Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Abgenutzte Fahrbahnmarkierungen

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Abgenutzte Fahrbahnmarkierungen
By SubZeroXXL (213.6.1.42) on Donnerstag, den 10. Januar, 2002 - 19:20:

Ich fahre auf einer Straße. Ein Auto kommt von rechts und fährt mir in die Seite. Der von Rechtskommende hat aber eine fast gänzlich abgenutzte Haltelinie (50cm breit) überfahren, die ein Betriebsgelände abgrenzt. Ohne Haltelinie hätte ich ihm die Vorfahrt genommen. Mit Haltelinie habe ich aber doch keine Schuld, oder?! Wer ist für die Haltelinie verantwortlich? Der Betrieb, um dessen Ausfahrt es sich ja schließlich handelt oder die jeweilige Gemeinde/Stadt? Wer bezahlt die Schäden an den beiden Autos?

By traffic (213.6.45.105) on Donnerstag, den 10. Januar, 2002 - 20:23:

Eine Haltelinie alleine sagt noch nicht viel, wie war die Vorfahrtsbeschilderung an dieser Stelle? Ohne explizite Regelung muß der aus der Ausfahrt kommende, egal ob mit oder ohne Linie, Vorfahrt gewähren, d.h. du läßt dir den Schaden vom Gegner ersetzen.

By BigBenHRO (62.155.196.50) on Donnerstag, den 10. Januar, 2002 - 21:52:

@ traffic: Hast du ein Gerichtbeschluss auf den man sich berufen kann, wenn man in so einen Fall verwickelt ist, und man nach deiner Meinung der "unschuldige" ist? (Und als Schuldiger beschuldigt wird und sogar Punkte! bekommen soll dafür...)

By klausk (217.5.100.5) on Freitag, den 11. Januar, 2002 - 06:09:

Hallo SubZeroXXL,
ist das wirklich eine Ausfahrt (abgesenkter Bordstein)?
In einem Nachbarort gibt es ein Gewerbegebiet, an dem die "Ausfahrten" gleichberechtigte Straßen sind, also keine abgesenkten Bordsteine, man braucht auch keinen Fußweg überfahren, es gilt rechts vor links (30-Zone).

Grüße
Klaus

By alfa (195.124.135.7) on Freitag, den 11. Januar, 2002 - 10:26:

@klausk
eine Grundstücksausfahrt ist nicht ausschliesslich dadurch gekennzeichnet, dass der Bordstein abgesenkt ist, das kann genauso eine mehrspuriges kurzes Strassenstück sein bei einem grossen Werk. Wenn es schon ein richtiges Strassenstück ist (alle paar Minuten fährtein LKW raus) sind Werksseitig dann Vorfahrt gewähren Schilder vorhanden (meist in Abstimmung mit Gemeinde)
Die oben geschilderte Situation ist für mich zu unpräzise, um da ein Urteil abzugeben.

By SubZeroXXL (62.104.208.89) on Freitag, den 11. Januar, 2002 - 11:52:

@alle

Danke vorab für die Postings. Wenn man in diese besagte Ausfahrt rein fährt steht dort ein Schild mit dem Hinweis auf ein Betriebsgelände (u.a. Parkverbot für Nichtangehörige). Wenn das Gelände verläßt sieht man das Schild leider nur von hinten, aber die Haltelinie ist fast einen halben Meter breit und sollte im Normalfall eine ausreichende Signalwirkung haben. Aber ganau da liegt ja das Problem: Das Schild sieht man nur beim Befahren des Geländes und die Haltelinie ist ziehmlich abgenutzt. Wem kann ich nun also vors Knie treten? Wie verhält es sich denn, wenn im Winter z.B. Verkehrschilder (Tempo 30 oder so) zugeschneit sind? Wie siehts aus wenn ein Schild (z.b. wieder Tempo 30 oder so) beispielsweise umgefahren wurde und ich hinterher geblitzt werde? Das ist jetzt nicht unbedingt das selbe wie in meinem Fall, aber ähnlich. Wer haftet?

By alfa (195.124.135.7) on Freitag, den 11. Januar, 2002 - 13:58:

Sieht so aus als ob es eine grundstücksausfahr wäre, würde empfehlen zu einem guten Verkehrsrechtsanwalt zu gehen.


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page