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Unbekannte Frage im A-Bogen!?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Unbekannte Frage im A-Bogen!?
By Golfer (193.159.82.203) on Freitag, den 18. Januar, 2002 - 19:50:

hi,
mein kumpel ist mit dem auto MEINER Mutter geblitzt worden, ich sass daneben, mich sieht man aber nicht. jetzt will ich natürlich den a-bogen mit der Anschrift meines Kumpels zurücksenden, aber ich weiss nicht wie ich eine Frage beantworten soll. und zwar steht da:

Ich sage wie folgt aus:

Das Fahrzeug wurde zur Tatzeit gelenkt von:
ODER
Das Fahrzeug war zur Tatzeit überlassen worden an:

welche antwort soll ich ankreuzen?? ich verstehe gar nicht so richtig, wo die da einen unterschied sehen. kann sich meine mutter da evtl. auch belasten, wenn sie was falsches ankreuzt?
danke für die antworten.

Gruß

By farendil (217.85.232.168) on Samstag, den 19. Januar, 2002 - 00:25:

was hat dir dein kumpel getan?
wieso willst du ihn verpfeifen?
frisst du auch kleine kinder?

By Golfer (62.227.33.36) on Samstag, den 19. Januar, 2002 - 14:24:

wie soll ich das sonst machen? ich kanns nicht auf mich nehmen, da ich selbst schon punkte und nachschulung habe. und meine mutter nimmt das auch nicht auf sich. also...? ausserdem ist er damit einverstanden. also, bitte eine antwort auf meine frage, oder lieber gar nichts schreiben.

By traffic (213.7.132.120) on Samstag, den 19. Januar, 2002 - 14:40:

@golfer: Wenn dein Kumpel dein Kumpel bleiben soll, dann darfst du niemals seine Anschrift bekanntgeben. Stattdessen gibst du entweder an, du wärest selber gefahren, oder gar nichts. Gegen den BG legst du dann Einspruch ein und zögesrt die Sache auf 3 Monate nach der Tat hinaus. Wenn dann die Sache für deinen Kumpel verjährt ist, erinnerst du dich, daß du damals gar nicht selbst gefahren bist.

By farendil (217.235.61.142) on Samstag, den 19. Januar, 2002 - 14:58:

na wenn du nicht hören willst, wie du deinen kumpel nicht in die pfanne haust, dann schreibe ich wie gewünscht gar nichts...

By Greatblackbird (145.254.148.23) on Samstag, den 19. Januar, 2002 - 17:43:

@Golfer

Benutze mal die Suchfunktion und gib "Verjährung" oder/und "Alberto Methode" ein. Wenn ihr das geschickt anstellt, braucht niemand Konsequenzen zu tragen.

By farendil (217.235.61.142) on Samstag, den 19. Januar, 2002 - 18:02:

@gb: wozu immer die a.. -methode?? hier ermitteln sie doch schon gegen den falschen!
was willst du denn noch????????

By Greatblackbird (145.254.146.75) on Samstag, den 19. Januar, 2002 - 19:30:

@farendil
Ja genau. Damit sind sie doch ganz von selbst in die A-Methode geschlittert, nur mit dem Unterschied, daß das Verfahren nicht mehr "umgeleitet" werden muß. Die A-Methode beschreibt das weitere Vorgehen. Oder willst Du das hier zum x-ten Mal erklären?

By farendil (217.235.56.23) on Sonntag, den 20. Januar, 2002 - 11:58:

@gb: nein, hier muss das verfahren auch nicht künstlich hinausgezögert werden. genau das ist der 2. unterschied.

hier muss einfach nur däumchen gedreht werden - oder besser gesagt, man kann sich alles spaaren.


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