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Kann man ein gutachten anfechten?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Kann man ein gutachten anfechten?
By nichtigkeit (195.252.150.225) on Freitag, den 18. Januar, 2002 - 18:28:

hallo liebe liebenden....
mich würde mal folgendes interessieren:
mal angenommen die polizei stellt bei ner kontrolle das auto sicher und läßt nen gutachter dran.
dieser schreibt...sagen wir 3 mängel auf.
einer dieser mängel wäre z.b. falsche rad reifenkombi.
wenn ich nun aber nachweisen kann, daß die kombi eingetragen ist (im brief), dann hat der gute mann dopc theoretisch geschlampt, und das gutachten müßte wiederholt werden. (der brief lag dem prüfer als kopie vor; kombi war im brief eingetragen, im schein jedoch noch nicht)
oder seh ich das falsch. man muß doch davon ausgehen, daß bei noch mehreren angaben geschlampt wurde.
wie seht ihr das?

beste grüße
ein betroffener

By farendil (217.85.232.168) on Samstag, den 19. Januar, 2002 - 00:45:

äh, wie jetzt? im brief sind andere angaben zu ziffer 20 bis 24 als im schein?? wie das denn???

By nichtigkeit (195.252.152.197) on Samstag, den 19. Januar, 2002 - 01:50:

die räder wurden vor ca 6 monaten im brief eingetragen, war aber bis jetzt zu faul zur zulassungsstelle zu fahren um mir nen neuen schein ausstellen zu lassen.

By farendil (217.235.61.142) on Samstag, den 19. Januar, 2002 - 10:46:

wer hat die bitte im brief eingetragen??

wird bei uns eine sondereintragung fällig, so muß dieses die dekra machen (im osten dekra, im westen je nach regin tüv süd oder tüv nord). dazu gibt es eine ein- und anbauabnahme.

auf dieser wird der odrnungsgemäße einbau/zulässigkeit bestätigt und der text für die änderung in den fahrzeugpapieren angegeben.
diese änderung ist normalerweise nicht unbedingt nötig. es reicht auch, die bestätigung der eintragung mitzuführen.

sollen (oder müssen) die papiere geändert werden, so geht das nur auf der zuöassungsstelle. dort werden IMMER und AUSSCHLIESSLICH kfz-schein und -brief gemeinsam geändert.

By EarlGrey (212.59.63.70) on Samstag, den 19. Januar, 2002 - 11:04:

Nö... Mir hat der TÜV Nord auch schon öfter Eintragungen direkt in den Brief vorgenommen. Einmal sogar Handschriftlich (war Aussendienst TÜV vom TÜV Celle)

By nichtigkeit (195.252.149.31) on Samstag, den 19. Januar, 2002 - 18:30:

so schauts aus. bei mir wurde die neue rad reifen kombi direkt in den brief eingetragen, stempel und unterschrift drunter fertig.
der prüfer meinte noch, ich "sollte" binnen 10 tagen zur zulassungsstelle und das in den schein übernehmenlassen. war halt nur wie gesagt zu faul.
aber fakt ist, DASS es genehmigt wurde und ich dieses anhand meines briefes nachweisen kann.
es wurden noch andere sachen FALSCH bemängelt;
nun stellt sich mir tatsächlich die frage, ob ich dass gutachten anfechten kann (den gutachter für befangen erklären oder sowas).
ich weiß es nicht, deshalb frage ich ja euch.
hoffe jemand von euch, weiß da rat, die wollen von mir erstmal 120€ bußgeld (bekloppt, oder was?)

gruß

nichtigkeit

By Zivi (80.131.251.135) on Samstag, den 19. Januar, 2002 - 23:14:

Woher soll der prüfer denn bitte wissen, dass Du dies im Brief eingetragen bekommen hast? Eine Kopie ist bekanntermaßen nicht zulässig und kann einfachst gefälscht werden.

Ich fürchte, dass Du auf deinen 120€ sitzen bleiben wirst - schliesslich hattest Du lange genug Zeit (6 Monate!) dies umändern zu lassen - Verhandlungsraum wäre evtl. noch gewesen, wenn Du die Kombi erst ein paar Tage zuvor hast bewilligen lassen.

By farendil (217.235.56.23) on Sonntag, den 20. Januar, 2002 - 12:38:

@zivi: naja, einen kommentar verkneife ich mir. (bitte erst informieren, dann posten)

Eine Kopie ist bekanntermaßen nicht zulässig und kann einfachst gefälscht werden.
im zweifel (d.h. wenn der prüfer eine kopie nicht anerkennt - was er nicht muß) muß er um die vorlage, des briefes bitten. daß "nichtigkeit" den brief nicht dauerhaft herausrückt, sondern nur vorzeigt, dürfte klar sein. etwas anderes ist auch nicht verlangt.

Ich fürchte, dass Du auf deinen 120€ sitzen bleiben wirst - schliesslich hattest Du lange genug Zeit (6 Monate!) dies umändern zu lassen
richtig ist, daß nichtigkeit hier fristen versäumt hat. richtig ist auch, daß man ihn wohl deswegen belangen können wird.
falsch ist, daß er die 120€ bezahlen muß.
ich nehme an, daß ist einerseits die strafe für das fahren ohne betriebserlaubnis (50€ +3 punkte + gebühren).
dieses vergehens hat er sich NICHT schuldig gemacht. eine be bestand.

@nichtigkeit:
wie setzen sich die 120€ gebühren zusammen?
weshalb sollst du bestraft werden?
ich schätze mal, es sind 50€ wegen fahren ohne be, der rest ist nur die umlage der prüfungskosten.

um das weitere beurteilen zu können, solltest du mal hinschreiben, was die anderen mängel waren und was genau an der beschreibung des gutachtens daran falsch war.

hast du oder der fahrzeughalter eine rechtsschutz?

By nichtigkeit (195.252.158.203) on Sonntag, den 20. Januar, 2002 - 17:40:

hi farendil,

der wagen war auf meine mutter zugelassen, ich bin der fahrer. (es gab schon oft stress (familienmäßig und muttermäßig eben ;-) ) wegen des wagens)daher will ich meinen vater nicht (rechtsanwalt für familienrecht)nicht um hilfe bitten. das gibt sonst nur wieder mords streß.
nein, wir haben keine rechtschutz.
andere mängel waren: standlichtbirne vorn rechts durchgebrannt, selbiges blinker vorn links.
gebühr: 102,26€ geldbuße, 12,5€ Gebühr, 5,62€ Auslagen für zustellung (?!?!?!)
wollen die mich fertigmachen? hab ich denen was getan?

By farendil (217.235.56.23) on Sonntag, den 20. Januar, 2002 - 17:48:

@nichtigkeit: was war denn an der beschreibung der anderen mängel falsch???
was wird dir vorgeworfen??
wofür die strafe?
teilt die sich irgendwie auf?
warum krumme euro beträge??

kannst du ddas bitte genau hinschreiben, ich habe keine lust die gleichen fragen mehrfach zu stellen!

By nichtigkeit (213.6.0.201) on Sonntag, den 20. Januar, 2002 - 18:36:

die beträge und kommentare hab ich vom bußgeldbescheid abgeschrieben.
die anderen mängel sind gerechtfertigt, die reifenkombi aber nicht, und die ist ja das ausschlaggebende.
vorwurf: sie haben als führer nicht dafür gesorgt, daß das fahrzeug in vorschriftsmäßigem zustand war, obwohl die verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war.

By farendil (217.235.56.23) on Sonntag, den 20. Januar, 2002 - 18:52:

@nichtigkeit: ich muß noch mal nachfragen:

die 200,- dm sind der reine betrag der strafe?

es sind keine gebühren für das gutachten enthalten?

wie viele punkte soll es geben?

ist eine tatbestandsnummer des bußgeldkataloges mit bei den rechtsnormen angegeben?

By nichtigkeit (212.221.210.241) on Sonntag, den 20. Januar, 2002 - 19:48:

richtig, die 200 dm sind der reine strafbetrag, der rest ist für diverse gebühren. das gutachten ist NICHT mit drin.
§§ 23 ABS.1, 49 STVO; Nr.108 BKAT

By nichtigkeit (212.221.210.241) on Sonntag, den 20. Januar, 2002 - 19:49:

es soll 3 punkte geben

By farendil (217.235.56.23) on Sonntag, den 20. Januar, 2002 - 20:10:

@nichtigkeit: sonst steht nichts mit drauf? merkwürdig!

also laut bußgeldkatalog ist der regelsatz für diese owi 50€.
bei tateinheit/tatmehrheit wäre zwar eine erhöhung drin, aber:
1: steht davon nichts in dem bescheid
2: ist eine defekte standlichtlampe ein witz, eine defekte blinkleuchte ist auch keine wesentliche beeinträchtigung der verkehrssicherheit


weiterhin KANN eine nicht eingetragene rad- reifenkombi nur dann eine wesentliche beeinträchtigung der verkehrssicherheit des fahrzeugs hervorrufen, wenn diese nicht eintragungsfähig war.

deine war jedoch nicht nur eintragungsfähig, sie war nur unvollständig (d.h. nicht im kfz-schein) eingetragen.

ich kann dir nur raten, hier sofort einspruch einzulegen.
die begründung ersiehst du aus meinem posting.

1. die strafe ist zu hoch
2. das gutachten ist falsch.
3. selbst nicht eingetragen wäre der tatbestand nicht erfüllt.


wie war das eigentlich? wurde dein fahrzeug abgeschleppt/sichergestellt oder mußtest du beim tüv vorbeischauen oder wie oder was?

By nichtigkeit (213.6.158.61) on Sonntag, den 20. Januar, 2002 - 20:41:

die haben mir die karre sichergestellt, mich heimlaufenlassen und entstempelt.
also volles programm.
wegen ner nicht eingetragenen reifengröße?!
mann, da muß ein stümper am werk gewesen sein.
werde einspruch einlegen und mal schauen, was dabei rauskommt.
dank und gruß
felix

By Alberto (62.224.96.1) on Dienstag, den 22. Januar, 2002 - 09:01:

Das harsche Vorgehen - mit zunächst nicht eingetragenen - Änderungen kenne ich zur Genüge!

Dennoch gebe ich farendil recht. Ich habe oftmals meine Änderungen nur im Kfz.-Brief gehabt, weil ich nicht wegen jedem Mist zur Zulassungsstelle wollte. (Lange Wartezeiten).
Bei Kontrollen habe ich dann die Kopie des Briefes vorgezeigt und klargestellt, daß uch bei der nächsten TÜV-Prüfung dies ohnedies auch im Schein vermerken lassen werde. Ging meistens durch.

Rechtlich betreibe ich aber kein unzulässiges Fahrzeug, sondern ich habe lediglich eine Verwaltungsvorschrift verletzt. Einspruch dürfte gegen den BuGebE gerechtfertigt sein.


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