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Police-Pilot-System und Nachfahren!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Police-Pilot-System und Nachfahren!
By RealEasy (195.252.156.152) on Freitag, den 11. Januar, 2002 - 16:09:

Sooo, ich würde gerne in Erfahrungsaustausch treten zu obigen Thema.
Folgendes, letztes Jahr bin ich wegen angeblicher Geschwindigkeitsüberschreituung auf der BAB 44 im Baustellenbereich zur Rechenschaft gezogen worden, laufendes Verfahren. Jedoch mit so einem abstruß hohem Wert, das die Vermutung naheliegt, da wurde mindestens die Meßtechnik falsch bedient, wenn nicht noch arger.
Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde durch nachfahren mit einem Police-Pilot-Gerät ermittelt.
Jetzt der gag, es existiert kein Video, weil angeblich nicht gelungen. Da die Beamten aber mit einem geeichten Tacho unterwegs und zu zweit waren, habe ich sehr schlechte Chancen.
Wer hat ähnliches durchgemacht und kann mir Auskunft geben (bitte mít Az.). Das Gerät stammte von 1995 ist im Mai 2001 das letzte Mal geeicht worden (Eichprotokoll ist angefordert) und Eichung ist bis Ende 2002 gültig. Ganz lieb wäre mir natürlich, wenn sich derjenige, der vor mir gefilmt worden ist und der derjenige, der nach mir gefilmt worden ist (mit Videoaufzeichung) sich bei mir melden könnten. Meine Meßzeit: 9.00 Uhr, km 81,000.
Ansonsten bin ich für jeden Hinweis sehr dankbar.

Schönen Tag noch

By Greatblackbird (145.254.147.251) on Samstag, den 12. Januar, 2002 - 13:26:

Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde durch nachfahren mit einem Police-Pilot-Gerät ermittelt. Jetzt der gag, es existiert kein Video, weil angeblich nicht gelungen.

Das Police-Pilot-System kann problemlos ohne Videodokumentation verwendet werden und wird auch so eingesetzt.

Da die Beamten aber mit einem geeichten Tacho unterwegs und zu zweit waren, habe ich sehr schlechte Chancen.

Das Das Police-Pilot-System ist sozusagen der geeichte Tacho. Wenn die sich wirklich nur auf den Fahrzeugtacho berufen, dann sind wesentlich höhere Toleranzen abzuziehen.

Kannst Du mal ein paar Daten aus dem Bußgeldbescheid posten? Geht daraus vielleicht hervor, wie lang die Meßstrecke war oder ob eine Tonbandaufzeichnung existiert? Interessant wäre auch, ob sich die Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb der Meßstrecke geändert hat.

By RealEasy (195.252.156.169) on Dienstag, den 15. Januar, 2002 - 11:01:

Mahlzeit!

Ok, näherer Angaben.
Meßstrecke laut Bescheid 1000m.
Laut Meßprotokoll, was mir zu kurz ausfiel, werde ein ausführlicheres beantragen, nur Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit gleichbleibendem Abstand.
Das bei Ablesen von normalem Tacho mindenstens 12 % als Abzug (7 % Tachoabweichung + 5 % Meßfehler) von Rechtsprechung anerkannt werden, ist mir bekannt.
Das das Pilot System für Nachfahren anerkannt ist, weiß ich auch. Ich bin bei der Überlegung, über meine anwältin außerdem noch eine Ausbildungsbescheinigung der beiden Beamten sowie einen zum Zeitpunkt gültigen Führerschein des Fahrers anfordern zu lassen. Weiß nur nicht, ob das dann doch eventuell den behandelnden Richter etwas sauer auf mich macht.=)
Achja, die Geschwindigkeitsbegrenzung hat sich innerhalb der Meßstrecke nicht geändert, aber etwas anderes Feines ist passiert, innerhalb der Meßstrecke war eine erneute Auf-Abfahrt. Danach war auch noch mal ein Schild mit der Geschwindigkeitsbeschränkung, aber, wie in der ganzen Baustelle auch, ausgenommen Einfahrt, nur auf der rechten Fahrbahnseite. Und dieses habe ich, ganz ehrlich, wirklich nicht gesehen, weil ich gerade einen LKW überholt hatte.
Naja mal schauen.


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