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Abgeschleppt auf Firmengelände

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Abgeschleppt auf Firmengelände
By Belannaer (168.143.112.106) on Donnerstag, den 10. Januar, 2002 - 12:28:

Hallo,

meiner Freundin wurde mein Auto abgeschleppt weil sie auf einem Firmenparkplatz parkte, wozu sie nicht berechtigt ist.

Dies wurde von der Firma veranlasst und von einem privaten Abschleppdienst durchgeführt. Diese stellte das Auto am Stadtrand auf einem unbewachten öffentlichen Parkplatz ab.

Nun meine Frage, habe ich irgendwelche Handhabe gegen diese Art der Behandlung meines Autos, schließlich haette es dort beschädigt bzw gestohlen oder aufgebrochen werden können.
Zumindest erwarte ich dass die Autos auf ein bewachtes Gelände kommen.

Besteht die Chance dass ich einen Teil der Abschleppkosten aufgrund der meines Erachtens nach nicht ordnungsgemäßen Verfahrensweise abziehen kann ?

MfG
Daniel

By Greatblackbird (172.178.130.145) on Donnerstag, den 10. Januar, 2002 - 12:50:

Hast Du denn die Abschleppkosten bezahlt? Wenn das Unternehmen privat beauftragt wurde, ist es Sache des Parkpaltztinhabers, die Kosten auf dem Zivilrechtsweg einzuklagen. Das dürfte nicht einfach sein. Ansonsten muß das Abschleppunternehmen für eventuelle Beschädigungen am Fahrzeug aufkommen, sofern sie nachweislich beim Abschleppen passiert sind.

By Matrix (217.88.167.106) on Donnerstag, den 10. Januar, 2002 - 16:34:

Ist es schwer, solche Abschleppkosten wiederzuholen ?

Hab letztens einen Abschleppen lassen, der mal wieder vor meiner Garage stand.

By Greatblackbird (172.176.98.51) on Donnerstag, den 10. Januar, 2002 - 17:27:

@Matrix

Ich habe Deinen Thread gelesen. Aufgrund der Diskussionen, die hier im Forum schon zu dem Thema stattgefunden haben, ist es im Privatbereich sehr schwierig, die Kosten wieder einzutreiben, weil es u.a. bei Privatanzeigen keine Halterhaftung gibt. Wenn Du also nicht nachweisen kannst, wer das Fahrzeug dort hingestellt hat, wird es kaum Möglichkeiten geben, die Kosten einzutreiben.

By Matrix (217.81.174.176) on Donnerstag, den 10. Januar, 2002 - 20:09:

Danke für Deine Antwort. Na klasse, das ist ja dann mal wieder eine tolle Sache. Hat mir selbst der Rechtsanwalt nicht davon gesagt. Kann dann nur hoffen, dass sie gegen einen Mahnbescheid keinen Widerspruch einlegen.

By Greatblackbird (213.6.67.235) on Donnerstag, den 10. Januar, 2002 - 21:04:

Hat mir selbst der Rechtsanwalt nicht davon gesagt.

Nun lass` mal nicht gleich den Kopf hängen. Vielleicht hat der Anwalt ja sowas schonmal durchgesetzt und hat da so seine berufsheimlichen Tricks. Es soll ja auch Anwälte geben, die was von Verkehrsrecht verstehen :)

By farendil (217.225.244.241) on Donnerstag, den 10. Januar, 2002 - 22:42:

@gb: ist es im Privatbereich sehr schwierig, die Kosten wieder einzutreiben, weil es u.a. bei Privatanzeigen keine Halterhaftung gibt. Wenn Du also nicht nachweisen kannst, wer das Fahrzeug dort hingestellt hat, wird es kaum Möglichkeiten geben, die Kosten einzutreiben.


das hat auch nichts mit halterhaftung zu tun!
das hat etwas mit dem begriff des "störers" zu tun.
da gibt es dann z.B. den zustandsstörer....
egal, im endeffekt läuft es bei deratrigen achen darauf hinaus, daß der halter für die abschleppkosten belangt werden kann.

dies natürlich nur, wenn die anderen voraussetzungen (mildestes mögliches mittel, verhältnismäßigkeit etc.) gegeben sind.

By HarryB (203.198.120.143) on Freitag, den 11. Januar, 2002 - 03:42:

...habe ich irgendwelche Handhabe gegen diese Art der Behandlung meines Autos, schließlich haette es dort beschädigt bzw gestohlen oder aufgebrochen werden können.

Glaube ich persoenlich nicht. Warum auch, selbiges haette dem Auto ja auch auf dem Firmenparkplatz passieren koennen.

Zumindest erwarte ich dass die Autos auf ein bewachtes Gelände kommen.

Was denn noch? Vielleicht gewaschen und poliert??

By Grobi (80.135.31.211) on Freitag, den 11. Januar, 2002 - 15:59:

@HarryB: Die Wahrscheinlichkeit von Vandalismus oder Diebstahl ist auf einem Firmengelände (evtl. mit Pförtner, Security) geringer als auf einem Parkplatz im Ghetto am Arsch der Welt, oder?????

Grobi

By HarryB (203.198.106.54) on Samstag, den 12. Januar, 2002 - 02:37:

Also wenn da Pfoertner und/oder Security sind, dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass da wer unberechtigt parkt aeusserst gering. Was soll also diese herbeigeredete Konstellation?

By Grobi (217.85.34.94) on Samstag, den 12. Januar, 2002 - 02:52:

@Harry: Wieso herbeigeredet? Du dürftest zwar rein, aber nur auf einem best. Parkplatz parken!!!
Das ist doch garnicht unwahrscheinlich, oder?!?

Grobi

By HarryB (203.198.106.54) on Samstag, den 12. Januar, 2002 - 03:00:

Dann erklaer' mir mal die Abschleppaktion fuer diesen Fall.... Und, im Ausgangsposting steht ganz deutlich: weil sie auf einem Firmenparkplatz parkte, wozu sie nicht berechtigt ist

By klausk (217.5.100.2) on Samstag, den 12. Januar, 2002 - 08:53:

Hallo HarryB,
es gibt etliche Parkplätze/Parkhäuser bei denen ist ein Teil für Firmenmitarbeiter/-besucher reserviert.

Grüße
Klaus

By Grobi (217.85.37.81) on Sonntag, den 13. Januar, 2002 - 00:03:

@HarryB:Klaus hat Recht, stell dir vor, sie dürfte auf das ParkplatzAREAL fahren, darf dort aber nur auf "IHREM" Platz parken! Sie parkt auf dem Platz ihres Kollegen und wird abgeschleppt!

"weil sie auf einem Firmenparkplatz parkte, wozu sie nicht berechtigt ist"

Wir wissen ja nicht, wie die Situation genau war.

Grobi

By Belannaer (168.143.112.106) on Sonntag, den 13. Januar, 2002 - 17:30:

Nunja ... sagen wir mal so .. der Firmenparkplatz ist nicht eindeutig als reiner Firmenparkplatz gekennzeichnet. Er ist weder durch eine Schranke noch durch ein Tor abgesperrt. Aber das ist auch nebensächlich, ich verwehre mich lediglich dagegen daß mein Auto ohne mein Wissen an eine unbewachte Stelle gebracht wird wo ich niemandem eine eventuelle Beschädigung nachweisen kann.

Auf einem bewachten Firmengelände der ABSCHLEPPFIRMA kann so etwas nicht passieren, und wenn doch kann ich die Firma dafuer belangen.
Meiner Meinung nach ist diese Verfahrensweise nicht zulässig und nichts anderes war meine Frage.

Daß das Auto abgeschleppt wurde ist ärgerlich aber kann nunmal passieren, das sehe ich auch voll ein nur dieses "Abwerfen" am Stadtrand ist für mich ein unhaltbarer Zustand.

Ich werde mir also überlegen ob ich die vollen Abschleppkosten bezahle, bzw. werde ich sehen ob die Firma den Weg über ein Gerichtsverfahren gehen will oder nicht.

MfG
Bela

By Zivi (217.82.255.42) on Sonntag, den 13. Januar, 2002 - 17:49:

Mein Gott. Was ist denn jetzt das Problem? Dem Auto ist doch nichts passiert und was willst Du da einklagen? Das Fahrzeug stand davor doch auch nicht auf einem explicit bewachten Parkplatz...

Mach Dich doch bitte nicht lächerlich und das wirst Du, wenn es wirklich bis vor ein Gericht gehen sollte.

Die Vorgehensweise der Abschleppfirmen ist a) üblich und b) billiger, als die Verwahrungskosten, die sonst anfallen. Nicht jeder holt das Fzg. gleich ab und pro Tag kommen dann meist noch erkleckliche Zusatzkosten (30-70 DM) hinzu. Netterweise fallen diese dann auch an, wenn man z.B. 23.50 Uhr abgeschleppt wird und um 00.30 bereits zum auslösen kommt -> Zwei Tage Aufbewahrung á 58 DM = 116 DM zusätzlich... So geschehen in Köln.

By Belannaer (168.143.112.109) on Sonntag, den 13. Januar, 2002 - 18:31:

Und ? Ich kann doch wohl verlangen dass das Auto zumindest abgesichert steht. Dass nichts passiert ist zählt nicht die Bohne. Stell dir mal vor dein Auto wird abgeschleppt und du kannst es erst am nächsten Tag abholen stellst aber fest, daß eine dicke Beule in der Tür ist. Dann hast du die Arschkarte gezogen weil du keinem etwas nachweisen kannst und hättest liebend gern die Unterstellkosten von 50 DM am Tag bezahlt. Ich denke mal dass wäre dann für dich nicht mehr lächerlich. Aber so ist das halt die Leute kapieren immer erst wenns ihnen selbst so geht...

By Zivi (217.82.255.42) on Sonntag, den 13. Januar, 2002 - 18:59:

Warum gehst Du davon aus, dass ein Parkplatz nur, weil er öffentlich ist, automatisch eine Gefahrenlage darstellt? Ein Schaden hätte genausogut auf dem Firmenparkplatz oder dem Parkplatz des Abschleppunternehmens passieren können und ob man dort den Schuldigen ermitteln kann (oder will) steht auch nicht fest - ich verstehe die Argumentation nicht.

By Goose (80.135.123.209) on Sonntag, den 13. Januar, 2002 - 22:51:

@zivi: macht nichts, ich kann ihm auch nicht folgen. Wenn wir nach Verkehrsbehinderung ein Fahrzeug schleppen, so versuchen wir zunächst auch das Umsetzen (im Sichtbereich des alten Abstellortes und unter Beachtung der StVO). Erst wenn dieses als milderes Mittel nicht geht, wird das Fahrzeug zum Sicherstellungsgelände verbracht, wobei deutlich höhere Kosten als beim Versetzen entstehen.

@belannaer: wo parkst du sonst. Nur auf abgesperrten und bewachten Parkplätzen?

Gruß
Goose


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