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Die Lösung vor Punkten und Fahrverbot?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Die Lösung vor Punkten und Fahrverbot?
By Frankonia (217.82.244.143) on Mittwoch, den 9. Januar, 2002 - 17:51:

Nur mal ganz kurz eine Logikfrage:

Wenn ich mit meinem besten Freund die Autos "tausche", also er sich als Halter für meinen Wagen und ich umgekehrt, eintragen lässt - kann dann eine Behörde überhaupt noch etwas machen? Die Fahrtenbuchauflage kommt ja sowieso erst nach ein oder mehreren Verstössen in Frage...

Andere Variante: kann man den Wagen auf eine (seine eigene) Firma anmelden und dann die Fahrerermittlung auf unbekannt schieben?

Mal abgesehen von der evtl. Widerverkaufsfrage (was man ja beim Verkauf dann plausibel erklären könnte) - liegt hier irgendwo ein Fehler? Der Kommilitone aus der verbündeten Burschenchaft (andere Stadt) wäre zu diesem präventiven Schritt bereit.

Gott zum Gruße!

By alpak (80.128.171.69) on Mittwoch, den 9. Januar, 2002 - 22:54:

Mönsch Mönsch, die Frankonia... woher kommt Dein Kommilitone bzw. Du?

Zu Deiner ersten Frage: Das ist optimal. Du wirst im Auto des Kommilitonen geblitzt und er bekommt die Post - verweigert die Aussage (könnte sich ja selbst belasten, oder Familienmitglieder) und auf Deinen Namen kommen die Ermittler nicht.
Da er es offenstichtlich nicht war, haben sie keinen, dem sie es anhängen können.
Und mit der Fahrtenbuchauflage ist's auch essig: Sie ist nämlich nur zulässig, wenn der Fahrzeughalter NICHT IN DER LAGE ist, den Faher zu benennen, es also nicht wissen. Er kennt den Fahrer aber - benennt ihn aber bewußt nicht (verweigert die Aussage). Somit ist ein Fahrtenbuch unzulässig und nichts weiter als eine hohle Drohung. Eine juristisch sehr bedeutsame Kleinigkeit, die oft zur Einschüchterung verschwiegen wird!

Noch effektiver, aber eigentlich in diesem Fall sinnlos, wäre es, wenn der Halter einen Dritten, unbeteiligten "Fahrer" angibt. Such' mal nach "Albertomethode" und "Verjährung".

Tschö mit ö

By farendil (217.85.232.90) on Donnerstag, den 10. Januar, 2002 - 00:25:

@alpak: nicht nur das sondern auch das noch: der halter muß sich nach rund 14 tagen nicht mehr erinnern, wer mit dem auto gefahren ist.

@frankonia: du hast du optimale variante für alle fälle, wo der tatsächliche fahrzeugführer nicht an ort und stelle festgestellt wird.
(gleuches geschlecht, etwa gleiches alter, andere stadt, für ermittlungsbehörden keine offensichtliche beziehung zw. halter und fahrer)

By alpak (217.81.165.197) on Donnerstag, den 10. Januar, 2002 - 10:49:

Nachteilig wäre nur, wenn ihr zusammen im gleichen Verbindungshaus wohnen würdet...

By Frankonia (217.82.244.143) on Donnerstag, den 10. Januar, 2002 - 16:37:

Zuerst vielen Dank für die positive Antwort bezüglich unseres Vorhabens. Da es sich hierbei um eine "Kooperation" zweier Verbindungshäuser in Bonn und Heidelberg handeln würde, dürfte das Problem des direkten Vergleichs seitens der Behörden nicht bestehen.

Zusätzliche Frage eines Bekannten, mit dem ich darüber bereits einmal sprach: Funktioniert solcherlei auch innerhalb einer Familie, bei der Bruder A bspw. 300 Km von Bruder B (anders aussehend) entfernt wohnt?

Das einzige, was ein wenig am Haltertausch stört ist, dass evtl. beim Wiederverkauf Fragen kommen (ich wäre auch skeptisch, wenn jemand ein Auto im Auftrag verkauft). Deshalb noch kurz die Nachfrage, ob man mittels eingetragener Firma auf eigenem Namen, ebenfalls etwas bessere Chancen hat?

By farendil (217.225.244.241) on Donnerstag, den 10. Januar, 2002 - 22:38:

@frankonia: der halter sagt noch nichts über den eigentümer aus.
um dieses auch für den käufer glaubhaft zu machen, unterschreibt der halter einfach, daß das fahrzeug xyz, amtl. kennzeichen xx -xx xx mit der fahrgestellnummer xxxxx nicht ihm, sondern person xy gehört.

Funktioniert solcherlei auch innerhalb einer Familie, bei der Bruder A bspw. 300 Km von Bruder B (anders aussehend) entfernt wohnt?

normalerweise ja, aber hier hat die behörde einen ansatzpunkt, wo sie suchen muß.

prinzipiell gilt: jeder andere halter ist besser als der regelmäßige fahrer.
sehr gut ist es, wenn die personen an unterschiedlichen adressen wohnen.
perfekt ist es, wenn keine beziehungen zwischen den personen besteht.

By Alberto (62.224.97.184) on Dienstag, den 15. Januar, 2002 - 16:53:

Wie wahr, wie wahr... das ist das beste.

Ich habe aber zur Zeit auch noch eine einfache Variante laufen....
(geht nur bei einer GmbH)
Wagen läuft auf Firma - Fahrer ist ein Kollege - er wurde mit Abstands - Messung erwischt.
Anhörungsbogen kam an Firma mit der Bitte, den Fahrer einzutragen. Sekretärin hat mich eingetragen - aber mit der Anschrift meiner Mutter (irgendwo in bayern) - das ist deshalb gut, weil es völlig genügt (zwecks Zustellung) daß der gleiche Name am Briefkasten steht, obwohl ich dort nicht gemeldet bin - und... die Nachbarn kennen mich nicht (würde auch nicht viel nützen, denn ich bin nicht auf dem Foto) - Nun haben sie mir dorthin (zur Mutter) einen weiteren Anhörungsbogen hingeschickt, Heute habe ich ihn zurückgesandt - und zunächst alles zugegeben..... der BuGeBe wird bald kommen, aber dann ist es längst zu spät - die Tat war Ende Oktober 2001.

Einfach - bequem - sicher - und unproblematisch.

By EinBetroffener (168.143.112.105) on Dienstag, den 15. Januar, 2002 - 17:02:

Alberto - wie immer herzerfrischend!

By alfa (195.124.135.7) on Dienstag, den 15. Januar, 2002 - 17:13:

@alberto
Hallo, wie schön, zurück an Bord und sofort gefechtsbereit! ;-) Aber das müsste doch auch bei jeder Kapitalgesellschaft gehen (AG, GmbH & Co KG), wäre doch m.E. von der Rechtsform unabhängig. Selbst bei einer KG mit mehreren Komplementären müsste das doch funzen oder? Nur Personengesellschaften und Einzelkaufleute wären da gekniffen?

By traffic (172.179.160.177) on Dienstag, den 15. Januar, 2002 - 17:29:

@alberto: Wie ist denn die Schneelage auf den Inseln? ;-)

By student (149.225.75.99) on Mittwoch, den 16. Januar, 2002 - 09:12:

@ alfa

AG und GmbH sind Kapitalgesellschaften
KG und OHG sind Personengesellschaften
GmbH & Co KG ist auch eine Personengesellschaft, jedoch ist der Vollhafter die GmbH und damit die Haftung i.d.R. beschränkt.

By Alberto (62.224.100.96) on Mittwoch, den 16. Januar, 2002 - 12:30:

@traffic
Glücklicherweise kein Schnee - aber kalt war es schon manchmal - und viel Wind.

@student
Nun wissen wir das auch - dennoch - bei einer GmbH & Co KG finden die Behörden auch keinen Fahrer so einfach heraus - und deshalb gehen sie davon aus, daß es ein Firmenwagen ist, dessen Fahrer eben zunächst mal die angeschriebene Firma benennen sollte. Das Gleiche gilt für eine OHG.
Dort gibt es meistens einen Fuhrpark - davon gehen die Behörden also auch aus.

Wurde jedoch ein 600er Mercedes geblitzt, vermutet man natürlich den Inhaber als Fahrer.... aber was ist, wenn es 2 - 3 Inhaber gibt?

By alpak (217.88.162.125) on Mittwoch, den 16. Januar, 2002 - 13:36:

@ Alberto - Wie?? Kein Schnee bei Dir? An der Costa Brava war der Strand weiß!
Und dann Spanier mit ihrer überragenden Winter-Erfahrung beim Autofahren...

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 16. Januar, 2002 - 16:08:

@student
so wie du postetest, meinte ich das auch, habe das wohl zu stark verkürzt ausgedrückt.


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