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Polizeikontrolle

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Polizeikontrolle
By Grobi (217.228.111.6) on Freitag, den 25. Januar, 2002 - 14:22:

Hallo zusammen,
ich bin heute morgen um 04:15 Uhr auf dem Weg zu einem auswärtigen Kunden bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle rausgewunken worden. Der Beamte fragte nach FS und Fahrzeugschein, sowie Alkohol. Soweit nichts ungewöhnliches; dann leuchtete er ins Wageninnere, bat mich ihm in die Augen zu schauen und fragte mich wo ich denn herkäme.

MUSS man diese Frage beantworten?

Bei uns im Ort ist eine Großraumdisco, in der Donnerstags reichlich halligalli ist, daher wahrscheinlich die Kontrolle (Ist ja auch völlig i.O., der übliche Mist mit Warndreieck und Verbandkasten, sowie fehlendem AU Zettel hat ihn nicht interessiert)

Grobi

By Mr.T (62.134.50.174) on Freitag, den 25. Januar, 2002 - 16:34:

Nein, dazu muss man nichts sagen. Eigentlich sollte der Beamte von sich aus darauf hinweisen, dass man das nicht beantworten muss.

"Schau mir in die Augen, Kleines" hat ja wohl auch nur begrenzte Aussagekraft für die Fahrtüchtigkeit, oder war der Beamte Arzt?

P.S.: Schläfst du eigentlich auch mal ... ;-)

By Polizist (217.3.254.108) on Freitag, den 25. Januar, 2002 - 17:09:

Das "schau mir in die Augen" ist ein klassischer Check, ob der Fahrer unter dem Einfluss von verbotenen Drogen steht. Je nach Art der Droge sind die Pupillen kleiner oder größer als normal und der Pupillenreflex ist ausgeschaltet.
Kommt jetzt immer mehr, die Polizisten werden auch besser auf das Erkennen von Fahrern unter dem Einfluss von Btm geschult.

Ach ja, die Frage musst du nicht beantworten.

Viele Grüße,

ein Polizist

By quincy (141.30.32.91) on Freitag, den 25. Januar, 2002 - 18:13:

Man kann ja eine eher allgemeine Antwort geben. Aber eine zickige Weigerung ist wahrscheinlich rein taktisch keine gute Idee, oder?

By Grobi (80.135.17.195) on Freitag, den 25. Januar, 2002 - 19:10:

@all: Ich habe ihm gesagt, ich fahre gerade zum Kunden (klar, daß er schief guckt; aber der Kunde sitzt in DO...) Wollte nur wissen, ob das zulässig ist, da man sich ja selbst verdächtig macht (...komme aus der Disco...)

@polizist: Ich denke auch, daß die Aktion ein Drogentest war. Eigentlich schade, daß ihr da keine anderen Möglichkeiten habt; denn Drogis gehören wirklich nicht hinters Steuer

@MrT: Ja, aber nicht viel ;-)

Grobi

By N.N. (195.37.128.1) on Freitag, den 25. Januar, 2002 - 21:19:

@Polizist

Welche medizinischen Kenntnisse erwirbt ein Polizeibeamter im Laufe seiner Ausbildung? Ich nehme mal nicht an, daß eine Approbation als Arzt in der Polizistenausbildung enthalten ist, sondern erst nach einem langjährigen Universitätsstudium plus Praxistätigkeit erworben werden kann. Oder ist es nicht viel eher eine oberflächliche medizinische Schnellaufklärung über Symptome, die bei Drogenkonsum, aber auch bei vielen anderen Krankheiten usw. vorkommen können?

Inwieweit kann ein Polizeibeamter beurteilen, welche Medikamente, individuellen Besonderheiten oder Krankheitsbilder ähnliche Symptome hervorrufen können, ohne daß dies auch nur das Geringste mit dem Konsum verbotener Drogen zu tun hat? Wie will er z.B. die Erklärung des Kraftfahrers, es liege bei ihm eine solche Erkrankung etc. vor, beurteilen?

Wenn ich manchmal so lese, daß bei manchem aufgrund "geröteter Augen" Drogenkonsum vermutet wird (was genauso auf eine Bindehautentzündung o.ä. zurückzuführen sein könnte), frage ich mich schon, ob sich hier nicht manche überschätzen und ohne vernünftigen Grund harmlose Bürger mit Verdächtigungen überziehen.

By Grobi (80.135.17.195) on Freitag, den 25. Januar, 2002 - 21:48:

@N.N: Ich bin weiß Gott kein Freund verschärfter Polizeikontrollen. In diesem Punkt halte ich das derzeitige Verfahren aber für angemessen. Wenn kein Drogenkonsum vorliegt, stellt sich das bei der Probe heraus. Solange es noch keine anderen sicheren Meßmethoden gibt, nehme ich solche Kontrollen gerne in Kauf, selbst wenn bei 100 Verdächtigen nur ein Drogenfall dabei ist!

Grobi

By Mr.T (62.134.50.171) on Freitag, den 25. Januar, 2002 - 23:56:

Es gibt schon bessere und vor allem objektive Methoden bis hin zur Blutprobe. Außerdem muss der Polizist schon einen konkreten Grund für solche Maßnahmen haben. Bloße Verdächtigungen oder pseudowissenschaftliche Tests reichen da nicht aus, um die Freiheit und Unversehrtheit eines Bürgers durch so eine Maßnahme zu verletzen.

Außerdem kann keiner gezwungen werden, der Polizei dabei behilflich zu sein, "Beweise" zu sammeln.
Ich kann nur jedem abraten, gewisse gymnastische Übungen, Anhauchen oder Anfunzeln im Dunkeln mit zumachen.
Manche können ja nicht mal nüchtern auf einem Bein stehen oder geradeaus laufen (vormachen! ... wirkt auch bei Ärzten).

Auch an die Polizisten hier: Was soll das fragwürdige Gekaspere? Entweder kann der VN glaubhaft machen, dass er nüchtern ist, oder der Polizist ist objektiv z.B. durch die Fahrweise vom Gegenteil überzeugt. Dann muss er eine Blutprobe oder einen Schnelltest mit Schweiß oder so veranlassen.

By HarryB (203.198.106.212) on Samstag, den 26. Januar, 2002 - 05:05:

Warum ist das nun fragwuerdiges Gekaspere, wenn der Polizist mit den bescheidenen Mitteln, die ihm zur Verfuegung stehen, versucht, einen Verdacht entweder zu bestaetigen oder aber auszuraeumen? Wie sonst soll es geschehen, ausser der Moeglichkeit eines Blickes in die Augen bzw. Erkennen einer Alkfahne? Soll jetzt etwa noch bei jeder VK ein Arzt anwesend sein, um bei jedem - denn anders waere es ja nach N.N.'s und Mr.T's Einwaenden nicht moeglich - gleich mal 'ne Blut- oder sonstigen Koerperfluessigkeitenprobe ziehen?

By officer (213.187.81.206) on Samstag, den 26. Januar, 2002 - 09:43:

Jetzt bleibt doch mahl ruhig!

Das mit dem Pupillentest ist doch nur ein Anhaltspunkt den der Beamte so ganz nebenbei machen kann. Sieht er sich darin dan bestätigt gehts doch nicht gleich zur Blutprobe! Es gibt doch auch noch die DrugWipe-Tests. Damit wird dann angeprüft ob der Fahrzeugführer in kontakt mit Drogen gekommen ist. Dieser Test ist natürlich auch freiwillig! Ablehnen bedeutet aber das sich der Tatverdacht erhärtet. Es kommt immer auf die Gesamtsituation an. Der Blut oder Urin-Test gibt dann die Ergebnisse die zur rechtlichen Verwertung führen.

Im Übrigen finde ich solche Aktionen wie "Hauchen Sie mich mal an" für sehr bedenklich. Da kann ich den Fahrzeugführer auch gleich auffordern mir alle seine Krankheitskeime rüberzuschicken.

By Polizist (217.3.253.9) on Samstag, den 26. Januar, 2002 - 10:56:

@n.n.: Oder ist es nicht viel eher eine oberflächliche medizinische Schnellaufklärung über Symptome, die bei Drogenkonsum, aber auch bei vielen anderen Krankheiten usw. vorkommen können
Genau das und nicht mehr. Die vor Ort durchgeführten Tests dienen uns auch nur als Anhaltspunkte das etwas vorliegen könnte. Wird eine BE entnommen, macht dies ein approbierter Arzt und falls wirklich ein Krankheitsbild vorliegen sollte, kann dieser es besser abklären. Zudem geht die Blutprobe ja noch zur Untersuchung in ein entsprechendes Institut. Die können dann auch nachweisen, ob vielleicht Medikamente genommen wurden. Wobei die Einnahme von Medikamenten durchaus auch eine Ungeeignetheit begründen können. Und darauf kommt es ja an. Nicht die Tatsache das Drogen verboten sind macht die Einnahme so gefährlich, sondern dass dadurch eben Ausfallerscheinungen entstehen, die den Verkehr u.a. konkret gefährden können. Mitunter darf also auch ein Kranker kein Auto führen.

Wenn ich manchmal so lese, daß bei manchem aufgrund "geröteter Augen" Drogenkonsum vermutet wird. Nein, kein Drogenkonsum, sondern Alkohol. Das ist allerdings auch ein kleiner Unterschied. Nur Anzeichen auf Alkoholkonsum begründen ja noch keine Straftat, da man ja nach wie vor Alkohol trinken darf und Auto fahren. Also nur weil einer nach Alkohol riecht und sonst aber absolut unauffällig ist, dürfen wir keine BE anordnen. Nur wenn zusätzliche Beweisanzeichen dazukommen, die Ausfallerscheinungen begründen, wird es für den Probanten ernst.

@officer: Arbeitet ihr eigentlich auch mit dem Marsan Schnelltest? Der wird bei uns hochgelobt, weil er auf mehrere Wirkstoffe auf einmal testet. Drugwipe hat ja den Nachteil, dass es nur einen Stoff anzeigt. Wenn ich also auf Hasch teste und der hat Koks genommen, bringt mir Drugwipe nix. Der Marsan zeigt das allerdings an. Ist zwar teurer, dafür dass er aber mehr anzeigt, kann er fast nicht erfolglos angewendet werden, wie das beim Drugwipe der Fall ist. Spart letzlich Kosten. Unsere Praktiker sind extrem überzeugt davon.

Mit dem anhauchen gebe ich dir recht. Nicht nur die Krankheitserreger sind da sehr unangenehm, allein schon der Mundgeruch nach z.B. Knoblauch. Und für das Gegenüber wär es ja auch ne willkommenen Gelegenheit, mich anzuspucken, wenn ihm danach ist. Da trifft er garantiert mitten ins Gesicht :-((


Viele Grüße,

ein Polizist

By N.N. (195.37.128.1) on Samstag, den 26. Januar, 2002 - 11:28:

@Polizist/officer

Die Geschichte mit dem Drogenverdacht (nicht Alkohol!) bei geröteten Augen ist keineswegs frei erfunden, sondern wurde in einem woanders geschilderten Fall als offizielle Begründung für eine entsprechende intensive Kontrolle bzw. Durchsuchung genannt. Dies zeigt für mich sehr auffällig, mit welchem Hintergrundwissen manche polizeilichen Hobby-Mediziner an solche Fälle heranzugehen scheinen, bzw. welche wissenschaftlich unhaltbaren Begründungen manchmal zur Rechtfertigung herhalten sollen.

Eine Frage zu den angesprochenen "Drug-Wipe" Tests. Inwieweit sind hier falsch-positive Befunde möglich, bzw. wie schlüssig ist dies alles? Es gab vor einiger Zeit mal große Aufregung, als Reporter einer Illustrierten in den Räumen des Bundestages solche Wischtests durchgeführt hatten. Die Wischtests zeigten durchweg Spuren einer Droge (ich glaube, Kokain), was von der Illustrierten groß aufgebauscht wurde.

Die Erklärung gab ein Sachverständiger einige Zeit später. Diese Droge werde derart leicht zerstäubt, buchstäblich "vom Winde verweht" oder sonstwie verschleppt, daß sie in mikroskopisch kleinen Spuren inzwischen fast überall in der Umwelt nachweisbar sei. Man könne praktisch einen beliebigen Geldschein nehmen und darauf mit entsprechend empfindlichen Meßverfahren winzige Spuren nachweisen. Rückschlüsse auf Drogenbesitz seien daraus nicht zuverlässig möglich.

Inwieweit ist bei den polizeilichen Drug-Wipe-Tests ausgeschlossen, daß es aufgrund dieses Umstandes zu falschen Verdächtigungen kommt?

By Rennfahrer (217.85.214.17) on Samstag, den 26. Januar, 2002 - 18:22:

Ist nicht die beste Antwort auf die Frage, wo man denn her kommt, "muss ich das beantworten?". Darauf nein, und die Sache hat sich !

By farendil (217.225.243.246) on Samstag, den 26. Januar, 2002 - 18:27:

@officer: ich kann dir eigentlich voll zustimmen, bis auf:
Ablehnen bedeutet aber das sich der Tatverdacht erhärtet.
das ist so gesetzeswidrig! ist das gleiche wie bei einer aussage verweigerung - wenn du das den betroffenen negativ auslegst, ist das ein eklatanter bruch mit allgemeinen rechtsstaatlichen prinzipen!


@polizist: Nicht die Tatsache das Drogen verboten sind macht die Einnahme so gefährlich, sondern dass dadurch eben Ausfallerscheinungen entstehen, die den Verkehr u.a. konkret gefährden können.
ach, und wieso wird dann nicht geprüft, ob der betroffene aktuell!! unter dem einfluß von drogen steht??
bei THC reicht der mehrere wochen bis monate zurückliegende konsum, daß ABBAUPRODUKTE im blut nachgewiesen werden können, was dann zur anordnung der mpu für den betroffenen führt!


Nein, kein Drogenkonsum, sondern Alkohol.
also wenn ich viel getrunken ahbe, sind meine augen nur sehr leicht gerötet. war ich jedoch einen abend lang in schlechter luft mit viel rauch (kneipe, disko etc.) dann sind meine augen auch ohne alkohol oft stark gerötet....


Also nur weil einer nach Alkohol riecht und sonst aber absolut unauffällig ist, dürfen wir keine BE anordnen.
jetzt wird es aber interessant! ich werde ab un an auf alkohol kontrolliert.
schon immer wollte ich mal den pustetest ablehnen, hatte aber bislang immer nicht genügend zeit für eine gratisfahrt zum nächsten revier oder hatte mitfahrer dabei.
normalerweise drohen einem die herren ja immer, daß sie einen mitnhemen und der be unterziehen, wenn amn nicht freiwillig pustet.
liegen jetzt bei mir KEINERLEI anzeichen für alkoholkonsum vor (vielleicht weil ich ausnahmsweise mal nüchtern bin :-) ) dürfen die mich also nicht mitnehmen?

By traffic (213.7.133.142) on Samstag, den 26. Januar, 2002 - 18:50:

@farendil: "ach, und wieso wird dann nicht geprüft, ob der betroffene aktuell!! unter dem einfluß von drogen steht??"
Dieser wunde Punkt stößt mir auch sauer auf: Bei Alkoholdelikten wird zurück- und heruntergerechnet, aber wer vor Tagen oder Wochen Drogen konsumiert hat, muß bei einem positiven Verdachtstest seine Fahrerlaubnis abgeben, obwohl der Konsum schon lange keine Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit mehr hat?
Ich meine, es müßten erst einmal objektive Tests für die Fahruntüchtigkeit bei Drogenkonsum eingeführt werden, bevor jemand nur auf Verdacht bereits die Fahrerlaubnis entzogen wird.

By Mr.T (62.134.50.161) on Samstag, den 26. Januar, 2002 - 22:09:

@traffic
Das ist politisch doch gewollt: Drogenpolitik gescheitert, also versucht mans über den Führerschein.
Wie gesagt: Drogis, Alkis und Medikamenten-Freaks sofort aus dem Straßenverkehr ziehen ist o.k., aber mit wirren Methoden oder haarsträubenden Begründungen FS einziehen ohne Grund, das geht zu weit.

@farendil
Ich habs bisher nicht geschafft, nüchtern zu einer BE mitgenommen zu werden, obwohl ich die üblichen Fragespielchen immer recht pampig abgelehnt habe.
Wenn das Spiel mit Angst+Drohung nicht zieht, merken die Beamten wohl recht schnell, dass für verschärfte Maßnahmen keine ausreichenden Gründe vorliegen.

By officer (213.187.66.180) on Sonntag, den 27. Januar, 2002 - 09:58:

@Polizist

Der Marsan-Schnelltest sagt mir leider nichts. Was Testet man damit? Personen oder "Pulver o.ä "? Wir haben nur den DrugWipe-Test und wenden dann nacheinander die verschiedenen Tests an. Wir haben auch noch Schnelltests für "Pulver" da.

Zum Bundestag.
Unser DrugWipe-Test funktioniert auch als Wischtest und zeigt erstmal nur an, ob das Testobjekt mit Drogen Kontakt hatte. Sind dann eben noch Ausfallerscheinungen oder eben Auffälligkeiten beim Pupillentest o.ä. vorhanden gehts zur Blutentnahme.

Letzten Sonntag hatten wir einen Fall der extremen Vorfahrtsverletzung. Dem Fahrer (jugendlicher aus Disco) sah man schon an, daß er neben sich stand. Er konnte einem nur schwer folgen und konnte sich nicht konzentrieren. Mehrere Drug-Wipe-Tests waren positiv. Da es kein Entkommen mehr gab, gab er dann auch zu in der Disco mehrfach Christal genommen zu haben. In seinem Fahrzeug, welches wir dann sehr genau durchsucht hatten, fanden wir auch Gegenstände die offenbar dem Konsum von Drogen dienten. Das Auto konnte er übrigens anschließend erstmal wieder zusammenbasteln ;-). Leider war kein Hund da, sonst "Farendil" hätte icgh gleich mal nach der Hundeallergie-Frage gefragt.
Der Führerschein liegt jetzt bei der STA und ich denke nach so einem Beinahe-Crash ist das auch gut so!

Nochmal zum Bundestag. Kurz vor Schichtende, habe ich dann mal an mir einen Drug-Wipe-Test an den Händen durchgeführt. Die Durchsuchung u.s.w. habe ich mit Einweghandschuhen durchgeführt! Trotzdem schlugen die Tests bei mir an und ich kann Euch versichern daß ich noch nie Drogen genommen oder damit gespielt habe! Die Kollegen und ich wir haben dann noch gescherzt was passieren würde, wenn ich auf der heimfahrt in eine Polizeikontrolle kommen würde. Was dann? Gut daß ich noch Herr meiner Sinne war. ;-)

Ich glaube im Fernsehen haben sich mal 10 Personen die Hand geschüttelt, wobei der erste zuvor Drogen in der Hand hatte und sie beim letzen noch nachgewiesen werden konnten.

By farendil (217.235.56.140) on Sonntag, den 27. Januar, 2002 - 13:00:

@officer: In seinem Fahrzeug, ..., fanden wir auch Gegenstände die offenbar dem Konsum von Drogen dienten. Das Auto konnte er übrigens anschließend erstmal wieder zusammenbasteln

hä? also ihr habt im auto nichts verbotenes entdeckt - wieso darf es es dann selber zusammenbasteln??


ich kann Euch versichern daß ich noch nie Drogen genommen oder damit gespielt habe! mit essen spielt man nicht - haben dir das deine eltern denn nicht beigebracht?
:-)

By traffic (172.178.235.5) on Montag, den 28. Januar, 2002 - 11:49:

@officer: "Ich glaube im Fernsehen haben sich mal 10 Personen die Hand geschüttelt, wobei der erste zuvor Drogen in der Hand hatte und sie beim letzen noch nachgewiesen werden konnten."
Genau lier liegt das Problem: Die Aussagekraft dieser Tests ist gering. Nur bei Nichtansprechen sind sie ein Indiz dafür, daß der Betroffene sauber ist. Der Umkehrschluß gilt nicht. Eigentlich bräuchte man für diesen Fall einen objektiven Test.

By alfa (195.124.135.7) on Montag, den 28. Januar, 2002 - 12:25:

Tja, dann ist der Test wohl zu empfindlich für den Verwendungszweck.
Aus meiner Sicht konnte man in den letzten wenigen Jahrzehnten verfolgen, wie die Analytik sich von einer Hilfswissenschaft zu einer eigenständigen Wissenschaft entwickelt hat. Das meint, früher waren die Analysenverfahren nur so genau, wie man es in der Chemie oder Medizin brauchte, d.h. unterhalb der Gefähdungsgrenzen hat man nichts mehr gefunden, heute aber werden die Auflösungsgrenzen immer mehr nach unten getrieben, da eigenständige Forschungszielsetzungen- so dass man fast Alles in Allem messen kann. Das ist ja nicht negativ, aber das Gefühl der Masse, hat damit nicht Schritt gehalten, die denken immer noch, dass wenn in irgendeinem Material was gemessen wurde, dass das dann auch gefährlich, schädlich oder so sei, erst recht, wenn grosse Zahlen wegen kleiner Einheiten auf dem Papier stehen.

By farendil (217.225.251.7) on Montag, den 28. Januar, 2002 - 12:36:

@traffic: Nur bei Nichtansprechen sind sie ein Indiz dafür, daß der Betroffene sauber ist. Der Umkehrschluß gilt nicht.
was willst du denn?? das ist nur ein NICHT gerichtsverwertbarer vortest. fällt dieser positiv aus, so ist das eine hinreichende begründung für eine blutprobe.
steht aber alles schon da... LESEN!!

By traffic (172.177.128.203) on Montag, den 28. Januar, 2002 - 12:52:

@farendil: Und, wenn der Test bei jedem anschlägt, der mal eine Diskothek von innen gesehen hat, soll dann jeder zur Blutprobe gebeten werden? Das ist doch unsinnig.

By Grobi (80.135.31.91) on Montag, den 28. Januar, 2002 - 13:29:

@traffic: Wenn der Test anschlägt, sind die Polizisten gefordert. Sie müssen dann abwägen, ob eine BE veranlaßt wird, oder nicht. Solange es noch keinen zuverlässigen Schnelltest ähnlich dem Alkotest gibt, muß eben so verfahren werden. Im Ggs. zum Alkohol gilt bei Drogen 0,0, was die Messung erleichtern dürfte. Ein Problem ist nur die lange Haltbarkeit von Drogen im Körper und der Nachweis, daß die Drogen vor der Fahrt eingenommen wurden. Bei Konsumenten von harten Drogen sollte man die Fahrtüchtigkeit generell überprüfen lassen (MPU)

Grobi

By traffic (172.177.128.203) on Montag, den 28. Januar, 2002 - 13:38:

Genau das stört mich ja. Ich habe noch nicht gehört, daß so ein Schnelltest entwickelt werden soll.
Vielmehr scheint man sich einfach mit den niedrigen Ansprechschwellen und deren unangenehme Folgen für die betroffenen Fahrer abzufinden, was (wieder einmal) eine Bevorzugung der legalen Droge Alkohol darstellt.

By Polizist (193.196.186.253) on Montag, den 28. Januar, 2002 - 16:00:

@officer: Das Teil heist genau Mahsan-Test. Ich kann mir den Namen nur auch nicht richtig merken. Das ist ein Urin-Schnelltest, der vor Ort durchgeführt werden kann, vorausgesetzt natürlich, der Delinquent macht freiwillig Pippi. In einen Teststreifen gibst du dann ein paar Tropfen vom Urin. Im Ergebnis muss sich zumindest ein Kontrollstreifen verfärben, der das Funktionieren des Tests anzeigt. Hat der Gegenüber Drogenwirkstoffe im Blut, verfärbt sich der Teststreifen an der entsprechenden Stelle. Bleibt er in der Farbe unverändert, hat er nichts im Urin. Das geht bei allen Stoffen bis auf Amphetamin (glaub ich). Das Teil hat den wesentlichen Vorteil, dass ich mit einem Test mehrere Stoffe abprüfen kann und im Gegensatz zum Drugwipe weist es die Wirkstoffe im Körper nach und nicht etwa an der Handfläche wie beim Drugwipe. Aber schau selbst mal nach im Netz unter http://www.mahsan.de . Das was dort unter MDS vorgestellt wird, ist das Teil was wir benützen.


@farendil: Wichtig bei dem Nachweis im Blut sind bestimmte Wirkstoffe. Dies wird in einer Anlage zum § 24a StVG extra geregelt. Nicht jedes Abbauprodukt führt zu einer strafrechtlichen Verfolgung. Im § 24a sind auch manche Stoffe nicht aufgeführt, die erst vom § 316 StGB erfasst werden. Beim 316 braucht man allerdings auch Ausfallerscheinungen. Aber eine Grenzwertregelung soll ganz aktuell im kommen sein.

Meine Aussage mit dem unauffälligen Alkoholkonsument der unauffällig ist, ist eher theoretischer Natur (wird bei uns an der FH aktuell unterrichtet). Fakt ist halt, dass auch einer mit 0,3 oder 0,4 Promille nach Alkohol riechen kann und trotzdem dann noch Auto fahren darf, wenn er keine Ausfallerscheinungen hat. In der Praxis wird dies schwierig abzugrenzen sein. Deshalb in aller Regel auch der Alkotest. Wird dieser allerdings abgelehnt, ist man wieder in der bekannten Zwickmühle. In aller Regel geht der Delinquent dann mit, ob er will oder nicht (im Hinterkopf steht dann auch das, was officer mit Verdachtsverschärfend bei Ablehnung meinte). Kommt nichts dabei heraus und man bekommt ne KV im Amt angehängt, muss man halt gut begründen. Da bin ich allerdings guter Dinge.
Deshalb bin ich nach wie vor der Meinung, dass eine Verpflichtung zum Alkotest eingeführt werden muss. Bei Ablehnung wird dann pauschal ein bestimmter Promillewert angenommen. Klappt in anderen Ländern ganz gut.


Viele Grüße,

ein Polizist

By officer (213.187.79.114) on Dienstag, den 29. Januar, 2002 - 09:07:

@Polizist

Den von dir beschriebenen Urin-Test führen wir nicht durch.

Die FA Draeger hat im übrigen ein Drogen-Test-Gerät entwickelt. Das Gerät ist handlich, ähnlich wie ein Alcotester. Es besteht aus Analyzer, Tastatur, Drucker und Probennehmer. Es wird der Speichel des Betroffenen untersucht. In Schleswig-Holstein und dem Saarland laufen schon Tests bei der Polizei. Quelle: Polizei-Verkehr und Technik.

By Polizist (193.196.186.253) on Dienstag, den 29. Januar, 2002 - 12:46:

Ich hab noch was vergessen und eines falsch beschrieben. Der Mahsan Urintest ersetzt bei uns ein Gutachten, d.b. für dieses fallen keine Kosten an. Bringt eine erhebliche Kostenersparnis, gerade bei der dezentralen Budgetierung ist dies ein starkes Argument.
Falsch war, dass die Stoffe vorhanden sind, wo sich der Teststreifen verfärbt. Gerade andersrum. Dort wo keine Verfärbung stattfindet, diese Stoffe sind vorhanden.

Von dem Speicheltest von Dräger habe ich auch schon gehört. Die sollen aber erhebliche Probleme mit dem Nachweis von Cannabis haben, weshalb bei uns der Probelauf auf Anfang Mai verschoben werden. Mal schauen was das wird.


Viele Grüße,

ein Polizist

By Goose (217.225.225.239) on Dienstag, den 29. Januar, 2002 - 13:11:

Nun, dann kommt doch zur nordrheinwestfälischen Lumpenpolizei, hier müssen wir uns noch auf unsere Nase verlassen, einen Luxus wie Drogenvortest können wir uns nicht erlauben ;-)

Gruß
Goose


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