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Die neueste Schnapsidee des Justizministeriums....

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Off-Topic: Die neueste Schnapsidee des Justizministeriums....
By Rainer G. (212.185.249.124) on Sonntag, den 20. Januar, 2002 - 14:20:

Hallo,

Habe vorgestern in einem Plakat der CDU gelesen, daß unsere Justizministerin ein Gesetz durchbringen will, nachdem bei Verkehrsunfällen auch die Haftpflichtversicherung des Nichtschuldigen grundsätzlich mitzahlen soll.
Wenn wir schon soweit sind, dann frage ich mich, was überhaupt noch der Sinn von Versicherungen sein soll. Das Gesetz soll dieses Frühjahr schon verabschiedet werden.
Bin nur gespannt, wann dann die erste Klage gegen die BRD kommt um das Gesetz wieder zu Fall zu bringen.
Wer hat hierüber schon näheres erfahren?

MfG
Rainer G

By farendil (217.235.56.23) on Sonntag, den 20. Januar, 2002 - 14:45:

@rainer: grundsätzlich soll bei unfällen die betriebsgefahr des fahrzeugs (i.d.r. 25%) angerechnet werden, wenn DU nicht beweisen kannst, daß der unfall für dich unvermeidlich war.

das ganze wird also in richtung höhere gewalt abgestellt - oder anders ausgedrückt: man geht davon aus, daß auch für einen IDEALFAHRER der unfall nicht zu vermeiden gewesen wäre.


die folge:
-beim unfall gehen i.d.r. beide unfallgegener in ihrer haftpflichtversicherung nach oben (sf-klasse)
-du wirst (wenn du nicht einen guten gutachter und eine gute werkstatt hast) einen teil deines eigenen schadens selber tragen müssen.


die rechtliche lage sieht so aus, daß noch nichts definitiv entschieden ist. aber die legislative arbeitet unaufhörlich darauf hin.
allerdings beginnt sich langsam widerstand dagegen zu regen.
-siehe auch das plakat.. - wo war das eigentlich und was war das für ein plakat??

By Rainer G. (212.185.249.122) on Sonntag, den 20. Januar, 2002 - 18:45:

@farendil,

zu dem Plakat:
Ich müßte nochmals in unserem Wohnort nachsehen. Es hing im Schaukasten der CDU. Habe es zufällig beim Einkaufen gesehen.

Zu der Situation: mir ist vor ein paar Jahren mal eine Dame hinten aufgefahren und hat mich noch auf das vorausfahrende Fahrzeug aufgeschoben. War an einer Ampel, nachdem grün wurde und nach wenigen Metern die Kolonne nochmals halten mußte. Ich sehe in solch einem Fall keinerlei eigenes Verschulden und auch ein möglicher Vorwurf, daß der Unfall für mich unvermeidlich gewesen wäre scheint mir da nicht stichhaltig. Ich hatte das ganze sowieso über meinen Anwalt abgewickelt und die Verursacherin hat auch die volle Schuld zugewiesen bekommen.

Mfg
Rainer G

By farendil (217.235.56.23) on Sonntag, den 20. Januar, 2002 - 18:56:

@rainer: in dem fall solltest du auch nach der neuen, geplanten rechtssprechung glück haben, daß du aufgeschoben wurdest, beweist zweierlei:
1: du mußtest wirklich abbremsen
2: du mußtest so stark/so weit abbremsen, konntest deinem hintermann also nicht mehr platz "geben".

nach der geplanten änderung könnte es aber schon anders aussehen, wenn du nicht aufgeschoben worden wärst und der vordermann nicht angehalten hätte.


Ich hatte das ganze sowieso über meinen Anwalt abgewickelt
wieso gehen leute immer bei völlig klaren rechtslagen und ohne daß die versicherung "rumzickt" zum anwalt?

By Thüringer Bratwurst (217.82.244.89) on Sonntag, den 20. Januar, 2002 - 20:00:

"wieso gehen leute immer bei völlig klaren rechtslagen und ohne daß die versicherung "rumzickt" zum anwalt?" Weil dies ganz im Sinne der Anwaltschaft ist - finde ich aus arbeitstechnischen Zukunftsfragen auch gut so ;). Nein, im Ernst scheint dies eher auf die günstigen Rechtsschutzvers. zurückzuführen sein...

Eine recht interessante Haftungsregel liegt auch bei sogen. Massenkaramboulagen vor: Hier muss der Betroffene grunds. seinen vorderen Schaden selbst begleichen und bekommt nur den hinteren ersetzt - es sei denn, er kann zweifelsfrei darlegen, dass er bereits stand.

Vielleicht ist doch eine Überlegung bezüglich des Police Pilot Systems wert. Zumindest in unserem RKW (Zivizeit) hatte dieser unschlagbare Argumente geliefert. Wir fuhren mit Blaulicht/Sirene über die Kreuzung und mit 30 mitten in einen dummen Porschefahrer. Der hatte nichts besseres im Sinn, als danach mit Zeugen (Mitfahrer + zufällige "Passanten"!) zu behaupten, dass wir keine Sirene angeschaltet hätten.

Vor Gericht hatten diese aber einen sehr milden Richter, der nach den Ausführungen des Gutachters keinen Meineid feststellen ließ, sondern lediglich sagte, dass sich die drei Zeugen wohl unabhängig voneinander geirrt hätten. Seltsam nur, dass sich die "Passanten" und der Kläger nach dem Richterspruch recht gut kannten - verloren hatten sie trotzdem...

By M.P. (213.23.43.42) on Sonntag, den 20. Januar, 2002 - 22:55:

@Thüringer Bratwurst:
"Vor Gericht hatten diese aber einen sehr milden Richter"
Schade, so lernen das die Leute nie...

By farendil (217.235.56.23) on Montag, den 21. Januar, 2002 - 00:33:

@thüringer: finde ich aus arbeitstechnischen Zukunftsfragen auch gut so ;).
naja, mal sehen, was du sagst, wenn du einen bagatellschaden aus eigener tasche bezahlen willst (schadensrückkauf), um nicht hochgestuft zu werden und der gegner das so teuer als möglich macht...

im übrigen braucht man sich nicht zu wundern, wenn die versicherungen immer öfter zickig reagieren, wenn man versucht einen schaden normal und ohne anwalt zu regulieren.
die denken wahrscheinlich man hat erstens null ahnung und zweitens keine rechtsschutz...

By Grobi (217.85.39.30) on Montag, den 21. Januar, 2002 - 01:37:

Man könnte fast meinen, daß die Versicherungen selbst dieses Gesetz forcieren! Ein schöner Grund um mal wieder die Prämien "anzupassen"...

Grobi


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