Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

EILT. Bitte überzeugt meine Freundin -BITTE!!- Alberto Methode

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: EILT. Bitte überzeugt meine Freundin -BITTE!!- Alberto Methode
By moviegeili (217.88.123.168) on Samstag, den 19. Januar, 2002 - 01:43:

Hallo, ich habe vor ein paar Wochen gepostet, finde aber trotz Suche den Thread nicht mehr, deshalb dieser neue... ICH BITTE ÙM ÜBERZEUGENDE HILFE.

Ich wurde am 31.10.01 mit 25 über 50 geblitzt (also 75). KFZ Halter ist meine Freundin. Wir wohnen nicht zusammen, mich kennt in Ihrer Nähe niemand, sie war vorher noch nicht auffällig und ich bin alleine gefahren.

Den Anhörungsbogen hat sie mit dem Vermerk "Ja, ich war s" zurückgeschickt (Also meine Freundin war Fahrerin an diesem Tage laut Anhörungsbogen).

Der Bußgeldbescheid mit Datum vom 19.12.2001, zugestellt durch Niederlegung am 11.01.2002 liegt nun vor mir, und ich versuche sie gerade davon zu überzeugen, dass sie bitte schreiben soll, dass sie es sich anders überlegt hat, bzw, sich damals beim Ausfüllen des Anhörungsbogen geirrt hat, und nun nach erneutem Durchsehen ihres detailliert geführten Terminkalenders zum Schluss gekommen ist, dass sie am 31.10.2001 nicht gefahren ist.

Ich bitte Euch nun, das wahrscheinliche weitere Vorgehen der Behörde entsprechend Euren Erfahrungen zu schildern. Sie hat insbesondere Angst davor ein Fahrtenbuch, oder gar den Punkt zu kassieren. Könnt Ihr BITTE !!!!! meine Freundin von der Alberto Verfahrensweise überzeugen und zu ihrer Beruhigung die weiteren von mir zu veranlassenden Schritte noch einmal posten ? Bitte. Sie glaubt MIR nämlich nicht. Dabei habe ich doch (bis auf das zu schnelle Fahren) alles richtig gemacht, oder?

DANKE

By farendil (217.235.61.142) on Samstag, den 19. Januar, 2002 - 10:52:

was faselst du denn hier von der alberto-methode??? völliger unsinn in deiner situation!

deine freundin kann eigentlich machen, was sie will, da die verjährung gleich rum ist und sie dich nicht kriegen, da du dort nicht gemeldet bist.

also, das einzige, was ise tun muß, ist innerhalb von 14 tagen nach der zustellung EINSPRUCH einzulegen. - ansonsten ist der bg-scheid rechtskräftig!
der einspruch sollt per einschreiben oder mindestens per fax rausgehen.

sie soll einspruch einlegen und einfach mal daß meßprotokoll anfordern (oder den eichschein des gerätes).

beim nächsten schreiben der behörde (was wohl nach dem 31.01. eintrifft) erklärt sie einfach, daß sie es nicht war. (hat im terminkalender nachgesehen etc.)


das wars schon.
mehr ist nicht und mehr passiert nicht.

By Greatblackbird (145.254.149.117) on Samstag, den 19. Januar, 2002 - 12:58:

Sie hat insbesondere Angst davor ein Fahrtenbuch,

Das braucht sie wirklich nicht zu haben, dafür müssen noch ganz andere Verraussetzungen erfüllt sein. Eine Voraussetzung, die die Behörde fast nie einhält, ist, daß an den Fahrzeughalter innerhalb von 2 Wochen nach der Tat ein Anhörungsbogen übersandt werden muß, ansonsten braucht man sich nicht mehr erinnern, wer das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt geführt hat und die Fahrtenbuchauflage ist hinfällig.

By N.N. (195.37.128.1) on Samstag, den 19. Januar, 2002 - 14:12:

@gb

Das geht sogar noch ein Stück weiter. Die Behörde hat im Bedarfsfall nachzuweisen, daß dem Halter der Anhörungsbogen innerhalb der genannten Frist tatsächlich zugegangen ist. Wenn dieser nur mit gewöhnlicher Post verschickt worden ist, dürften sich hier ganz erhebliche Beweisschwierigkeiten auftun.

Hier nachzulesen

By Greatblackbird (145.254.148.23) on Samstag, den 19. Januar, 2002 - 17:31:

@N.N.

Da hast Du Recht. Ich wollte das aber hier nicht ein weiteres Mal ausweiten, schließlich hat dieses Forum eine Suchfunktion und das Thema wurde schon mehr als oft diskutiert.

By moviegeili (217.230.174.162) on Montag, den 21. Januar, 2002 - 01:37:

Also danke erst mal, dass Ihr mich nicht hängen lasst. Die Angst wegen des Fahrtenbuchs kann ich ihr jetzt, glaube ich, schon nehmen.

Ich werde für sie jetzt also ein Schreiben aufsetzen und darin WIDERSPRUCH gegen den BuGeBe einlegen.

Genügt es, folgendes als Widerspruchsschreiben zu formulieren:

" Dem Bussgeldbescheid widerspreche ich. Zur im BuGeBe angegebenen Tatzeit war ich nicht Fahrzeugführerin. "

reicht das, oder ist das zu flach?

Es war, glaube ich, ein FrontBlitzer. Sollte ich das mit dem Eichschein bzw. mit dem Messprotokoll schreiben? Ich weiss nämlich nicht, wovon ich hierbei rede. Ich will mich nicht um meinen/ihren Hals reden.

Wäre es gut, wenn sie die Behörde JETZT schon darauf hinweist, dass sie gar nicht gefahren ist und auch nicht mehr weiss, wer Fahrer am 31.10.01 war !? Oder unterbricht dann womöglich die Verjährung gegen mich?

Ich kann ja auch nicht mehr lange warten, weil der BuGeBe doch am 11.01.2002 als zugestellt galt und meine Freundin jetzt bis zum 25.01.2002 (14 Tage) geantwortet haben muss, richtig?

Bitte helft doch noch mal (abschliessend).

danke

By klausk (217.5.91.109) on Montag, den 21. Januar, 2002 - 05:13:

Hallo moviegeili,
Widerspruch ohne Begründung. Soll die Behörde selber auf den Fehler kommen.
Schick den Brief per Einschreiben.

Grüße
Klaus

By farendil (217.235.48.199) on Montag, den 21. Januar, 2002 - 10:26:

@klausk: genau! einfach nur den ersten satz von moviegeili...

man könnte natürlich noch hinschreiben:
ich bitte um übersendung einer kopie des meßprotokolls.

so denken die (hoffentlich), daß sie noch gegen die richtige ermitteln (was aber niemand gesagt hat).

By Greatblackbird (213.6.153.209) on Montag, den 21. Januar, 2002 - 18:55:

@moviegeili

Ich halte es auch noch für etwas verfrüht, die Katze schon aus dem Sack zu lassen. Einspruch einlegen ohne Begründung oder das Meßprotokoll anfordern. Nach einer Reaktion noch um Übersendung des Fotos bitten und dann entweder feststellen, daß es gar keine weibliche Person ist oder feststellen, daß das Foto nicht verwertbar ist, weil nicht gelungen. Ich denke aber, letzteres ist der Fall, sonst wäre Deine Freundin nicht direkt beschuldigt worden.

By moviegeili (217.88.116.69) on Montag, den 21. Januar, 2002 - 19:17:

@ gbb

Ich kenn mich noch nicht so gut im Verwaltungsverfahrensgesetz aus, aber könnte es nicht passieren, dass der Widerspruch abgewiesen wird, weil er unbegründet ist, wenn ich gar nix hinschreibe?

Sollte ich ohne Widerspruch die Behörde anschreiben und das Messprotokoll und das Foto anfordern, würde dann der BuGeBe nicht gegen meine Freundin am 25. schon wirksam werden?

Was kann denn nachteiliges passieren, wenn ich jetzt nur "Widerspruch gegen BuGeBe" schreibe? Ist es übrigens ein Einspruch oder Widerspruch den ich da einlegen sollte :-o ??

Danke schon mal im voraus.... Ich werd s besimmt noch irgendwie pünktlich schaffen, die haben auch einen Nachtbriefkasten :-)) *hoff!!

By Franky (172.178.49.130) on Montag, den 21. Januar, 2002 - 20:27:

Achtung mit dem Bild! Nur weil Deiner Freundin die Tat vorgeworfen wurde, bzw. sie als "Täter/in" angeschrieben wurde, heißt das noch nicht, daß das Bild nix geworden ist.

Den absolut gleichen Fall hatte ich auch schon mal. Ich bin mit dem Auto meiner Freundin geblitzt worden. Nix wildes, aber ich hab' dann meiner Freundin gesagt, sie solle das Bild anfordern. Ich dachte auch, daß das Bild nicht eindeutig wäre (und um Zeit zu schinden).

Was dann kam war ziemlich heftig: Die Herren im grünen Anzug standen ca. 2 Wochen später vor Ihrer Tür (ohne Anmeldung) und hatten das Bild dabei. Das Bild war, laut meiner Freundin, einwandfrei. Hatte fast Passbild-Qualität. Erst hatte sie noch abgestritten den Fahrer zu kennen. Aber letztlich haben die meine Freundin so lange bearbeitet, bis Sie dann nachgegeben hat.

Und die Moral von der Geschicht: Besser nicht nach dem Bild fragen! Die sind schneller bei Deiner Freundin als Du denkst!

By Greatblackbird (213.7.144.1) on Montag, den 21. Januar, 2002 - 21:23:

@moviegeili

aber könnte es nicht passieren, dass der
Widerspruch abgewiesen wird, weil er unbegründet ist, wenn ich gar nix hinschreibe?


Nein, das kann nicht passieren. Du erklärst Dich lediglich mit dem BG nicht einverstanden. Es ist Sache der Behörde, Dir den Vorwurf zu beweisen.

Sollte ich ohne Widerspruch die Behörde anschreiben und das Messprotokoll und das Foto anfordern, würde dann der BuGeBe nicht gegen meine Freundin am 25. schon wirksam werden?

Da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt. Es sollte natürlich heißen "Einspruch einlegen ohne
Begründung bzw. gleich mit dem Einspruch das Meßprotokoll anfordern". Danach um Übersendung des Fotos bitten.

Was kann denn nachteiliges passieren, wenn ich jetzt nur "Widerspruch gegen BuGeBe" schreibe?

Wenn Du keine Begründung reinschreibst, folgt vielleicht noch eine Aufforderung, daß man Dir nochmals Gelegenheit gibt, sich zu äußern, oder das Verfahren wird gleich an die Staatsanwaltschaft abgegeben.

Ist es übrigens ein Einspruch oder Widerspruch den ich da einlegen sollte :-o ??

Das ist beides dasselbe. Widerspruch wird erhoben und ein Einspruch wird eingelegt.

@Franky

Die Herren im grünen Anzug standen ca. 2 Wochen später vor Ihrer Tür (ohne Anmeldung) und hatten das Bild dabei.

Das ist eine völlig normale Reaktion, auch wenn das Bild nichts geworden ist. Wenn sie nicht weiterkommen, dann wird das eben so probiert. Jeder ist selbst Schuld, wenn man den grünen Männchen dazu Rede und Antwort steht. Als Betroffener hat man das Recht, die Aussage zu verweigern und auf Zeugenbefragungen braucht man vor den Grünen keine Angaben machen. In diesem Fall sind nur noch ein paar Tage zu überbrücken, dann ist es für moviegeili verjährt.

By moviegeili (217.225.7.146) on Dienstag, den 22. Januar, 2002 - 01:18:

@ alle von Euch, besonders GBB.

Also danke für die Resonanz, ich komme mir hier besser aufgehoben vor als daheim :-)

Morgen wird meine Freundin ein Widerspruchsschreiben aufsetzen, in dem sie lediglich dem BuGeBe widersprechen wird, also OHNE Begründung.

Dann sollte ich ja raus sein, weil der 31.01.2002 eintritt, bevor die sich melden.

Ich würde jetzt am liebsten wild postulieren, was dann noch so alles passieren könnte und evtl. wird, aber das würde Euch bestimmt nur langweilen. Deshalb hoffe ich, dass ich noch mal auf Euch zählen darf, wenn ich eine Rückmeldung bekomme.

Ahh, noch was... Meie Freundin zittert schnell mit den Nerven. Sollten also grüne Menschen bei ihr vor fer Tür stehen,
1. was darf sie sagen,
2. was muss sie denen sagen und
3. was sollte sie auf gar keinen Fall sagen?
4. Und bei einer Hauptverhandlung?

CU

movie

By farendil (217.235.61.137) on Dienstag, den 22. Januar, 2002 - 01:39:

@movigeili:

1: als was wollen sie mich vernehmen?

wenn antort=als betroffene, dann: ich verweigere die aussage.

wenn antwort=als zeugin, dann: sollte der staatsanwalt mich vorladen, erscheine ich selbstverständlch.

2: ihre personalien

3:ALLES andere als 1. +2.!!!!!!!!!!!

4: wird nicht passieren, weil die iregndwann selber sehen, daß auf dem foto ein mann und sie eine frau ist.

By Alberto (62.224.97.203) on Dienstag, den 22. Januar, 2002 - 15:50:

Und dann ganz ruhig und cool verhalten!!!
Das sicherste ist: Nie etwas aussagen!!!
Man ist dazu schlichtweg nicht verpflichtet. Denn sie kommen zur Freundin, wenn überhaupt, um sie als "Betroffene" zu vernehmen. Das bedeutet automatisch: Aussageverweigerungsrecht!! Man hat schließlich nicht die Pflicht, der Polizei bei der Aufklärung von Taten zu helfen, die einen womöglich selbst in Beeinträchtigungen bringen könnten. Das ist deren Job!!

Eines kann der Polizist nie: Einen Betroffenen plötzlich in einen Zeugen - mit Aussagepflicht umwandeln! Das kann nur ein Richter oder Staatsanwalt - und dies nur schriftlich - mit Begründung.

Also ist der klassische Fall: Einspruch - ohne Begründung. Allerdings wäre es etwas einleuchtender und "einschläfernder", wenn man als Begründung angibt: "Ich will erst meinen Anwalt befragen.

Das hat den großen Vorteil, daß die daraus ein gewisses Eingeständnis der Fahrereigenschaft herauslesen, was allerdings später keineswegs eintrifft.

Das einschläfernde Moment liegt darin, daß eigentlich ein normaler Bürger, der nun Probleme auf sich zukommen sieht, sein heil in dem Gespräch mit einem Anwalt sucht. Das aber macht man ja nur, wenn man tatsächlich (wegen der Kosten) Angst hat, nun bestraft zu werden. Ergo müßte man eigentlich der Täter gewesen sein.

War ich nicht der Täter, könnte ich dies ja sofort hinschreiben - als Begründung, denn dann wäre ich ja fein raus.

Das jedoch darf ich keinesfalls tun, wenn ich den wahren Täter durch Erreichen der Verjährung schützen möchte.

Da lautet das Motto: Je länger die glauben, ich sei es gewesen, desto besser für den Täter.

Ich selbst kann nie bestraft werden, denn... ich habe es ja nie zugegeben (Ansonsten bei Bußgeldbescheid: sofortige Rechtskraft - ohne weitere Einlassungsmöglichkeit).... und... ich bin ja nicht auf dem Foto, folglich kann man mir nie etwas anhängen!!!

Also - nur Mut, es klappt schon.

By dagegen (134.147.103.18) on Mittwoch, den 23. Januar, 2002 - 14:48:

Widerspruch unbedingt per Einschreiben verschicken! Die haben bei mir schon mal einen falschen Eingangsstempel draufgemacht. Ich musste mit der Zustellbestätigung beweisen, dass deren Eingangsstempel falsch war!!

Und am besten zwei Tage vorher abschicken (Postlaufzeiten) und zeitgleich vorab per Fax.

By Greatblackbird (213.7.143.20) on Mittwoch, den 23. Januar, 2002 - 21:21:

@dagegen

Den Einspruch per Fax zu schicken reicht völlig aus. Der Sendebericht genügt als Nachweis für den rechtzeitigen Eingang.

By Alberto (62.224.100.37) on Freitag, den 25. Januar, 2002 - 15:01:

Keineswegs, mein Lieber!
Das mag funktionieren, so lange alles gut geht. Wehe aber, das Fax ging dort irgendwie verloren - dann kommst du mit deinem Sendenachweis...... was sagt dieser denn aus? Nur eines: Daß´du an diesem Tage zu dieser Uhrzeit an dieses Faxgerät - ein Blatt Papier geschickt hast. Aber - was da drauf stand? Das weiß kein mensch.
Nun geht es ja darum, daß die nicht gerne Fehler nachgewiesen bekommen. Deshalb werden sie schon dir die Beweislast aufbürden...

Nun wirst du sagen, das gleiche ist es ja mit Einschreiben-Rückschein. Da kann ja auch nur ein leeres Blatt drin sein.

Stimmt, aber davon wird eben nicht ausgegangen, sondern dies ist der immer noch gültige rechtsverbindliche amtliche Weg. In diesem falle müßte die Behörde den beweis antreten, daß es wirlich ein leeres Blatt war, das dann mindestens einen Eingangsstempel haben müßte - und einen Briefumschlag - mit der Zustellnummer.

By Greatblackbird (213.6.155.215) on Freitag, den 25. Januar, 2002 - 19:10:

@Alberto
Das Fax und der Sendebericht reichen aus. Das Faxgerät ist ein zulässiges und zeitgemäßes Kommunikationsmittel und die Behörde ist genauso nachweispflichtig wie bei einem Einschreiben. Der Betreiber des Gerätes hat Sorge dafür zu tragen, daß das Gerät fünktioniert, wenn er die Möglichkeit unterbreitet hat, mit dem Gerät zu kommunizieren. Notfalls kann auch Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragt werden. Theoretisch kann man einen Einspruch auch per Email schicken, mit der Empfangsbestätigung als Nachweis. Nur funktioniert das nicht bei allen Servern.

By moviegeili (217.230.179.25) on Sonntag, den 27. Januar, 2002 - 17:44:

Ich hab den widerspruch per Nachtbriefkasten übermittelt. Eine Nacht vor Fristablauf.

Mal sehen, was jetzt wird...

By dagegen (134.147.103.18) on Montag, den 28. Januar, 2002 - 15:26:

Man kann natürlich auch persönlich vorbeigehen. Das spart richtig Geld, wenn's in der Nähe ist. Gleich eine Kopie mitnehmen und Empfang darauf bestätigen lassen und alles ist 100% sicher.

By moviegeili (217.230.188.104) on Montag, den 28. Januar, 2002 - 17:42:

naja, in meinem fall wollte ich davon absehen, dort selbst vorstellig zu werden. schliesslich haben die ja ein foto von mir :-)

(hätte wahrscheinlich niemand gemerkt, ich weiss, aber trotzdem)

By moviegeili (217.88.119.122) on Mittwoch, den 6. März, 2002 - 00:02:

gibt es diesen Thread noch??

By moviegeili (217.88.119.122) on Mittwoch, den 6. März, 2002 - 00:19:

Hallo zusammen, es gibt Neuigkeiten und ich bericht4e davon, wie versprochen.

Leider sind es SCHLECHTE NEUIGKEITEN. Meine Freundin hat heute eine MAHNUNG bekommen. Sie soll das fällige Geld bald einzahlen.

Sie hat den Widerspruch, wie beschrieben, fristgerecht in den Nachtbriefkasten eingeworfen und konnte sich das aber nicht schriftlich bestätigen lassen, weil dort kein Pförtner o.ä. anwesend war. Eine Angestellte oder Beamtin meinte aber, sie könne den Brief dort einwerfen, das genüge. Der Name der Frau ist leider nicht bekannt.

Kann das alles jetzt zu einem Problem werden? Meine Freundin geht mir an die Gurgel!! :-(

Könnt Ihr bitte noch mal kreativ werden und mir sagen, was ich machen soll?

Ich dachte so an ein Schreiben von wegen, "Der Widerspruch wurde von mir fristgerecht im Beisein eines Zeugen in Ihren Nachtbriefkasten eingeworfen..."

Was meint Ihr dazu?

Danke-moviegeili

By farendil (217.85.225.112) on Mittwoch, den 6. März, 2002 - 09:32:

@moviegeili: lege einfach nur gegen die mahnung widerspruch ein. als begründung würde ich nur hinschreiben:
der widerspruch ging ihnen fristgerecht zu.

By S. Gonzales (193.194.7.77) on Mittwoch, den 6. März, 2002 - 11:06:

No Panic,
haben Sie bei mir auch so gemacht obwohl der Anwalt auch schon Wiederspruch gegen den ersten Zahlungsbefehl eingelegt hatte.
Es kommt trotzdem ne Mahnung. Ist vermutlich Taktik und soll einschütern, bzw die leeren Kassen füllen. Für die Mahnung verlangen sie nähmlich locker 15 EURO und ausspucken und verschicken tut es der Computer. Da freut sich das Staatssäckel bei so billig gemachter Kohle.

Erst wenn ein Mahnbescheid vom Amtsgericht kommt, wird die Sache interessant.

Also, genau so machen wie Farendil gesagt hat vielleicht mit nem kleinen "Einwurfeinschreiben" :-) alter Sparefroh.

Gruss

S.G

By moviegeili (217.225.8.104) on Mittwoch, den 6. März, 2002 - 18:47:

ok, guys, danke erst mal für die beruhigenden Worte. Ich habe heute das Schreiben in den Händen gehalten. Meine Freundin wollte mich wohl etwas anheizen :-) Ganz unten stand nämlich: "Wenn Sie Einspruch oder Zahlung bereits getätigt haben... dann ist alles halb so wild. "

Also ich werde, nein... SIE wird dort hingehen und sich einen Stempel auf den Widerspruch zur Mahnung geben lassen.

ICH melde mich dann wieder. vielleicht wollt Ihr ja wissen, wie es ausgeht.

cu


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page