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AHHHHHH nun zum gericht bitte helfen habe dumme Fragen

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: AHHHHHH nun zum gericht bitte helfen habe dumme Fragen
By belau (217.9.36.124) on Montag, den 7. Januar, 2002 - 18:51:

wie schon mal geschrieben geht meine Story nun zum Gericht. Habe Einspruch gegen 3 Monate und 600 DM eingelegt. (bzw. der Anwalt)

Angenommen der Richter spricht mir nun doch die 3 Monate aus, muss ich meine Pappe gleich abgeben oder bekomme ich das Rechtskräftige urteil zugeschickt??

Wie hoch sind die Chancen das ich den FS behalten kann wenn ich eine höhere Geldstrafe zahle??

Es gibt einen Zeugen der behauptet mich erkannt zu haben. Ich sagte das ich es nicht gemacht habe.

Ausserdem haben manche gesagt das TS 20 mal 30 = 600 DM und 3 Monate Fahrverbot noch wenig sind. Wieso ist das wenig ????? Hat das was zu beduten??

By Greatblackbird (213.6.141.114) on Montag, den 7. Januar, 2002 - 22:16:

Entweder Du postest nochmal genau die Einzelheiten oder Du schreibst in dem ursprünglichen Thread weiter. Sonst ist es ein bischen schwierig, weiterzuhelfen.

By belau (217.9.36.124) on Dienstag, den 8. Januar, 2002 - 15:35:

So das ist der Bericht : Genau vor einem Jahr sollte ich angeblich in der Uhlandstrasse in bewrlin einen anderen Wagen gestriffen haben. Anschliessend zurückgesetzt und weitergefahren.
Mein Cheff schickte mich mit der Pritsche zur Polizei weil ich ja so oft den Wagen fahre.
Es war kein Kratzer an meiner Pritsche zu sehen.
Ich sagte der Polizei das ich mich nicht einnern kann das ich an diesem Tag mit diesem LKW einen Unfall verursacht haben soll.
Ich liess noch ein Foto von mir machen und tschüss.
Wenig später erfuhr ich das der Zeuge von 6 Bildern auf mich zeigte.
Mein Cheff kann nicht richtig nachweisen das ich der Fahrer war.

Nun bekamm ich gestern den Bescheid wo ich 2 Wochen einspruch einlegen kann. 600 DM insg. 712 mit kosten und 3 Monate Fahrverbot.
Ich brauche aber den Schein sonst werde ich Arbeitslos gerne nehme ich eine höhere Geldstrafe.
Achso der geschädigte gab an 3000-3500 DM Schaden.

By traffic (172.179.162.200) on Dienstag, den 8. Januar, 2002 - 16:10:

@belau: Zur Beurteilung der Strafe ist nur die Anzahl der Tagessätze wichtig. Der Satz einer Tageshöhe und damit die Höhe der Gesamtstrafe ist einkommensabhängig und daher nicht aussagekräftig.
Kannst Du denn vielleicht nachweisen, daß du gar nicht gefahren sein kannst? Oder, wenn du damals gefahren bist, gab es einen Beifahrer, der auch nichts gemerkt hat? Ansonsten sieht es schlecht aus, denn meist akzeptieren sie das "habe nichts gemerkt" als Standard-Schutzbehauptung nicht.

By Greatblackbird (172.179.53.223) on Dienstag, den 8. Januar, 2002 - 16:20:

Da solltest Du es auf jeden Fall drauf ankommen lassen. Lege Einspruch gegen den Bescheid ein und nimm Dir nach Möglichkeit einen guten Verkehrsrechtsanwalt. Wenn Du bzw. mit dem Fahrzeug ein Schaden in dieser Höhe verursacht worden ist, dann kann es nicht sein, daß an der Pritsche nichts zu sehen ist. 3500 DM sind etwas mehr als eine kleine Beule und ein Lackschaden.

Wenig später erfuhr ich das der Zeuge von 6 Bildern auf mich zeigte.

Das kann auch ein dummer Zufall gewesen sein. Zumindest sollte der Zeuge zur Gerichtsverhandlung geladen werden und seine Aussage nochmals vor dem Richter und nach Möglichkeit unter Eid machen.

Ich brauche aber den Schein sonst werde ich Arbeitslos

Ich weiß nicht, wie gut Dein Verhältnis zu Deinem Chef ist, aber Du solltest mit ihm reden. Letztendlich hat er Dich als Fahrer angegeben bzw. belabert, zur Polizei zu gehen (was Du gar nicht hättest tun müssen, aber das hast Du wahrscheinlich gar nicht gewußt) und Dich dadurch reingeritten. Dann kannst Du jetzt zumindest von ihm Unterstützung erwarten. Wenn Du keine Rechtschutzversicherung hast, dann hat er vielleicht eine. Diese könnte dann für Deinen Anwalt einspringen. Das muß aber geprüft werden. Ansonsten sollte mal überprüft werden, ob den Geschädigten nicht vielleicht eine Mitschuld trifft, weil er vielleicht z.B. ordnungswidrig geparkt hat.

By N.N. (195.37.128.1) on Dienstag, den 8. Januar, 2002 - 18:44:

Ich frage mich - abgesehen von der Beweisfrage im konkreten Fall - in diesem Zusammenhang was ganz anderes.

Ist Verkehrsunfallflucht eigentlich ein Antragsdelikt? Wenn nicht, bestünde nicht Aussicht auf Einstellung des Verfahrens "mangels öffentlichen Interesses" (oder wie immer das heißt), wenn der Geschädigte dem Gericht bzw. der Staatsanwaltschaft mitteilt, daß er an einer Strafverfolgung generell kein Interesse mehr hat? Falls das schädigende Fahrzeug und damit dessen Halter bzw. Versicherungsnehmer feststehen, sollte der Schadensersatz doch eigentlich auch so zu regeln sein.

Es ist eigentlich eine Frage des menschlichen Anstandes. Wäre ich der Geschädigte, würde ich meinen Schaden ersetzt haben wollen, von wem auch immer. Jemanden mit erheblichen Folgen (für ihn und seine Familie) strafrechtlich noch "reinzureiten", ist in moralischer Hinsicht eigentlich äußerst mies.

By Greatblackbird (213.7.141.30) on Dienstag, den 8. Januar, 2002 - 18:59:

@N.N

Es ist eigentlich eine Frage des menschlichen Anstandes.

Sowas gibt es bei Behörden nicht. Da nennt sich das Dienstvorschrift, und die wird eben abgearbeitet. Wenn das dem Betroffenen nicht paßt, dann wird eben das Gericht angerufen. Irgendwie müssen die Kosten ja in die Höhe getrieben werden. Das menschliche Denken ist bei den Sachbearbeitern, zumindest im Dienst, nicht vorhanden.

Der Schilderung nach geht es ja auch nicht um eine Strafverfolgung, sondern um die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit.

By farendil (217.85.237.245) on Dienstag, den 8. Januar, 2002 - 20:53:

@gb: Ansonsten sollte mal überprüft werden, ob den Geschädigten nicht vielleicht eine Mitschuld trifft, weil er vielleicht z.B. ordnungswidrig geparkt hat.
vergiß es! mitschuld an der unfallflucht?? nie und nimmer!

die schuldfrage für die haftungsquote ist jetzt nicht nur irrelevant, wenn ein stehendes fahrzeug gerammt wird, müssen schon sehr grobe pflichtverletzungen vorliegen, damit eine teilschuld gegeben wird.


3500 DM sind etwas mehr als eine kleine Beule und ein Lackschaden.
ach ja? kommt nur auf fie ausformung der beule und das kfz an - das kann sogar noch teurer sein.


@nn: nope, kein antragsdelikt.

Es ist eigentlich eine Frage des menschlichen Anstandes. Wäre ich der Geschädigte, würde ich meinen Schaden ersetzt haben wollen, von wem auch immer. Jemanden mit erheblichen Folgen (für ihn und seine Familie) strafrechtlich noch "reinzureiten", ist in moralischer Hinsicht eigentlich äußerst mies.
ähem, also wenn mir jemand mein auto beschädigt und dann abhaut und nur duch einen zeugen aufzufinden ist, so würde ich keinen finger rühren um ihm zu helfen.

@belau: ein guter spezialanwalt ist alles was ich dir raten kann.
eine rechtsschutz ist schon deshalb von vorteil, weil ein gutachter bezahlt wird, der feststellt, ob du einen schaden bemerken konntest.

die ganzen tipps bezüglich beifahrer, nicht gefahren etc. bewirken wenig, wenn du vom zeugen erkannt wirst.

By Belau (217.9.36.124) on Dienstag, den 8. Januar, 2002 - 20:54:

Danke für die Infos,

das mit dem arbeitslos will ich sagen damit ich nicht mit dem bus fahren muss.
Ich bin in einer neuen Firma.

Der alte Cheff sagte bei der Polizei das ich am meisten mit der pritsche gefahren sei.

Der zeuge ist auch geladen (auch gleich fahrzeuginhaber)

Am 15. geht es zum gericht hier in berlin weil mein Anwalt schon einspruch eingelegt hat.

Kann eigentlich die Strafe schlimmer werden ??? Weil es neu verhandelt wird???

Verdienst bei ca. 2000 Netto ( gute alte DM) bleibt gleich.

Gruß Belau

By farendil (217.85.237.245) on Dienstag, den 8. Januar, 2002 - 21:12:

@belau: die strafe kann schlimmer werden - ist das ermessen des richters.

By traffic (172.179.127.36) on Mittwoch, den 9. Januar, 2002 - 14:08:

@belau: Wenn Du den Eindruck habst, die Strafe würde durch das Verfahren schlimmer werden, kannst Du noch während der Verhandlung den Einspruch zurücknehmen.

By Belau (217.9.36.124) on Dienstag, den 15. Januar, 2002 - 18:39:

So nun war ich heute bei der verhandlung mit meinem Anwalt.

Der Anwalt sagte zu mir das es besser wäre laut Akteneinsicht das wir nicht versuchen mit dem Kopf gegen die Wand zu rennen. Es gibt 4 Zeugen. (3 waren da)

Der Anwalt ging bevor die verhandlung begann zu den Richter usw. rein und redetete mit dem Richter und Staatsanwalt. Nach 10 Minuten kam mein Anwalt raus , und sagte zu mir das es 2 möglichkeiten gäbe.
1. ich gebe alles zu oder

2. Wir lassen es drauf ankommen aber es sehe dann schlecht aus und würde auf eine höhere Strafe auslaufen.

Ich wollte die nr.1 ( weil der Anwalt mir zusicherte das es dann 1 Monat Verbot und eine höhere Geldstrafe geben würde)

Ich freute mich natürlich auf der einen seite , da der Anwalt auch erwähnte das ich dann arbeitslos werde usw.
Dem Staatsanwalt war es übrings egal , aber ich hatte wohl einen gnädigen Richter.

Die geladenen Zeugen mussten nicht gehört werden und ich habe dann 40 TS a 26 Euro bekommen mit einem Monat Fahrverbot.

Das geile dabei ist das daß Urteil ab Donnerstag in kraft ist, weil ich vor der Tür meinem Anwalt den FS gegeben habe und er Ihn Mittwoch erst zur Post bringt.

Also konnte ich mit dem Auto auch wieder nach Hause fahren (freu). Mein Anwalt hat darum gebeten.

So nun die Frage : Habe ich mehr Glück als Verstand???? :-)

gruß

Belau

By farendil (217.85.224.70) on Mittwoch, den 16. Januar, 2002 - 00:34:

@belau: Habe ich mehr Glück als Verstand???? :-)
wenn es stimmt, daß du nichts bemerkt hast, dann kann man das wohl SO nicht nennen!

ansonsten ist es für den vorwurf ein durchschnittliches urteil.

weißt du im übrigen, daß du jetzt für (mindestens) 5 jahre 7 punkte (mehr) in flensburg hast?
und daß du in dieser zeit bei jedem vorwurf, sei es nun nötigung, fahrerflucht etc. so gut wie automatisch schuldig bist?

By Belau (217.9.36.124) on Mittwoch, den 16. Januar, 2002 - 15:04:

Moin

nein das hast du falsch verstanden, mehr Glück als.... habe ich damit gemeint das ich nicht 3 Monate bekommen habe, weil ich meine Unschuld nicht beweisen konnte.

Zu den 7 Punkten wann werden die mir mitgeteilt ?? Da hat der Richter nichts von gesagt.

Das mit dem Schuldig bei jedem Scheiss meinst Du das wirklich wenn ja warum ?

By farendil (217.85.239.11) on Mittwoch, den 16. Januar, 2002 - 15:35:

@belau: habe ich damit gemeint das ich nicht 3 Monate bekommen habe, weil ich meine Unschuld nicht beweisen konnte.
erstens ist es offiziell so, daß du nicht deine unschuld beweisen mußt, sonder der staat dir deine schuld.
zweitens wärst du in diesem fall freigesprochen worden.

die 7 punkte werden dir gar nicht gesondert mitgeteilt. sie werden mit der rechtskraft des urteils in flensburg eingetragen.

Das mit dem Schuldig bei jedem Scheiss meinst Du das wirklich wenn ja warum ?
weil du einschlägig vorbestraft bist...
es reicht oft schon, wenn du punkte hast und mußt dich dann gegen eine anzeige wie z.b. nötigung wehren...

By Greatblackbird (172.178.188.158) on Mittwoch, den 16. Januar, 2002 - 16:58:

@Belau

Der Anwalt sagte zu mir das es besser wäre laut Akteneinsicht das wir nicht versuchen mit dem Kopf gegen die Wand zu rennen.

Das wäre auch gar nicht nötig gewesen. Zumindest hättet ihr euch anhören können, was die Zeugen zu sagen haben.

1. ich gebe alles zu

Das hast Du ja anscheinend auch gemacht, obwohl Du selbst nicht weißt, ob du es wirklich warst. Dafür wurdest Du jetzt verutreilt. Ein Freispruch wäre vielleicht auch dringewesen.

2. Wir lassen es drauf ankommen aber es sehe dann schlecht aus und würde auf eine höhere Strafe auslaufen.

Auch das ist nicht unbedingt gesagt. Du hättest ja nichts abgestritten, wenn man es Dir eindeutig nachgewiesen hätte. Fahrerflucht kann man Dir nicht vorwerfen, wenn Du gar nicht bemerken konntest, daß Du einen Schaden verursacht hast.

By farendil (217.85.239.11) on Mittwoch, den 16. Januar, 2002 - 17:11:

@gb: im grunde gebe ich dem tenor deines postings recht. allerdings gehst du glaub ich etwas zu optimistisch an diese sache heran.
es genügt bei solchen sachem dem gericht recht wenig, um eine tatsache als erwiesen anzusehen.

By Greatblackbird (213.7.140.108) on Mittwoch, den 16. Januar, 2002 - 18:18:

@farendil

Das kann ja auch sein. Wenn der Betroffene aber von Anfang an eine Schuld nicht ausschließt, sollte sich das genauso strafmaßmindernd auswirken , wenn es ihm bewiesen wird. Wenn er von anfang an leugnet, und dann wird es ihm bewiesen, dann ist eine höhere Strafe durchaus gerechtfertigt.


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