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Polizeifunk

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Off-Topic: Polizeifunk
By Berlin (207.235.7.232) on Montag, den 23. Oktober, 2000 - 17:32:

das der polizeifunk mit einem cb-funkscanner abgehört werden kann sollte ja bekannt sein.
Frage:gibt es möglichkeiten diesen funk zu stören?
schreibt bitte zurück.

By me (212.169.140.71) on Montag, den 23. Oktober, 2000 - 17:47:

Alles läßt sich mit genug Power stören, die Frage gehört aber nicht in dieses Forum. Versuch es einmal hier:

http://www.f1.parsimony.net/forum1530/index.htm

By michael (62.224.94.145) on Montag, den 23. Oktober, 2000 - 18:41:

Au weia... ich sag bloß: Laß die Finger davon!

Das Abhören ist schon ziemlich illegal, aber mit einer unzulässigen Sendeanlage erwischt zu werden, kann sehr teuer werden.
Außerdem kannst du durch das Stören des BOS-Funks durchaus Menschenleben riskieren, wenn bspw. ein Einsatzmittel wegen der Funkstörung nicht rechtzeitig angefordert werden konnte etc.

By garfield (134.108.33.169) on Montag, den 23. Oktober, 2000 - 20:27:

Abhören - ja. Ist zumindest für Amateurfunker nicht illegal, wenn man keinem sagt, was man dort gehört hat.

Stören? Auf keinen Fall! Die seltensten Meldungen betreffen Verkehrskontrollen, meistens geht es um ganz andere Sachen, da kann ganz schnell ein Menschenleben dranhängen. In meiner Zeit beim THW habe ich öfters legal beim Polizeifunk mitgehört, es ist teilweise haarsträubend, was da für Einsätze angefordert werden.

By Matthias (62.227.93.167) on Montag, den 23. Oktober, 2000 - 21:42:

Ich sage auch, daß man unbedingt die Finger weglassen sollte. Wenn nicht, kann ich Dir aus Erfahrung (nicht als Störer) sagen, daß die Telekom in Konstanz verdammt schnell ist, wenn Benutzer von BOS-Funk anrufen und Störungen melden. Dann gibts innerhalb des untersten Minutenbereichs Kreuzpeilungen über in der Nähe befindliche Fernmeldetürme. Die sind nämlich alle vernetzt und lassen sich fernsteuern. Dazu muß sich sogar niemand aus dem Sessel bewegen. Außer denen natürlich, die Dir dann die Ohren langziehen...

By michael (62.158.210.187) on Montag, den 23. Oktober, 2000 - 22:19:

@garfield:

Auch Amateurfunker haben ihre Ohren aus dem BOS-Funk zu lassen - darüberhinaus liegt der AFu-Bereich ja eh' weit weg von den BOS-Frequenzen (mal abgesehen vom 70cm-Band, aber da läuft eh kaum BOS-Funkverkehr).

Scannerfreunde zitieren als Legitimierung für ihr Tun gerne ein Urteil des AG Burgdorf (Az.: 4 Ds/16 Js 7932/97), aber das nützt in der Praxis nicht viel, da es in dem Fall des AG um das Abhören von Flugfunk und nicht um BOS-Funk geht. Zwar sind beides Frequenzbereiche, die nicht "für die Allgemeinheit bestimmt" sind (wie es in den einschlägigen Rechtsnormen heißt), aber es sind trotzdem zwei völlig unterschiedliche Paar Stiefel. Konsequenz: BOS-Funk abhören ist und bleibt strafbar!

By NoName (193.158.141.124) on Montag, den 23. Oktober, 2000 - 23:06:

wie hoch sind denn da die Strafen?

By garfield (134.108.33.169) on Dienstag, den 24. Oktober, 2000 - 00:09:

@Michael:

Amateurfunk wird als experimenteller Funk definiert. Das heißt, man darf mit selbstgebauten Empfängern experimentieren. Natürlich soll man nicht gezielt auf Polizeifunk-Frequenzen zugreifen, aber direkt verboten ist es laut Amateurfunk-Gesetz nicht. In diesem Gesetz ist nur ausdrücklich geregelt, auf welchen Frequenzen ein Amateurfunker senden darf. Und es steht ausdrücklich drin, daß die empfangenen Daten (das umfaßt auch Sprache) nur für Amateurfunkzwecke verwendet werden und keinesfalls an Dritte weitergegeben werden dürfen. Man darf also aus dem zufällig empfangenen Polizeifunk keinen Nutzen ziehen.

Da durch diese Gesetzesform den Funkamateuren ziemlich gute Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung gegeben wurden, wurde (zumindest als ich die Lizenz erworben habe) auch ein "sauberes" polizeiliches Führungszeugnis als Grundbedingung für die Lizenz verlangt und darauf hingewiesen, daß bei einer Vorstrafe die Lizenz ziemlich schnell wieder eingezogen wird.

Das Amateurfunkgesetz findest Du hier.

BTW: Was heißt eigentlich die Abkürzung "BOS-Funk" genau?

By Matthias (62.158.25.10) on Dienstag, den 24. Oktober, 2000 - 05:03:

@Garfield:

BOS = Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

By michael (213.21.15.1) on Dienstag, den 24. Oktober, 2000 - 21:53:

@garfield:

Natürlich mag es hin und wieder vorkommen, daß ein Amateurfunker bei den Basteleien auf eine BOS-Frequenz kommt.
Allerdings gehen die Richter im Ernstfall wohl davon aus, daß ein Amateurfunker schon allein aufgrund der abzulegenden Prüfung eher weiß (wissen kann), wann er sich auf verbotenes Terrain begibt.

Ich empfehle immer wieder, § 86 TKG durchzulesen, da steht nämlich:
"Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden. Der Inhalt solcher Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, [...] anderen nicht mitgeteilt werden."

Ein Amateurfunker, genauso wie jeder Scannerbenutzer, macht sich somit schon strafbar (§ 95 TKG), wenn er irgendwo preisgibt, er habe versehentlich BOS-Funk empfangen (Höchstmaß: 2 Jahre Freiheitsstrafe)!

By P&P (62.158.242.72) on Montag, den 30. Oktober, 2000 - 06:25:

Polizeifunk wird auch verschlüsselt (Pakete) übertragen. Man benötigt einen Computer und ein Dekodierprogramm um die Nachrichten zu entschlüsseln. Also im Fahrzeug schon jede Menge Aufwand. Ob sich das lohnt?
mfg
T. Pecher
www.radarwarner-online.de


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