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Führerschein vor Fahrverbot abgeben?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Führerschein vor Fahrverbot abgeben?
By Jan (217.81.69.252) on Freitag, den 25. Januar, 2002 - 13:54:

Hallo! Bin mit 53 km/h zu schnell geblitzt worden und muß den Lappen wohl bald abgeben. Habe gerade heute das Anhörungsschreiben bekommen und möchte am liebsten auch schon am Montag den Lappen abgeben. Ist das überhaupt möglich, obwohl ich den Bußgeldbescheid, etc. noch nicht habe?

By fantomas (217.235.127.15) on Dienstag, den 5. Februar, 2002 - 16:22:

Nein, das ist nicht möglich. Es muss ein rechtskräftiger Bussgeldbescheid vorliegen. Rechtskräftig wird der Bescheid 2 Wochen nach seiner Zustellung, sofern kein Einspruch eingelegt wird, oder bei ausdrücklichem Verzicht auf Einspruch auch schon früher.
Sobald du den Bescheid in der Hand hast, kannst du den Führerschein abgeben, musst aber gleichzeitig schriftlich auf Einspruch verzichten (sonst beginnt die Frist nicht zu laufen!!!)

By Gerry (62.158.24.203) on Dienstag, den 5. Februar, 2002 - 16:37:

@fantomas

die Frist läuft - unabhängig von der Rechtskraft - mit
Abgabe des FS. Zumindest mal die Bayern handhaben
das so. Natürlich muss erst mal ein AZ, sprich:
Bußgeldbescheid vorliegen, weil sonst die Behörde
keinen Vorgang bearbeiten kann.


Gerry

By nicole (213.182.141.215) on Mittwoch, den 20. Februar, 2002 - 07:47:

Also bei uns in B-W wird das so gehandhabt wie fantomas geschrieben hat - entweder Bußgeldbescheid ist rechtskräftig oder es wurde auf Einspruch verzichtet - dann kann das FV vollstreckt werden.

By Gerry (217.1.18.204) on Mittwoch, den 20. Februar, 2002 - 10:33:

@nicole

auch, wenn der FS aus einem anderen Bundesland zugesandt wurde? Wie wird dann diese Verzichtserklärung abgegeben?


Gerry

By nicole (213.182.141.215) on Mittwoch, den 20. Februar, 2002 - 12:42:

@gerry
entweder nachträglich per Fax (wird zumindest hier akzeptiert) oder im Brief mit dem der Führerschein kommt, ist eine verzichtserklärung bei.
ist keine erklärung im brief, wird der betroffene sofort angeschrieben, daß eben fv erst ab rechtskraft vollstreckt werden kann oder er soll so ne erklärung schnellstmöglich abgeben.

By Gerry (62.159.132.130) on Mittwoch, den 20. Februar, 2002 - 12:50:

@nicole

Interessant... in Bayern ist das nämlich nicht der Fall.

Gerrry

By nicole (213.182.141.215) on Mittwoch, den 20. Februar, 2002 - 12:56:

@gerry
Könnte natürlich sein, dass die sich sagen, wer den FS vor Rechtskraft abgibt verzichtet automatisch auf einen Einspruch.
meiner ganz privaten meinung nach nicht ganz richtig, denn wenn er die geldbuße vor rechtskraft zahlt, kann er trotzdem noch einspruch einlegen, falls er es sich binnen der frist natürlich anders überlegt.


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