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Angeblich gelasert worden

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Angeblich gelasert worden
By christian (217.225.24.28) on Dienstag, den 15. Januar, 2002 - 20:57:

Ich bin angeblich von der Polizei gelasert worden. 103 Km/h in einer 70 Km/h Zone.Ich bin allerdings nicht von der Polizei angehalten worden und meiner Meinung nach habe ich auch nirgendwo welche gesehen. Ich fuhr in einer Kolonne von mehreren Fahrzeugen , ich hatte bestimmt 3 oder 4 wagen vor mir und mindesten 1 Wagen war hinter mir.Da der erste Wagen in der Kolonne nur ca. 50 Km/h fuhr überholte ich ungefähr an der Stelle wo ich die Geschwindigkeitsüberschreitung begangen haben soll.Aber wie schon gesagt wurde ich nicht angehalten. Da das Fahrzeug ein Firmenwagen war hat die Polizei meinen Chef angerufen ob in dieser Gegend ein Fahrzeug von ihm unterwegs sei,was er auch bestätigte.Die Polizei fragte ihn dann wer der Fahrer sei worauf hin er meinen Namen nannte. Kurze Zeit später bekam ich den Bußgeldbescheid.Also langer Rede kurzer Sinn : Wie stehen meine Chancen da die Polizei mich nicht angehalten hat also auch kein Beweißfoto hat und sie wahrscheinlich nur das Nummernschild als Bewiß haben?

By Greatblackbird (213.6.141.50) on Dienstag, den 15. Januar, 2002 - 21:17:

Kurze Zeit später bekam ich den Bußgeldbescheid.

Bist Du sicher, daß es ein Bußgeldbescheid ist und kein Anhörungsbogen?

hat also auch kein Beweißfoto

Das ist nicht unbedingt gesagt. Es gibt Lasermessungen mit Videodokumentation. Was ist denn unter Beweismitteln als Meßgerätetyp angegeben?

Wie stehen meine Chancen

Wenn wirklich kein Foto existiert, ganz gut.

By christian (217.225.24.28) on Dienstag, den 15. Januar, 2002 - 21:30:

Ich habe sogar schon den termin zur Hauptverhandlung.Als Beweißmittel werden 2 Polizeibeamte und mein Chef genannt.Mein Anwalt sagte auch nichts von einem Foto

By Greatblackbird (213.6.150.27) on Dienstag, den 15. Januar, 2002 - 23:47:

Dann wurden wahrscheinlich viel zuviele unnötige Angaben gemacht. Dein Chef kann zwar sagen, daß Du das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt zur Verfügung hattest, jedoch kann er nicht sagen, daß Du es zu dem Zeitpunkt gefahren hast, es sei denn, er war dabei. Also wäre dieser Beweis hinfällig. Bei den Polizisten kommt es darauf an, wie gut sie Dich sehen konnten und ob sie Dich überhaupt identifizieren können. Du solltest die Aussage grundsätzlich verweigern. Mit welchem Gerät gemessen wurde, geht aus der Ermittlungsakte hervor, die der Anwalt doch wohl angefordert hat?


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