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BuGeBe

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: BuGeBe
By Activist (62.155.182.121) on Freitag, den 11. Januar, 2002 - 15:54:

Liebe Leute,

kurz zur Erinnerung:
am 21.09.2001 wurde ich mit Mietwagen geblitzt,
3 Wo vor Ablauf der Verjährungsfrist bekam ich einen Zeugenbefragungsbogen, den ich nicht ausgefüllt habe,
eine Woche später also 2 Wo vor Verjahrungsfristablauf haben mich die Grünen auf dem morgentlichen Arbeitsweg überrascht und haben die Zeugenbefragung vorgenommen, bei der ich nichts gesagt habe.

Bis gestern ist dann nix mehr gekommen, ich staunte allerdings nicht schlecht, als ich heute ohne vorher einen Anhörungsbogen bekommen zu haben per Einschreiben den BuGeBe erhielt. Der sieht folgendermaßen aus:

Bußgeldbescheid 09.01.2002
---------------
Ihnen wird zur Last gelegt ... folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben.

Wegen der oben bezeichneten Ordnungswidrigkeit wird gegen Sie ...

usw.

Mit frdl. Grüßen
...


Ist das so okay?. Ist nicht eigentlich Verjährung eingetreten? Wie kann ich ggf. die Zahlung des Bußgeldes herauszögern?

Dank & Gruß
Activist

By Greatblackbird (213.6.67.180) on Freitag, den 11. Januar, 2002 - 18:32:

Wenn die Identifizierung durch die Polizei und somit für Dich das Bekanntwerden der Ermittlungen innerhalb der 3 Monate nach dem Verstoß war, dann ist der BG zu Recht erlassen, weil zwischen Tat und Erlaß keine 6 Monate liegen.

Wie kann ich ggf. die Zahlung des Bußgeldes
herauszögern?


Du brauchst dagegen nur Einspruch einlegen und, "wenn Du wieder flüssig bist", den Einspruch einfach wieder zurücknehmen.

By sixpack (212.44.160.3) on Montag, den 14. Januar, 2002 - 10:24:

Nur so interressehalber,

wo steht das mit den 3 Monaten ???

By farendil (217.225.255.129) on Montag, den 14. Januar, 2002 - 11:07:

im owig

By dagegen (134.147.103.18) on Montag, den 14. Januar, 2002 - 13:40:

Er schreibt aber, die Polizei hätte ihn als Zeugen befragt. Dann weiß er doch immer noch nichts davon, dass gegen ihn ermittelt wird. Also m.E. doch Verjährung.

"dann ist der BG zu Recht erlassen, weil zwischen Tat und Erlaß keine 6 Monate liegen."
Bis zum BuGeBe sind es immer 3 Monate, aber die fangen ja nach einer verjährungsunterbrechenden Maßnahme wieder von vorne an zu laufen.

By Greatblackbird (213.6.141.198) on Montag, den 14. Januar, 2002 - 22:02:

@dagegen

Bis zum BuGeBe sind es immer 3 Monate

Nicht unbedingt. Wenn ein Betroffener z.B. nach 2 1/2 Monaten einen A-Bogen erhält, dann hat die Behörde wieder 3 Monate Zeit, gegen diesen Betroffenen einen Bußgeldbescheid zu erlassen. Mit dem rechtzeitig erlassenen Bußgeldbescheid beginnen mit jeder unterbrechenden Maßnahme 6 Monate von vorn zu laufen.

By sixpack (212.44.160.3) on Dienstag, den 15. Januar, 2002 - 09:40:

Was sage ich eigentlich wenn die 3 Monate (+ ein zwei Tage ich bin ja feige :) ) rum sind ... ??

Sage ich : Ich wars, ABER ist ja verjährt...

Oder Sage ich : könnte ich gewesen sein, mache ich keine Aussage spielt ja eh keine Rolle ...

???

Ciao sixpack

By dagegen (134.147.103.18) on Dienstag, den 15. Januar, 2002 - 14:08:

@Greatblackbird:
NACH Erlass des BuGeBe sind es 6 Monate, aber BIS DAHIN immer 3 Monate. Habe ich auch oben so geschrieben.

By Greatblackbird (172.179.160.192) on Dienstag, den 15. Januar, 2002 - 16:32:

@dagegen

Sorry, ich hatte es so verstanden, daß ein BG immer innerhalb von 3 Monaten erlassen sein muß.

By alfa (195.124.135.7) on Dienstag, den 15. Januar, 2002 - 16:47:

das schreibt aber dagegen auch; nur wenn die 3 Monate unterbrochen werden durch z.B. einen ABogen, fangen sie von vorne das Laufen an.
Wenn der BG da ist, fangen die 6 Monate das Galoppieren an.

By Alberto (62.224.97.184) on Dienstag, den 15. Januar, 2002 - 16:56:

@sixpack
Das Klügste ist: "Ich verweigere die Aussage" - und mehr nicht!

Und diesen Satz solltest du dir ins Hirn einbrennen. Er gilt fast immer.

By Greatblackbird (172.179.160.192) on Dienstag, den 15. Januar, 2002 - 17:02:

@alfa

Wenn der BG da ist, fangen die 6 Monate das Galoppieren an.

Korrekt. Wenn aber kein A-Bogen in den 3 Monaten verschickt wird und es folgt dann ein BG, dann ist es verjährt und es fangen keine 6 Monate das Galoppieren an....

By Activist (217.80.49.250) on Mittwoch, den 23. Januar, 2002 - 15:37:

Toll, toll toll,

was ich hier so lese! Es wird Zeit, dass auch ich mich wieder einmal zu der Sache äußere:

Heute habe ich meinen Einspruch abgeschickt. Ganz normal: Ich legen gegen den von Ihnen erlassenen ... Einspruch wegen Verjährung ein.

Ich muss sagen, dass ich erst nach Abschicken meines Einschreibens wieder in diesen Thread geschaut habe und eigentlich der gleichen Meinung bin, wie sie der Konsenz der bis dato geführten Diskussion darstellt.

Die Frage, die noch ein bisschen weilt, lautet nun, wie man mein Aufgegabelt-Werden durch die Grünen bewerten wird. Sieht man es so, wie 'Greatblackbird' zu Anfang, dient mein Einspruch nur der Verzögerung meiner Zahlungspflicht. Sieht man es hingegen so wie 'dagegen', ist es halt noch die Frage, ob die Behörde ihren Foulpass schnallen wird und das Verfahren einstellt.

Zunächst herzlichen Dank für die Unterstützung; ich melde mich wieder bei Neuigkeiten.

MfG
Activist


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