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350 Euro für 53 km/h auserorts und 1 Monat. Eilt!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: 350 Euro für 53 km/h auserorts und 1 Monat. Eilt!
By Kalambrese (194.25.103.254) on Montag, den 21. Januar, 2002 - 11:33:

Hallo, bin am 7 Dezember 2001 nach einem Überholvorgang auf einer Landstrasse mit 158 km/h gelasert worden. Danach wurde ich angehalten und musste unterschreiben. Hab dann gleich mal gefragt was so auf mich zu kommt. Laut Busgeldkatalog sind es 150 Euro und 1 Monat. Jetzt ist das Einschreiben bei mir angekommen und wegen meiner 2 schon vorhanden Einträge im Verkehrsregister (2x Geschwindigkeitsübertretung) wurde die Strafe auf über das Doppelte angehoben und meinen Führerschein soll ich auch innerhalb der Wiederspruchsfrist, also 2 Wochen abgeben. Ist das nicht ein Wenig überzogen? Hat es sinn Wiederspruch einzulegen da der zu überholende während des Überholvorgangs auch massiv beschleunigt hat? Des weiteren war die Entfernung Laser-Auto sehr hoch (zwischen 600 -1000 Meter). Leider weiß ich das Modell der Laserpistole nicht. Ich denke im Protokoll von der Polizei steht auch nichts von einem anderen Auto oder Überholvorgang.

By quincy (141.30.32.91) on Montag, den 21. Januar, 2002 - 12:08:

Prächtiges Beispiel dafür, dass dem Wiederholungstäter Strafe richtig doll weh tun muss. 350,- € und 1 Monat sind ein Anfang...

By Kalambrese (194.25.103.254) on Montag, den 21. Januar, 2002 - 12:40:

Danke für dein Posting aber meine Frage beantwortet es leider nicht.

By quincy (141.30.32.91) on Montag, den 21. Januar, 2002 - 13:11:

Ja, ich weiß. Es kümmert sich bestimmt in Kürze ein Fachmann um dich.

By Kalambrese (194.25.103.254) on Montag, den 21. Januar, 2002 - 13:15:

Vielleicht kein Fachmann aber evt. jemand mit mehr Verständnis.

By quincy (141.30.32.91) on Montag, den 21. Januar, 2002 - 14:34:

Oh sicher, beides sogar! Das ist genau die richtige Adresse. Hier gibt's Rat, Verständnis und Trost für den vollkommen ungerechtfertigt und hinterhältig vom korrupten Staatsapparat diskriminierten und verfolgten, unbescholtenen Autofahrer. Nur Geduld. Es geht gleich los.

By farendil (217.235.61.137) on Montag, den 21. Januar, 2002 - 15:52:

@quincy: ich muß dich schon wieder bitten, dich mit solcherlei kommentaren ins off-topic zu begeben.
dort gibt es genügend threads a la sinn und unsinn von geschwindigkeitsbegrenzungen/messungen/strafen etc.
ist nicht der richtige für dich dabei, dann mach einen auf!

bitte verschone aber die fachdiskussionen damit!

@kalambrese:
das abgeben des fs ist für alle, die bereits ein fahrverbot in flensburg registriert haben, korrekt.
du kannst es aber duch einspruch bis zu einem gewünschten termin herauszögern.

das anhaben auf über das doppelte halte ich für völlig überzogen. normal wäre ein anheben um 50%.


fragen:
1:hast du eine rechtsschutz?
2:gibt es irgendwelche indizien/beweise/zeugen für das beschleunigen des überholten?
3:wann sind deine beiden anderen verstöße rechtskräftig geahndet worden?

By Kalambrese (194.25.103.254) on Montag, den 21. Januar, 2002 - 16:32:

@quincy

HaHa


@farendil
Danke!

1: Rechtsschutz leider noch keine!
2: Indizien und Beweise gibt es leider keine. Als Zeugen würden nur die Polizeibeamten in Frage kommen da ich alleine unterwegs war. Leider kann ich mir nur sehr schwer vorstellen das Diese für mich aussagen. Auserdem ist die Enfernung ziehmlich groß gewesen so dass die Einschätzung der Geschwindigkeit kaum möglich ist.
3: Die Verstöße sind in einem Zeitraum von 3 1/2 Jahren gewesen Verstoß 1 ca. 3 Jahre her Verstoß 2 ca. 1 1/2 Jahre her. Der zweite Verstoß war mit FS abgabe. Also mit der Verjährung nach 2 Jahren is leider nichts.

Was heißt ich kann durch Einspruch die Abgabe meines FS bis zu einem gewünschten Termien herauszögern? Das es länger dauert wenn ich Einspruch einlege hab ich mir schon gedacht aber das ich mir das dadurch soger ein bißchen zurechtlegen kann ist mir neu. Mai währe dann optimal. Da bin ich dann 3 Wochen im Urlaub.

50% sind es leider nicht. Wahr auch unangenehm überrascht.

By Billy Bob (24.141.220.190) on Montag, den 21. Januar, 2002 - 18:23:

Hat es sinn Wiederspruch einzulegen da der zu überholende während des Überholvorgangs auch massiv beschleunigt hat?

Kalambrese! Wer hat dich den gehindert den Fuss vom Gas zu nehmen,und wieder hinter dem Id---oten
einzuscheren?Der kluegere gibt nach!

By quincy (141.30.32.91) on Montag, den 21. Januar, 2002 - 19:06:

@Billy Bob
"Der kluegere gibt nach!" - you name it!

By kalambrese (80.133.252.99) on Montag, den 21. Januar, 2002 - 19:31:

Soll das jetzt heißen das ich dumm bin? :-)
Nein, mal im Ernst. Für mich hatte das Abbremsen und Einfädeln durch den nachfolgenden Verkehr ein höheres Risiko dargestellt als einfach an ihm vorbeizufahren. Wer sagt denn, dass er seinen Fuß nicht auch vom Gas genommen hätte. Ich will ihm hiermit nicht unterstellen, dass er mit absicht Gas gegeben hat als ich ihn überholen wollte vielleicht hat er mich ja einfach nicht gesehen.

Der Tatvorwurf der vorsätzlichen Begehung wird mir auch vorgeworfen womit u.a. die Erhöhung der Geldbuße begründet wird. Wenn ich mit der Aussage das er beschleunigt hat Einspruch einlege ist das dann Vorsatz?

By Laufendil (193.158.141.124) on Montag, den 21. Januar, 2002 - 20:15:

@farendil (den Akademiker, der bei der PISA-Studie schon bei den einfachsten Orthografiefragen durchgefallen wäre)

Es zeugt schon von leichter geistiger Verwirrung, die Diskussion hier als "Fachdiskussion " zu bezeichnen.

Hellau

Laufendil

By Grobi (217.228.101.14) on Montag, den 21. Januar, 2002 - 21:36:

@Laufendil: Immer wieder schön den klassischen "Oberlehrer" auch hier im Forum und nicht auf der Straße anzutreffen *g*

@Quincy: Wenn dich das hier alles so nervt, warum postest du dann eigentlich hier so unsachliches Zeug? Ich labere die anonymen Alkoholiker auch nicht voll, daß Alkohol schädlich ist! Sicherlich bleibt farendil auch nicht immer sachlich, aber er versucht den Leuten, die hier posten zu helfen!
Gewiß dient das Forum auch dem Meinungsaustausch, dafür ist aber der Bereich "Off-Topic" vorgesehen.

@Kalambrese: Vorsatz können sie dir nur unterstellen, wenn du zeigst, daß du "bewußt" zu schnell gefahren bist. Du kannst beim Einspruch aber angeben, daß du dich aufs Überholen konzentriert hast und das Tempolimit "vergessen" hast. Das könnte klappen, hängt aber auch von der Behörde oder dem Richter ab!

Grobi

By farendil (217.235.61.137) on Dienstag, den 22. Januar, 2002 - 01:22:

@laufendil: das was du bei dir mit intellekt bezeichnest, hätte dir eigentlich sagen müssen, daß man fahren mit "h" schreibt und daß daher deine namenskreation im bezug auf den meinigen in die völlig falsche richtung zielt.

leider ist das wohl nicht die einzige überforderung für deine potenz geistiger art:
den Akademiker
das heißt der, das wort mit "R" am ende!!
Orthografiefragen
viesch, diese neue rechtschreibung - naja, man hat sie wohl dem intellekt von leuten deinereiner art angepasst :-)


Es zeugt schon von leichter geistiger Verwirrung, die Diskussion hier als "Fachdiskussion " zu bezeichnen.
tschulligung, konnte ja nicht wissen, daß du hier noch postest!

@kalambrese:

also zuerst mal würde ich versuchen, das halbe jahr bis zur verjährung der altpunkte herumzubekommen.
das muß irgendwie klappen.

-lege zuerst mal formlos einspruch ein.
-dann (vielleicht 3 wochen später) forderst du das meßprotokoll an.
-dann den eichschein des meßgeräts.
-dann die ausbildungsbescheinigung der meßbeamten (werden sie wohl nicht schicken, aber man kann es versuchen)
-zwischendrin schreibst du denen, daß du 3 -4 wochen (genauen termin angeben) im urlaub bist.


irgendwann geben sie es ans gericht ab.
die termine verschiebst du dann immer wieder - am besten krankenschein oder beruflich an anderem ort eingesetzt.
eventuell noch mal urlaub.


dann ist irgendwann das halbe jahr um.
das hat folgende konsequenzen:
-die erhöhung wegen voreintragungen fällt weg.
-du darfst ab rechtskraft des urteils innerhalb von 4 monaten die abgabe des fs selber aussuchen.


jetzt mußt du noch den vorsatz wegbekommen. da argumentierst du am besten folgendermaßen:
-wiedereinscheren wäre zu gefährlich (vielleicht hätte überholte gebremst)
-du hast in der hektik (überholter beschleunigt) nicht auf die geschwindigkeit geachtet und dachtest außerdem, daß du in einer solchen ausnahmesituation etwas schneller darfst.

eine gartantie ist es nicht, aber ohne anwalt wohl die beste lösung.

By Billy Bob (24.141.220.190) on Dienstag, den 22. Januar, 2002 - 04:58:

Soll das jetzt heißen das ich dumm bin? :-)
Nein, mal im Ernst. Für mich hatte das Abbremsen und Einfädeln durch den nachfolgenden Verkehr ein höheres Risiko dargestellt als einfach an ihm vorbeizufahren. Wer sagt denn, dass er seinen Fuß nicht auch vom Gas genommen hätte. Ich will ihm hiermit nicht unterstellen, dass er mit absicht Gas gegeben hat als ich ihn überholen wollte vielleicht hat er mich ja einfach nicht gesehen.

kalambrese:
Bis jetz hatte ich dir ja glauben schenken koennen,aber was du jetzt so vorbringst sind wir anderen Autofahrer wohl die dummen."Mit absicht Gas,nicht gesehen",womoeglich war da kein anderes Auto,und du warst nur so schnell? wesshalb hatten denn die Cops den anderen nicht auch gestopt,er war ja bestimmt auch etwas zu schnell.Nachdem ihr ja so beschleunigt hattet das die Geschwindigkeit auf 158km/h gesteigert wurde,hatte dann der nachfolgende Verkehr auch so beschleunigt dass du nicht mehr, laut deiner beschreibung hinter dem wieder einscheren konntest,kaum zu glauben dass alle ploetzlich so beschleunigten nur weil du ueberholen moechtest? Ich denke du solltes mal deinen Ueberholvorgang nochmal genau ueberdenken,ob es wirklich so gewesen ist.
Ich denke im Protokoll von der Polizei steht auch nichts von einem anderen Auto oder Überholvorgang.
Billy Bob,Kein Fahranfaenger!!!!

By quincy (141.30.32.91) on Dienstag, den 22. Januar, 2002 - 09:25:

@Grobi
Ich tue es, damit ein wenig Ausgewogenheit im Meinungsbild herrscht, und damit wenigstens in den hammerharten Fällen etwas Widerspruch statt immer nur verständnisvolle Unterstützung kommt. Mich selbst nervt das alles hier weniger als dass es mich unterhält. Meine Kommentare sind keineswegs unsachlich (= nicht auf die Sache bezogen), vielmehr entsprechen sie womöglich nicht den Erwartungen und Wünschen Einzelner. Das mag sein, ist aber nicht so schlimm. Für die Tips und Kniffe, die statt dessen erwartet werden, bleibt ja genug Raum, so entsteht niemandem ein Schaden, denke ich.

By Dieter v.d.F. (193.159.79.225) on Dienstag, den 22. Januar, 2002 - 11:20:

@quincy
dein Geseiere an dieser Stelle und an vielen anderen hier im Forum zeugt doch von deinem Unverstand an unserem Rechtsystem und deiner mangelnden Demokratiefähigkeit.
Leute aus niederen Behörden wie du glauben per Beamtenstatus sowieso, das jede Anschuldigung eines anderen Beamten schon ungeprüft rechtens ist. Da hat der Bürger wohl zu Recht noch eine Menge Möglichkeiten dies zu wiederlegen, und zu zeigen wer der Dumme ist :-)

@kalambrese
Die Beschleunigung des Überholten bei deinem ordnungsgemäßen Überholvorgang ist nicht zulässig. Er hat dich erst in die Situation der Geschwindigkeitsübertretung gebracht.
Das im Polizeibericht möglicherweise nichts von einem Überholten steht ist nicht von Belang.
Die richtigen Tipps hast du von Farendil erhalten. In einem halben Jahr kannst du damit rechnen, das die grünen Zeugen, sofern sie sich überhaupt erinnern können, in Wiedersprüche verwickeln.
Ob du das ohne Anwalt hinbekommst würde ich aber bezweifeln.

By Kalambrese (194.25.103.254) on Dienstag, den 22. Januar, 2002 - 12:14:

@Billy Bob
Wenn du mir nicht glauben willst ist mir das auch relativ egal. Du trägst ja ohnehin nichts produktives zu meinem Problem bei. Eigentlich wollte ich dir den Vorgang noch mal etwas
genauer beschreiben aber das spare ich mir jetzt doch, obwohl der Text schon geschrieben war.

@farendil
Wie sieht es mit der 3 monatigen Übergangsfrist aus die es bei der Verjährung der Punkte gibt.
Welche Kosten kommen den in etwa für Einspruch und Gericht auf mich zu? Das die genauen Gerichtskosten nicht klar sind weiß ich aber so ca. müsste man doch sagen können. Mir wäre schon sehr geholfen wenn ich es schaffen würde alles bis zum Mai (Urlaub) zu verschieben.
Vor Gericht will ich eigentlich nicht unbedingt da ich den Beitrag Jäger und Sammler gelesen habe und auch aus Bayern komme. Denke das ich durch meine 2 Einträge nicht sehr viel Chancen haben werde.

@Dieter v.d.F.
Danke!
Anwalt ohne Rechtsschutz ist bestimmt nicht ganz billig.

By farendil (217.235.50.252) on Dienstag, den 22. Januar, 2002 - 12:40:

@kalambrese:
3 monatigen Übergangsfrist
in der stehen deine punkte noch da, dürfen aber nicht gegen dich verwendet werden.
die sind z.b. für folgenden fall:
am 01.03. verjähren die punkte von herrn x.
herr x bekommt am 20.02. einen erneuten bußgeldbescheid.

die behörde schickt die mitteilung am 18.03. nach flensburg, wo sie am 22.03. ankommt. bearbeitet wird sie am 02.04.

wäre die überliegefrist nicht da, so wären die alten punkte jetzt gelöscht, obwohl der bg-bescheid vom 20.02. ja noch vor der verjährung rechtskräftig wurde und somit die punkte ja nicht verjähren.

du brauchst dir in diesem fall keien sorgen zu machen - die punkte tun dir in der 3-monats frist nichts mehr.

Das die genauen Gerichtskosten nicht klar sind...
naja, wenn die beamten als zeugen geladen werden, mußt du ihre anfahrtskosten nur dann bezahlen, wenn sie nicht im dienst sind.
genau habe ich die kompletten kosten auch nicht im kopf, aber sie müßten bei HÖCHSTENS 70 € liegen. kann aber auch sein, daß du mit 20€ davonkommst.

Denke das ich durch meine 2 Einträge nicht sehr viel Chancen haben werde
wenn du das halbe jahr schaffst, hast du keine 2 einträge mehr!!!
darum geht es ja!

alles bis zum Mai (Urlaub) zu verschieben
na da bist du auch schon so gut wie in der verjährung deiner altpunkte!

By Kalambrese (194.25.103.254) on Dienstag, den 22. Januar, 2002 - 13:24:

@farendil
Zuerst danke für deine/eure Unterstützung.

Das mit den Altpunken muss ich noch mal genau klären wann die ablaufen. Hab den BGbescheid leider nicht mehr. Werde aber noch mal genau nachschauen ob ich sie nicht doch irgendwo finde.
Wenn die Gerichtskosten wirklich "nur" so hoch sind dann lasse ich es wahrscheinlich darauf ankommen.

Hab auch mal wegen der Erhöhung der Geldbuße nachgeschaut und folgendes gefunden:

OWiG § 17 Höhe der Geldbuße

(1) Die Geldbuße beträgt mindestens zehn Deutsche Mark und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens zweitausend Deutsche Mark. (2) Droht das Gesetz für vorsätzliches und fahrlässiges Handeln Geldbuße an, ohne im Höchstmaß zu unterscheiden, so kann fahrlässiges Handeln im Höchstmaß nur mit der Hälfte des angedrohten Höchstbetrages der Geldbuße geahndet werden.
(3) ...
(4) ...

Das die ihre Gesetzestexte nicht so formulieren können das sie auch ein normalsterblicher versteht.
Wenn ich Absatz 2 aber richtig verstehe dann wären es aber wirklich nur die 50% von den 150 Euro. Angenommen wegen meinen zwei Einträgen wird das schon erhöhte noch mal um 50% erhöht komme ich trotzdem nicht auf die 350.

By quincy (141.30.32.91) on Dienstag, den 22. Januar, 2002 - 13:26:

@ Dieter v.d.F.
Die kleine sprachliche Entgleisung habe ich jetzt mal überlesen. An meinem Verhältnis zu Recht und Demokratie ist glaube ich alles in Ordnung. Und auch für mich wiegt das Wort eines Beamten so schwer wie jedes andere. Wenn wir aber mal ehrlich sind, geht es hier doch äußerst selten um falsche Anschuldigungen. Hier weiß doch jeder ganz genau, was er getan hat, und im Nachhinein soll ein Weg gefunden werden, die Konsequenzen zu umgehen. Mit einer niederen (oder höheren) Behörde habe ich indes nichts zu tun (nicht einmal mit der Ordnungsbehörde Köln :) )

By Billy Bob (24.141.220.190) on Dienstag, den 22. Januar, 2002 - 14:46:

kalambrese:
nichts produktives zu meinem Problem
dein problem ist, dass du nicht weist wenn du vom Gas gehn solltest.

By Kalambrese (194.25.103.254) on Dienstag, den 22. Januar, 2002 - 15:28:

@Billy Bob
Nur gut, dass wenigstens einer von uns weiß, was mein Problem ist!

By alfa (195.124.135.7) on Dienstag, den 22. Januar, 2002 - 15:37:

@kalambrese
Billybob kann nicht unterscheiden zwischen verkehrsrechtlichem Tatbestand und denangefragten technischen und verfahrensrechtlichen möglichen Handlungsvarianten einerseits und einer moralischen Bewertung von Tat und Täter andererseits. Du bekommst immer eine moralische Bewertung aus seiner Sicht geliefert.

By quincy (141.30.32.91) on Dienstag, den 22. Januar, 2002 - 15:45:

@alfa
Wie ich Billy Bob kenne, kann er es sehr wohl unterscheiden, möchte es aber nicht voneinander trennen. Sollte man nämlich auch nicht.

By Billy Bob (24.141.220.190) on Mittwoch, den 23. Januar, 2002 - 01:39:

Du bekommst immer eine moralische Bewertung aus seiner Sicht
Wenn ich so lese,und ich denke dass mein Deutsch gut genug ist um die sache zu verstehen,muss ich immer wieder feststellen das die Gesetzgeber in Deutschland immer nach dem Gesetz zu handeln haben, mancher Autofahrer aber das gesetz missachten ,und wenn er mal bei einer Groben Ueberschreitung erwischt wird,und 158km/h in einer 100 zone ist wohl auch in Deutschland eine grobe ueberschreitung dann immerwieder versucht den unschuldigen zu markieren.Erlich ,mir ist es ja egal ob einer seinen schein verliert oder nicht,aber man sollte doch nicht immer versuchen
die schuld bei den anderen zu finden,und kalambrese ist ebenso ein fall er versuchte ja die schuld den anderen zu geben da der andere ja angeblich beim ueberholvorgang beschleunigt hatte.
Kalambrese! Wer hat dich den gehindert den Fuss vom Gas zu nehmen,und wieder hinter dem Id---oten einzuscheren?Der kluegere gibt nach!
Das war meine erste antwort,und was hat das mit einer moralischen antwort zu tun Ich denke dass manche von euch mal einen Deutschen sprachkurs besuchen sollten.
@alfa
verkehrsrechtlichem Tatbestand und denangefragten technischen und verfahrensrechtlichen möglichen Handlungsvarianten
Wie wuerdes du einem Richter klarmachen dass die Ueberschreitung der geschwindigkeit ihm als Verkehrsteilnehmer legal zusteht,ist es wirklich so schwer den fuss mal kurz vom Gas zu nehmen?

By Dieter v.d.F. (193.159.79.13) on Mittwoch, den 23. Januar, 2002 - 09:42:

@quincy
vielleicht währe labern (unaufhörlich, einfältig reden) der bessere Ausdruck gewesen, da ich ja deinen Speichelfluss (seiern) von hier aus nicht beobachten konnte. Eine sprachliche Entgleisung ist das keineswegs sondern meine Wertung zu deinen bisherigen Ausführungen.

Zum Thema: im vorliegenden Beispiel konnte der lasernde Beamte die Vorgänge des Überholvorganges mit gleichzeitiger Geschwindigkeitserhöhung seitens des Überholenden auf diese Entfernung überhaupt nicht erkennen. Er musste sich damit nur auf die Geschwindigkeitsübertretung festlegen, ev. entlastende Argumente für den Überholer sowie auch belastende Argumente für den Überholten konnten daher nicht berücksichtigt werden. (Korrekterweise hätte er wohl den Überholten auch bestrafen müssen)
Dies ist sicher keine falsche Anschuldigung seitens des Messbeamten, sondern seine Sicht der Dinge.
Dazu kann nun der Betroffene eine ganz andere Sicht haben und im Falle des Einspruchs auch begründen.
Da kannst du wohl kaum von Ausreden Sprechen, waren wir ja alle nicht dabei.
Den Aussagen des Kalambrese glaube ich schon, zumal er ja auch die Geschwindigkeitsübertretung nicht bestreitet. Auch habe ich eine solche Situation des öfteren schon erlebt. Da stand dann zum Glück kein Laser :-)
Er ist möglicherweise erst durch das Fehlverhalten des Überholten in diese kritische Situation gebracht worden. Ein Abbruch des Überholvorganges in diesem Fall halte ich für wesendlich gefährlicher (solange kein Gegenverkehr oder Kurve in Sicht ist) als den Überholvorgang nach vorn abzuschließen.
Gruss nach Köln ;-)

By Kalambrese (194.25.103.254) on Mittwoch, den 23. Januar, 2002 - 13:15:

Habe nochmal genau überlegt. Meinen Führerschein hab ich entweder im April oder Mai 2000 abgegeben. Dann kam der Bußgeldbescheid ja schon vorher. Wenn jetzt das Datum des Bußgeldbescheides ausschlaggebend ist und nicht das Datum an dem die Strafe abgeleistet wurde dann ist es ja gar kein halbes Jahr mehr. Wenn ich jetzt nach dieser Zeit vor Gericht gehe/komme, und meinen Einspruch nicht zurückziehe der Richter mir aber nicht glaubt und sagt, dass es dann bei der Strafe bleibt, kommt es dann noch mal nach Flensburg und wird geprüft oder ist dann die Aussage des Richters entscheidend? Das würde ja dann heißen, dass sich an der Strafen nichts ändern würde da der Richter ja nicht weiß das ich keine Einträge mehr habe. Weiß jemand mehr?

By quincy (141.30.32.91) on Mittwoch, den 23. Januar, 2002 - 16:09:

@ Dieter v.d.F.
Ich verstehe was Du sagst. Mir hat man seinerseits aber beigebracht, dass ein Überholvorgang so anzulegen ist, dass die erlaubte Geschwindigkeit zu keinem Zeitpunkt überschritten werden muss. Das Beschleunigen des Vordermanns ist zwar eine Sauerei, kann aber nicht entlastend herangezogen werden, da in so einem Fall der Vorgang zähneknirschend abgebrochen werden muss. Und das ist - da widerspreche ich dir - um Klassen sicherer, als das Manöver "durchzuziehen". Schon deswegen, weil das weitere Beschleunigen des Vordermanns ein unkalkulierbares Risiko darstellt. Wenn der verrückt genug ist, es auf ein Rennen anzulegen, kann das böööse ausgehen!
Gruß aus ... wo?

By KJK (194.138.37.41) on Mittwoch, den 23. Januar, 2002 - 16:39:

Gruß aus ... wo?

Dresden????

By farendil (217.225.250.33) on Mittwoch, den 23. Januar, 2002 - 20:50:

@quincy: auch dich würde ich bitten, rechtliche aspekte nur dann hier zu verbreiten, wenn sie auch stimmen!

kann aber nicht entlastend herangezogen werden, da in so einem Fall der Vorgang zähneknirschend abgebrochen werden muss.
falsch!
der andere verkehrsteilnehmer verstößt nicht nur gegen die stvo, er gefährdet auch den überholenden (je nach lage mehr oder weniger)

in solchen situationen gibt es sogenannte notstandshandlungen.
und da darf der überholer nun mal das tun, was seiner meinung nach (solange die nicht völlig abwegug ist) das beste mittel ist, dieser gefahr zu entgehen. dabei dürfen auch gesetze übertreten wereden (ist aber auf verhältnismäßigkeit zu achten)


Schon deswegen, weil das weitere Beschleunigen des Vordermanns ein unkalkulierbares Risiko darstellt. Wenn der verrückt genug ist, es auf ein Rennen anzulegen, kann das böööse ausgehen!
nein, das kommt auf die situation an!
sehe ich, daß ich innerhalb der überschaubaren strecke offensichtlich trotz des beschleunigens des überholten vorbeikomme, so werde ich IMMER aufs gas steigen.
da WEISS ich, das es gut geht und kann meinen vorteil ausspielen.
wenn ich bremse nützt mir ein evtl. stärkeres auto gar nichts mehr, wenn der spinner neben mir auch abbremst, und ich weiß nicht, wann und wie ich wieder anch rechts komme.

im übrigen: wer verrückt genug ist, ein rennen zu riskieren, wo er mich in den gegenverkehr schicken kann, ist ganz sicher auch verrückt genug, mich auszubremsen.

@kalambrese: hol dir doch einfach einen auszug aus flensburg! ist kostenlos, du mußt nur eine identitästsbescheinigung (meldestelle, ca. 10 €) hinschicken.
da weißt du ganz genau, bis wann du ruchhalten mußt.

Wenn ich jetzt nach dieser Zeit vor Gericht gehe/komme, und meinen Einspruch nicht zurückziehe
wieso zurückziehen? du willst ein urteil. ein rteil wo die erhöhte geldbuße wegen voreintragungen gestrichen wird.
ebenso willst du erreichen, daß der richter nicht auf vorsatz erkennt.

...der Richter mir aber nicht glaubt ...
in aller regel wird dich der richter tagaktuell vor der verhandlung einen auszug des fahrerlaubnisregisters und deines bundeszentralregisterauszuges holen.

By Billy Bob (24.141.220.190) on Mittwoch, den 23. Januar, 2002 - 23:05:

@ farendil
Billy Bob here!
Wie ist es nun mit der Rechtsprechung in Deutschland,da ja laut Kalambrese" Ich denke im Protokoll von der Polizei steht auch nichts von einem anderen Auto oder Überholvorgang. " dieses Protokoll oder wie immer es ihr nennt unterschrieben hatte,und nachdem er ja seinen Schein schon mal abgeben musste er ja im Suendenregister aufgefuehrt ist.Wie kann er nun dem Richter glaubhaft machen dass es ein Ueberholvorgang war,und nicht nur eben eine Uebertretung der geschwindigkeits Beschraenkung.
Wem wird der Richter nun Glauben schenken.IMHO
hatte er da ja schon verloren,da er ja das Protokoll in der ausfuehrung,also ohne einen zweitbeteiligten den er ja ueberholte,und den die messbeamten uebersehen hatten,oder nicht registrierten,unterschrieb.
@alfa
Billybob kann nicht unterscheiden zwischen verkehrsrechtlichem Tatbestand
nehme auch von dir gerne eine erkaerung an,selbst wenn sie von suedlich dess Weisswurst Equator kommt

By farendil (217.225.250.33) on Donnerstag, den 24. Januar, 2002 - 00:14:

@billybob: also daß meßprotokoll ist nicht einheitlich festgelegt.

normalerweise enthält es folgende angaben:
-kennzeichen
-uhrzeit

je nach verstoß dann folgendes:
-geschwindigkeit mit toleranz
-geschwindigkeit ohne toleranz
-rotlicht unter 1s
-rotlicht über 1s

je nach meßgerät:
-filmummer
-bildnummer

wen angehalten, noch die angaben zum fahrzeugführer.


wie gesagt, das sind die protokolle. platz für individuelle bemerkungen ist nicht.
im übrigen ist es wohl auch wirklich schlecht aus der entfernung von vorn erkennbar, ob ein anderes fahrzeug beschleunigt.


Wem wird der Richter nun Glauben schenken.
das ist wie gesagt das einzige problem, das ich sehe.
deshalb habe ich die rücknahme der erhöhung der geldbuße wegen vorsatz auch nie definitiv vorhergesagt.
trotzdem sehe ich gute chancen für diese.

und nachdem er ja seinen Schein schon mal abgeben musste
dass ist nun ja wohl - objektiv betrachtet - wirklich nicht erhbeblich dafür, ob der andere nun beschleunigt hat.

ps: sorry, habe die antwort auf deine mail vergessen, sie kommt aber noch.

By HarryB (203.198.106.165) on Donnerstag, den 24. Januar, 2002 - 02:01:

Ist das nicht typisch deutsch?
der andere verkehrsteilnehmer verstößt nicht nur gegen die stvo, er gefährdet auch den überholenden...
mit der Schlussfolgerung:
und da darf der überholer nun mal das tun, was seiner meinung nach (solange die nicht völlig abwegug ist) das beste mittel ist, dieser gefahr zu entgehen. dabei dürfen auch gesetze übertreten wereden[...].
Und dann noch das:
wenn ich bremse nützt mir ein evtl. stärkeres auto gar nichts mehr, wenn der spinner neben mir auch abbremst, und ich weiß nicht, wann und wie ich wieder anch rechts komme.
Und dieses alles, um einen Ueberholvorgang, bei dem auf bis zu 53 km/h ueber dem Limit beschleunigt werden musste zu rechtfertigen. Sorry, IMHO krankt genau daran das deutsche Verkehrswesen. In jedem anderen Land haette der Ueberholende den Ueberholvorgang sofort abgebrochen, wenn er merkt, dass ihn der Ueberholte nicht vorbei lassen moechte. Sicherlich haette sich der Ueberholer auch in jedem anderen Land darueber geaergert, nur der deutsche Ueberholer spielt dann mal eben durch, wer Recht hatte....

By Billy Bob (24.141.220.190) on Donnerstag, den 24. Januar, 2002 - 02:08:

Farendil!
Das mit dem Schein sehe ich auch so wie du ,aber
sieht es der Richter auch so,das ist es was ich meine ob ein anderes fahrzeug beschleunigt
auch anerkannt,aber wie sieht es der Richter,das ist die Frage,hoert er sich die sache an,oder urteilt er nach dem Protokoll,und der ausage des Polizisten.Nachdem Kalambrese ja schon den verstoss durch seine unterschrift zugegeben hat waere das bei uns einem Schuleingestaendnis gleich und dabei wuerde es nichts mehr zu ruetteln geben.
Hoffe Kalambrese laest es uns wissen wie es ausgeht

By Grobi (80.135.19.22) on Donnerstag, den 24. Januar, 2002 - 02:19:

@HarryB
In jedem anderen Land haette der Ueberholende den Ueberholvorgang sofort abgebrochen, wenn er merkt, dass ihn der Ueberholte nicht vorbei lassen moechte.
Also, da hätte ich auch keine Lust hinterzubleiben. Wenn er den Überholer nicht vorbei lassen möchte, wer weiß, was der noch für Dinge drauf hat (abruptes Bremsen, extrem langsam fahren...)! Es ist leider typisch deutsch, den Überholer nicht vorbei zu lassen: Nach dem Motto "Ich laß mich doch nicht überholen, der andere muß ja nicht schneller fahren als ich"...

Grobi

By HarryB (203.198.106.187) on Donnerstag, den 24. Januar, 2002 - 09:18:

Naja, da haste schon recht, Grobi. Andererseits frage ich mich, ob es denn unbedingt sein muss, sich mit dem Trottel auf so ein "Rennen" einzulassen. Waere es da nicht besser, wirklich erst mal dahinter zu bleiben und dann, bei naechster sich bietender Gelegenheit - an ihm vorbei zu kommen? Sooo gross ist D'land ja nun auch nicht, dass man da stundenlang hinter solch einem haengen muss, oder?

By farendil (217.235.52.39) on Donnerstag, den 24. Januar, 2002 - 09:42:

@bb: also die unterschrift ist nicht direkt ein schuldeingeständnis. sie bestätigt ledoglich, daß der betroffene von dem tatvorwurf (gemessene geschwindigkeit, entfernung, toleranz) informiert wurde.

die geschwindigkeit bestreitet kalambrese ja auch nicht. er begründet sie aber. er will ja nicht mal mehr eine milde bestrafung, weil der andere beschleunigt hat. er will nur den vorwurf des vorsatzes loswerden!

By Kalambrese (194.25.103.254) on Donnerstag, den 24. Januar, 2002 - 09:45:

Erst mal danke an alle die mir weitergeholfen haben! Denen, die mir nicht weiterhelfen konnten bzw. wollten, will ich natürlich auch danken. Der Einspruch wurde heute losgeschickt. Habe noch mal geschaut wann das Geld 2000 bezahlt wurde. Es war in der ersten Märzwoche. Das müsste zu schaffen sein. Bin auch sehr gespannt wie es ausgeht. Ich lasse es euch auf alle Fälle wissen. Allen noch eine gute Fahrt und nochmals herzlichen Dank!

By quincy (141.30.32.91) on Donnerstag, den 24. Januar, 2002 - 10:05:

@farendil
"das beste mittel ..., dieser gefahr zu entgehen" - ist bremsen! Ich habe schon in der Fahrschule gelernt, dass man ein Auto hundertfach schneller abbremsen als beschleunigen kann. Das Szenario mit dem ebenfalls bremsenden Nebenmann ist doch an den Haaren herbeigezogen. Und bei der Gefahr einer Frontalkollision zählt in erster Linie der Faktor Zeit!!

@KJK
Richtig.

By Kalambrese (194.25.103.254) on Donnerstag, den 24. Januar, 2002 - 10:32:

@quincy
Die Gefahr einer Frontalkollision bestand keineswegs da kein Gegenverkehr kam. Die Straße ist so übersichtlich, dass der Faktor Zeit nicht zählt. Das Bremsen des Nebenmannes finde ich nicht so sehr an den Haaren herbeigezogen. Nur weil du keiner bist heißt es aber nicht, dass es solche nicht gibt.

@farendil
Noch mal ganz kurz, wenn ich vorm Richter stehe, und er jetzt sagt das er mir nicht glaubt, der Statsanwalt mir rät den Einspruch zurückzunehmen, dann darf ich das auf keine Fälle mache, da sonst der alte BGB rechtsgültig wird und die Verjährung somit nicht eintritt. Also muß ich auf alle Fälle mein Einspruch aufrechterhalten damit das Urteil des Richters rechtskräftig wird und die Verjährung eintritt. Seh ich das richtig?
Den Einspruch hab ich ohne Gründe abgeschickt, soll ich in den nächsten Wochen noch mal Angaben zum Hergang machen oder lieber bis zum Gerichtstermin warten?

By Grobi (217.228.106.253) on Donnerstag, den 24. Januar, 2002 - 10:45:

@HarryB: *g* Kanada ist "etwas" größer...
Sooo gross ist D'land ja nun auch nicht, dass man da stundenlang hinter solch einem haengen muss Wenn sich der andere aber langweilt und ein stärkeres Auto hat? Ist zwar etwas konstruiert, kann aber sein...

Grobi

By farendil (217.235.52.39) on Donnerstag, den 24. Januar, 2002 - 13:14:

@quincy: Ich habe schon in der Fahrschule gelernt, dass man ein Auto hundertfach schneller abbremsen als beschleunigen kann
also wenn du lernfähig bist, sollte dir auch aufgefallen sein, daß du beim bremsen eine höhere gefahr hast, links "zu verhungern" als wenn du mit einem stärkeren auto beschleunigst.

die bremsleistungen verschiedener fahrzuge sind eben nicht so gravierend unterschiedlich, daß du mal eben hinter ihm einscheren kanst, wenn er in die eisen steigt...


übriges: ich würde noch mal einen physikkurs besuchen - 100 mal schneller abbremsen trifft wohl nur knapp vor errichen der höchstgeschwindigkeit zu.


Und bei der Gefahr einer Frontalkollision zählt in erster Linie der Faktor Zeit!!
ja, und die wird verplempert, wenn ichlinks mit brems- und beschleunigungsspeilchen rumjuckele.
beschleunige ich statdessen von anfang an voll ist die gefahr geringer. sollte doch gegenverkehr kommen fahre ich einfach rechts rüber - bei höheren geschwindigkeiten komme ich leichter rüber als wenn ich langsam fahre.


@kalambrese: soll ich in den nächsten Wochen noch mal Angaben zum Hergang machen oder lieber bis zum Gerichtstermin warten?wie ich schon geschrieben habe: fordere bitte nacheinander!! die entsprechenden belege an - so schindest du zeit.

By quincy (141.30.32.91) on Donnerstag, den 24. Januar, 2002 - 13:26:

@farendil
Spinne ich denn? Wenn ich mit 100 neben jemandem her fahre, und voll in die Klötze steige, ist er doch praktisch sofort "weg", und ich kann einscheren. Wenn ich hingegen ein Beschleunigungsduell mit ihm ausfechte, kann das doch ewig dauern! Ich kann deine Argumentation nicht nachvollziehen.

Das mit dem "hundertmal" war natürlich nicht so wörtlich zu verstehen - weißt du ja...

By KJK (194.138.37.43) on Donnerstag, den 24. Januar, 2002 - 14:09:

@quincy:
Es gab doch noch diese Woche einen Thread, an dem auch Du Dich beteiligt hast (Off-Topic: Der morgendliche Weg zur Arbeit) und in dem ein VT beschrieben wurde, der offenbar nichts anderes im Sinn hatte, als einen anderen zu schikanieren. Es wäre sicher auch im hier beschriebenen Fall nicht von der Hand zu weisen gewesen, daß dem Überholten plötzlich aufgefallen wäre, daß er eigentlich zu schnell war und den Überholer durch entsprechendes Abbremsen am Wiedereinscheren gehindert hätte.

So ein Spielchen kann theoretisch ewig dauern. Wenn ich sicher bin, daß ich schneller bin, ist das Ende dagegen absehbar. Außerdem habe ich solch einen unberechenbaren Idi*ten wirklich lieber hinter mir. Saumäßiges Pech, wenn ausgerechnet dort eine Radarfalle steht. (Und bevor jetzt wieder einer mit dem schlauen Spruch kommt: "Da hätte ja auch Gegenverkehr kommen können!": Es kam offenbar keiner - und im Gegensatz zu Radarfallen ist Gegenverkehr nicht getarnt!)

By KJK (194.138.37.43) on Donnerstag, den 24. Januar, 2002 - 14:27:

PS: Weiß farendil das? *ggg*

By farendil (217.235.52.39) on Donnerstag, den 24. Januar, 2002 - 16:08:

@quincy: Spinne ich denn? naja, ich würde ja antworten, wenn du mir dann nicht wieder meine schlechten umgangsformen vorhälst... :-)


@kjk: ob ich WAS weiß?

By quincy (141.30.32.91) on Donnerstag, den 24. Januar, 2002 - 16:35:

@KJK
Warum kann das ewig dauern? Der Extremfall wäre, dass am Ende beide stehen, und der Fall tritt bei starkem Bremsen nach 5 - 10 Sekunden ein. Dann ist zwar eine sehr alberne Situation entstanden, aber eine sehr gefährliche dafür gebannt. Aber für so einen extremen Verlauf müsste da meiner Meinung nach mehr als nur ein simpler Überholvorgang voraus gegangen sein. Das Kräftemessen beim Beschleunigen hingegen kann 30 Sekunden und mehr dauern. Zeit, in der Gegenverkehr auftauchen kann, dem man dann mit über 100 statt 0 km/h begegnet.

@farendil
Ich erkenne die Bemühung an. Weiter so!

By KJK (194.138.37.41) on Donnerstag, den 24. Januar, 2002 - 17:26:

@farendil: Daß meine Vermutung korrekt war...

@quincy: Normalerweise bremst man dann nicht bis zum Stillstand, sondern beschleunigt irgendwann wieder, wenn man merkt, was der andere vorhat.
Und selbst wenn man bis zum Stillstand bremst: Irgendwann wird man wohl wieder losfahren wollen...
Dass das in dieser Konstellation eher theoretisch ist, ist klar und das hatte ich ja auch geschrieben.

By tobser (217.82.168.142) on Freitag, den 25. Januar, 2002 - 22:36:

"Noch mal ganz kurz, wenn ich vorm Richter stehe, und er jetzt sagt das er mir nicht glaubt, der Statsanwalt mir rät den Einspruch zurückzunehmen, dann darf ich das auf keine Fälle mache, da sonst der alte BGB rechtsgültig wird und die Verjährung somit nicht eintritt. Also muß ich auf alle Fälle mein Einspruch aufrechterhalten damit das Urteil des Richters rechtskräftig wird und die Verjährung eintritt. Seh ich das richtig?"

@farendil: auf diesen teil von kalambreses posting hast du nicht geantwortet, würde mich aber auch interessieren. dein schweigen bedeutet hoffentlich nicht zustimmung, ich war nämlich der annahme, daß in solchen fällen die rechtskraft mit dem datum der rückname des einspruches eintritt, und nicht wie kalambrese schrieb, rückwirkend (datum des bgb plus frist) erteilt wird.

andere frage: dafür, daß sein erhöhtes bußgeld auf das normale maß gedrückt wird, braucht er in jedem fall einen richterbeschluß? andere variante ist nicht drin? habe nämlich ähnliches problem. danke im voraus.

By farendil (217.225.243.246) on Samstag, den 26. Januar, 2002 - 18:50:

@tobser: sorry, die passage hatte ich überlesen.
wenn ich den einspruch zurücknehme, wird der bg-bescheid sofort rechtskräftig.


dafür, daß sein erhöhtes bußgeld auf das normale maß gedrückt wird, braucht er in jedem fall einen richterbeschluß?
nein, du kannst dem OA auch einen einspruch mit begründung schreiben. das oa muß diesen prüfen (oder zumindest so tun als ob) und hat dann folgende möglichkeiten:
-das verfahren einzustellen
-einen neuen bg-bescheid mit anderer strafe auszustellen
-dir noch mal einen gleichen bg bescheid zu schicken bzw. dir anderweitig eine frist zur überlegung einzuräumen, ob du deinen einspruch aufrechterhälst.


die frage ist nun, weswegen dein bußgeld erhöht wurde und wie du es senken willst.


kalmbrese muß er zeit schinden, deshalb wird ihm nur der gang vor gericht helfen...

By Kalambrese (194.25.103.254) on Montag, den 28. Januar, 2002 - 11:43:

@Farendil
Angenommen die 2 Jahre sind am 01. März rum, könnte ich nicht dann evt. auch ohne Gricht die Sache regeln? Wenn ich jetzt versuche noch weng Zeit zu schinden mit Meßprotokoll, schulung der Beamten usw. usw. und ende Februar meinen Einspruch noch begründe, dann könnte es doch klappen, oder? Sie müssen dann ja prüfen ob sie
-das verfahren einstellen
-einen neuen bg-bescheid mit anderer strafe ausstellen
-mir noch mal einen gleichen bg bescheid schicken bzw. mir anderweitig eine frist zur überlegung einräumen, ob ich meinen einspruch aufrechterhalte.
Sagen wir jetzt mal, die Begründung des Einspruches trifft am 02 März bei denen ein und sie prüfen diesen. Zu diesem Zeitpunkt sind die 2 Jahre ja dann schon rum und sie müssten mir dann ja zwangsweiße einen neuen BG schicken. Da jetzt die Erhöhung auf über das doppelte ja nur gewesen ist, weil Vorsatz in Verbindung mit 2 Einträge in Flensburg waren, diese aber ja schon verjährt sind, müsste es doch "sehr" viel billiger werden auch wenn der Vorsatz noch besteht. Seh ich das richtig? Besteht da noch eine Frist in der ich den Einspruch begründen muß?

By farendil (217.225.251.7) on Dienstag, den 29. Januar, 2002 - 01:32:

@kalambrese: ja, es könnte klappen. die müssen aber nicht zwingend dich noch mal anschreiben, wenn du es denen begründest - sie können die sache auch gleich ans gericht abgeben.

eine frist zum begründen gibt es nicht. du mußt an sich nicht begründen - wäre aber in deinem fall NACH der tilgungsreife der alten punkte sinvoll.

in der begründung würde ich übrigens auch gegen die erhöhung wegen voreintragungen vorgehen, da diese dann nicht mehr bestehen.


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