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Im Ausland anmelden

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Geschwindigkeitsverstoß: Im Ausland anmelden
By Wolverine (192.35.17.15) on Mittwoch, den 25. Oktober, 2000 - 12:51:

Hallo Alle, habe mal wieder eine frage : Ein Kumpel von mir hat sein Schein verloren für 1 1/2 Jahr. Nun möchte er sich in Holland anmelden und sich von da einen holländischen Schein ausstellen lassen. Hat jemand erfahrung mit sowas ? Darf er dann wieder in Deutschland fahren ? Er hat seine Internationale Schein noch,den würde er dann eintauschen gegen eine Holländischer.

By HarryB (208.227.150.212) on Donnerstag, den 26. Oktober, 2000 - 03:38:

der internationale fuehrerschein ist nur gueltig im zusammenhang mit dem nationalen fuehrerschein. d.h., wenn dein kumpel in holland den internationalen fs vorlegt, bekommt er keinen hollaendischen fs (das duerfte jetzt uebrigens auch eu fs sein), ohne den deutschen fs vorzulegen.

By garfield (134.108.33.169) on Donnerstag, den 26. Oktober, 2000 - 07:08:

Der Führerscheinentzug schließt das Verbot ein, in dieser Zeit in Deutschland irgendein Kraftfahrzeug (also auch kein Mofa) fahren zu dürfen.

Wenn er einen holländischen Führerschein macht, darf er damit zwar im Ausland herumfahren, aber nicht in Deutschland. Bei einer eventuellen Kontrolle dürfte aufgrund seiner Deutschkenntnisse, seines Namens und seines Passes auffallen, daß er kein Holländer ist. Damit ist dann so gut wie sicher, daß sein Konto in Flensburg abgefragt wird und danach hat er ziemlichen Ärger wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

By Alberto (212.185.252.137) on Donnerstag, den 26. Oktober, 2000 - 23:22:

Hallo Garfield, ein Mofa darf man meines wissens nach noch fahren.

Aber in den anderen Dingen hast Du recht. Es sei denn - rein theoretisch, daß er auch mit einem "holländischen Kennzeichen" herumfährt, was die Überprüfung in Flensburg eher unwahrscheinläch werden ließe. Aber....wie daran kommen? Das hieße: Wohnsitz - Auto - Führerschein etc - alles in Holland.
ich habe das schon mal mit Österreich gemach - es funktionierte - allerdings 1989. Wie es jetzt ist, weiß ich nicht.

By Wolverine (192.35.17.15) on Montag, den 30. Oktober, 2000 - 09:35:

He jungs danke für euer Rat.Ja,das Auto würde auch ein Holländisches Kennzeichen bekommen .Einfach auf Holländische Eltern anmelden.

By Frank (217.1.125.124) on Montag, den 30. Oktober, 2000 - 22:15:

Zum Mofa fahren, braucht man keinen Fuehrerschein sondern nur eine Pruefbescheinigung. Allerdings wenn man einen Fuehrerschein hat, braucht man solch eine Pruefbescheinigung nicht. Wenn einem allerdings der Fuehrerschein entzogen wurde, benoetigt man dann schon eine Pruefbescheinigung. Langer rede kurzer sinn, um jetzt ohne lappen mofa fahren zu duerfen muss dein bekannter sich einer mofaausbildung unterziehen. das ist aber nur ein bischen theorie und eine pruefungsfahrt.


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