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Unfallflucht

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Unfallflucht
By Markus (62.155.205.166) on Sonntag, den 20. Januar, 2002 - 12:23:

Moin!

Bei uns gab es gestern abend auf der Landstrasse zum nächsten Dorf einen Unfall. Beteiligt war aber nur ein BMW der ziemlich übel durch den Graben gefetzt ist. Dabei hatte er viel Dreck und auch Fahrzeugteile auf die Fahrbahn geschleudert. Das Auto wurde in einem Feldweg abgestellt und Öl lief aus. Der Fahrer hat sich entfernt. Die Polizei war dann da und konnte es gar nicht glauben. Was passiert mit dem Fahrer, wenn Sie Ihn finden?

Straftat? 7 Punkte? Entzug des Führerscheins?

ciao!

By farendil (217.235.56.23) on Sonntag, den 20. Januar, 2002 - 12:45:

@markus: schwierig. es wurde ja kein anderer geschädigt. sobald aber auch nur ein begrenzungspfahl gefällt wurde, ist es fahrerflucht.

aber keine bange, das liegenlassen der fahrzeugteile auf der fahrbahn wird schon teuer genug. je nach örtlicher situation kann es bis zu einer straftat (gef. eingriff in den straßenverkehr) gehen.
und das auslaufende öl kann auch ganz schnell sehr teuer werden.

By Markus (62.224.196.238) on Sonntag, den 20. Januar, 2002 - 13:24:

er hat einen leitpfosten "geköpft". die hälfte steckt noch in der erde, das obere teil lag gegenüber auf der anderen strassenseite. damit wird es wohl sachbeschädigung sein.

--> fahrerflucht.

By Thüringer Bratwurst (217.82.244.89) on Sonntag, den 20. Januar, 2002 - 17:30:

Wesentlich schwerwiegender dürfte da wohl der Ölverlust und der damit verbundene Einsatz der örtlichen Feuerwehr sein - das macht locker eine Rechnung von über 500€.

Im schlechtesten Falle verlangt dessen Haftpflicht einen Selbstbehalt - aber evtl. hat der Fahrer ja die Polizei erst später informiert (nicht jeder hat ein Handy...)

By Markus (149.225.132.118) on Sonntag, den 20. Januar, 2002 - 18:28:

Glaube ich kaum, meine Schwester kam an der Unfallstelle um 22 Uhr vorbei. Als ich um 22:30 Uhr bei der Polizei anngerufen habe, war meine erste Frage, ob Sie von einem Verkehrsunfall an der besagten Stelle wissen würden. Nein war die Antwort und daraufhin wurden 2 Streifenwagen losgeschickt.

By Tobi (217.224.174.217) on Sonntag, den 20. Januar, 2002 - 20:46:

@farendil:
aber bei fahrerflucht muss es doch auch unterschiede geben, oder?
wenn man einen begranzungspfahl umfährt und abhaut ist es doch was ganz anderes, wie wenn man einen menschen anfährt und abhaut.

By farendil (217.235.56.23) on Montag, den 21. Januar, 2002 - 00:44:

@tobi: über die höhe der strafe entscheidet der richter.
die richtet sich nicht nur nach den folgen, sondern auch nach dem vorleben des beschuldigten, nach dem einkommen, der einsicht etc.
die anzahl der punkte ist IMMER gleich.

beim menschen kämen dann u.a. noch mindestens fahrlässige KV hinzu, evtl auch noch unterlassene hilfeleistung etc.

By Goose (80.135.110.37) on Montag, den 21. Januar, 2002 - 01:13:

weiterhin wird bei einer Flucht mit einem Fremdschaden über 1500.-- € oder einer verletzten Person der Führerschein des Verursachers, wenn dieser zeitnah ermittelt wird, idR direkt sichergestellt / beschlagnahmt.
Bei geringerem Sachschaden ohne Verletzte wird dieses nicht gemacht.

Gruß
Goose

By N.N. (195.37.128.1) on Montag, den 21. Januar, 2002 - 12:33:

@Goose

"Wenn dieser zeitnah ermittelt wird" - ja, wenn...

Eine Verkehrsunfallflucht besagt nun zunächst einmal, daß der Verantwortliche nicht sofort an der Unfallstelle zu ermitteln war - sonst wäre es nämlich keine solche. Nun hat man also den klassischen Fall - es ist etwas mehr oder weniger Folgenschweres passiert, der Fahrer und/oder das Auto des Verursachers ist weg. Vielleicht hat noch jemand das Auto gesehen oder sich das Kennzeichen notiert. Wie häufig liegt aber überhaupt eine detaillierte und verläßliche(!) Fahrerbeschreibung vor?

Den Halter des Kfz kann mal dann möglicherweise ermittelt, vielleicht auch das Auto auf Unfallspuren besichtigen. Der Rückschluß "Halter gleich Fahrer" ist jedoch grundsätzlich unzulässig. Der Halter schweigt, wozu er auch berechtigt ist, verwickelt sich also gar nicht erst in Widersprüche hinsichtlich Kfz-Benutzung, Alibi zum Tatzeitpunkt, mögliche andere Fahrer usw. Einer Anfertigung von Photos zwecks Vorlage an Zeugen stimmt er ebenso nicht zu.

Worauf würde bei so einer (wohl typischen) Beweislage der erforderliche "dringende Tatverdacht" und damit die Beschlagnahme des Führerscheins beruhen können? Oder ist es nicht viel eher so, daß es zumeist diejenigen trifft, die in solchen Situationen zu auskunftsfreudig sind ("bin damals zwar gefahren, habe aber nichts gemerkt" usw.)?

Übrigens, da Du den Personenschaden ansprichst: bei dem Wort "Unfallflucht" denkt der Normalbürger zumeist an diejenigen moralisch verachtenswerten Fälle, wo jemand einen seiner Mitmenschen über den Haufen fährt und sich nicht weiter um den Verletzten kümmert. Dieses wäre jedoch bereits unter ganz anderen Gesichtspunkten strafbar (unterlassene Hilfeleistung).

By dagegen (134.147.103.18) on Mittwoch, den 23. Januar, 2002 - 13:49:

"Zu auskunftsfreudig" ist leider richtig. Bin mal per Mitfahrgelegenheit bei einer Frau mitgefahren, die hat mir erzählt, die Polizei hätte sie mal angerufen, ob sie vor einem Jahr da und da hergefahren wäre. Sie sagt ja und kriegt dafür vom Richter den Führerschein abgenommen. Angeblich(!) hat sie nichts mitgekriegt...


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