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Wahrheit oder nicht: Parkkrallen

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Wahrheit oder nicht: Parkkrallen
By Thüringer Bratwurst (217.226.149.92) on Mittwoch, den 23. Januar, 2002 - 14:13:

So, eine kleine Frage hier im Forum. Ich erzählte letzthin im Freundeskreis von meinem einmal glücklich verlaufenen Schweiz-Parkverstoß. Dabei hatte die Gendarmerie meinem Auto bei einem Parkverstoß eine dieser "netten" Parkkrallen angelegt - und zu meiner Freude anscheinend falsch angepasst. Denn die Kralle ließ sich einfachst vom Rad abstreifen. Nachdem ich diese also ordentlich neben den Parkscheinautomaten legte, konnte ich wieder gen Heimat fahren.

Nun hat aber ein Bekannter gemeint, dass man diese Parkkrallen mittels Brecheisen oder kleiner Eisensäge sowieso immer aufbekäme - stimmt das? Hat hier schon jemand solche Heldentaten vollbracht?

By NetGhost (217.226.39.86) on Mittwoch, den 23. Januar, 2002 - 16:57:

Aus meiner Zeit in England, wo Parkkrallen bei jedem Parkverstoß genutzt werden, weiß ich: es geht noch viel einfacher. Man führt einen 12V-Kompressor mit sich im Auto. Bekommt man jetzt eine Kralle, lässt man aus dem betreffenden Reifen die Luft und kann die Kralle ganz einfach abnehmen. Dann schnell den Reifen wieder auf Solldruck gebracht und fertig. Die Parkkrallen werden allerdings nie neben den Automaten gestellt, sondern in der Themse versenkt.

Alternativ kann man auch eine Akkuflex mitführen. Mit einem Brecheisen kannst du nichts ausrichten. Wo willst du das denn ansetzen? Auf der Felge?

By Rennfahrer (217.85.214.17) on Samstag, den 26. Januar, 2002 - 18:50:

Wegen was kann man dann belangt werden ??
Sachbeschaedigung ??

By farendil (217.225.243.246) on Samstag, den 26. Januar, 2002 - 18:54:

@rennfahrer: also dann müßte einem bewiesen werden, daß man selber das teil abgemacht hat. man kann aber nicht mal beweisen, daß die kralle noch dran war, als der fahrer zum auto kam.

ob man wegen des parkverstoßes als halter belangt werden kann hängt von den engl. gesetzen ab. das ist aber sowieso irrelevant, da england in deutschland keine strafen für verkehrsvergehen vollstrecken kann.


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