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Nur ein Parkausweis pro Haushalt??

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Nur ein Parkausweis pro Haushalt??
By Eilmsen (217.81.249.128) on Donnerstag, den 24. Januar, 2002 - 17:08:

Vor etwa 1 1/2 Jahren ist meine Frau bei mir eingezogen und hat einen Parkausweis beantragt und bekommen, den ich für mein Fahrzeug schon hatte. Heute habe ich nun einen freundlichen Anruf vom Straßenverkehrsamt bekommen, dass nur ein Ausweis pro Haushalt erlaubt sei. Ich müsse nun einen wieder "freiwillig" abgeben, oder beide Genehmigungen würde entzogen. Ich bekämen dann einen Ausweis, auf dem 2 Kennzeichen stehen würden. Diesen müsste ich dann jeweils in das geparkte Auto legen.
Ist das so rechtens?
Ich habe schon mal ein Knöllchen früher bekommen, da man angeblich das Datum auf meinem Ausweis nicht sehen konnte. Ich habe dann aber nicht zahlen müssen, in dem ich die gültige Ausweisnummer nachreichte. Kann ich das dann nicht auch so machen??Gerade welches Auto da steht?
Gruß
Eilmsen

By farendil (217.235.52.39) on Donnerstag, den 24. Januar, 2002 - 17:30:

@eilmsen: ist sie deine frau mit deinem namen?
wenn nein, so mach sie doch einfach zu deiner untermieterin mit getrennter haushaltsführung...

By Grobi (217.228.106.253) on Donnerstag, den 24. Januar, 2002 - 17:44:

Es kann doch eigentlich nicht sein, daß dir vorgeschrieben wird, wieviele Autos du haben darfst...

By Eilmsen (217.81.249.128) on Donnerstag, den 24. Januar, 2002 - 17:49:

@farendil: ja, sie hat meinen Namen!Den Parkausweis hatte sie aber ca. 3 Monate vorher bekommen. Das war schon nicht rechtens laut der Aussage des Anrufers.

Ich habe leider im Internet keine verhleichbare Rechtsprechung gefunden. Weiss einer etwas?

By farendil (217.235.52.39) on Donnerstag, den 24. Januar, 2002 - 18:10:

@eilmsen: sowas kann die gemeinde festlegen. entspricht es der satzung, so ist es rechtens...

du kannst also höchstens noch pro forma einen freund bei euch einziehen lassen, der dann einen parkausweis beantragt...

@grobi: nein, wird dir nicht vorgeschrieben - aber du bekommst pro haushalt nur einen parkausweis...

By traffic (149.225.36.94) on Donnerstag, den 24. Januar, 2002 - 18:48:

@Eilmsen: Wenn es die Wohnung hergibt, kann man darin pro forma zwei Haushalte einrichten. Allerdings müßte dann ggf. jeder von Euch eigene Müllgebühren bezahlen; von daher ist der farendilsche Untermieter wohl besser.

By Eilmsen (217.81.249.128) on Donnerstag, den 24. Januar, 2002 - 18:55:

Das mit dem Untermieter wird nur ein Problem haben: auf den kann das Auto ja schlecht zugelassen sein, oder? Und meine Frau als Untermieter bzw. getrennter Haushalt läuft ja wohl nicht wirklich denke ich........
Gruß
Eilmsen

By traffic (213.7.128.101) on Donnerstag, den 24. Januar, 2002 - 19:03:

Wieso nicht? Ein Verwandter von Euch kann doch das Auto als Besitzer übernehmen, und deine Frau benutzt es. Die eigen Frau als Untermieter geht zwar nicht, aber zwei "getrennte" Haushalte schon. Man sollte es nur räumlcih plausibel machen können (z.B. 2 Schlafzimmer, notfalls eines mit einem Gästebett).

By Grobi (217.228.106.253) on Freitag, den 25. Januar, 2002 - 01:03:

@farendil: Das finde ich unlogisch, denn A. hat nicht jeder Innenstadthaushalt auch ein Auto und B. hat nicht jeder Haushalt nur 1 Auto. Anwohnrparkausweise sollte halt jeder Wagen bekommen, der in der Innenstadt "wohnt", kann doch nicht so schwer sein...

Grobi

By farendil (217.235.52.39) on Freitag, den 25. Januar, 2002 - 02:26:

@grobi: was isch denke und finde, spielt hier keine rolle. fakt ist woohl, daß nicht genügend parkplätze zur verfügung stehen.
fakt ist auch, daß es heutzutage schon politisch unkorrekt ist, ein auto zu haben...

By kirk (193.150.166.43) on Freitag, den 25. Januar, 2002 - 08:22:

Einfach so abgeben mußt Du einen der Ausweise nicht!
Dazu bedarf es eines formellen Verwaltungsaktes der Behörde, die die Ausweise ausgegeben hat. Für den muß es natürlich auch eine Rechtsgrundlage geben. Ich würde erstmal gar nichts machen und abwarten, ob die Berhöde tätig wird. Wird gegen einen von euch ein Bescheid erlassen, wonach die Parkerlaubnis entzogen wird, so kann dagegen Widerspruch eingelegt werden. In dem widerspruchsverfahren werden dann Recht- und Zweckmäßigkeit der behördlichen Verfügung geprüft.

By quincy (141.30.32.91) on Freitag, den 25. Januar, 2002 - 09:43:

Ist Voraussetzung für die Erteilung der Parkerlaubnis, dass der per Kennzeichen angegebene Wagen auch auf den Antragsteller zugelassen ist? Wenn nein, kann der formelle Untermieter doch den auf Eilmsen (oder seine Ehefrau) zugelassenen Wagen eintragen.

By TB (212.121.135.226) on Freitag, den 25. Januar, 2002 - 11:32:

War bei uns auch so, ich hab den Ausweis dann gescannt und mit dem anderen Kennzeichen wieder ausgedruckt, in eine alte Plastikhülle getan und in das andere Auto gelegt. Hat 1 Jahr geklappt, dann sind wir weggezogen.

By Eilmsen (80.135.118.147) on Freitag, den 25. Januar, 2002 - 11:36:

@ Quincy: Der Wagen muss auf den Antragssteller zugelassen sein. Also scheidet der Untermieter aus.
@ kirk: die Rechtsgrundlage ist ja wohl da hier in meiner Stadt.Das bedeutet, das es wohl rechtens ist, nur einen Ausweis pro Haushalt. Und es ist ja dann mein Veschulden gewesen,mehr zu beantragen.Das die mir einen gegeben haben, ist wohl uninteressant. Wenn ich jetzt abwarte,können die mir dann auch wegen Verstoßes beide Ausweise zu entziehen. Das geht zwar nicht auf Dauer, ich muss aber dann erst wieder neu beantragen, und das kostet ja auch.

Ich habe nur gehofft, man könne es irgendwie umgehen, oder jemand weiss schon Beispiele aus seiner Stadt.
Gruß
Eilmsen

By traffic (172.179.62.100) on Freitag, den 25. Januar, 2002 - 11:45:

@Eilmsen: Nein, dein Verschulden ist es nicht. Du mußt die Voraussetzungen des Antrags nicht prüfen, sondern die ausstellende Behörde. Und den Widerruf muß sie auch selbst durchführen, zu ihren Kosten. Ein Telefonanruf reicht dazu jedenfalls nicht. Somit würde ich auch erst einmal auf schriftliches (Einschreiben) warten.
Zum Untermieter: Dieser kann doch das Auto deiner Frau auf sich anmelden, und deine Frau fährt es. Wenn der Untermieter ein Verwandeter ist, dürfte das doch kein Problem sein, oder.

By traffic (172.179.62.100) on Freitag, den 25. Januar, 2002 - 11:46:

@Eilmsen: Nein, dein Verschulden ist es nicht. Du mußt die Voraussetzungen des Antrags nicht prüfen, sondern die ausstellende Behörde. Und den Widerruf muß sie auch selbst durchführen, zu ihren Kosten. Ein Telefonanruf reicht dazu jedenfalls nicht. Somit würde ich auch erst einmal auf schriftliches (Einschreiben) warten.
Zum Untermieter: Dieser kann doch das Auto deiner Frau auf sich anmelden, und deine Frau fährt es. Wenn der Untermieter ein Verwandeter ist, dürfte das doch kein Problem sein, oder.

By farendil (217.225.250.91) on Freitag, den 25. Januar, 2002 - 11:59:

@eilmsen: was sind denn das für sitten??
es ist in deutschland nicht nötig, daß der wagen auf den eigentümer zugelassen ist!

somit stellt die satzung eine ausdrückliche benachteiligung für bestimmte personen dar!
was machst du denn z.b., wenn du einen firmenwagen zur privatnutzung hast?


leider wirst du dagegen wohl nur auf dem klageweg was machen können.. :-((

im übrigen: dann meldet der untermieter halt den wagen deiner frau auf sich an und umgekehrt...

By kirk (193.150.166.43) on Freitag, den 25. Januar, 2002 - 13:14:

Wie gesagt:
Erstmal gar nix machen!
Schließlich will die Stadt ja was von Dir. Wenn die so dusselig sind und mehr als einen Parkausweis pro Haushalt ausstellen, dann ist das erstmal deren Problem.
Und solche Sachen, wie:"wenn Sie nicht einen Ausweis freiwillig abgeben, entziehen wir beide" dürfen schonmal gar nicht laufen.

By Eilmsen (80.135.113.41) on Samstag, den 26. Januar, 2002 - 00:32:

Danke erstmal an alle für die Meinungen.
Zu denken gibt mir noch, dass der Typ vom Srassenverkehrsamt mich noch einmal ausdrücklich fragte, ob ich denn das nicht gesehen hätte, als ich den Ausweis beantragt hatte. Ich habe zwar nur ein Schreiben, in dem erklärt wird, dass der Ausweis bei zu unrechter Ausstellung entzogen werden kann. Aber ich kann mich erinnern, dass ich beim Antrag etwas unterschrieben habe, und darin war auch aufgeführt, dass pro Haushalt nur ein Antrag erlaubt sei. Also habe ich ja schon wissentlich ein Vergehen begangen. Das ist ja nun mein Problem. Daher weiss ich nicht, ob ich so einfach abwarten kann, oder man ohne Rückfrage den Ausweis einziehen kann. Und das wäre dann sicherlich schlechter und teuerer!
Vielleicht schau ich mir erst einmal am Montag die Paragraphen an. Eine Klage hätte vielleicht erfolg, aber ist auch sehr unsicher ohne berechtigte Einwände bzw. bekannte Urteile.
Gruß
Eilmsen

By kirk (217.49.250.51) on Samstag, den 26. Januar, 2002 - 13:20:

Ja, Ja...red´ Dir nur noch ein, daß Du in jedem Fall schuld hast und die Behörde klar im Recht ist.
Gib doch am besten im vorauseilenden Gehorsam gleich beide PArkausweise freiwillig ab...

By Eilmsen (217.81.249.114) on Samstag, den 26. Januar, 2002 - 15:03:

@ kirk: ne, so war das nicht gemeint. Ich werde wohl am Besten mal einen befreundeten Anwalt fragen. Mal schauen, was der sagt.
Wenn ich was näheres weiss, werde ich nächste Woche wieder posten.
Gruß
Eilmsen

By kirk (217.49.241.238) on Samstag, den 26. Januar, 2002 - 16:32:

Na dann is ja gut... ;-)

By farendil (217.225.243.246) on Samstag, den 26. Januar, 2002 - 20:01:

@eilmsen: also das hatte ich auch schon im hinterkopf, dachte mir aber, daß jeder weiß, was er unterschrieben hat...
also wenn du unterschrieben hast, daß es der einzigste ausweis im haushalt ist etc. dann ist das schon mal nicht so günstig.

versuch doch mal die entsprechende parkraumsatzung/parkraumgebührenordnung deiner stadt in die finger zu bekommen...

ansonsten ist alles hier zu spekulativ.

By Eilmsen (80.135.121.225) on Dienstag, den 29. Januar, 2002 - 21:25:

@farendil: also, in meiner Stadt ist es so festgelegt, dass jeder Haushalt nur einen Ausweis beantragen darf. In der Satzung steht es drin. Der Antrag eines Parkausweises beruht natürlich auf dieser Satzung. Meine Frau durfte also keinen zweiten Ausweis beantragen. Dagegen hätte man mir natürlich auch keinen zweiten Aushändigen dürfen.
Mit dem "jeder weiss,was er unterschrieben.." ist das so eine Sache in diesem Fall. Meinen Ausweis habe ich schon seit Jahren, und es gibt nur einen Beleg zum Ausweis. Hier steht es nicht expliziet drauf. Den zweiten hat wie gesagt meine Frau beantragt, und auch hier hat sie keine Durchschrift bekommen.
Es gibt also auf Dauer keine zwei Ausweise. Zusätzlich läuft der Ausweis meiner Frau nächsten Monat ab.Und der wird dann wohl nicht verlängert:-(
So eine Regelung gibt es wohl auch nur in Hamm/Westfalen.
Eilmsen

By traffic (172.176.152.157) on Mittwoch, den 30. Januar, 2002 - 11:46:

@eilmsen: Wirklich seltsam. Sonst wollen die Städte doch mit den Ausweisen nur Geld in die leere Kasse spülen; die Hamm'sche Regelung ist da ja quasi kontraproduktiv;-) Oder hat die Stadt wirklich ein echtes Parkflächenproblem?

By farendil (217.235.41.56) on Mittwoch, den 30. Januar, 2002 - 12:34:

@traffic: du kannst davon ausgehen, daß entweder nicht jeder einen ausweis bekommt (z.b. gewerbetreibende oder nebenwohnsitzinhaber werden oft zuerst ausgeschlossen) oder aber nich für jeden farkausweis ein parkplatz vorhanden ist. der überhang wird dann meist aber auch prozentual begrenzt...

By traffic (172.178.10.192) on Mittwoch, den 30. Januar, 2002 - 13:22:

@farendil: In Mainz wird es z.B. großzügig gehandhabt (Nebenwohnsitz genügt), obwohl in der Innenstadt wirklich wenige Parkplätze verfügbar sind. In Koblenz gibt es Anwohnerparkbereiche in nicht-innerstätischen Bereichen ohne ein Parkraumproblem, also reine Abzocke. In vielen hessischen Gemeinden wurde das AWP aufgrund von Gerichtsurteilen vorerst ganz aufgehoben. So sind meine Erfahrungen in dieser Angelegenheit.

By Eilmsen (217.225.224.136) on Mittwoch, den 30. Januar, 2002 - 20:39:

Also, in Hamm ist es so: auf Grund von Klagen in anderen Städten wurde hier die damals strikte Auslegung ( nur Anwohnerparkplätze) in ein Gemisch wie in vielen Städten auch(Anwohner oder 3Std.Parkscheibe) umgewandelt. Das seltsame:es gibt kein Parkraumproblem. In meinem Bezirk findet man grundsätzlich genug Parkplätze. Alle, die ich ansprach, wundern sich, dass mein Problem geahndet werden soll. Die Stadt verschmäht mein Geld!!!!
Tja, was soll ich machen,Pech gehabt.
Eilmsen


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