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Aufschlüsselung der Gebühren bei Bußgeldbescheid?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Aufschlüsselung der Gebühren bei Bußgeldbescheid?
By Stefan (193.196.193.20) on Freitag, den 25. Januar, 2002 - 09:37:

Hallo,
ich habe einen Bußgeldbescheid über zu schnelles Fahren (61 statt 50 macht 25 Euro) und Unterlassen der Neuen Anschrift im Fahrzeugschein (15 Euro bekommen). Diese Beträge wurden nicht aufgeschlüsselt (mußte ich selbst rausfinden), sondern nur ein Pauschalbetrag von 40 Euro genannt.
Weiterhin kommen ein Verfahrensgebühr von 12,50 Euro und Auslagen der Verwaltung von 5,62 Euro hinzu.
Ist das juristisch angreifbar:
a) weil hier zwei verschiedene Dinge zu einem zusammen genommen wurden und es dann auf einmal eine Bußgeldsache wurde?
b) weil die beiden Verstöße nicht kostenmäßig aufgeschlüsselt wurden.

Vielen Dank im Voraus für euren kompetenten Rat

Stefan

By Markus (172.178.97.239) on Freitag, den 25. Januar, 2002 - 10:25:

Wenn du rechtsschutzversichert bist würde ich an deiner Stelle vor Gericht gehen. Dann sparst du dir schonmal die Verfahrens- und Verwaltungsgebühr.

Es reicht aus, dass beide Vergehen auf dem Bogen angegeben werden. Aufschlüsselung in EUR ist nicht notwendig. Rechtlich ist die Sache korrekt.

By Stefan (193.196.193.20) on Freitag, den 25. Januar, 2002 - 10:53:

Hallo Markus,

ich bin rechtsschutzversichert. Aber inwiefern kann man gegen was vorgehen. Ist mir nicht ganz klar, was du meinst.

Gruss

Stefan


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