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Zustellung eines Bußgeldbescheides

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Allgemein: Zustellung eines Bußgeldbescheides
By Greatblackbird (62.180.206.57) on Dienstag, den 24. Oktober, 2000 - 20:36:

Wie sieht die Rechtslage aus, wenn ein Bußgeldbescheid aufgrund Abwesenheit des Betroffenen auf dem Postamt hinterlegt wird, der Postbote jedoch keine Benachichtigungskarte in den Briefkasten geworfen bzw. die Karte irrtümlicherweise in einen anderen Briefkasten geworfen hat und der "Besitzer" dieses Briefkastens die Karte nicht weiterleitet?
Gilt der Bescheid dann trotzdem als zugestellt oder hätte man Chancen auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, wenn der Postbote oder die zuständige Poststelle einen solchen Vorfall nicht zugibt?

By michael (62.158.210.15) on Mittwoch, den 25. Oktober, 2000 - 16:22:

Meines Erachtens gilt der Bescheid als zugestellt, sobald der Postbote auf der Postzustellungsurkunde (PZU) seine Unterschrift setzt.

Auf der PZU gibt es nämlich ein Feld, in dem steht:
"Ich habe in meiner Eigenschaft als Postbediensteter die mit umseitiger Anschrift und Geschäftsnummer versehene Sendung (verschlossenes Schriftstück) durch Niederlegung beim Postamt [PLZ, Ort, Bezeichnung des Postamts] zugestellt. Den Tag der Zustellung durch Niederlegung, ggf. mit Uhrzeit, habe ich auf der Sendung vermerkt. Die Zustellung durch Niederlegung habe ich ausgeführt [Datum der Niederlegung, Auf Verlangen Uhrzeit, Unterschrift des Postbediensteten]"

By Greatblackbird (213.54.19.34) on Mittwoch, den 25. Oktober, 2000 - 20:53:

Die Sendung wäre also auch zugestellt, wenn keine Benachrichtigungskarte hinterlassen wird, der Betroffene also nicht erfährt, daß für ihn eine Frist zu laufen begonnen hat?

By michael (193.159.27.59) on Donnerstag, den 26. Oktober, 2000 - 09:39:

So sehe ich das auch.
Der Postler dürfte zwar verpflichtet sein, eine Benachrichtigungskarte zu schreiben, aber die kann ja durchaus auch zwischen Werbeprospekte etc. gerutscht sein.
Ich würde daher - wenn du ahnst, daß ein Bußgeldbescheid kommen sollte - sicherheitshalber beim Postamt unter Vorlage des Personalausweises nachfragen, ob eine Sendung dort niedergelegt ist.

By Alberto (62.224.93.244) on Donnerstag, den 26. Oktober, 2000 - 12:07:

Sollte man aber zum fraglichen Zeitpunkt - nachweislich - im Urlaub gewesen sein, so kann man die sog. "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" beantragen, was z.B. die Einspruchsfrist genau um diesen zeitraum verlängert. Denn- bei 3 Wochen Urlaub wäre dieser Bescheid möglicherweise in Abwesenheit "rechtskräftig" geworden - und es gäbe keinerlei Rechtsmittel mehr.

By pumukl (195.179.94.21) on Montag, den 30. Oktober, 2000 - 14:39:

Hi,
'Meines Erachtens gilt der Bescheid als zugestellt, sobald der Postbote auf der Postzustellungsurkunde (PZU) seine Unterschrift setzt.'
So lernt man es zumindest als Postzusteller.

Und wohl jeder Zusteller ist froh, das Ding direkt an den Mann zu bringen, das spart nämlich Schreibarbeit.

MfG

pumukl

By Greatblackbird (62.180.207.37) on Montag, den 30. Oktober, 2000 - 21:17:

Das ist ja alles schön und gut, aber wie soll man denn nun mitkriegen, daß für jemanden etwas hinterlegt wurde, wenn keine Benachrichtigungskarte ausgefüllt wird bzw. diese z.B. beim Nachbarn landet, weil die Hausnummer gleich ist und sein Briefkasten nicht beschriftet ist? Klingt zwar ungewöhnlich, wäre bei mir aber durchaus möglich, da auf unserem Grundstück zwei Häuser stehen und die Eingänge zu verschiedenen Seiten liegen. Problematisch wird es immer dann, wenn eine Vertretung die Post austrägt. Zu extremen Verzögerungen kommt es dann, wenn private Postzusteller am Werke sind.


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