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Geschwindigkeitsüberschreitung mit einer Kamera....

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Geschwindigkeitsüberschreitung mit einer Kamera....
By Tatbestand (217.234.12.27) on Freitag, den 18. Januar, 2002 - 01:06:

Hallo ich wurde kurz vor dem Flughafen mit einer Kamera gefilmt...das war so was von gemein, der Typ stand mit einer Kamera genau hinter einer Unterführung, er hatte das Ding am Auge und hat mich gefilmt wie ein Amateurfilmer, hatte zurst gedacht, was macht der denn...der hatte das Ding nicht mal am Stativ.Na ja das Ergebnis, ich habe heute ein Schreiben bekommen, besser gesagt eine Vorladung.Erlaubt waren 50 km/h, gemessen 81 km/h.Es soll ein Foto von dem Fahrer vorliegen-Die Polizei sei gehalten eine Fahreridentität festzustellen....bla bla....Meine Frage, ist kurz vor dem Flughafen "Innerorts" ? die nächste Stadt vom Flughafen ist circa 10 km entfernt.Ich habe mich informiert und habe gelesen, dass gerade die 31 km/h die Grenze ist, wenn man sein Lappen los werden will.Kann mir einer sagen was ich machen soll.Ich habe 4 Punkte glaube ich.Bin schon einmal vor 2 Jahren zu schnell gefahren.Danke für die Info...

By alfa (195.124.135.7) on Freitag, den 18. Januar, 2002 - 08:11:

Wenn vorher an der Einfallstrasse ein gelbes Orts-Schild steht, dann ist es innerorts. Du hast leider nicht gesagt wo das war, aber in München ist der Flughafen innerorts. Düsseldorf meine ich auch. Die gelben Schilder registriert man meist nicht so recht, weil man sich auf andere Dinge konzentriert.
Wenn der Videoaufnahmen gemacht hat, besteht die Chance, dass die qualitativ nicht so gut sind, so dass evtl bei einem Durchschnittsgesicht eine Identifikation schwierig wird. Also keinesfall zu denen hingehen.

By Greatblackbird (213.7.142.171) on Freitag, den 18. Januar, 2002 - 20:40:

@Tatbestand

Jetzt erzähle nicht, Du hast eine Vorladung von der Polizei bekommen.... Das gibt es nicht. Vorladen dar nur der Staatsanwalt, die Polizei darf höchstens einladen, und einer Einladung brauchst Du nicht folgen....

Wenn mit einer LEICA XV2 gemessen wurde, kannst Du davon ausgehen, daß die Aufnahme verwertbar ist. Hast Du denn gar keinen Anhörungsbogen bekommen?

By alpak (217.88.163.26) on Freitag, den 18. Januar, 2002 - 23:33:

Frankfurt? Da ist die Leica nämlich zu Hause... und der ist "außerorts".

By Tatbestand (217.234.61.247) on Samstag, den 19. Januar, 2002 - 04:50:

Ich habe eine Vorladung bekommen!! Da steht "VORLADUNG IN EINEM ORDNUNGSWIDRIGKEITSVERFAHREN" Ich werde gebeten am 24.01.02 um bla bla zu erscheinen."Es ist beabsichtigt Sie als Betroffenen anzuhören" Da steht auch nicht, mit was gemessen wurde!!!

By alpak (80.128.179.64) on Samstag, den 19. Januar, 2002 - 09:55:

Da gehst Du einfach nicht hin. Ohne "Entschudigung" oder so einen Firlefanz. Auch kein Abmelden - einfach nicht hingehen.
Oder steht da irgendwas von Staatsanwalt? Wohl kaum.

Ist ein gutes Zeichen - sie sind unsicher und wissen nicht so genau, an wem sie sind. Nutze es aus!

Wegen dem vor zwei Jahren brauchst Du Dir keine Gedanken mehr machen.

By Tatbestand (217.234.48.243) on Samstag, den 19. Januar, 2002 - 11:59:

Ich soll einfach nicht hingehen? Ich weiss nicht ob das gut ist? Woher weisst Du das so genau Alpak? Bist Du jurist?

By farendil (217.235.61.142) on Samstag, den 19. Januar, 2002 - 12:24:

@tb: alpak hat recht. es handelt sich um eine einladung, solange die nicht per einschreiben vom staatsanwalt kam.

By alpak (217.81.161.180) on Samstag, den 19. Januar, 2002 - 12:38:

Naja, ich werde es gerade.

Aber man muß keine zwei Staatsexamen abgelegt haben, um zu wissen, daß verbindliche Vorladungen nur vom ermittelnden Staatsanwalt kommen können. Die Staatsanwaltschaft ist "Herrin des Ermittlungsverfahrens".
Die Polizei ist in diesem Bereich nur Handlanger der Staatsanwaltschaft. Wenn sie eigenmächtig handelt - und das tut sie, wenn sie Dir eine solche "Einladung" schickt, so ist dies auch wirklich nichts weiter als eine Einladung. Die Du nicht wahrnehmen mußt.
Alles andere wäre Zeitverschwendung, und Du würdest denen helfen - was Du nicht mußt und auch tunlichst verhindern solltest.

Schau auf den Absender - wenn's kein Einschreiben von der Staatsanwaltschaft ist, ignoriere es.

By Greatblackbird (145.254.149.117) on Samstag, den 19. Januar, 2002 - 12:49:

@Tatbestand
Da steht "VORLADUNG IN EINEM ORDNUNGSWIDRIGKEITSVERFAHREN"

Das mag sein, daß es so da steht. Normalerweise steht darauf "Einladung" mit dem Betreff "Vorladung....". Wenn es so da steht, wie Du es schreibst, schüchtert das einen Betroffenen natürlich sehr ein, und das ist das Ziel. Die Polizei würde sich doch nicht, wie alpak es schreibt, als "Handlanger der Staatsanwaltschaft" outen und irgendwo darauf hinweisen, daß Du dort nicht hingegen mußt.

"Es ist beabsichtigt Sie als Betroffenen anzuhören"

Ein Betroffener kann zwar angehört werden, aber der Betroffene hat grundsätzlich das Recht, die Aussage zu verweigern. Eine Anhörung macht m.E. keinen Sinn, da einem Betroffenen grundsätzlich unterstellt wird, daß er lügt, und lügen ist ihm sogar erlaubt. Im Gegensatz zu einer Zeugenvernehmung muß man aussagen und auch die Wahrheit sagen, aber Zeugenvernehmungen dürfen ebenfalls nur von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht durchgeführt werden.

By Tatbestand (217.234.44.24) on Samstag, den 19. Januar, 2002 - 15:51:

Hmm ich bin verwirrt.ICh weiss nicht so recht was ich machen soll.Nehmen wir mal an, ich gehe nicht zu dieser "VORLADUNG".Was ist die Konsequenz? Was macht dann die Polizei? Was ist der nächste Schritt? Danke...

By alpak (80.128.172.161) on Samstag, den 19. Januar, 2002 - 16:41:

Das kommt darauf an, wie "sicher" die Beweislage gegen Dich ist. Haben sie ein sehr schlechtes Foto oder sind sich nicht sicher, wer drauf ist, dann wollten sie Dich dazu bringen, Dich selbst ans Messer zu liefern (Du hättest Dich dann auf dem Foto erkannt).
Wenn Du nicht hingehst, werden Sie merken, daß Du keiner aus der Dummen Herde bist sondern etwas mehr über die Materie weisst und nicht alle smit Dir machen lässt.

Sie werden dann Fotos mit Einwohnermeldeamt vergleichen oder Nachbarn fragen, das ganze Programm eben. Vielleicht stellen Sie aber auch das Verfahren ein, weil sie sonst keine Möglichkeiten haben, als Deine Mithilfe. Und die Verweigerst Du eben. Ende.

Ich nehme mal an, das Du als Fahrer auch Halter bist. Sie haben ja auch Deinen Namen. Insofern ist es aber leider wahrscheinlicher, daß Du jetzt erstmal einen Bußgeldbescheid gekommst. Den hast Du doch bisher noch nicht, oder? Die Cops gehen dann wahrscheinlich davon aus, das Du es warst und "probieren" es einfach mal, evtl. auch mit den oben genannten Methoden (Nachbarn befragen etc.).

Das gibt Dir den Vorteil, daß Du, wenn Du den Bußgeldbescheid hast, auf Verjärung hinarbeiten kannst. Wie das geht, findest Du eigentlich in jedem zweiten thread.

Diesen Vorteil, diese Möglichkeit, hättest Du nicht, wenn Du hingehen würdest. Danach lassen die sich nämlich nicht mehr nach der Alberto-Methode verarschen. 'Tschuldigt den Ausdruck.

Schaden kann es Dir jedefalls in keinem Fall, wenn Du nicht hingehst. Weder juristisch noch taktisch. Und glaube grundsätzlich nie an so hohle Drohungen wie Fahrtenbuchauflage, falls sowas kommen sollte. Das ist dummes Zeug, nachzulesen auf der HP.

By Tatbestand (217.234.23.41) on Samstag, den 19. Januar, 2002 - 21:28:

Danke erstmal für die vielen Antworten.Damit die Sachlage klar ist, will ich das Schreiben hier mal wiedergeben.VORLADUNG in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren " Sehr geehrte(r)...., in einem Ermittlungsverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung werden Sie gebeten sich am .....2002 um 11.00 Uhr unter Vorzeigen dieses Schreibens bei hiesiger Dienststelle einzufinden. Es ist beabsichtigt Sie als "BETROFFENEN" anzuhören.Bitte bringen Sie Ihren Bundespersonalausweis mit.

Tatort: Frankfurt...
Tatzeit: 06.12....
Geschwindigkeit: gemessen: 81 km/h erlaubt: 50 km/h

Wir möchten Sie darauf hinweisen:
Es liegt ein Foto des Fahrers vor, welches hier eingesehen werden kann. Die Polizei ist gehalten die Fahrerindentität festzustellen.Es können daher Ermittlungen notwendig werden, die zu rechtlich zulässigen Nachfragen an Ihrer Wohnadresse, in Ihrer Nachbarschaft oder am Arbeitsplatz führen können.Wird der Fahrzeugführer nicht festegestellt, kann die Verwaltungsbehörde dem Fahrzeughalter ein Fahrtenbuch auferlegen (§ 31a StVZO; Verwaltungskosten 100 DM). Aus ökonomischen Gründen können Sie auch das beigefügte Formblatt ausfüllen und uns unterschrieben zurück senden" Na ja das beigefügte Blatt ist halt so ein Anhörungsbogen.

By Tatbestand (217.234.23.41) on Samstag, den 19. Januar, 2002 - 21:36:

Ich bin von Euren Vorschlägen zwar überzeugt, gerade "Alpak" gibt sich sehr viel Mühe (Danke!), nur ich muss hier mal erwähnen, ich bin Student und habe keine Mittel einen Anwalt irgendwann einzuschalten.Deshalb habe ich grosse Sorgen, dass ich später grössere Problem habe als jetzt. Die werden, wenn ich nicht reagieren doch irgendwann vor meiner Haustür stehen.Zwar habe ich nichts zu verbergen,aber, dass Sie meine Nachbarn befragen werden oder noch viel schlimmer meinen Arbeitsplatz das macht mir Sorgen, das wirft doch ein schlechtes Bild auf mich.Ich weiss auch nicht wann eine Verjährung eintrifft.Wie gehe ich bei einer Verjährung vor? Und ab wann wird die Zeit berechnet, ab der Tatzeit? Wie gesagt einen Anwalt kann ich nicht einschalten, das verkrafte ich finanziell nicht.

By alpak (217.88.160.228) on Sonntag, den 20. Januar, 2002 - 00:09:

Frankfurt, meine Heimat hab' ich doch gerochen ;)

Ist doch alles so, wie wir oben geschildert haben. Student bin ich auch - Geld für einen Anwalt brauchst Du nicht. Die haben i.d.R. eh' keine Ahnung von der wirkungsvollen Trickserei sondern versuchen es auf "normalem" Wege. Dabei kann für Dich aber günstigestenfalls eine Umwandlung des Fahrverbotes in höhere Geldbuße bei rauskommen. Selbst das ist unrealistisch in Deinem Fall.

Nochmal: Wenn Du nicht reagierst, werden Sie entweder "vor Deiner Haustür stehen" (was nicht schlimm ist - darfst halt nicht daheim sein) oder gleich einen Bußgeldbescheid erlassen.
Sei schlau, reagiere vorher: Schreibe in den Anhörungsbogen, den Du schon hast, einen Kommilitonen als Fahrer rein. zeit verstreicht. Dieser bekommt irgendwann den gleichen Bogen nochmals, auf seinen Namen. Zeit verstreicht. Er kreuzt "Ja, gebe es zu" an. Zeit verstreicht, Beamter freut sich über Deine Kooperation und hat keinen Grund für Mißtrauen. Dann bekommt er den Bußgeldbescheid. Wartet 12 Tage, schickt per Einschreiben Einspruch ohne Begründung. Massig Zeit verstreicht. Evtl. wird ein ordentliches Verfahren anberaumt. Bis es so weit ist, sind seit dem Zeitpunkt, an dem Du den ersten Wisch erhalten hast längst drei Monate rum und Du bist in der Verjährung. Dein Kumpel schreibt jetzt "Ups, wars doch nicht". Das kann nicht bezweifelt werden, er ist ja eindeutig (Foto!) nicht Du.
Er ist aus dem Schneider, und Du auch. Jeder freut sich, nur Cop ärgert sich.

Der Knackpunkt an dem Fall ist solgender: Wird der Beamte den Verweis zu Deinem Kommilitonen glauben und nicht gleich einen Fotovergleich anstellen? Wäre ungewöhnlich und unwahrscheinlich. Falls doch - bist Du genausoweit wie vorher, aber Du hast es versucht. Und die Erfolgschancen sind sehr hoch. Bei NULL Risiko!! Es gibt keine finanziellen, juristischen oder gesellschaftlichen Schäden zu befürchten - gar keine!

Merke: Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

By Tatbestand (217.234.17.142) on Sonntag, den 20. Januar, 2002 - 01:02:

Alpak! Sag mal ab wann tickt die Verjährungszeit, an dem Tag wo ich das Schreiben bekommen habe? Oder an dem Tag, wo es passiert ist? Also Tatzeit oder Empfang erstes Schreiben?

Danke

By Greatblackbird (145.254.149.106) on Sonntag, den 20. Januar, 2002 - 01:19:

@Tatbestand
Wenn Du definitiv einen Anhörungsbogen bekommen hast, dann sind es ab Ausstellungsdatum dieses Bogens 3 Monate, da die Versendung des Anhörungsbogens die Verjährung gegen Dich unterbrochen hat.

By Daniel (62.153.75.210) on Sonntag, den 20. Januar, 2002 - 16:37:

Hallo Tatbestand

den A-Bogen NICHT selbst ausfüllen !!!
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Lass deine Freundin, Oma oder sonstwen
schreiben, denn wenn du von der Sache
Kenntniss hast (A-Bogem gesehen) ist mit
Verjährung erst mal Essig.

Sonst ist alles richtig beschrieben.
Suche im Forum mal nach Alberto.
Du wirst einige Beschreibungen finden,
auch ausführliche Erklärungen was wann
zu tun ist.

Gruss und good luck

By Greatblackbird (145.254.148.40) on Sonntag, den 20. Januar, 2002 - 18:29:

@Daniel

Vergiß` es. Es reicht völlig, daß der Bogen an den Betroffenen abgesendet wurde, um die Verjährung zu unterbrechen. Es ist egal, ob der A-Bogen auch angekommen ist.

By hallo (212.123.172.3) on Sonntag, den 20. Januar, 2002 - 20:28:

Beitrag ebenfalls von Farendil entfernt


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