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Anhörungsbogen nach fast 3 Monaten zugestellt

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Anhörungsbogen nach fast 3 Monaten zugestellt
By Jan (217.227.0.192) on Freitag, den 25. Januar, 2002 - 11:15:

Hallo,

bin am 4.11. geblitzt worden. Heute am 25.01. habe ich den Anhörungsbogen bekommen. Eigentlich wäre ja in fast einer Woche die Sache wg. Verjährung erledigt gewesen. Gibt es da noch eine Möglichkeit?

By KJK (194.138.37.41) on Freitag, den 25. Januar, 2002 - 11:35:

Nö, in Bezug auf die Verjährung nicht - die wurde erstmal unterbrochen.
Andere Wege stehen Dir natürlich offen. Dazu müßtest Du aber mehr Einzelheiten posten. Oder noch besser: Benutz' mal die Suchfunktion!

By Jan (217.227.0.192) on Freitag, den 25. Januar, 2002 - 11:42:

Nährere Details: Am 04.11.01 geblitzt, Datum auf Anhörungsbogen 24.01.02. Höchstgeschwindigkeit war 70 km/h, gemessene Geschwindigkeit: 123 km/h. Überschreitung: 53 km/h. Anbei ein Foto von mir, was allerdings sehr sehr unscharf ist und mich evtl. auch nicht erkennen läßt. Ich soll mich jetzt innerhalb 1 Woche äußern.

By Rennfahrer (217.85.214.17) on Samstag, den 26. Januar, 2002 - 18:34:

Wenn der Brief nicht per Einschreiben gekommen ist, kann er ihn doch "verschwinden" lassen, nachzuweisen, das dieser nicht angekommen ist, wird ja schwer moeglich sein, der naechste Brief kommt dann nach der Verjaehrung, oder ?!

By farendil (217.225.243.246) on Samstag, den 26. Januar, 2002 - 18:44:

@rennfahrer: nein, beim a-bogen unterbricht bereits die ausstellung die verjährung!!

By Arrrrggh (194.8.197.204) on Samstag, den 26. Januar, 2002 - 20:18:

Unfug, schmeiß das Ding weg und bestreite den Zugang (wenn's nicht per Einschreiben gekommen ist). Du mußt dann unter Umständen später behaupten, es sei in der vergangenen Zeit des Öfteren der Briefkasten aufgebrochen worden.

Es ist an der Zeit: Widerstand gegen die faschistoide Raserei gegen Autofahrer...

By farendil (217.225.243.246) on Samstag, den 26. Januar, 2002 - 20:31:

@argh: vergiß es und glaube mir!! die AUSSTELLUNG unterbricht die verjährung! notfalls ließ nach, aber hör auf unsinn zu verbreiten...

By Alberto (62.224.97.253) on Sonntag, den 27. Januar, 2002 - 12:04:

@Arrrrggh
Ich gebe farendil da voll Recht. Lass es, irgendwelchen ungesicherten Unsinn hier zu posten. Du hilfst damit niemandem.
Deine private Meinung mag zwar zunächst plausibel erscheinen, - sie ist aber schlichtweg falsch!

Deshalb mein Rat an den Jan: Schick den Bogen dergestalt möglichst bald zurück, indem du einen etwa gleichaltrigen Freund/Cousin/Bruder etc. - mit dessen Einverständnis - als Fahrer angibst.

Vorsicht!!! Diese Person sollte gleich selbst diesen A-Bogen - mit seiner eigenen Handschrift ausfüllen - alles zugeben (keine Angst - es passiert nichts) - und dann abschicken.

So - als hätte in deinem Haushalt deine Lebensgefährtin oder Schwester oder Mutter die Post geöffnet, den Bruder oder Cousin dabei auf dem Foto erkannt und diesem eben den Anhörungsbogen gegeben - mit der Bitte, diese Sache zu erledigen...

Wenn diese Person dann einen erneuten Anhörungsbogen, bzw. einen Bußgeldbescheid bekommt, dann hast du gewonnen.


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