Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Bussgeldbescheid ohne AB ?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Bussgeldbescheid ohne AB ?
By Ahnungsloser Bürger (217.82.11.223) on Mittwoch, den 16. Januar, 2002 - 16:00:

Habe heute ein Schreiben bekommen, bin gelasert worden u angehalten wurden, danach kam niederlegung eines Schriftstückes, konnte dies aber erst am Montag abholen, da ich 4 Wochen im Urlaub war, jetzt bekomm ich Schreiben, da ich nicht nach 2 Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt habe ist der Bussgeldbescheid rechtskräftig geworden und damit wurde als Nebenfolge ein Fahrverbot angeordnet.
Meine Frage kann man sich durch Nachweiss, daß man
im Urlaub war sich wieder in den alten Stand zurückversetzen lassen, damit man noch Einspruch erheben kann ?
Und kommt nicht immer erst ein AB bevor ein Busssgeldbescheid erlassen wurde ?

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 16. Januar, 2002 - 16:18:

Kannst natürlich mit formlosem Schreiben um Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bitten. Grund Urlaub vom bis in. Beleg wird auf Wunsch gerne nachgereicht.
ABogen brauchen die glaube ich nicht mehr zu schicken wenn sie dich angehalten haben, denn dann steht deine Fahrereigenschaft ja schon felsenfest. Der Einspruch bringt dir nur was, wenn du entweder noch keine Punkte hast und mit der Ordnungsbehörde oder dem Richter handeln willst: Fahrverbot gegen mehr Bussgeld zu tauschen. Oder wenn du mit Einspruchtaktik dir die autofreie Zeit noch ein bischen rausschieben willst. Denkbar wäre auch, dass die Messung als solche unverwertbar war (habe ich aber noch bnicht gehört)und deshalb Widerspruch einzulegen ist.

By Ahnungsloser Bürger (217.82.11.223) on Mittwoch, den 16. Januar, 2002 - 16:24:

Danke für die schnelle Antwort, tatsächlich möchte ich mich
a. mit meinen Anwalt unterhalten
b. Möchte dagegen vorgehen, da es a. ausserorts war und bei 31 km/h zu schnelll versteh ich den Führerscheinentzug nicht ganz, dachte wäre ab 41 km/h, allerdings war ich vor 2 Jahren mal 26 km/h zu schnell aber soweit ich mich erinnern kann, gabs da ne Auflage wenn innerhalb eines Jahres nochmal schneller dann Entzug, von 2 Jahre war da keine Rede aber das muss mein Anwalt klären.

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 16. Januar, 2002 - 16:56:

@ab
innerhalb eines Jahres vorwärts oder rückwärts gerechnet. Ja das stimmt. Kann es aber sein, dass der álte Verstoss so spät eingetragen ist, dass du da noch in dem einen Jahr drin liegst? Ich bin mir nicht ganz sicher, meine aber, das eine Jahr beginnt mit der Rechtskraft des alten BG Bescheids zu laufen.

By farendil (217.85.239.11) on Mittwoch, den 16. Januar, 2002 - 16:56:

@bürger: auf dem schreiben mit dem du "um widereinsetzung in den vorherigen stand bittest" musst du zusätzlich einspruch einlegen.
das nur formaljuristisch.

das fahrverbot verstehe ich allerdings auch nicht.
steht auf dem bescheid (der der niedergelegt war) irgendetwas drauf?


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page