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Zustellung Anhörungsbogen an nicht gemeldete Wohnung ?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Zustellung Anhörungsbogen an nicht gemeldete Wohnung ?
By speedy (217.226.19.203) on Freitag, den 11. Januar, 2002 - 15:15:

Hab heute einen Anhörungsbogen bekommen:
112 km/h auf autobahn in Baustelle mit Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 Km/h.
1. Ich fahre einen Firmenwagen und der Anhörungsbogen kam direkt zu mir ohne daß er in meiner Firma gelandet ist ( komisch)
2. Ich wohne zwar an der angegebenen Adresse bin dort aber nicht gemeldet.
Besteht die Möglichkeit den Anhörungsbogen einfach zu ignorieren, bis die 3 Monatsfrist abgelaufen ist ? da die Polizei ja wohl
meinen tatsächlichen Wohnort ermitteln muesste ?
3. Auf mich kommt noch ein anderes Verfahren zu:
Ausserorts gelasert worden mit 83 kmh u angehalten worden ( 50 km/h erlaubt)
Diese Geschwindigkeitsbegrenzung gilt nur für eine Seite der Fahrbahn, zieht die Ausrede auf der anderen Seite gefahren zu sein dann gewendet zu haben und zu glauben daß 70 kmh erlaubt waren, da keinerlei Schilder auf ca 900m auf die Geschwindigkeitsbegrenzung mehr hinwiesen.
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Gruss Speedy

By farendil (217.225.242.10) on Freitag, den 11. Januar, 2002 - 15:52:

woher haben die deine adresse??

By speedy (80.132.175.180) on Freitag, den 11. Januar, 2002 - 16:37:

ist doch möglich das meine Firma adresse weitergegen hat, war 3 wochen im Urlaub, hat das
rechtliche Relevanz, daß die eine na sagen wir mal falsche Adresse rausgegeben haben.
Es kotzt mich an, daß die da überhaupt was zu schreiben, muss da wohl mal ein paar klärende Worte zu finden.

By Greatblackbird (213.6.67.180) on Freitag, den 11. Januar, 2002 - 18:26:

2. Ich wohne zwar an der angegebenen Adresse bin dort aber nicht gemeldet.

Das solltest Du ausnutzen. Du solltest nicht bekannt werden lassen, daß Du von dem Verstoß weißt. Die Verjährung dürfte somit nicht unterbrochen sein.

da die Polizei ja wohl meinen tatsächlichen Wohnort ermitteln muesste ?

So würde ich das auch sehen. Wenn die aber davon ausgehen, die richtige Adresse zu haben, wird wohl auch niemand nach Deinem richtigen Wohnort ermitteln, zumindest nicht bis zur Verjährung.

zieht die Ausrede auf der anderen Seite
gefahren zu sein dann gewendet zu haben und zu glauben daß 70 kmh erlaubt waren, da keinerlei Schilder auf ca 900m auf die Geschwindigkeitsbegrenzung mehr hinwiesen.


Wenn das niemand sehen konnte und Du auch keine Aussage dem Polizisten gegenüber gemacht hast, könnte das durchaus funktionieren. Irgendwo gab es dazu auch mal ein Urteil.

By speedy (80.132.175.180) on Freitag, den 11. Januar, 2002 - 18:53:

^^^^
danke für die antwort habe nämlich zu dem thema in diesem hervorragendem Forum noch nichts gefunden.
mich hat es halt als Aussendienstler mit 90tsd. km
jahresfahrleistung halt arg gebeutelt letztes jahr.
hier liegt noch ne Benachrichtigung über die Niederlegungs eines Schriftstückes rum die auch auf eine Geschwindigkeitsüberschreitung hindeuten.
Sicherheitshalber ignoriere ich das auch mal.
Fühl mich aber nicht wohl bei der Sache, da Adresse von meiner Firma so weitergegeben wurde,
hoffe es bekommt da keiner Ärger, aber wenn ich den Führerschein behalten will ( den Monat könnte ich noch verkraften ) würde mein Punktestand mit den 3 Delikten auf ca 17 ansteigen
u da wäre der Lappen auf kurz oder lang 1 Jahr weg
u das wäre inakzeptabel.
Werde am Montag mal meinen Anwalt konsultieren u das Ergebniss dann mal posten.
Witzig ist übrigens das auf dem AB ne falsche Autobahn abgegeben wurde für den Standort der Radarkontrolle, nehme aber mal an daß Schreibfehler auf dem AB wohl keinerlei Relevanz haben.
Danke nochmal für die Antwort u ich möchte auch betonen ,daß ich kein notorischer Raser bin sondern so schnell fahre wie ich es vertreten kann
und ich glaube nach über 1,5 mill unfallfreien gefahrenen KM kann ich das wohl einschätzen.
Es kotzt mich aber an das in den letzten 5 Jahren
die Abzocke überhand nimmt und das wenn ich ein
Durchschnittsfahrer wäre mit 15000 km/jahr ich höchstens alle 5 Jahre Punkte einfahren würde u keiner könnte mit mir auf den Finger zeigen.
Wann wird die deutsche Rechtssprechung endlich mal begreifen, daß einer der viel fähr natürlich mehr Fehler macht pro Jahr als einer der weniger fährt, wobei der Fahrer mit den vielen KM eher
kritische Situationen richtig einschätzt u damit wohl eher zur Unfallverhüttung beiträgt als der angeblich so brave Wenigfahrer.
Gruss Speedy

By Greatblackbird (213.6.67.180) on Freitag, den 11. Januar, 2002 - 19:03:

hier liegt noch ne Benachrichtigung über die Niederlegungs eines Schriftstückes rum die auch auf eine Geschwindigkeitsüberschreitung hindeuten. Sicherheitshalber ignoriere ich das auch mal.}

Das solltest Du nicht tun. Wenn das ein Bußgeldbescheid ist, dann beginnt mit der Niederlegung die Einspruchsfrist zu laufen.

Witzig ist übrigens das auf dem AB ne falsche Autobahn abgegeben wurde für den Standort der Radarkontrolle, nehme aber mal an daß Schreibfehler auf dem AB wohl keinerlei Relevanz haben.

Die Örtlichkeit muß schon richtig geschrieben sein, sonnst ist die Anschuldigung falsch!

und ich glaube nach über 1,5 mill unfallfreien gefahrenen KM kann ich das wohl einschätzen.

Du schon, aber Behörden und Gerichte beeindruckt das nicht.

By speedy (80.132.175.180) on Freitag, den 11. Januar, 2002 - 19:16:

Wieso sollte daß beim Bußgeldbescheid anders sein als beim AB ?
Wenn das an die nicht gemeldete Wohnung geht muss
ich das ja wohl ignorieren, für mich ist das wie nicht zugestellt oder liege da falsch.
In diesem Fall hatte ich auf AB nicht reagiert, da
aus meiner Sicht davon keine Kentniss haben konnte, da nicht korrekt ( falsche Adresse )
zugestellt wurde.
Frage mich alerdings wie lange die brauchen um mal meine richtige Adresse beim Einwohnermeldeamt zu erfragen.
Aber das kläre ich mit meine Anwalt.
Aber vielen Dank für deine Mühe.

By Greatblackbird (213.7.143.213) on Freitag, den 11. Januar, 2002 - 20:24:

muss ich das ja wohl ignorieren, für mich ist das wie nicht zugestellt oder liege da falsch.

Hmmm.... Ja okay. Notfalls hast Du die Benachrichtigungskarte eben auch nie gesehen.

By speedy (80.132.191.117) on Dienstag, den 15. Januar, 2002 - 16:51:

so hatte dann das heute ein Gespräch mit meinem Anwalt, der das bestättigt hat, leider wird er erstmal nix verdienen, da alles in die Rundblage kommt, bis die mal das Einwohnermeldeamt bemühen vergeht hoffentlich genug Zeit und da das Telefonbuch nix hergibt bzgl Adresse bleibt ihnen wohl nix anderes übrig.
Und auch in der Zukunft werde ich wohl kaum meinen Wohnsitz da anmelden wo ich tatsächlich wohne, habe ja so fast einen Freifahrschein.
Wäre nur noch interessant zu erfahren ob dem Hausbesitzer was droht wo ich wohne, wir haben nur einen Briefkasten, ist der verpflichtet Post
die nicht an Ihn gerichtet ist weiterzuleiten und hat das rechtliche Relevanz.
Ist ein Freund vor mir u bevor der ne Auskunft gibt über mich fallen Weihnachten u Ostern auf einen Tag
Gruss Speedy
u nochmals Danke für die Auskuenfte

By Greatblackbird (172.179.160.192) on Dienstag, den 15. Januar, 2002 - 17:14:

@speedy

Lies mal, was Alberto hier gepostet hat....

Der Hausbesitzer hat übrigens nichts zu befürchten.


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