Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By BeaM (213.7.78.59) on Dienstag, den 22. Januar, 2002 - 16:19: |
Hi Leute,
hab noch 2 Monate Probzeit offen und bin heute geblitzt wurden *grrr* und bin mir nicht sicher ob ich über 20km/h zu schnell war.
Wenn ich drüber bin muß ich ja eine Nachschulung machen - wie iss´n das, iss der Führerschein dann erstmal weg und man bekommt ihn nach erfolgreicher Nachschulung wieder oder kann man ihn behalten ?
Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte !
Bye, Be.aM
By alpak (80.128.173.244) on Dienstag, den 22. Januar, 2002 - 16:46: |
Du kannst Ihn behalten. Nachschulung ist teuer, aber anspruchslos.
Viel nerviger als der Zeitaufwand und die rund 300 Eier (Euro-Eier) ist aber die Tatsache, daß die Probezeit auf vier Jahre verlängert wird.
Übrigens kommt der Bescheid zur Nachschulung i.d.R. nicht zusammen mit dem Bußgeldbescheid, sondern DEUTLICH später.
Und wenn in der verbleibenden Probezeit nochmal ein Bußgeld-Verstoß stattfindet, ist der Lappen leider ganz weg -> neue Ausbildung, Prüfung
Aber mach Dir keine Gedanken. Wenn Du Dir nicht sicher bist, war's wahrscheinlich auch drüber. Ich selbst (einmal) und viele Freunde haben da schon gezittert, aber es war, mit einer Ausnahme, immer noch deutlich unter +20 (die eine Ausnahme hat auch mit Daddys BMW mächtig gedrückt...).
War's Dein eigenes Auto? Von Eltern? Schau mal nach der Verjährungsmethode im Forum, falls es doch +20 werden sollten. Allerdings werden Sie erfahrungsgemäß bei einem betroffenen Fahranfänger besonders "scharf" sein und sich nicht soleicht verarschen lassen. Aber das klappt schon...
PS: Wo ist denn "Be" am Main? Oder heisst das doch was anderes?
By BeaM (62.104.204.83) on Dienstag, den 22. Januar, 2002 - 16:58: |
Also kann ich den FS während der Nachschulung behalten ? Bin nämlich drauf angewiesen.
Danke übrigens für Deine Hilfe.
Be.aM is nich am Main aber an der Elbe :-)
By farendil (217.235.50.252) on Dienstag, den 22. Januar, 2002 - 17:05: |
@alpak: Und wenn in der verbleibenden Probezeit nochmal ein Bußgeld-Verstoß stattfindet, ist der Lappen leider ganz weg -> neue Ausbildung, Prüfung
nö, falsch!
-ein verstoß NACH absolvierung der ns = verwarnung + empfehlung innerhalb v. 3 monaten an verkehrspsycholog beratung teilzunehmen
-ein verstoß NACH der verwarnung +3monaten = fs weg / mpu
By alpak (80.128.173.244) on Dienstag, den 22. Januar, 2002 - 17:48: |
@farendil: Nagut, wieder was dazugelernt.
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