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Rechtsüberholen mit 1 Spur Abstand

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Rechtsüberholen mit 1 Spur Abstand
By KJK (194.138.37.41) on Mittwoch, den 23. Januar, 2002 - 08:56:

Gibt es eigentlich Urteile (oder Meinungen) zu folgender Situation:
Auf der ganz linken Spur einer 3-spurigen Autobahn eiert jemand so unmotiviert herum, daß es einem anderen gelingt, ihn auf der ganz rechten Spur unter Einhaltung aller Sicherheitsabstände zu überholen. Verboten? Erlaubt? Unter Umständen?

Und wo ich schon gerade dabei bin: Autobahnknoten, Beschleunigungsspur geht später in reguläre Spur über, Wechsel von rechter Spur der durchgehenden Bahn auf Beschleunigungsspur ist mittels einseitig durchgezogener Linie untersagt. Darf man in dieser Situation rechts "vorbeifahren" - z. B. auch an solchen Kandidaten, die in hysterischer Unfähigkeit selbst schon von der Beschleunigungsspur gewechselt sind? Gibt es dafür ein Geschwindigkeitslimit?

By traffic (172.179.119.101) on Mittwoch, den 23. Januar, 2002 - 12:06:

@KJK: Das vorsichtige Vorbeitfahren bis ca. 20 km/h Differenz ist meines Wissens gestattet; du darfst nur dann erst nach links ausscheren, wenn du rechts auf den nächsten Vordermann aufläufst, sonst hättest du rechts überholt (verboten). Wenn die dritte Spur frei ist, würde ich dennoch diese zum Überholen benutzen. Manchmal merkt nach so einem Manöver auch mal einer, daß er stört, und fährt selbst nach rechts;-)

By quincke (141.30.32.91) on Mittwoch, den 23. Januar, 2002 - 15:59:

@KJK
Rechtsüberholen wird unabhängig von der Zahl der dazwischenliegenden freien Spuren bewertet. "Vorbeifahren" ist es nur bei < 20 km/h Differenz und Kolonnenbildung in beiden betroffenen Spuren. Bei der Situation mit der Einfädelspur ist das Rechtsüberholen so lange erlaubt, wie die breite unterbrochene Linie besteht (Mein Kenntnisstand).

By KJK (194.138.37.41) on Mittwoch, den 23. Januar, 2002 - 16:28:

@quincke
1. Danke!
2. Mist!
3. Hast Du für Situation 1 eine Quelle oder schlußfolgerst Du das, weil diese Situation nicht ausdrücklich erwähnt wird?
4. In Fall2 gibt es keine breite unterbrochene Linie (insofern war der Begriff Beschleunigungsspur etwas irreführend), sondern die Spuren sind zunächst durch eine einseitig durchgezogene Linie getrennt, die nur von rechts nach links überfahren werden darf:
-> Fahrtrichtung
_________________
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By KJK (194.138.37.41) on Mittwoch, den 23. Januar, 2002 - 16:33:

Ähem, noch etwas: Neben der Namensähnlichkeit mit einem gewissen quincy ist mir aufgefallen, daß Du auch unter derselben IP-Adresse wie eben jener im Forum postest. Was will mir das sagen *grübel*?

By Grobi (80.135.19.22) on Mittwoch, den 23. Januar, 2002 - 16:49:

@KJK: Zu 4. sehr interessant, ich vermute beim Unfall könnte es eine 50:50 Haftung geben...

@all: Das Rechtsüberholverbot ist doch in dieser Form absoluter Schwachsinn!
Fall: Ich fahre auf einer freien, unlimitierten Autobahn mit 3 Spuren ganz rechts mit 130 kmh mehrere Kilometer. Jetzt nähere ich mich einem VT der mit 90 ganz links fährt. Nach STVO müßte ich also nach ganz links wechseln und in gebührendem Abstand hinter dem Linksfahrer herfahren, bis dieser geruht die linke Spur zu verlassen, da sich ja (noch) keine Kolonne gebildet hat. Sehe ich das richtig?
Sagt bitte NEIN!!!
Wenn JA, dann sind wir wohl doch in Schilda...

Grobi

By KJK (194.138.37.41) on Mittwoch, den 23. Januar, 2002 - 17:22:

@grobi:
Zur 50:50-Haftung: Einen Unfall halte ich in dieser Situation (für mich) für sehr unwahrscheinlich, da ich genauestens darauf achten werde, was mein linker Nebenmann veranstaltet. Selbst wenn der zu mir 'rüberkommt, werde ich drauf vorbereitet sein.

Spannend ist die grundsätzliche rechtliche Frage z. B. im Fall einer Anzeige / Beobachtung durch Polizei, o. ä.

By Grobi (80.135.19.22) on Mittwoch, den 23. Januar, 2002 - 21:07:

@KJK: Stimmt, der Andere DARF ja gar nicht rüberkommen, also könnte ich gefahrlos rechts vorbeifahren (Sonst müßte man bei jeder grünen Ampel warten ;-))

Grobi

By farendil (217.225.250.33) on Donnerstag, den 24. Januar, 2002 - 00:56:

@grobi: dein unter @all geschilderter fall ist eben gerade KEIN fall von verbotenem rechtsüberholen, sondern legal.

By Grobi (80.135.19.22) on Donnerstag, den 24. Januar, 2002 - 01:05:

@farendil: Das klang in anderen Beiträgen anders. Da hieß es "Vorbeifahren" ist es nur bei < 20 km/h Differenz und Kolonnenbildung in beiden betroffenen Spuren. war glaube ich von Quincy, aber egal ;-)
Im geschilderten Fall ist keine Kolonne und Ich fahre 40 kmh mehr als der "Überholte".
Gibt es dazu evtl. eine gültige Rechtsvorschrift, o.ä.

Grobi

By HarryB (203.198.106.165) on Donnerstag, den 24. Januar, 2002 - 01:45:

Also ich moechte mal einwerfen, dass der von Grobi geschilderte Fall wohl nicht so ganz legal ist. Andererseits muesste man es schon mit einem sehr uebel gelaunten Polizisten zu tun haben der einen in solchem Fall zur Anzeige bringen wuerde....

Im Falle von KJK's geschilderter Beschleunigungsspur darf man IMHO dagegen auf der rechten Seite ueberholen, um sich dann vor dem auf der BAB oder was auch immer Fahrenden einzufaedeln.

By quincy (141.30.32.91) on Donnerstag, den 24. Januar, 2002 - 09:47:

@KJK
Du hast mich erwischt, das war ein Tuppfehler: quincy muss es heißen! Zu deiner Frage: Ich interpretiere die Gesetzeslage so, da über den seitlichen Abstand dort nichts gesagt wird. Vorbeifahren heißt also nur "vorbei fahren", ohne Einschränkung (außer vielleicht eine völlig getrennte Fahrbahn). In dem Fall der einseitig durchgezogenen Linie darf (ohne Kolonnenbildung) tatsächlich rechts nicht vorbeigefahren werden, so will es das Gesetz.

@Grobi
Du siehst das richtig. Das grobe Fehlverhalten des anderen VT würde dich zu diesem Manöver zwingen, wenn Du es mit dem Gesetz genau nehmen möchtest.

@HarryB
Das mit dem Einfädeln gilt nach meiner Kenntnis nur auf einer "echten" Beschleunigungsspur (mit der dicken unterbrochenen Linie).

By Alberto (62.224.100.37) on Freitag, den 25. Januar, 2002 - 14:31:

Also ich habe schon - in Anwesenheit der Polizei - auf einer 3 - spurigen Straße - einen Linksfahrer voll rechts auf der ganz rechten Spur überholt. (Das mache ich immer, wenn es geht - auf 3 -Spuriger Autobahn.) Die Polizei hat nichts gemacht, allerdings leider auch nicht den Linksblockierer etwa angehalten. Die fuhren weit vorne ganz rechts auf der rechten Spur und ich war praktisch etwa 500 m hinter ihnen - beim Überholen. Viellecith haben sie esd ja nicht gesehen?

Ich gehe jedenfalls, wie farendil, davon aus, daß dies ein separates Fahren auf einer rechten Spur ist, ohne daß hierbei ein unmittelbarer Zusammenhang mit der ganz linken Spur hergestellt werden könnte. Da die Autobahn frei befahrbar ist, müßte ich dort sogar mit > 200 kmh entlangfahren können, ohne mich um die ganz lionke Spur zu scheren.

By quincy (141.30.32.91) on Freitag, den 25. Januar, 2002 - 15:08:

@alberto
Ich bin mir ziemlich sicher, dass das nicht in Ordnung ist. Überholen ist nach §5 Abs.1 StVO nur links erlaubt. Das rechts Vorbeifahren gem. §7 Abs.2 StVO ist in deinem Fall auch nicht gegeben. Rechtlich gesehen sind alle Fahrsteifen zusammengenommen "die Fahrbahn". Alle Aussagen bezüglich des Überholens und Vorbeifahrens in der StVO sind auf "die Fahrbahn" bezogen. Somit spielt es keine Rolle, auf welchem Fahrstreifen der Fahrbahn du fährst, sondern nur, ob du in Fahrtrichtung gesehen links oder rechts von einem anderen bist.

By Alberto (62.224.97.62) on Freitag, den 25. Januar, 2002 - 17:05:

@Quincy
Ich bin mir da leider auch nicht ganz sicher.
Logisch wäre es ja schon, daß z.B. bei 4 Spuren (Frankfurter Kreuz z.B.) der ganz rechts fahrende keineswegs auf einen ganz links fahrenden aufpassen muß - das wäre ja Blödsinn.

Nun ist die Frage: "Wo ist die Grenze?"
Ich mache auf leeren Autobahnen oft diese Versuche....
Ich komme mit etwa 200 kmh heran - ganz vorne ganz allein fährt ein einsames Auto ganz links.

Ich fahre auch am Tage mit Licht, - bin also von weitem zu erkennen. Ich fahre aber ganz rechts - mit hohem Tempo.

Ich habe bis jetzt ein einziges mal erlebt, daß so ein Wahnsinniger aufgewacht ist - und voll von ganz links nach ganz rechts rübergezogen hat, weil er ahnte, daß ich eben weiter auf der rechten Spur vorbeidonnern würde. Nun, dann bin ich eben kurz auf die Mitte ausgewichen - und schon war ich vorbei.

Ich glaube nicht, daß es einer schafft, von der ganz linken Spur so zielgenau nach rechts rüberzuziehen, daß er ausgerechnet mein Auto trifft - zumal ich dann notfalls auch auf die Standspur ausweichen würde, um den Zusammenprall zu vermeiden.
Jedenfalls ist der Kontaktpunkt äußerst schwer anzupeilen, denn ich kann ja schließlich noch Gas geben oder eben bremsen, was ihm den exakten Aufprall unmöglich machen würde.
Ich selbst komme ja von hinten - und sehe die gesamte Entwicklung klar vor mir - er dagegen muß mit dem Spiegel arbeiten, was die Sache sehr erschwert.

Wür dürfen außerdem unterstellen, daß keiner absichtlich die Kollision sucht.

In den meisten Fällen .... da schlafen die links ruhig weiter - und ich fahre eben weiter rechts - bis zum nächsten Hindernis. Das - so meine ich - ist nicht verboten. genau weiß ich es, wie gesagt, leider nicht.

By Daniel (195.243.131.130) on Freitag, den 25. Januar, 2002 - 17:29:

Ich denke HarryB hat recht.
Links überholen ist nicht erlaubt, egal wie mann
es dreht. Auf der linken Spur zu fahren, wenn
rechts frei ist allerdings auch nicht.
Da der Gesetzgeber nicht davon ausgeht, dass er
eine Ausnahme definieren muss, weil sich evtl.
jemand (Schleicher) nicht an das Gesetz hält
bleibt es unzulässig.

Soweit die Therorie.

In der Praxis kann ich mir nur schwer vorstellen,
dass ein Förster im geschilderten Beispiel eine Anzeige schreibt.
(Allenfalls für den Schleicher).

Also an das 11. Gebot denken und weitermachen.

By Jugo (193.159.77.192) on Freitag, den 25. Januar, 2002 - 17:57:

Also da das "rechts Vorbeifahren" mit Sicherheit kein "abgeschlossener Überholvorgang" ist, praktiziere ich das auch des öfteren. Platz ist da auch genug, ist ja eine freie Spur dazwischen. Eine Bestrafung dürfte schon aus diesen Argumentationsgründen schwer fallen, daher vieleicht in diesem Fall die "Unlust" der Grünen dagegen vorzugehen.

Außerdem: was nicht ausdrücklich Verboten ist, ist ja wohl erlaubt! auch wenn´s durchaus ein Streitfall ist!

By quincy (141.30.32.91) on Freitag, den 25. Januar, 2002 - 18:11:

@Alberto
Missverständnis: Ich sagte, ich bin mir ziemlich sicher. D.h. meiner Meinung nach ist es verboten!

@Daniel
Genau anders herum: Nur links überholen ist erlaubt!

@Jugo
Voraussetzung für dieses rechts Vorveifahren ist aber - wie gesagt - dass sich vor dem Fahrzeug, das du passierst, eine Kolonne gebildet hat. Sonst ist es ein abgeschlossener Überholvorgang und dann auch ausdrücklich verboten!

By Alberto (62.224.97.62) on Freitag, den 25. Januar, 2002 - 18:23:

Da ich in den letzten Jahren kaum mehr vor Gericht war, habe ich auch weniger Kontakt zu meinem Anwalt. Bei nächster Gelegenheit werde ich ihn das mal fragen....

By farendil (217.225.250.91) on Freitag, den 25. Januar, 2002 - 19:02:

@quincy (und andere):
also was das vorbeifahren auf der ganz rechten spur angeht, hatten wir vor einiger zeit schon mal diesen streitfall.
dabei waren wir dahin gekommen, daß es für dieses fahrmanöver keine direkte rechtliche bezeichnung gibt.
es ist kein rechts überholen.


oder um es anders verständlich zu machen:
fahre ich mit konstantem tempo rechts und der links neben mir, der eben noch schneller war als ich verlangsamt plötzlich seine fahrt, so muß ich NICHT auch bremsen. ich kann genau so weiterfahren, auch wenn er bremst, ohne daß ich einen regelverstoß begehe.

(soweit doch keine einwände, oder??)

denken wir mal weiter - ich fahre rechts konstant und erblicke plötzlichen einen linksfahrer am horizont vor mir.
na dann muß der linksfahrer doch irgendwann gebramst haben, schließlich wird er ja wohl nicht langsamer als ich durchgehend in einer weiter links befindlichen spur fahren, das wäre ja verboten. *g*
jedenfalls sehe ich auch hier keine verpflichtung, nach links die fahrspur zu wechseln! um darauf zu warten, daß er rechts einschert und ich vorbei kann, wo ich doch einfach nur konstant weiterfahren muss....

By quincy (141.30.32.91) on Samstag, den 26. Januar, 2002 - 20:24:

@farendil
So stellt sich's dem klaren Menschenverstand dar, aber die Gesetzeslage lässt es trotzdem eigentlich nicht zu (s.o.).

(Das Rechtsfahrgebot auf der Autobahn halte ich ohnenhin für verzichtbar, mit Ausnahme von LKW, wie innerorts, aber das sagte ich ja schon mal...)

By carter (80.131.152.145) on Sonntag, den 27. Januar, 2002 - 11:08:

naja, ich finde das rechtsfahrgebot ist eine feine sache wenn sich jeder daran halten wuerde.
aber ich denke das vielen garnicht bewusst ist wie haeufig sie den verkehr aufhalten, man sollte denen einfach mal ein ps starkes auto geben >200 dann sehen die schon wie mein heil froh darueber ist mal kein linksschleicher zu begegnen.
nicht dass ihr jetzt denkt ich waere ein raser, aber ich glaube diese massnahme wuerde vielen vt helfen die autobahnfahrten entspannter zu sehen, genauso wie einem ps starken fahrer mal ne schildkroete anzudrehen, wobei dies sicher einfacher waere :)

By farendil (217.235.56.140) on Sonntag, den 27. Januar, 2002 - 12:54:

@carter: ganz genau! ich kenne das fahren mit einem leistungsschwachen fahrzeug, die meisten, die mit einem solchen fahrzeug fahren, scheinen den umgekehrten fall nicht zu kennen.
nur dann kann man aber für den jeweils anderen verständnis haben...

By farendil (217.225.251.7) on Montag, den 28. Januar, 2002 - 12:59:

@alle: Da dieser Thread (bei dem Thema eigentlich schon erwartungsgemäß) wieder zum Thema Tempolimit kam, was einige als Allheilmittel gegen Rechtsüberholen, Drängeln, Bettnässen und Gicht ansehen *g* habe ich im Off-Topic einen weiteren Thread zum Thema Tempolimit angelegt und die betreffenden Posts dorthin verschoben.
Alle Postings zu diesem Thema bitte dort!


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