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Fahren ohne Fahrerlaubnis

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Fahren ohne Fahrerlaubnis
By Hannah (145.254.90.36) on Mittwoch, den 23. Januar, 2002 - 11:46:

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Ich wurde zwei Tage vor meiner praktischen Prüfung an einer zwar unbelebten, nichts desto trotz öffentlichen Stelle im Wald beim „Schwarzparken“ erwischt. Obwohl ich eigentlich nicht mehr zur Prüfung zugelassen worden wäre, hat das Straßenverkehrsamt eine Ausnahme gemacht und mich die Prüfung fahren lassen.
Diese habe ich dann auch bestanden, aber natürlich nicht den Führerschein sondern eine Prüfungsbestätigung ausgehändigt bekommen.
Nach Auskunft des Straßenverkehrsamtes kann es u.U. bis zu einem Jahr dauern bis in meinem Fall ein rechtskräftiges Urteil gesprochen wird.
Ich bin mir vollkommen bewusst, dass ich mich strafbar gemacht habe und werde auch dafür gerade stehen, möchte allerdings noch vor Ablauf eines Jahres die Gelegenheit bekommen, mein Handeln zu erklären. Ich bin kein notorischer Schwarzfahrer, habe bis zu dem o.g. Vorfall brav auf Verkehrsübungsplätzen geübt, kann eine ganze Kolonne von Freunden und Verwandten benennen die diese Plätze regelmäßig mit mir aufgesucht haben. Zwei Tage vor der Prüfung war ich mir bezüglich meiner Parkfähigkeiten jedoch so unsicher, dass ich mich derer einfach nochmals vergewissern wollte, nicht mehr und nicht weniger. Vom Erhalt des Führerscheins hängt meine berufliche Zukunft ab, da Stellen in meinem Ausbildungsberuf fast ausnahmslos den Führerschein voraussetzen. Zudem bin ich zur Zeit arbeitslos und da ich diesen Zustand baldmöglichst ändern wollte, hat dies den Druck auf den Führerscheinerwerb zusätzlich erhöht.
Das soll keinerlei Rechfertigung für mein Handeln, lediglich eine Beschreibung für meine Motivation sein. Ich werde in den nächsten Tagen einen Verkehrsanwalt aufsuchen, wüsste nur gern, ob jemand bereits aus ähnlichen Situationen Erfahrungen bezüglich der Höhe der Strafe hat. Kann die bestandene Führerscheinprüfung rückwirkend für ungültig erklärt werden? Gelte ich als vorbestraft? Welche Sperrzeit kann auf mich zukommen?
Ich bereue diese unsinnige Tat wirklich, aber viel härter als jede Geldstrafe werde ich doch bereits dadurch bestraft, dass ich zwei Jobangebote absagen musste, und mit dem eigentlichen Zweck des Ganzen, nämlich „gefühlsmäßig“ sicherer zu werden um die Chance des Betshens zu erhöhen genau das Gegenteil erreicht habe.

By Reimar (195.127.201.98) on Mittwoch, den 23. Januar, 2002 - 12:09:

Naja, bei mir blieb das bei dem Tatbestand, ein frisiertes Mofa ohne Betriebs- und Fahrerlaubnis geführt zu haben bei einer Ermahnung duch den Amtsrichter. Richtig mit Vorladung und entsprechendem Verfahren. Ist allerdings schon 17 Jahre her.... mittlerweile ist eine Führerscheinsperre regelmäßig üblich. Wenn allerdings in Deinem Fall das Straßenverkehrsamt eine Ausnahme für die Durchführung der Prüfung gemacht hat, ist ein hartes Vorgehen im Rahmen der Erteilung der Fahrerlaubnis (durch die gleiche Behörde) unwahrscheinlich. Es hängt jetzt davon ab, inwieweit das Amtsgericht die gleiche Milde walten lässt.
Deine bestandene Prüfung hat mit dem Tatbestand nichts zu tun und wird nicht annulliert.
Viele Grüße von der Küste
Reimar

By farendil (217.225.250.33) on Mittwoch, den 23. Januar, 2002 - 19:13:

@hannah: also das straßenverkehrsamt wird dir den führerschein nicht geben.
es ist nun mal allein vom urteilsspruch abhängig.

jetzt empfiehlt man eigentlich immer einen anwalt, auch ich möchte das eigentlich tun, würde dir (da du wie gesaght arbeitslos bist und deshalb wohl auch kein geld hast) noch etwas empfehlen, was du probieren könntest.

bringe einfach den zuständigen staatsanwalt in erfahrung und mache einen termin mit ihm aus.
erkläre ihm den sachverhalt so, wie du ihn hier dargestellt hast.

wenn du ihn überzeugen konntest, wird er dir vielleicht ein angebot machen, die ganze sache gegen zahlung einer geldbuße einzustellen.

mit anwalt kannst du vielleicht die strafe etwas mildern, dir kommt es jedoch auf den zeitfaktor an.


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