur - sie hätten ebenfalls keinerlei Fragen beantwortet - und kollektiv die Aussage verweigert.
Das wäre das beste gewesen, - dennoch, so wird es wahrscheinlich auch im Sande verlaufen, denn sie haben nach wie vor keinen Täter - und wohl auch keine gute Täterbeschreibung.
Dies war eben der letzte Versuch, zu hoffen, daß sich irgendjemand verplappert.

Viel Glück weiterhin! und... aufpassen!
Und... sollten sie mal morgens vor der Tür lauern und dich anhalten..... nicht abhauen - einfach grinsen - die Personalien angeben - und ansonsten? Du ahnst es schon..... das Maul halten. "Ich mache keine Aussage!!!!!"

By Tobi (80.128.113.41) on Sonntag, den 3. Februar, 2002 - 09:23:

hey alberto, die idee von n.n. ist wirklich nicht schlecht!
ein buch mit tips und tricks und geschichten aus deinem leben als verkehrsteilnehmer wäre echt cool! ich würde es sicher kaufen.

By Sascha (80.142.76.121) on Samstag, den 9. Februar, 2002 - 20:20:

UPDATE:
Bis heute nichts von den Bullen bekommen!

Gruss
Sascha

By Sascha (80.142.96.148) on Mittwoch, den 20. März, 2002 - 20:06:

Das wars es wohl!!!
Bis heute keinen Anhörungsbogen bekommen.


Ps.: Wollen Wir für die Wolfsburger Polizei ein wenig spenden? ;))

Sascha

By Greatblackbird (62.104.223.66) on Mittwoch, den 20. März, 2002 - 21:55:

Wenn heute die Verjährung zu Ende ist, dann gib` nochmal 2 Wochen für den Postweg drauf, erst dann unterbricht die Zustellung des A-Bogens die Verjährung, ansonsten die Ausstellung!

By KJK (194.138.37.34) on Dienstag, den 26. März, 2002 - 11:41:

@Sascha:
Du schreibst am 27.1, daß Dein Verstoß "letzte Woche" stattfand. Ich habe ja nur Mathematik studiert, aber nach meinen Berechnungen ist die 3-monatige Verjährungsfrist dann frühestens Ende April vorbei. Mein Kalender zeigt aber noch März... Zu früh gefreut?

PS: An einer Spende für die Wolfsburger Polizei beteilige ich mich nicht.

By Sascha (80.142.105.106) on Donnerstag, den 28. März, 2002 - 17:12:

@KJK:
Denke schon das es das war!
Haben jetzt den 28.03 und immer noch nichts bekommen!!!
Das *DIE* bei uns zu Hause waren sagt doch alles... ;)

Denke das Ding ist gelaufen!!!

Ciao
Sascha

By rene (80.144.189.126) on Donnerstag, den 28. März, 2002 - 20:56:

@ Sascha

Muß zu Deinen Beitrag meinen Senf dazugeben. Wenn ich das so richtig gelesen habe, dann bist Du für Dein Alter ganz schön frech. Sei froh, das Dir dabei nix weiter passiert ist. Mit son Scheiss kannst Du Dich und andere leicht in Gefahr bringen. Und die Krönung ist, das Du echt denkst, Du bist der Macho schlecht hin und Dein Papi wirds schon richten. Mir wäre lieber, das DU dafür die Konziquenzen tragen müßtest. Glaub mir, ich habe schon viel Scheisse gebaut.Aber ich mußte immer MEIN Kopf hin halten.
Hochmut kommt VOR dem fall!

By Greatblackbird (145.254.146.13) on Freitag, den 29. März, 2002 - 11:15:

@Sascha

KJK hat ja Recht! Wieso denkst Du, daß es das war? Ich denke auch, daß Du noch bie Ende April warten mußt. Oder war der Verstoß im Dezember 01?

By Sascha (80.142.100.128) on Freitag, den 29. März, 2002 - 13:35:

@Greatblackbird:
Ende April ist schon richtig.

Sascha

By alpak (217.233.219.97) on Freitag, den 29. März, 2002 - 15:50:

@rene: Was hat "frech" mit dem Alter einer Person zu tun? Von Macho hat sascha nicht gesprochen. Und dass er nicht die Konsequenten für sein (dummes oder cleveres ist wurscht) Verhalten tragen muss, ist zwar Glück - aber doch wohl für ihn nur gut.
Aus Deinem Beitrag kann ich nur entnehmen, daß Du ihm dieses Glück nicht gönnst, vielleicht weil Du selber (wie Du schreibst) schon oft DEINEN Kopf für DEINE "Scheisse" hinhalten musstest. Pech!!
Ich freu mich für Sascha, daß er Glück hatte. Und ein gutes hatte es auch: Wenn Sascha nicht allzu blöd ist hat er aus der Sache gelernt und macht es nicht wieder. Also ein Lerneffekt ohne Nachteile für seinen Führerschein, Papas Geldbeutel und kein behördlicher Aufwand oder gar Gerichtskosten.

By alpak (217.233.219.97) on Freitag, den 29. März, 2002 - 15:51:

PS: Neidisch, dass Du in so jungen Jahren keine 400PS-Rakete fahren konntest? Nicht? Ich schon - aber das beeinflußt mein Urteilsvermögen nicht.

By Rene (80.144.141.60) on Freitag, den 29. März, 2002 - 20:31:

@ alpak

Na wenn ihr meint, dann ist das bestimmt so richtig. Aber das ist nun meine Meinung. Wenn Sascha sone tolle Rakete fahren konnte, und das in seinem Alter ist mir völlig egal. Das er das "tolle" Auto auch noch von seinen Papi, der ein ganz großes Tier in einer großen Firma ist, überhaupt bekommen hat, ist ja Papis pech. Aber das er nicht dafür gerade stehen muß, finde ich nicht richtig. Weil er ja solche Sätze raushaut wie "Wollt ihr der Polizei nicht ein wenig Spenden". Das sagt mir nur, das Sascha ein verzogenes, verwöhntes Kind bzw. Jugendlicher ist und er denkt, er könne alles machen und sich darüber noch im Internet freut, über seine Taten.
Und wenn Du da seine Meinung bist, dann bist Du auch nicht besser.
Vielleicht soll Sascha mal Arbeiten (richtig Arbeiten!), bis er sich das Auto leisten kann, dann versteht er vielleicht, was Verantwortung heisst und auch so zu handeln.
Also, viel Spass euch noch! Vielleicht lacht ihr die "bösen Bullen" mal wieder aus, wenn ihr ihn davon fahren tut. Ich kann es und will es nicht, da mein Auto, was ich nicht von meinen Bonzen Papi oder Mami bekommen habe, dafür ausgelegt ist.

By faraday (217.5.112.147) on Freitag, den 29. März, 2002 - 22:09:

Ich habe die postings hier mit interesse gelesen und es erfüllt mein herz mit tiefster freude daß da jemand der polizei gerade noch "von der schüppe" gesprungen ist ;-)

Was ja schon lange vermutet wurde und sicherlich auch stattfindet ist das "ausspionieren" dieses forums seitens der staatsorgane. in meinem fall habe ich da auch so einen verdacht und bei sascha (zitat:Polizei:"Wir wissen ganz genau wer gefahren ist! -bestimmt nicht SIE!" ) haben die wohl auch einen verdacht gehabt *verwundertguckt

ich bezweifle allerdings die juristische verwendbarkeit eines solchen Thread, es könnte wohl eher ein "Indiz" sein und die ermittler in dié richtig richtung "schupsen". Das man im web kaum anonym ist (als normaler user) sollte jedem bekannt sein, denn über ip und logdaten der provider ist fast jeder ausfindbar zu machen. bei wirklich heiklen sachen würde ich meine spur verwischen, der ein oder andere wird sicherlich auch wissen wie es geht ;-)
ein posting stellt meines Erachtens kein beweis da! schließlich könnte ja jeder den pc benutzt haben bzw. jemand könnte die ip gefaket haben (progs dafür gibs ja zu genüge).

@sascha: dein vater hat an der haustüre gesagt : "er könne das nur gewesen sein " häh ????check ich hier was nicht ? hats dein vater zum büro nicht weit und will die nächsten monate zu fuß dorthin kommen ? diese aussage ist doch ein geständnis oder ?

By NetGhost (80.132.217.52) on Freitag, den 29. März, 2002 - 22:47:

Naja, es schadet nicht, hier im Forum leicht abweichende Details zu posten. Hätte Sascha geschrieben das er Sven hieße und mit einem M5 abgehauen wäre der gleiche Sachverhalt dargestellt und die "Spionage" im Forum würde ins Leere laufen!

By Greatblackbird (62.104.223.68) on Samstag, den 30. März, 2002 - 11:19:

@faraday

@sascha: dein vater hat an der haustüre gesagt : "er könne das nur gewesen sein " häh ???

Das war zwar nicht unbedingt geschickt, aber ein Geständnis ist es dennoch nicht. Schließlich wäre der Vater in dem Falle Betroffener und einem Betroffenen wird nunmal unterstellt, daß er lügt und das auch darf. Er kann diese Aussage ja jederzeit widerrufen und nach der Verjährung sagen "nö, das war ich doch nicht, das war mein Sohn, ich habe mich geirrt". Der Sohn gibt es dann zu und das Verfahren ist gelaufen.

By Sascha (80.142.99.240) on Samstag, den 30. März, 2002 - 13:27:

@faraday&Greatblckbird:
Mein Vater hat für die Zeit ein Alibi, war bei VW in einer Besprechung. Hat halt ein schlechtes Gedächnis, wenn die Polizei vor der Türe steht.. ;)

@Rene: "Bonzen Papi..." - Was soll das denn heissen? Ich habe nur geschrieben das er UA bei VW ist. Mehr nicht!

RS4 durfte ich bis jetzt auch nicht wieder fahren :(
Und mit einem 75PS Golf kann man auch nicht soviel Mist bauen...

Gelernt habe ich ja ausserdem auch aus der Sache.
Würde sagen das ich jetzt um einiges angepasster fahre.


Frohe Ostern Euch allen

Sascha


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