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Über 100 zuviel in Holland.

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Über 100 zuviel in Holland.
By Chris (217.5.86.129) on Sonntag, den 13. Januar, 2002 - 21:06:

Hallo, ich habe da ein Problem. Ich bin gestern Abend auf der Autobahn E35 bei Arnheim mit über 100 Km/h geblitzt worden. Es war ein fester Starenkasten an der Autobahn, 120 waren erlaubt, ich hatte ca. 230 Km7h auf dem Tacho. Was erwartet micht jetzt? Ich wurde von hinten geblitzt. Ist das überhaupt zulässig?

By dutchman (80.132.16.185) on Sonntag, den 13. Januar, 2002 - 22:20:

Dieser Starenkasten steht dort mindestens 10 Jahren! Ich habe mich oefteres gewundert ob das Ding ueberhaupt noch funktioniert. Jetzt weiss ich es!

By Greatblackbird (145.254.143.133) on Sonntag, den 13. Januar, 2002 - 23:06:

Was erwartet micht jetzt?

Wenn Du in Deutschland wohnst und auch nicht mehr nach Holland fährst, brauchst Du nur alles ignorieren, was Du dazu bekommst. Evtl. Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen.

Ich wurde von hinten geblitzt. Ist das überhaupt zulässig?

Zulässig schon, nur nicht sehr wirkungsvoll, wenn man den Fahrer erkennen muß.

By Billy Bob (24.141.220.190) on Montag, den 14. Januar, 2002 - 01:13:

230 Km7h auf dem Tacho. Was erwartet micht jetzt? Ich wurde von hinten geblitzt. Ist das überhaupt zulässigBlitzen Ja aber 230kmh nicht!!
Wie kann man nur so eine Bloede frage stellen?

By farendil (217.235.47.207) on Montag, den 14. Januar, 2002 - 02:07:

@bb: Wie kann man nur so eine Bloede frage stellen?
wie kann man nur alles so blöde mißverstehen??? daß es um die zulässigkeit des VON HINTEN blitzens ging, dürfte ersichtlich sein, auch wenn nicht gerade glücklich formuliert...

By mled1 (134.99.8.142) on Montag, den 14. Januar, 2002 - 13:18:

Wie kann man so blöd sein, in NL +100 km/h zu fahren ...

By farendil (217.225.255.129) on Montag, den 14. Januar, 2002 - 13:39:

@mled: wie können die niederländer so blöd sein, einen bettelbrief nach D zu schicken, wo sie doch ganz genau wissen, daß sie die strafe hier nicht vollstrecken können..

By Billy Bob (24.141.220.190) on Montag, den 14. Januar, 2002 - 16:37:

Farendil
Steht irgendwo etwas dass die Hollaender einen Bettelbrief schickten? "Lesen dann posten,"ist das nicht ein Ausdruck den ich schon mal irgenwo gelesen hatte.
daß es um die zulässigkeit des VON HINTEN blitzens ging, dürfte ersichtlich sein, Ist es ja,aber das ist Holland,und nun erklaere mir bitte nicht das das nicht zulaessig ist!Es ist ja in Holland und nicht Germany geschehen.Aus welchem Grunde nimmst du an das man im Ausland nach Deutschen Gesetzen handel soll,wenn die einen von hinten Blitzen ist das nach Hollaendischen Regeln,und das was ich damit zum ausdruck brachte. Chris schrieb120 waren erlaubt, ich hatte ca. 230 Km7h auf dem Tacho. Was erwartet micht jetzt? Ich wurde von hinten geblitzt. Ist das überhaupt zulässig?dass er
230km/h fuhr ist mir ja egal ,ist seine angelegenheit,aber die Frage,
ist das zulaessig,das ist was ich beantwortete.
Ich denke dass ein Deutschen Staatsbuerger nicht das recht hat, einen anderen Staat seine Gesetze zu beurteilen,oder zu kritsieren,wenn er im Fremdstaat eine Straftat begeht.Kapiert!!

By alfa (195.124.135.7) on Montag, den 14. Januar, 2002 - 17:01:

@bb
normalerweise äussere ich mich nicht zu Dingen wie bei mir ist alles schöner und ich weiss alles besser, aber was hier gefragt war, war die Zulässigkeit der Messung ´von hinten in "Holland". Chris´Frage ist korrekt, das hat aber überhaupt nichts mit beurteilen von Gesetzen eines "Fremdstaates" zu tun! Im übrigen ist Holland ein Teil/Provinz des Königreichs der Niederlande und diese sind ebenso wie Deutschland Mitglied des gleichen Staatenbundes, dessen Mitglieder dort eingeschränkte Suveränitätsrechte besitzen, wo die Union von ihrer Rechtsetungskompetenz Gebrauch macht. Also von Fremdstaat ist da keine Rede. Im Verkehrs und Umweltrecht und anderen Bereichen gibt es zentrale Rechtsetzungen, deren Legalität auch beim EuGH und nicht national überprüft werden müssen. Da gibt es einheitliche Europäische Reglungen, die nur sich durch individuellere teilstaatliche Ausformungen unterscheiden. So ist es in aller Regel erlaubt, schärfere Ziele als die von Brüssel verordneten teilstaatlich durchzuführen. Noch was, der Chris könnte jederzeit in den Niederlanden sich bei der Reichspolizei bewerben, er dürfte einem Niederländer gegenüber nicht benachteiligt werden.
In Erkenntnis dieser Zusammenhänge, ist es daher nicht unsittlich nach der Zulässigkeit der Messungen von hinten zu fragen.

By Billy Bob (24.141.220.190) on Montag, den 14. Januar, 2002 - 17:56:

Alfa
Frage ,seit ihr alle Rechtsanwaelte,oder ist common sense not practiced in Germany.Bitte vergesse nicht dass ich in Canada zuhause bin,bei uns ruled common sense.Daher kann ich nicht verstehen dass alles so nach dem Gesetz beantwortet wird aber bei Verkehrsuebertretungen sind ploetzlich die geschriebenen gesetze hinfaellig und man versucht sich durch irgenwelche hintertuere durchzuschleichen,ist ja menschlich,aber wesshalb das gesetz als
fraglich hinstellen.Die ueberschreitung ist doch wohl klar.Ich denke das meine 3 jahre die ich in Deutschland verbrachte doch nicht genuegten um die Deutsche Mentalitaet zu verstehen,ebenso
wird es mit euch sein ,dass ihr die North Amerikaner auch nicht verstehen koennt.
Bei uns wird nach common sense gefahren und dabei kommen wir mit viel weniger Kontrollen aus.
Leben und leben lassen,das ist nach was ich mich richte.

By Rennfahrer (80.132.26.40) on Dienstag, den 15. Januar, 2002 - 00:40:

@ Billy Bob

Ob da zulaessig ist, dort 230km/h zu fahren oder nicht liegt nicht in deinem Ermessen, oder besser gesagt, deine Meinung ist hier nicht danach gefragt. Wenn die Autobahn dort schnurgeradeaus geht und keine Kreuze oder sonstige Ein-/Ausfahrten da sind ist das ja auch nicht schlimm, naja, aber in den NL sind die Tempolimits nun mal nicht so grosszuegig wie in D !

By Billy Bob (24.141.220.190) on Dienstag, den 15. Januar, 2002 - 03:07:

Farendil!
One for you!How do you like this one!

By Chris (144.41.3.25) on Dienstag, den 15. Januar, 2002 - 09:00:

wer benutzt denn hier meinen namen??

gruss,
Chris

By alfa (195.124.135.7) on Dienstag, den 15. Januar, 2002 - 10:38:

@bb
Leben und leben lassen ist vor allem in Süddeutschland durchaus gebräuchlich und acceptiert. In diesem Fall aber ging es um eine Überschreitung einer Geschwindigkeit.
Da sollte man differenzieren.
Zum einen die Tatsache als solche sehen,
zum anderen die rechtlichen Gegebenheiten auf beiden Seiten prüfen.
Die Tatsache der Überschreitung wurde hier garnicht bewertet und kommentiert, da unstrittig.
Gefragt und daher durchdiskutiert wurde daher nur, welche Möglichkeiten der "Täter" hat, um um das Zahlen rum zu kommen. Der erste Gedanke von chris war, die Rechtmässigkeit der Messung zu prüfen. Wir kamen dabei hier zum Ergebnis, das es in NL rechtmässig ist, so vorzugehen. Im nächsten Step wurde dann festgestellt, das die NL Behörden derzeit jedoch keine Möglichkeit haben, das Geld voon ihm einzutreiben.
Zusammengefasst heisst das ja nicht, das wenn mir eine Geschwindigkeitsübertretung vorgehalten wird, das ich die dann auch gleich bezahle wie irgend eine Dinstleistung die ich in Anspruch genommen habe, die Benutzung einer Mautstrasse z.B. Da versucht man, die rechtlichen Möglichkeiten legal auszuschöpfen.
Das soetwas allgemein gebräuchlich und auch angeraten ist, liegt vielleicht auch an der immer filigraner und detaillierter und juristisch verklausulierter werdenden Rechtsetzung. Dazu wird vom Staat auch dem Bürger gegenüber immer juristisch argummentiert -und sowas hat manchmal nichts mehr mit normalem Rechtsgefühl und Logik zu tun. Das die Bürger sich auf solche Denke einstellen? Wen wunderts?

By Marcel (145.62.4.6) on Dienstag, den 15. Januar, 2002 - 11:34:

@Chris: Sei glücklich dass du nicht anhalten worden bist. Bei einer Übertretung dem Tempolimits von mehr als 50 Km wird in Holland das Führerschein abgenommen und wird der Staatsanwalt kontaktiert. Gemäss der Datenbank der Staatsanwaltschaft (www.om.nl) beträgt die Geldbusse einer Überschreitung von 70 Km € 468 (DM 915). Ich habe keine Ahnung von der Höhe bei einer Überschreitung von (mehr als) 100 Km (Bei Anhaltung sofort zu bezahlen!)

Meiner Meinung nach hat Greatblackbird recht: wenn du in der kommender Zeit nicht mehr ins Holland fährt, brauchst du dich keine Sorgen zu machen...

Glück,
Marcel

By JaJa! (213.10.179.65) on Dienstag, den 15. Januar, 2002 - 11:46:

wilkomme in Holland! Wir haben mehr Blitzgerate wie Lantarnenpfahlen am Autobahn!

Fur ein Beschwerdeschrift besuche die Hollandische 'Radarfalle', der TufTufClub. www.tuftufclub.com

By alfa (195.124.135.7) on Dienstag, den 15. Januar, 2002 - 11:53:

@marcel
Danke für die Info über Sitten und Gebräuche in NL, aber es gibt bei uns in Europa noch Länder, wo die Sheriffs noch zwickfreudiger bei den Führerscheinen sind:
In Schweden bei den Elchen, und zwar bei mehr als 30km zuviel; ein Kollege (S) von mir hatte vor einiger Zeit an einer Stelle, wo die Autobahn sich von zwei auf eine Richtungsfahrbahn verengte, noch eben mit ordentlichem Beschleunigen so einen 24 Meter langen 60 t Lastzug überholt, aber leider war die Polis auch hinterher gekommen. Die haben ihm vor Ort den Führerschein gekrallt und er hat zwei Monate Beifahrer spielen dürfen.
Allerdings haben die blauen Polis-Jungs einen nicht S-Kollegen von mir bei der gleichen Überschreitung, nur über längere Strecke, weil die Bahn leer war, freundlich in bestem Englisch belehrt und ihm nur ein paar harmlose Kroner abgezwickt -so als Beratungsgebühr. Sowas wäre bei uns glaube ich unmöglich.

By De Zwarte Cuup (145.62.4.6) on Dienstag, den 15. Januar, 2002 - 13:34:

@Alfa,

erwarte keine gleiche Behandlung in NL. Off-topic: schau folgendes Nachricht mal an:

Anssi Vanjoki, einer den Direktoren der finnischer Nokia, soll eine Geldbusse in der Höhe von € 116.000 bezahlen, weil er auf seinem Motorrad 25 Km zu schnell gefahren ist. In nordeuropäischen Länder sind Geldbüsse das Einkommen abhängig. Vanjoki verdiente in 1999 € 14.000.000

So etwas soll mann nicht in unsere Länder einführen!

Gruss,
Marcel

By alfa (195.124.135.7) on Dienstag, den 15. Januar, 2002 - 16:43:

@dzc
aus meiner Beobachtung reden die Schweden mehr und denken vorher darüber nach als die Finnen. Auch sind die S. im allgemeinen sehr freundliche Leute. Die Finnen sagen nicht viel und handeln sofort, manchmal auch ohne alle Einflüsse überhaupt in Betracht gezogen zu haben. Ist nicht so pauschal gemeint, wie man das jetzt so lesen könnte. Halt eine tendenzielle Beobachtung.

By Alberto (62.224.97.184) on Dienstag, den 15. Januar, 2002 - 17:05:

Was ist nun mit dem Blitzen in Holland?
Ich glaube schon, daß die auch so eine Art "Halterhaftung" durchsetzen werden. Das heißt, es könnte eine größere Geldbuße kommen, die auf dem Wege der Amtshilfe auch in Deutschland vollstreckt werden könnte. Allerdings ohne weitere Konsequenzen für den Fahrer, da dieser nach deutschem Recht ja von hinten nicht zu identifizieren war und sicherlich keinerlei Aussage machen wird.

Andererseits könnte man auch behaupten, man sei gar nicht Holland herumgefahren, und das völlig gleich aussehende Fahrzeug (wenigstens von hinten) sei eine sog. "Doublette".
Solche Fahrzeuge werden manchmal hergestellt, um damit eine Straftat zu begehen, die dann ein anderer zunächst am halse hat.
Wäre auch ein Weg.... jedenfalls würde ich mit diesem kennzeichen nicht mehr nach Holland fahren, denn das ist bestimmt in deren Computer verankert.

By dutchman (80.132.13.128) on Dienstag, den 15. Januar, 2002 - 19:27:

In Holland gibt es ja auch Halterhaftung. Allerdings nur bis eine gewisse Grenze. Ab diese Grenze ist es Verfahren aehnlich wie D. Und dann ist es zienlich unbequaem wenn man keinen Photo des Fahrers hat.

Naehere Infos unter www. TufTufclub.com.

By Billy Bob (24.141.220.190) on Dienstag, den 15. Januar, 2002 - 23:25:

alfa
Danke fuer die erklaerung,aber wie meine erste antwort auf die frage von Chris sich so ausweiten kann ist mir ein Raetzel.als Chris fragte Was erwartet micht jetzt? Ich wurde von hinten geblitzt. Ist das überhaupt zulässig? antwortete ich " Blitzen Ja aber 230kmh nicht!!Ich hatte seine Uebertretung nicht kritiesiert,das ist seine angelegenheit,die Frage war eben nur,
ist es legal von hinten zu Blitzen,und diese hatte ich ja beantwortet.Da das Blitzgeraet in Holland stand ist es dort zulaessig von hinten zu Blitzen.Ich habe auch in der sache der benachrichtigung von Holland kein urteil abgegeben da ich nicht weiss wie das laeft,und ob Chris ueberhaupt einen bescheid von Holland wegen der Uberschreitung bekam.Aber lese doch mal wie einige reagierten,dachte die wollen mir den Kopf abreissen.Beispiel Rennfahrer Ob da zulaessig ist, dort 230km/h zu fahren oder nicht liegt nicht in deinem Ermessen, oder besser gesagt, deine Meinung ist hier nicht danach gefragt.Dieser Quatschkopf kann nicht mal lesen aber seine meinung muss er vorbringen,selbst wenn er voellig falsch liegt.Sollte der sich beim Auto
fahren auch so benehmen ,na dann Gute nacht.
Da ich als Canadier dess ofteren in Deutschland unterweg bin hatte ich mich erkundigt,Wenn jemand sich auf Deutschlands Stassen mit einem Motorisierten Fahrzeug fortbewegt,unterliegt er den Deutschen Verkehrsbestimmungen und Gesetzen.
Und ich nehme an das gleiche gilt auch fuer andere Staaten.Ich kann in Deutschland auch nicht
auf den Autobahnen rechts ueberholen oder bei rotlicht einen rechtsturn machen,nur weil es bei uns erlaubt ist.man sollte sich eben im Ausland an die gueltigen regeln halten,meine ansicht!
Selbst wenn es manchmal schwer faellt!kannst mir glauben ,hatte schon dess oefteren den drang besessen auf den Autobahnen Rechts zu ueberholen,viel mir aber immer rechtzeitig ein dass es nicht erlaubt ist,also tat ich es nicht.

By Alberto (62.224.100.96) on Mittwoch, den 16. Januar, 2002 - 12:36:

@BillyBob
Genau das rechtsüberholen bringt aber die höchsten Zeitgewinne - und kostet - ohne Gefährdung - lediglich 100 DM und 3 Punkte.

Der Witz ist aber, daß diese Anzeigen meistens von Privatleuten - eben von den Rechtsüberholten - gemacht werden - und die sind glücklicherweise oftmals sehr rechtsunerfahren, was dazu führt, daß sie das Wichtigste, nämlich die exakte Fahrerbeschreibung, gar nicht haben.

Folglich verlaufen etwa 95 von 100 solcher Anzeigen - mittels einfacher Aussageverweigerung - im Sande.

Vielmehr rät die Polizei den Anzeigenden schon ab, diese Anzeige zu erstatten, wenn keine Fahrerbeschreibung vorliegt. Es führt ja zu nichts.

Darum: Rechtsüberholen ist super!

By KJK (194.138.37.41) on Mittwoch, den 16. Januar, 2002 - 14:38:

Rechtsüberholen ist super!

Mann, Alberto, bislang konnte lediglich die Angst vor Bestrafung mich vom Rechtsüberholen abhalten. Jetzt mach' bitte nicht auch noch Werbung dafür...

By Grobi (217.228.105.11) on Mittwoch, den 16. Januar, 2002 - 15:02:

Recht hat Alberto aber! Bevor ich hinter einem herschleiche, und mir irgendwann der Kragen platzt, fahr ich lieber rechts dran vorbei und schaue in die andere Richtung (Fahrerbeschreibung: er hatte braune Haare... LOL)

Grobi

By farendil (217.85.239.11) on Mittwoch, den 16. Januar, 2002 - 15:41:

@grobi: genau! wenn man erst ein ewiges theater abzeiht, damit der blockierer verschwindet, kannst du davon ausgehen, daß es bloß zu spannungen auf beiden seiten kommt.
nicht selten geht es dann mit ausbremsversuchen etc. weiter.

aus diesem grund kein langes theater, wenn man sieht, daß der da links nicht daran denkt, wegzugehen.

Fahrerbeschreibung: er hatte braune Haare
seit wann sieht man die haarfarbe unter der stumhaube??

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 16. Januar, 2002 - 15:44:

@all
das Rechtsüberholen wird manchmal dadurch problematisch, dass eine Zivilstreife dich rausholt, kannst halt nie sehen, wo sowas versteckt mitschwimmt.
Rechtsvorbeifahren ist was Anderes!

By KJK (194.138.37.41) on Mittwoch, den 16. Januar, 2002 - 16:17:

Rechtsvorbeifahren ist was Anderes!

Das Problem dabei ist, daß die Grenzen sehr eng sind. Z. B. darfst Du offiziell als Überh... äh: Vorbeifahrer nicht schneller als 80 sein (ich weiß: Alberto hat da schon ein anderes Urteil, aber darauf würde ich mich nicht verlassen wollen). Die Situationen, in denen ich eine Bremsung von 180 auf 120 vermeiden könnte, werden dadurch ganz sicher nicht erfaßt :-( . Und wenn ich in einem solchen Fall argumentiere, mein Vordermann habe mir z. B. wegen seines Spurwechsels nach links keine andere Wahl gelassen, bin ich vermutlich reif wegen meines deutlich über Richtgeschwindigkeit liegenden Tempos.

By alpak (217.81.174.210) on Mittwoch, den 16. Januar, 2002 - 16:33:

Fahrt mit Turban oder Schleier. Ist wieder in. Nur kommt nicht in die Nähe amerikanscher Konsulate. Sonst ist statt Halterhaftung M-16 angesagt :(

By farendil (217.85.239.11) on Mittwoch, den 16. Januar, 2002 - 16:54:

@alpak: was wollen die denn machen, wenn du madkiert fährst? klar, sie können dich anhalten, aber sonst?

@kjk: das rechtsüberholen ist bis max. 80 erlaubt.

das rechtsvorbeifahren auch darüber. wir haben schon mal gestritten, den begriff rechtsvorbeifahren gibt es gar nicht sondern nur ein "nicht verbotenes fahren was dazu führt, daß man auf einer gedachten horizontalen linie weiter nach vorn kommt, als fahrzeuge in der/den spur/en links von einem".
du hast recht, das ist wirklich kompliziert. ein solcher fall liegt z.b. dann vor, wenn du auf der leeren BAB rechts fährst und mit einem mal taucht ein einzelnes fahrzeug (langsamer als man selbst) auf der linken spur auf. hier muß ich nicht nach links rausziehen, warten bis der vordermann es endlich kapiert und nach rechts geht um dann zu überholen und mich davor wieder rechts einzuordnen.

trotzdem kann ich von der rechtlichen seite nur zur vorsicht raten!

By Grobi (80.135.22.152) on Mittwoch, den 16. Januar, 2002 - 22:29:

@farendil: Die Idee mit der Sturmhaube ist gut, aber tagsüber zieht man damit die Polizisten an, wie ein ...Haufen die Fliegen im Sommer :-(

Ansonsten Sonnenblende, klappt im Barchetta prima (Bin recht groß für den Wagen, Gesicht ist dann komplett verdeckt *g*)!!

Grobi

By alpak (217.88.166.213) on Mittwoch, den 16. Januar, 2002 - 23:27:

@farendil: Ich nehme an, Du hattest noch nicht das Vergnügen in eine Kontrolle des amerikanischen Miliärs zu kommen. Die Gefahr ist in Dresden wohl auch nicht so groß.
Hier in Frankfurt und Wiesbaden gibt's ja ne Menge Amis (alte Air Force-Stützpunkte) - und ein Kumpel von mir wurde beim "Kinderausfahren" (Zivi-Job, holt Behinderte Kinder mit Transit ab) kontrolliert. Hatte nicht die Papiere, die der Ami am Kontrollposten vor der Ami-Siedlung (nicht Kaserne) sehen wollte - und wurde 20 Minuten lang mit Kindern hinten drin gefilzt. Mit MG und vollem Programm...
Das war Mitte November. Hätte er da noch einen Turban aufgehabt, hätte er wahrscheinlich noch knien' müssen.

Ansonsten: War auch nicht so ernst gemeint ;)

By 530 (217.82.255.205) on Mittwoch, den 16. Januar, 2002 - 23:55:

zum Rechtsüberholen noch kurz zwei Fragen: habe ich bislang noch nie gemacht, aber was passiert eigtl. im Falle eines Unfalls? Also wenn der Rechtsüberholte gerade in dem Moment wieder nach rechts fahren will.
Oder, zweite Alternative, habe ich auch schon mehrfach gesehen: Der Rechtsüberholte setzt den Blinker rechts, sieht dann aber die Gefahr im letzten Moment und bleibt auf der Spur während der Überholer eine Vollbremsung hinlegt. Ist da nicht der Rechtsfahrer Schuld? Gibt es da Urteile?

By farendil (217.85.230.25) on Donnerstag, den 17. Januar, 2002 - 01:55:

@alpak: sorry, habe militärkontrollen noch nicht erlebt...
welche gesetzlichen grundlagen gibt es, was dürfen sie und wo dürfen sie es?


@530: die schuldfrage kommst darauf an. ist es ein verbotenes rechtsüberholen, kannst du sicher sein, daß mindestens der größere teil der schuld an dir hängen bleibt.

By Billy Bob (24.141.220.190) on Donnerstag, den 17. Januar, 2002 - 03:23:

Farendil
sorry, habe militärkontrollen noch nicht erlebt...
welche gesetzlichen grundlagen gibt es, was dürfen sie und wo dürfen sie es?

Kommt darauf an wo es ist,und welche art der waffen die haben.

By alpak (217.81.169.125) on Donnerstag, den 17. Januar, 2002 - 11:01:

@farendil: Über die Gesetzlichen Grundlagen wiederum habe ich mir noch keine Gedanken gemacht. Kommt ja auch nicht sooo oft vor.
Aber im Dezember war das us-amerikanische Konsulat im "Diplomatenviertel" im Frankfurter Westend (bekannt aus den wilden "Fischer-Jahren") noch weiträümig abgesperrt. Wer durchwollte - es gibt ja auch noch dt. Zivilisten dort, Arztpraxen und Kanzleien - oder gar direkt vom neuen Campus zum alten wollte, mußte sich eine solche Kontrolle gefallen lassen.
Den Soldaten hat man angesehen, daß sie jeden potentielle Osama-Sympatisanten auseinander nehmen. Hätte man die nach Legitimationgrundlagen gefragt, wäre einem der eigene Bundesgrenzschutz wahrscheinlich auch nicht sonderlich hilfreich zur Seite gestanden.
Abgesehen davo, daß die - verständlicher Weise - überhaupt keinen Spass verstanden, bin ich mir sicher, daß es eine gültige Legitimation dafür gab. Vielleicht dürfen Sie im Rahmen präventiver Polizeiarbeit im Einverständniß mit der Landesregierung eigene "gefährdete" Gebäude so schützen.

@BillyBob: ich hab' sie immer mit relativ großen Rifles gesehen - aber frag' mich nicht, bin kein Waffenexperte und habe mich erfolgreich den Klauen des Kreiswehrersatzamtes entzogen...

By traffic (172.177.192.230) on Donnerstag, den 17. Januar, 2002 - 12:06:

@alpak: Die Legitimation möchte ich gerne einmal sehen. Ich vermute, es gibt keine. Wahrscheinlich haben sich im vorauseilenden Gehorsam die Leute einfach alles gefallen lassen, wie es immer mehr zunimmt. Wenn alle kollektiv Proteste/Hupkonzerte usw. veranstaltet hätten, wären die Kontrollen bestimmt auf das unmittelbare Umfeld des Konsulats zurückgezogen worden, wofür es wohl Sonderrichtlichen gibt.

By Alberto (62.224.96.3) on Donnerstag, den 17. Januar, 2002 - 13:58:

@530
Natürlich ist man voll schuld, wenn etwas passiert - es sei denn, man ist wirklich bei etwa 80 - 100 kmh eben in der rechten Kolonne gefahren und dabei eben etwas vorbeigerollt.
Dann hat der fahrspurwechsler eben die Schuld.

Aber ich sagte ja: Rechtsüberholen ist super! das heißt aber nicht: Rechts vorbeidonnern!

Häufigstes beispiel:

Es sind auf einer Autobahn (2 - oder 3-spurig) 120 kmh beschränkt. Dann meinen alle, sie könnten links bleiben, wenn sie nur etwa 125 - 135 kmh fahren. Das ist eindeutig auch ein Verstoß gegen das rechtsfahrgebot.

Aber gut. Sie tun es eben. Nun überhole ich so einen Kameraden eben rechts - mit etwa 140 - 150 kmh - das ist dann zwar verboten, bringt mich aber weiter, denn ich laufe auf den nächsten Linksfahrer auf - mit etwas geringerem Abstand, als dies mein ewiger Vordermann - mit 125 kmh eben tat. Dieser geht dann wieder mal nach rechts rüber - und ich komme weiter..... Quintessenz: ich will keine 120 fahren, sondern eben schneller. Das aber wollen die anderen meistens verhindern, indem sie links blockieren. das wiederum schalte ich eben dadurch aus, daß ich einfach rechts vorbeifahre (max. 100 DM).

Richtig ist - das Gebiet sollte "zivilstreifenfrei" sein. Die Privatanzeige, - wenn sie denn kommt - kann ich gelassen abwehren.

By alfa (195.124.135.7) on Donnerstag, den 17. Januar, 2002 - 15:04:

Auf der A8 Münchem Salzburg und der A93 Rosenheim Kufstein kannste das "Zivielstreifenfrei" aber vollständig vergessen, da sind mehr davon unterwegs, als ein räudiger Hund Flöhe im Fell hat. Einziges Kennzeichenist, das es immer zwei sind. Fahren tun die alle möglichen Marken, was eben so beschlagnahmt wird. Ausserdem tauschen die mit den Ösis gelegentlich schon mal die Karren.

By Alberto (62.224.97.98) on Freitag, den 18. Januar, 2002 - 17:32:

Ja gut, dann muß man eben aufpassen und diese Zivilstreifen erkennen. Das geht schon - mit etwas Mühe. Allerdings nicht nachts.

Sicherheitshalber überhole ich ja auch nicht rechts, sondern fahre rechts vorbei und bleibe so lange, wie möglich rechts. Die lieben Linksblockierer haben ja Abstände zu ihren Vordermännern, daß ein ganzer LKW dazwischen passen würde. Da kann man schon mal an so 2 - 4 Autos recht vorbeifahren, ohne daß irgendetwas dramatisches geschieht.

Jetzt kommt die Rechtsfrage...... Bleibe ich nun etwas rechts - und eine voreilige Zivilstreife holt mich raus - und ich bin nicht nach links wieder ausgeschert, - dann war es noch kein "Rechtsüberholen" - sondern nur "rechts vorbeifahren". Das wiederum ist nicht unbedingt verfolgbar, wenn sich die Geschwindigkeiten der 2 Kolonnen öfters mal verändern. Keiner kann von mir verlangen, daß ich meine 120 kmh, die ich als einziger (dem Rechtsfahrgebot folgend) rechts fahre - dann auch noch verringere, bloß weil links der Raum zu eng wird und dort alle bremsen müssen. Ich muß da keineswegs mitbremsen!!

Die Polizei hat also nur etwas konkretes, wenn ich.... Rechts rüber - vorbei - wieder links raus - gefahren bin.

Das aber mache ich nur, wenn ich wirklich mit dem Linksfahrer relativ allein bin. Bei ganzen Kolonnen von 2 - 8 Autos kann immer eine Zivilstreife drinstecken. Diese aber müssen sich von mir genauso sagen lassen, daß sie auch gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen haben, denn ich konnte ja offensichtlich gefahrlos an 8 Autos (inkl. Zivistreife) vorbeifahren.

Die haben da schlechte Karten - aber das wissen sie auch. deshalb verfolgen sie so was in der Regel nicht.


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