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Kleines Kennzeichen für Motorräder

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Kleines Kennzeichen für Motorräder
By Uwe (195.252.132.60) on Samstag, den 26. Januar, 2002 - 22:04:

Hi, Leute !

Ich bin bei meiner Suche auf Eurer WS gelandet, alle Achtung, da gibt`s allerhand Interressantes! Was ich aber eigentlich suche, konnte ich leider nicht finden - vielleicht bin ich aber auch nur zu blöd. Ich wäre Euch über einen Tipp dazu echt dankbar!
Mich interressiert nämlich, ob und wie ich ein kleines Kennzeichen für mein Motorrad legal fahren kann, statt eines Kuchenbleches.
Vielen Dank im Voraus!

By wayko (212.80.58.148) on Montag, den 28. Januar, 2002 - 11:46:

hi uwe,

schau mal unter www.bikersnews.de, die haben da irgendwo eine zusammenfassung zu dem thema.

By Leo (193.194.7.77) on Montag, den 28. Januar, 2002 - 15:19:

Hallo Uwe,
aus meiner Praxis als Biker sage ich Dir folgends:
Minimalgröße für ein Schild ist 18*20cm. Das errechnet sich aus den Abständen, die minimal vorgegeben sind. Jetzt gibt es aber noch Gemeinden, denen sowas egal ist (und von den gibt es viele). Die stellen (interne) Regeln auf wie: Stadt bekommt IMMER ein Buchstabe und bis zu drei Nummern, Land bekommt IMMER zwei Buchstaben und vier Nummern und so weiter...! Wenn Du also Pech hast, gibt es in Deiner Gemeinde eine solche Regel. Und noch etwas. Du hast kein Anrecht auf ein "kleines" Schild, kannst Dein Schild also nicht einklagen. Versuche es mal mit einer Flasche Wein oder sowas. Vielleicht hilft's ?!
Leo (mit 18*20 und 20*20 auf den Moppeds)

By me (217.229.228.159) on Montag, den 28. Januar, 2002 - 17:20:

http://www.bikersnews.de/archiv/Artikel/archiv_frkenn.html

By wayko (212.80.58.148) on Dienstag, den 29. Januar, 2002 - 11:49:

Wie sieht es eigentlich rechtlich aus, wenn ich mir selbst ein "80er"-Nummernschild prägen lasse und die Aufkleber für TÜV/Zulassung in Eigenregie von alten NS "übertrage"?

Sitze ich jetzt schon mit 1 Bein im Knast? ;-)

By farendil (217.85.230.34) on Dienstag, den 29. Januar, 2002 - 11:58:

@wayko: Sitze ich jetzt schon mit 1 Bein im Knast? jo! das ist urkundenfälschung

By wayko (212.80.58.148) on Mittwoch, den 30. Januar, 2002 - 11:41:

Ups...

Na gut, sollte es wirklich mal "ernst" werden, hoffe ich auf einen milden Richter und versuche aus der Urkundenfälschung eine Urkundenverkleinerung zu machen.

Oder ich finde doch noch einen TÜV, der mir das einträgt ;-)

By dagegen (134.147.103.18) on Mittwoch, den 30. Januar, 2002 - 11:56:

Ist das nicht "nur" nachgemacht? Die "Urkunde" sagt ja nichts falsches aus, Kennzeichen, Zulassung usw. stimmen ja. ?

By farendil (217.235.41.56) on Mittwoch, den 30. Januar, 2002 - 12:22:

@dagegen: es IST eine urkundenfälschung. wie gesagt, das sit eine straftsat, über die entscheidet der richter. sicher wird die strafe beim dem, was man nach seinem gesunden menschenverstand gemeinhin als fälschen ansieht, höher ausfallen es ändert jedoch nichts an der strafbarkeit der handlung an sich.

By officer (213.187.79.158) on Mittwoch, den 30. Januar, 2002 - 18:34:

Ich würde die Plaketten nicht "Umkleben", das wird bestimmt richtig teuer!

Ich hatte letzten Monat eine Gerichtsverhandlung zu einem ähnlichen Fall. Dort wurde statt des Kuchenblechs ein sogenanntes Wettbewerbskennzeichen angebracht. Im Prinzip waren da die Buchstaben/Zahlen auch nur verkleinert. Dem Angeklagten hat das 1500,-DM eingebracht. Ich denke wenn es um die Plakette geht, wird es noch ernster.

By N.N. (195.37.128.1) on Mittwoch, den 30. Januar, 2002 - 19:30:

Ich glaube, die grundsätzliche Frage ist eigentlich: Wieso schaffen es andere Länder, insbesondere bei Motorrädern mit wesentlich kleineren Kennzeichen auszukommen als wir in Deutschland? Hier liegen ja ziemlich gut nachvollziehbare konstruktive Gründe vor.

Aber die berühmte "deutsche Gründlichkeit" steht dem wohl im Wege. Wo kämen wir denn hin, wenn wir uns nach dem Rest der Welt richteten?

By farendil (217.235.41.56) on Mittwoch, den 30. Januar, 2002 - 23:56:

@officer: also gerade von dir hätte ich nicht so eine dilettantische antwort erwartet!
du weißt doch ganz genau, daß die geldstrafe als absoluter betrag nur sehr, sehr relativ ist - gib doch mal die TS an!

By officer (213.187.79.134) on Donnerstag, den 31. Januar, 2002 - 10:59:

@farendil
Bitte entschuldige, daß ich nur die Gesamtsumme angegeben habe. Da es eine 153a StPO Einstellung war, kann ich nichts weiter dazu sagen. Nur so viel, im Strafbefehl war etwas mehr gefordert.

By farendil (217.85.234.91) on Donnerstag, den 31. Januar, 2002 - 12:55:

@officer: noch schlimmer, daß du das verschwiegen hast!!

der angeklagte gilt nämlich jetzt als nicht vorbestraft - sehr wichtig falls mal eine andere anzeige im zusammenhang mit dem strassenverkehr ins haus flattert...

By Polizist (193.196.186.253) on Donnerstag, den 31. Januar, 2002 - 16:10:

@farendil: Aber wo ist denn der tatsächliche Unterschied? gut, er ist nicht vorbestraft. Aber selbst bei einer Verurteilung zu Tagessätzen wäre er wohl nicht auf 90 Tagessätze gekommen.
Für den Betroffenen dürfte es egal sein, ob er 1500 Mark bei der Einstellung bezahlen durfte, oder bei einem Urteil (die Gerichtskosten fallen ja nicht so arg ins Gewicht).


Viele Grüße,

ein Polizist

By farendil (217.85.234.91) on Donnerstag, den 31. Januar, 2002 - 17:18:

@polizist: Für den Betroffenen dürfte es egal sein, ob er 1500 Mark bei der Einstellung bezahlen durfte, oder bei einem Urteil (die Gerichtskosten fallen ja nicht so arg ins Gewicht).
der unterschied ist enorm - nicht nur, daß die rechtsschutz den anwalt übernimmt (und der ist im vergleich zu den 15000 auch nicht billig), man gilt auch für den reichter/staatsanwalt, der mal eine anzeige vor sich hat als nicht vorbestraft.

und ob du die 6 punkte für den kennezichenmißbrauch in flensburg auch als egal bezeihcnest, möchte ich bezweifeln...

By officer (213.187.79.197) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 10:55:

@farendil

Nochmals Entschuldigung. Ich wollte wirklich nichts verschweigen. Klar, er ist um die Punkte und die "Vorstrafe" rumgekommen. Einen Anwalt hatte er nicht! Zwar ist er nicht Vorbestraft, aber innerhalb von Sachsen steht er im Computer der STA und sollte er nochmals mit so einem Delikt anfallen, gibts sicherlich keine Einstellung mehr.

By farendil (217.235.54.180) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 11:11:

@officer: innerhalb von Sachsen steht er im Computer der STA was denn, NUR innerhalb von sachsen??


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