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Verjährung bei schrtl. Verwarnung

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Verjährung bei schrtl. Verwarnung
By faraday (217.81.232.10) on Montag, den 14. Januar, 2002 - 20:26:

Hallo, es geht um folgendes:

+ 8 km/h zuviel im ort am 29.11.01, schreiben am 9.01.2002 ausgestellt, heut lag es im b-kasten. nach meiner rechnung müßte die verjährung am 29.01.2002 + 14 tage inkraft sein. oder gitl das bei schftl. verwarnungen nicht ?

Es ist zwar eine lapalie, will aber dem staat kein geld schenken und das mit dem verjähren mal ausprobieren.

es wurde die geblitzt, die auch der halter des kfz ist.

thx

By farendil (217.225.255.129) on Montag, den 14. Januar, 2002 - 20:51:

@faraday: also die verjährung wird duch den anhörungsbogen (Oder was war das im briefkasten?) unterbrochen.
pech...

By faraday (217.81.232.10) on Montag, den 14. Januar, 2002 - 21:54:

@farendil

eben nicht, es war eben nur der "blaue brief" mit überschrift "Schiftliche Verwarnung". da wurde gar nicht jemand befragt oder angehört

By farendil (217.225.255.129) on Montag, den 14. Januar, 2002 - 21:58:

@farady: na und - das ist halt das pedant zum bg-bescheid.
hier unterbricht dieses schreiben ebenso die verjährung.

apropos blauer brief:das war doch kein einschreiben, oder?

By Greatblackbird (213.6.141.198) on Montag, den 14. Januar, 2002 - 22:10:

am 29.11.01, schreiben am 9.01.2002

Habe ich da jetzt was nicht richtig verstanden? Das ist doch erst etwas über einen Moant her.

nach meiner rechnung müßte die verjährung am 29.01.2002 + 14 tage inkraft sein.

Nach meiner Rechnung wäre es erst am 01.03.02 verjährt gewesen. Ist doch alles eingehalten worden.


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