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Vollstreckungsankündigung erhalten!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Vollstreckungsankündigung erhalten!
By Matthias (213.191.82.49) on Sonntag, den 20. Januar, 2002 - 22:28:

Am 11.10 2001 kam BG wegen unerlaubten Wenden auf einer Straße (wohl durchgezogene Linie oder Sperrfläche). Ich weiß wer es war und habe Beweise das ich es nicht war (habe zu diesem Zeitpunkt meinen LKW ca. 10-15 KM entfernt beladen, Rollkarte ist Beweisdokument mit Datum und Uhrzeit). Da ich Familienmitglieder nicht verraten muss, habe ich auf den BG nicht reagiert. Am 16.01.2002 wurde nun die Vollstreckungsankündigung geschrieben.

Ich sehe es nicht ein, für andere zu bezahlen, aber auch nicht jemanden zu verraten.

Wie komme ich nun am besten, ohne zu bezahlen, aus dieser Situation raus.

Ich habe nun 14 Tage Zeit zu zu bezahlen.


Danke im voraus

Matthias

By Greatblackbird (145.254.148.40) on Sonntag, den 20. Januar, 2002 - 22:37:

habe ich auf den BG nicht reagiert.

Wenn Du gegen den BG keinen Einspruch eingelegt hast, dann ist er rechtskräftig geworden und somit auch vollstreckbar. Dagegen kannst Du nicht mehr vorgehen.

By Matthias (213.191.82.119) on Montag, den 21. Januar, 2002 - 09:42:

Shit, dann werd ich bezahlen.
Danke
Matthias

By David (62.155.164.43) on Montag, den 21. Januar, 2002 - 13:57:

Überprüfe doch noch mal, ob du den BG überhaupt erhalten hast? Da du ja nicht reagiert hast ist es ja noch möglich, auf Grund von längerer Abwesenheit o.Ä eine Wiedereinsetzung in den Voherigen Stand zu beantragen und dann den Einspruch einzulegen. Bei vernünftiger Begründung hat dies durchaus Chancen, hat bei mir schon mehrfach geklappt.

By Greatblackbird (213.6.153.209) on Montag, den 21. Januar, 2002 - 18:34:

@David
Kannst Du mal ein paar Begründungen nennen?

Wenn die Geldbuße per Vollstreckungsankündigung eingetrieben wird, sind der Ankündigung schon mehrere Mahnungen und Zahlungsaufforderungen vorangegangen, also auch eine Zeit von mindestens zwei Monaten. Auf der Zustellungsurkunde wird auch die Personalausweisnummer des Abholers vermerkt.

By Matthias (213.191.81.64) on Montag, den 21. Januar, 2002 - 21:02:

@David, Greatblackbird:

den BG hab ich erhalten, den hat meine frau angenommen. Mahnungen sind aber nicht eingegangen.
Allerdings werden sehr geringe Mahnkosten aufgelistet: nur € 1,53!

Abwesenheit ist eine schlechte Begründung, weil ich ja ein anderes berechtigtes Ticket in diesem Zeitraum schon bezahlt habe. Das war falschparken mit dem Firmen-LKW. Mein Chef hat natürlich angaben zu meiner Person gemacht und Beweise beigefügt.

Ich weiß nicht mal mehr, ob meine Frau etwas unterschrieben hat. Kommen die BG`s normalerweise per Zustellungsurkunde? Wenn ja, zählt das Ding als zugestellt, egal ob ich Kenntnis von dem Inhalt des Schriftstückes genommen habe. Das steht ja auf der Rückseite der gelben Benachrichtigungskarte.

Ich werd das jetzt bezahlen und die Kohle wieder eintreiben öder als verlusst verbuchen.

Trotzdem vielen dank für den Hinweis mit der Abwesenheit!

Matthias

By Greatblackbird (213.7.144.1) on Montag, den 21. Januar, 2002 - 21:33:

Kommen die BG`s normalerweise per
Zustellungsurkunde?


Ja. Die Behörde muß nachweisen, daß der Betroffene den BG rechtzeitig erhalten hat.

Wenn ja, zählt das Ding als zugestellt, egal ob ich Kenntnis von dem Inhalt des Schriftstückes
genommen habe.


Der BG gilt durch Niederlegung auf dem Postamt als zugestellt und die Einspruchsfrist beginnt mit dem Tag der Niederlegung zu laufen. Kenntnis von dem Inhalt brauchst Du nicht zu erlangen. Allerdings kannst Du auch Einspruch einlegen, ohne den BG abzuholen.

By David (62.156.34.202) on Dienstag, den 22. Januar, 2002 - 10:43:

@GB
Beispiel bei mir: Postbeamte hat Dokument nicht hinterlegt, sondern Vermerk angebracht und in den Briefkasten eingeworfen. Da ich dort nicht mehr gemeldet war (:-), konnte ich das trotz eigentlich eindeutiger Postzustellung abweisen. Die Ersatzhaft für den Strafbefehl habe ich dann nach zwei Jahren an meiner richtigen Adresse erhalten. Die Wiedereinsetzung hat funktioniert und damit der Einspruch. Es hatten sich damit auch alle vorherigen Kosten erledigt. Das Verfahren wurde gegen Zahlung einer GB eingestellt.

Anderer Fall: meine Frau nimmt solche Dinge auch manchmal an. Ich lebe aber für die Behörden getrennt. Daher habe ich einiges nicht erhalten, meine Frau haut meine Post gleich immer in den Eimer (:-). Eine Anfrage nach dem tatsächlichen Wohnort wird von den Behörden ja erst dann gemacht, wenn das Dokument nicht zustellbar ist (also nicht Angenommen wird). Das eröffnet einige Möglichkeiten. In diesem Fall sollte das ein vorläufiger Entzug des FS bis zum anstehenden Gerichtstermin werden.
Das Gerichtsverfahren wurde übrigens eingestellt, und die „Bestrafung“ als Fußgänger für ein halbes Jahr bis zum Gerichtstermin hat wohl nicht geklappt (;-).

Sonst ist ein längerer Auslandaufendhalt (ohne Frau natürlich) für Matthias durchaus möglich. Dazu sollten entsprechende Hotelrechnungen bzw. Reisebuchungen beigelegt werden. Dumm ist nur sein Falschparkticket in dieser Zeit. Aber wenn das in einer anderen Stadt oder Kreis war?? Das muss er dann wohl selbst einschätzen.
Mann sollte dazu sicher auch einen guten Anwalt zu Rate ziehen.

By Greatblackbird (213.6.151.155) on Dienstag, den 22. Januar, 2002 - 19:19:

@David
Wenn der Bescheid nicht an die Wohnsitzadresse geschickt wird, dann ist das klar. Ich dachte, Du hättest eine Argumentation für eine gewöhnliche Zustellung parat. Im übrigen ist egal, wenn Deine Frau für Dich einen Bußgeldbescheid entgegennimmt. Er gilt dann trotzdem für Dich als zugestellt, wenn die Adresse korrekt ist. Das würde auch bei einer Niederlegung gelten.
Woher will man denn Belege für einen Auslandaufenthalt bekommen, wenn man gar nicht im Ausland war, und dann auch noch rückwirkend?


Dumm ist nur sein Falschparkticket in dieser
Zeit.


Das hat überhaupt nichts zu sagen. Auch wenn es von seinem Konto überwiesen wurde, muß er die Überweisung nicht beauftragt haben. Das Ticket wird dem Halter geschickt und das hat eben jemand anderes bearbeitet, der eine Kontovollmacht hat.

By Matthias (213.191.81.135) on Dienstag, den 22. Januar, 2002 - 21:57:

@Greatblackbird:

>>Das hat überhaupt nichts zu sagen.
>>Auch wenn es von seinem Konto überwiesen wurde,
>>muß er die Überweisung nicht beauftragt haben.
>>Das Ticket wird dem Halter geschickt
>>und das hat eben jemand anderes bearbeitet, der
>>eine Kontovollmacht hat.

Mein Chef hat ne Rollkarte mit meiner Unterschrift, Namen usw. beigefügt!
Auch die Seite aus dem Fahrtenbuch (inkl. meiner Daten).

Ich habe die insgesamt € 30,16 inzwischen überwiesen.

Habe daraus aber auch gelernt, werde nie wieder ein BG lange hinausschieben!

Matthias

By traffic (172.179.119.101) on Mittwoch, den 23. Januar, 2002 - 12:11:

@Matthias: Sag mal deinem Chef ruhig mal, daß er nicht verpflichtet ist, Aufklärungsarbeit zu leisten. Welchen Nutzen hat er eigentlich davon? Die Arbeit kann er ruhig den Ermittlern überlassen.

By nicole (213.182.141.215) on Mittwoch, den 23. Januar, 2002 - 14:51:

@traffic
Aufklärungsarbeit leisten
Tja, nur wenn der Chef bei Parkverstössen keine Aufklärungsarbeit leistet, muss er evt. selber zahlen bzw. die Firma als Halterin des Fahrzeuges!

By Markus (172.177.196.132) on Mittwoch, den 23. Januar, 2002 - 15:02:

Stichwort Halterhaftung sehe ich hier auch als Grund für den Chef. Er ist bei Parkverstößen derjenige, der beweisen muss, dass nicht er als Halter, sondern ein anderer gefahren ist. Bei Geschwindigkeitsverstößen oder ähnlichem sollte er allerdings wirklich den Mund halten..., denn da gibt es keine Halterhaftung.

By nicole (213.182.141.215) on Mittwoch, den 23. Januar, 2002 - 15:54:

Richtig! Es könnte aber dann ein Fahrtenbuch rausspringen - und wenn das dann nicht korrekt geführt wirds, gibts dafür eins auf den Deckel!
Also jeweils die möglichen Folgen abwägen ...

By traffic (172.177.177.48) on Mittwoch, den 23. Januar, 2002 - 16:21:

@Markus, nicole: Es handelte sich um den Verstoß des unerlaubten Wendens, also liegt keine Halterhaftung vor. Und das Fahrtenbuch spart sich der Halter, in dem er einfach die Aussage verweigert.

By Greatblackbird (213.7.143.20) on Mittwoch, den 23. Januar, 2002 - 21:13:

@nicole

Tja, nur wenn der Chef bei Parkverstössen keine Aufklärungsarbeit leistet, muss er evt. selber zahlen bzw. die Firma als Halterin des Fahrzeuges!

Das betrifft nur die Verfahrenskosten, nicht aber das Verwarnungsgeld und das nur bei Verstößen im ruhenden Verkehr.

Es könnte aber dann ein Fahrtenbuch rausspringen

Nur, wenn der Halter rechtzeitig von dem Verstoß Kenntnis erlangt (innerhalb von 2 Wochen) und er aussagt, er weiß nicht, wer gefahren ist.

By Matthias (213.191.81.181) on Donnerstag, den 24. Januar, 2002 - 01:10:

Hallo,
was meint Ihr wohl warum ich Fahrtenbuch führen musste (ich arbeite nicht mehr für diesen Veräter).
Das hat der schon öfter durchgezogen und hat die Nase jetzt gestrichen voll davon.

@Markus:
Ich hab die Aussage verweigert, ich habe allerdings veräumt, es denen zu sagen!

Matthias

By Matthias (213.191.81.181) on Donnerstag, den 24. Januar, 2002 - 01:13:

Achja, die Tachoscheibe hat er auch (Kopie) mitgeschickt. Das war alles nicht hilfreich für mich!

Es ist inzwischen beglichen und ich habe daraus gelernt!!!


M.

By Matthias (213.191.81.181) on Donnerstag, den 24. Januar, 2002 - 01:15:

Hoppla, das letzte posting kann falsch verstanden werden: Was der ehemalige Chef gemacht hat, war nicht hilfreich.

Matthias

By Greatblackbird (172.177.204.46) on Donnerstag, den 24. Januar, 2002 - 16:18:

@Matthias

Hallo, was meint Ihr wohl warum ich Fahrtenbuch führen musste

Warum denn? Ich vermute mal, die Behörde hat die Auflage gemacht (man kann`s ja mal probieren, es gibt immer noch welche, die darauf reinfallen) und Dein Chef ist nicht dagegen vorgegangen, weil er nicht wußte wie.
Wenn er Dich nun zur Führung des Fahrtenbuches verdonnert hat, dann hättest Du das Fahrtenbuch regelmäßig verschwinden lassen und jedesmal eine Verlustbescheinigung von der Polizei holen können.
Somit ist der Beweis vernichtet und dafür gibt es nicht einmal eine Strafe.

By Matthias (213.191.81.60) on Donnerstag, den 24. Januar, 2002 - 21:07:

@Greatblackbird:
Als "normal" gebildeter Mensch ist es nicht immer einfach durch den Dschungel an Gesetzten, Auskünften usw. durchzusteigen! Ich mit meiner zwar überdurchschnittlichen Realschule verstehe zwar vieles, aber alles kann man als Nichtfachmann nicht verstehen oder wissen. Ich gehe im Allgemeinen keiner sachlichen Diskussion aus dem Weg, aber bei den Polizeibeamten/Behörden bin ich halt immernoch vorsichtig.
Auch habe ich nicht die geduld wegen jedem Scheiß gegenan zu gehen. Ich habe schon Argumente gehört, da kann man sich nur an den Kopf fassen!

Matthias

By Greatblackbird (213.6.151.236) on Donnerstag, den 24. Januar, 2002 - 21:33:

@Matthias

Sorry, aber anscheinend hast Du mein Posting falsch aufgefaßt. Es war nicht meine Absicht, Dich anzugreifen. Natürlich muß niemand alle Gesetze kennen. Dann wäre dieses Forum überflüssig. Zumal würde das ja nicht Dich, sondern Deinen Chef betreffen. Er hätte sich gegen die Auflage wehren müssen. Im übrigen ist niemand unnormal, weil er sich auf einem Gebiet etwas besser auskennt. Leider fehlen vielen Verkehrsteilnehmern die nötigen Tricks, deshalb können die Behörden damit ja auch soviel Geld eintreiben und die Finanzlöcher füllen.


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